500 Jahre "Armer Konrad" und "Tübinger Vertrag" im interregionalen Vergleich. Fürst, Funktionseliten und "Gemeiner Mann" am Beginn der Neuzeit.

500 Jahre "Armer Konrad" und "Tübinger Vertrag" im interregionalen Vergleich. Fürst, Funktionseliten und "Gemeiner Mann" am Beginn der Neuzeit.

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württembergs; Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard Karls Universität Tübingen; Landesarchiv Baden-Württemberg
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.07.2014 - 13.07.2014
Url der Konferenzwebsite
Von
Niklas Konzen / Barbara Trosse, Landesarchiv Baden-Württemberg

Die vom 10.-13. Juli 2014 von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, dem Institut für geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie dem Landesarchiv Baden-Württemberg in Tübingen veranstaltete Tagung widmete sich zwei Ereignissen, die seit langem württembergische „Erinnerungsorte“ und im Jubiläumsjahr 2014 Gegenstand zahlreicher Gedenkveranstaltungen sind: dem Aufstand des „Armen Konrad“ und dem „Tübinger Vertrag“ von 1514. Die Tagung stellte beide Ereignisse in einen europaweiten Zusammenhang von Agrarunruhen des 15. bis 17. Jahrhunderts, um in einer vergleichenden Untersuchung die jeweiligen Interessen, Kommunikationsprozesse und Handlungsspielräume der drei als maßgeblich definierten Akteursgruppen – Fürst, Funktionseliten und „gemeiner Mann“, also Land- und Stadtgemeinden – zu diskutieren.

Nach der Begrüßung und Einführung durch Anton Schindling (Tübingen) stellten ROBERT KRETZSCHMAR und PETER RÜCKERT (beide Stuttgart) zunächst mit dem Beitrag zum „Armen Konrad“ in Württemberg die Träger des Aufstandes in den Mittelpunkt. Tagelöhner ebenso wie auch Mitglieder des ländlich-großbäuerlichen Milieus hätten in der konkreten Situation eines Zusammentreffens von Missernten mit einer Erhöhung der fiskalischen Belastung durch den Landesherrn die Initiative zur Empörung ergriffen. Die zeitgenössische – allerdings größtenteils aus obrigkeitlicher Provenienz stammende – Überlieferung offenbare als wichtigste Aufstandsmotive konkrete Beschwerden gegen lokale Amtsträger, die Wahrung hergebrachter Nutzungsrechte und die ökonomische Verbesserung der eigenen Lebenssituation. Die Träger des Aufstands organisierten sich in Schwurgemeinschaften, die von verschiedenen Orten aus die Ausbildung einer landesweiten Anhängerschaft anstrebten. Aufgrund von Kommunikationsdefiziten und einem Mangel an Führungspersönlichkeiten habe daraus jedoch keine Bewegung entstehen können, die zu einem koordinierten Handeln auf Landesebene fähig gewesen wäre. Die Uneinheitlichkeit im Handeln der Vertreter des Aufstandes in den Landgemeinden sowie ihr unentschlossenes Schwanken zwischen Gewalt- und Verhandlungsbereitschaft ermöglichten es amtsstädtischen Eliten und Landesfürst, sie schließlich auszumanövrieren. Die auf allen Ebenen angestrebte Partizipation ließ sich nicht nachhaltig durchsetzen. In der Diskussion wurden neben möglichen Verbindungen zu anderen zeitnahen Agrarunruhen vor allem die Beweggründe und der weltanschauliche Hintergrund der Aufständischen erörtert, insbesondere für die beteiligten Geistlichen und Intellektuellen.

Den Bundschuhverschwörungen am Oberrhein ging anschließend KLAUS H. LAUTERBACH (Müllheim) nach. Den dargestellten Verschwörungen in Schlettstadt (1493), Untergrombach (1502), Lehen (1513) und am Oberrhein (1517) sei gemein gewesen, dass sie vor Realisierung des jeweils geplanten Aufstands aufgedeckt wurden. Die Fälle Schlettstadt und Untergrombach unterschieden sich vom "Armen Konrad" durch die weltanschauliche Radikalität ihrer Träger und die überterritoriale Reichweite ihrer Umsturz- und Eroberungspläne. Da die Pläne und Ziele der Verschwörer allerdings auch hier allein in obrigkeitlichen Dokumenten oder Chroniken überliefert sind, seien solche Angaben mit quellenkritischer Vorsicht zu betrachten. Die These einer reinen „Konstruktion“ des Bundschuhs von 1517 durch eine hysterische Obrigkeit beurteilte Lauterbach skeptisch. Was die soziale Zusammensetzung der Aufständischen betraf, so sei der Schlettstädter Bundschuh von städtischen Eliten initiiert worden, während die Verschwörer in Untergrombach und Lehen aus dorfbäuerlichen Bevölkerungsschichten stammten. Gegenüber dem Schlettstädter Bundschuh reagierten die Träger obrigkeitlicher Autorität auf die Verschwörung in Untergrombach einheitlicher und härter, was Lauterbach unter anderem auf die politische Rolle Kaiser Maximilians zurückführte.

Die Nachmittagssitzung eröffnete FRANCE DOLINAR (Ljubljana-Črnuče) mit einer Darstellung der Bauernaufstände in der Steiermark, Kärnten und Krain im Kontext der Türkeneinfälle. Diese Plünderungszüge brachten in Verbindung mit einer wachsenden Steuerlast und strukturellen Defiziten der grundherrlichen Verwaltung eine wirtschaftliche Überforderung der Landbevölkerung mit sich. Aus dieser Konstellation heraus formierten sich zwischen 1476 und 1515 immer wieder bewaffnete Bauernbünde, die eine Respektierung ihrer hergebrachten Rechtsgewohnheiten, eine Teilhabe bei Rechtsprechung und Steuergesetzgebung sowie die Freiheit des Italienhandels forderten, Beschwerden gegen lokale Verhältnisse äußerten und zukünftige Abgabenleistungen an die Realisierung obrigkeitlicher Maßnahmen zur Türkenabwehr knüpften. Da diese Anliegen nicht aufgegriffen wurden, kam es immer wieder zu Konflikteskalationen bis zur gewaltsamen Repression. Höhe- und Endpunkt dieser Entwicklung war der große Krainer Bauernaufstand von 1515, der in einer Entscheidungsschlacht bei Villach sein blutiges Ende fand. Als Folge habe sich die Situation der Bauern durch zusätzliche Lasten verschlechtert. Die Diskussion befasste sich überwiegend mit der Deutung und Erinnerung der Ereignisse durch die marxistische Geschichtswissenschaft.

Im Anschluss behandelte MÁRTA FATA (Tübingen) den ungarischen Bauernaufstand unter György Dózsa. Ähnlich wie bei den innerösterreichischen Aufständen verbanden sich hier wiederkehrende Rebellionsmotive einer steuerlichen Überforderung und Entrechtung der Landbevölkerung mit regionalen Besonderheiten im Zeichen der Abwehrstellung gegen das Osmanische Reich: Der ungarische Aufstand entstand aus einem im päpstlichen Auftrag ausgerufenen Türkenkreuzzug. Unter dem Einfluss radikaler Franziskaner-Observanten, die sich zu geistlichen Führern des Kreuzfahrerheeres aufschwangen, definierten die Kreuzfahrer neben den Türken auch die Gegner des Kreuzzugs als legitimes Angriffsziel. Dies habe vor allem den Adel betroffen, der gegen den Kreuzzug opponierte, weil sich die Kreuzfahrer überwiegend aus ihren Hörigen rekrutierten. Die Unterwerfung der Kreuzfahrer durch ein Adelsheer bei Temeswar habe negative Folgen für die Situation der Landbevölkerung nach sich gezogen. Themen der folgenden Diskussion waren die spirituelle Bedeutung des Kreuzzugsgedankens für den Aufstand sowie die Frage nach dem Informationsfluss zwischen den Unruheschauplätzen in Ungarn und Württemberg.

Im letzten Vortrag der Sektion stellte WERNER BUCHHOLZ (Sankt Augustin) das Königreich Schweden als eine Region vor, in der Bauern und Bergleute sich dauerhafte politische Partizipation erkämpften. Der sogenannte Engelbrektsaufstand entzündete sich 1434 unter anderem an einer Erhöhung der Steuerforderungen des Königs der Kalmarer Union. Unter ihrem Anführer Engelbrekt Engelbrektsson sei es freien Bauern und Bergleuten in Schweden gelungen, sich eine dauerhafte politische Teilhabe und weitgehende Autonomierechte zu erkämpfen, die trotz Engelbrektssons Ermordung 1436 vertraglich gesichert werden konnten. Diese Errungenschaften seien in den folgenden 80 Jahren wiederholt durch spätere Unionskönige in Frage gestellt, jedoch bis zum Ende der Union erfolgreich verteidigt worden. Auf Nachfrage erläuterte der Referent die fließenden, von hoher sozialer Mobilität geprägten Grenzen zwischen Bauern- und Adelsstand im spätmittelalterlichen Schweden.

Ein Festakt in der Alten Aula der Universität Tübingen bildete den Abschluss des ersten Konferenztages. Nach Begrüßungen durch Sigrid Hirbodian (Tübingen) und den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer kehrte ANDREAS SCHMAUDER (Ravensburg) mit seinem Abendvortrag über Zustandekommen und Wirkung des „Tübinger Vertrags“ wieder zum „Armen Konrad“ zurück. Ausgehend von einem Überblick zur inneren und äußeren Situation Württembergs um 1500 schilderte er die Ereignisse, die zum Aufstand und zu seiner Niederschlagung führten. Im Ergebnis verdeutlichte Schmauder, dass dieses Dokument trotz des Ausschlusses der Landbevölkerung von den durch Fürst und Landschaft getroffenen Absprachen in einem auch im europäischen Vergleich wegweisenden Maße wichtige Rechte der württembergischen Untertanen sowie die Etablierung politischer Partizipationsmöglichkeiten für die Landschaft gesichert habe.

Im Mittelpunkt der Vorträge am Samstag stand die zwischen „Gemeinem Mann“ und Fürsten stehende Gruppe der Funktionseliten. Hierbei interessierten zum einen die Reaktionen der Funktionseliten auf die Aufstände sowie etwaige kommunikative und handlungsleitende Gruppenstrategien und Vernetzungen. Zum anderen galt es, dem Selbstverständnis und der Selbstpositionierung der Funktionseliten sowie den Ergebnissen der Aufstände für die Funktionseliten nachzugehen.

CHRISTIAN HESSE (Bern) nahm zunächst das Verhältnis zwischen Funktionseliten und „Gemeinem Mann“ um 1514 in Hessen, Sachsen und den Landshuter Teilen Bayerns in den Blick, um die Frage nach dem möglichen Sonderstatus der württembergischen Funktionseliten zu erörtern. Hesse konnte verdeutlichen, dass sich das Nebeneinander unterschiedlicher Entwicklungsstadien der fürstlichen Verwaltung in einer heterogenen Sozialstruktur der Amtsträger niederschlug. Ebenso gestaltete sich der Eintritt in die Ämter jeweils unterschiedlich. In Hessen waren es vor allem Angehörige alteingesessener Ratsfamilien und Schöffengeschlechter, die eine dominierende Rolle in der Lokalverwaltung einnahmen. In Sachsen, wo der landständische Adel eine sehr ausgeprägte Stellung behauptete, hatten es die bürgerlich-städtischen Eliten schwer, in entsprechende Ämter zu gelangen. Im Verhältnis dieser Funktionseliten zum „Gemeinen Mann“ gelte es laut Hesse zu hinterfragen, inwieweit die Persönlichkeit des Amtsträgers, dessen eigene familiäre Bindung und Interessen eine Rolle spielten. In der anschließenden Diskussion wurde vor allem die von Hesse vorgeschlagene Trennung zwischen städtisch-bürgerlicher „Funktionselite“ und adliger „Machtelite“ problematisiert.

NINA KÜHNLE (Kiel) rückte danach die württembergischen Funktionseliten in den Vordergrund. Die Mitglieder dieser städtisch-bürgerlichen, durch familiäre Vernetzung gefestigten Gruppe zeichneten sich aus durch kaufmännische, administrative und juristische Kenntnisse, die ihnen zu Positionen in der Lokalverwaltung verhalfen. Über solche Amtsfunktionen konnten sie sich als politischer Verhandlungspartner des Herzogs im Rahmen der „Landschaft“ etablieren. Der „Gemeine Mann“ blieb in diesem System außen vor. Die Forderungen des „Armen Konrad“ machten das Informations- und Kommunikationsmonopol der Amtsträger zum Konfliktgegenstand zwischen Aufrührern und Funktionselite, die jedoch durch ihre besseren Einflussmöglichkeiten den Aufstand letztlich zur Verbesserung der eigenen Position gegenüber dem Landesherrn nutzen konnte. Mit dem „Tübinger Vertrag“ hatte sich die Funktionselite gegenüber dem „Gemeinen Mann“ durchgesetzt, sich dafür aber in stärkere Abhängigkeit von Herzog Ulrich begeben, der den Vertrag binnen kurzer Zeit brach. Erst langfristig seien die Funktionseliten als Sieger aus dem Konflikt um den „Armen Konrad“ hervorgegangen. Anschließend wurden der Charakter des „Tübinger Vertrags“ als kaiserlicher Schiedsspruch, die Frage nach der Ausgestaltung der „Landschaft“ und nach Indizien für ein Landesbewusstsein bei den Konfliktparteien diskutiert.

ANDRÉ HOLENSTEIN (Bern) zeigte am Beispiel des Burgunder bzw. „Dijoner Feldzuges“ von 1513 – ein wesentlicher Grund für die Finanzmisere Herzog Ulrichs – starke Verquickungen zwischen europäischer Mächtepolitik und innenpolitischer Herrschaft auf. An den ausländischen Pensionszahlungen für eidgenössische Machteliten und an der Großmachtpolitik der Städte sowie deren Finanzierung entzündeten sich die „Pensionenunruhen“ des Jahres 1513. Die ländliche Ehrbarkeit trat als Sprecher des „Gemeinen Mannes“ auf und begehrte gegen die städtischen Obrigkeiten auf. Mit der Einrichtung der „Ämteranfragen“ und der Beteiligung der Ämter an außenpolitischen Entscheidungen wurde der Konflikt schließlich beigelegt. Wie in diesen Auseinandersetzungen die Verfügungsgewalt über herrschaftsrelevante Ressourcen gesichert werden konnte, war ein Problem, das die Eidgenossenschaft mit dem Herzogtum Württemberg (mit Blick auf den „Armen Konrad“) gemein hatte und das beide Territorien unterschiedlich lösten. Während in Württemberg mit dem „Tübinger Vertrag“ der Preis in einer starken Machtbeteiligung der Stände bestand, sei in der Eidgenossenschaft die Partizipationsfrage durch den Verzicht auf den Ausbau eines Machtapparates gar nicht erst aufgekommen. Holenstein verwies hier auf einen Zusammenhang zwischen Konfliktkultur und herrschaftlicher Verfassung.

HERMANN KAMP (Paderborn) betrachtete anschließend die Rolle der Funktionseliten im Zweikampf um das burgundische Erbe zwischen Maria von Burgund und dem französischen König Ludwig XI. nach 1477. Dabei konnte Kamp verdeutlichen, dass die burgundischen Funktionseliten nicht zwischen Fürst und „Gemeinem Mann“, sondern auf Seiten des Fürsten standen. Einerseits bekamen sie in den auf den Tod Karls folgenden politischen Turbulenzen und gewaltsamen Erhebungen den Unmut gegenüber den Amtsträgern Karls zu spüren, der sich unter anderem an der Unterdrückung städtischer Freiheiten und an Korruptionsfällen entzündete. Andererseits war die Auseinandersetzung um die Nachfolge in Burgund mit einer Fülle von Privilegien an die Stände verbunden. Ludwig XI. versprach den ehemaligen Gegnern Karls des Kühnen unter anderem Amnestie, seinen Anhängern die Wahrung der alten Privilegien und die Abschaffung von Steuern, während Maria von Burgund die Stärkung der Rechte der Territorien und ebenfalls die Abschaffung der unter ihrem Vater eingeführten Steuern in Aussicht stellte. In der Diskussion kam die Frage auf, ob angesichts andersartiger und weiter entwickelter Ämterstrukturen in Burgund die Vergleichbarkeit zu den Verhältnissen in Württemberg gegeben sei.

Im letzten Vortrag des Tages stellte RONALD G. ASCH (Freiburg) unter näherer Erläuterung der kirchenpolitisch-konfessionellen Verhältnisse in Großbritannien die Eigenart der englischen Revolution der 1640er-Jahre heraus, die – im Gegensatz zu den zuvor betrachteten traditionellen Revolten – die politische Ordnung grundsätzlich in Frage stellte und als erste moderne Revolution zu charakterisieren sei. Der als traditioneller Kampf um ständische Freiheiten begonnene Bürgerkrieg habe sich mehr und mehr zu einem Kampf um bürgerliche und insbesondere religiöse Freiheiten (civil liberties) entwickelt. In der Diskussion wurde unter anderem die Vergleichbarkeit zu den anderen, zeitlich deutlich früher liegenden Fallbeispielen problematisiert, auch wurde die Relevanz der Einheitlichkeit von Rechtsverhältnissen für den Kommunikationserfolg und die Reichweite einer Revolte erörtert.

Die abschließende Podiumsdiskussion bündelte noch einmal die Inhalte und Erkenntnisse der Sektionen. Insgesamt konnte in der vergleichenden Untersuchung einer Vielzahl von Bauernaufständen in ganz Europa um 1514 der Eigenwert der Geschehnisse um den „Armen Konrad“ herausgestellt und aufgezeigt werden, dass sich der Aufstand nicht auf ein Vorphänomen des Bauernkrieges reduzieren lasse. Ebenso konnten erste Ergebnisse hinsichtlich Charakter und Rolle der Funktionseliten festgehalten werden.

Die Vorträge, vor allem aber auch die rege Diskussion an beiden Tagen hatten zugleich den Blick auf offene und weiterführende Fragen geöffnet. Der Charakter der unterschiedlichen Aufstandsbewegungen des 16. Jahrhunderts müsse eingehender in den Blick genommen und dabei zwischen spontanen Reaktionen auf Missstände und planvollen Versuchen zur Umsetzung eines ausgeformten politisch-sozialen Gegenmodells unterschieden werden. Des Weiteren gelte es, den Entwicklungsprozess hin zum Territorialstaat und den damit verbundenen Ausbau der Ämterstruktur sowie das Eindringen neuer städtisch-bürgerlicher Eliten in neue Funktionen näher zu betrachten. Angesichts der deutlich gewordenen Heterogenität der Amtsträger in Bezug auf Herkunft, Professionalität und Vermögen sowie Umfang ihrer Befugnisse müsse dabei auch über die Verwendung des Begriffs „Funktionselite“ diskutiert werden.

Konferenzübersicht:

Andreas Schmauder (Ravensburg), Führung durch die Ausstellung in der Kunsthalle Tübingen

Sektion: Vorreformatorische Agrarunruhen im interregionalen Vergleich

Anton Schindling (Tübingen), Begrüßung und Einführung

Robert Kretzschmar / Peter Rückert (Stuttgart), Der „Arme Konrad“ in Württemberg 1514. Selbstverständnis, Artikulation, Kommunikation

Klaus H. Lauterbach (Müllheim), Tutscher nation zu unverwindlichem schaden, verlust und nochstand: Der Bundschuh und die Obrigkeit (1493-1517)

Franz Dolinar (Ljubljana-Črnuče), Die Bauernaufstände in Innerösterreich zwischen 1478 und 1515

Márta Fata (Tübingen), Der ungarische Bauernaufstand unter György Dózsa 1514

Werner Buchholz (Sankt Augustin), Selbstbehauptung und politischer Einfluss des „Gemeinen Mannes“ im Königreich Schweden in Spätmittelalter und Reformationszeitalter

Festakt:
Andreas Schmauder (Ravensburg), Macht, Gewalt, Freiheit: der Vertrag zu Tübingen 1514

Sektion: Funktionseliten zwischen „Gemeinem Mann“ und Fürst

Sigrid Hirbodian (Tübingen), Begrüßung und Einführung

Christian Hesse (Bern), Funktionseliten zwischen „Gemeinem Mann“ und Fürst. Überblick und Problemskizze

Nina Kühnle (Kiel), Vom „Armen Konrad“ zum „Tübinger Vertrag“ – Die württembergische Funktionselite im Spannungsfeld von Landesherrschaft und „Gemeinem Mann“

André Holenstein (Bern), Konfliktkulturen in der Eidgenossenschaft an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert

Hermann Kamp (Paderborn), Die Funktionseliten und die Aufstände in Burgund nach 1477

Ronald G. Asch (Freiburg), Die „political nation“ in England zwischen monarchischer Loyalität und Republikanismus im 17. Jahrhundert

Podiums- und Abschlussdiskussion
Moderation: Robert Kretzschmar (Stuttgart)

Teilnehmer: Werner Buchholz (Sankt Augustin), Gabriele Haug-Moritz (Graz), Christian Hesse (Bern), Sigrid Hirbodian (Tübingen), Sabine Holtz (Stuttgart)

Exkursion zu den Ausstellungen über den „Armen Konrad“ in Stuttgart (Hauptstaatsarchiv) sowie Weinstadt und Fellbach


Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger