Orte des Rechtsstaats. Liberale Demokratien und die Herausforderung politischer Gewalt in den 1970er- und 1980er-Jahren. Straße – Gericht – Gefängnis

Orte des Rechtsstaats. Liberale Demokratien und die Herausforderung politischer Gewalt in den 1970er- und 1980er-Jahren. Straße – Gericht – Gefängnis

Organisatoren
Kristina Kütt / Andreas Spreier, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
22.05.2014 - 23.05.2014
Url der Konferenzwebsite
Von
Florian Sprung, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Vom 22. bis zum 23. Mai 2014 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin die Tagung „Orte des Rechtsstaats“ statt. Wie GABRIELE METZLER (Berlin) in ihrer Begrüßung ausführte, widmete sich die Konferenz im Kern der Fragestellung, wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den 1970er- und 1980er-Jahren im Kontext der Bedrohung durch politische Gewalt innerhalb liberaler Demokratien geformt wurden. Hierbei sollte auch betrachtet werden, ob sich im Umgang mit dem Terrorismus das Selbstverständnis der Demokratien veränderte. Die Tagung betrachtete das Untersuchungsfeld dabei aus einer dezidiert kulturwissenschaftlichen Perspektive, so dass Fragen der Inszenierung, Theatralität und Performanz besondere Bedeutung beigemessen wurde.

Entsprechend des Titels widmete sich die Tagung in seinen Sektionen den Orten ‚Gericht‘ und ‚Gefängnis‘, begonnen jedoch wurde mit der ‚Straße‘. FRANK REICHHERZER (Berlin) machte zunächst eine grundlegende Annäherung an diesen Topos und zeichnete die Straße als Ort einer vernunftgerechten Ordnung. Im Anschluss daran zeigte er, wie durch verschiedene Protestformen das staatliche Gewaltmonopol symbolisch, etwa durch Massendemonstrationen, oder tatsächlich, zum Beispiel durch Unruhen und Barrikaden, herausgefordert werden kann. Schließlich widmete sich Reichherzer neuen Protestformen wie etwa denen der Situationisten und erläuterte, wie abseits der bereits erwähnten Beispiele staatliche Ordnung auf der Straße herausgefordert werden kann. Nach diesem systematisierenden Einstieg lieferte MANFRED HEINEMANN (Hannover) einen konkreten Einblick in seine Forschung zur Herausforderung und Reaktion staatlicher Instanzen auf politische Gewalt in Nordrhein-Westfalen. Dabei wies er zum einen auf die bestehenden Schwierigkeiten hin, um Zugang zu sensiblen Quellen staatlicher Institutionen zu erhalten. Auf der anderen Seite zeigte Heinemann die Fruchtbarkeit der Untersuchung der Polizeitätigkeit in der Neuausverhandlung des Verhältnisses von Rechtsstaat und Demonstrierenden. Hierbei zeigte sich anhand vieler Einzelerscheinungen, dass der Rechtsstaat im Hinblick auf das Phänomen der politischen Gewalt äußerst lernfähig war und sich auch gegenüber unvorhergesehenen Situationen schnell weiterentwickeln konnte. Den Abschluss der Sektion machte KATE HORNING (Ithaka, NY), die sich mit der Frage auseinandersetzte, wie vorbereitet die Bundesrepublik als Rechtsstaat am Beginn der 1970er-Jahre war, um mit politischer Gewalt umzugehen. Hierbei zeigte sie die schwierige Gradwanderung der juristischen Definierung eines gesetzlichen Not- beziehungsweise Ausnahmenzustandes, der zum einen allgemein genug gehalten sein musste, um auch in bisher unvorhergesehenen Situationen Anwendung zu finden, zum anderen aber auch konkret genug gehalten sein musste, um nicht missbräuchlich verwendet zu werden. Schließlich kam Horning zu dem Ergebnis, dass in den 1970er-Jahren innere Unruhen – ganz im Gegensatz zu externen Bedrohungsszenarien – verfassungsrechtlich nicht als ernsthafte Bedrohung aufgefasst wurden. Daher war die Bundesrepublik gezwungen, in ihrer Reaktion auf politische Gewalt die Grenzen der bestehenden Gesetzgebung permanent zu übertreten.

In seiner Keynote beschrieb KLAUS WEINHAUER (Bielefeld) am Beispiel der Bundesrepublik und Großbritanniens, wie in den 1980er-Jahren im Unterschied zu den späten 1960er-Jahren Protestierende nicht mehr den Staat als Ganzes herausforderten, sondern vielmehr lokal auf der Straße seine Souveränität in Frage stellten. Damit einher ging ein zunehmendes Abkommen vom Staatsdenken, das insbesondere in der Bundesrepublik von der Polizei noch in den 1980er-Jahren verteidigt wurde. In der anschließenden Diskussion wurde zum einen betont, dass die Beurteilung staatlicher Gewalt nicht nur an den konkreten Aktionen der Polizei vorgenommen werden kann, sondern durchaus auch auf die politischen Vorgaben für die Polizeiarbeit ausgeweitet werden könnten. Hierbei scheinen sich für die Bundesrepublik insbesondere die 1970er-Jahre anzubieten, in denen die Landespolizeien einen grundlegenden Generationswechsel erlebten. Zum anderen wurde darauf hingewiesen, dass sich die Straße in den 1970er-Jahren auch dadurch veränderte, dass immer weniger die tatsächlichen Proteste und Reaktionen eine Rolle spielten. Vielmehr war es die mediale Deutungshoheit über die Ereignisse, die an Bedeutung gewann und zum Verlust staatlicher Kontrolle beitrug.

Die zweite Sektion zum Thema ‚Gericht‘ wurde von LIESBETH VAN DER HEIDE (Leiden) eingeleitet. Sie legte dar, dass Terrorismus nicht mit der Verhaftung von Terroristen endet, sondern dass der Kampf im Gerichtssaal fortgeführt wird. Hier ergibt sich eine weitere Bühne terroristischer Aktivität, auf welcher sie performativ ihre Taten verteidigen und die eigenen Handlungen zu legitimieren versuchen. Sie schlussfolgerte daher, dass sich in Bezug auf Terrorismus nicht nur die Frage der Prävention stellt, sondern immer auch die Frage staatlicher Widerstandsfähigkeit, um mit der Bedrohung politischer Gewalt umzugehen und die eigene Legitimität nicht zu verlieren. BEATRICE DE GRAAF (Utrecht) zeigte im Anschluss in ihrem Vortrag anhand der Prozesse gegen südmolukkische Terroristen in den Niederlanden, dass Gerichtsverfahren in der Bevölkerung durchaus zu Verständnis gegenüber den Angeklagten führen können, schließlich aber Terrorismus wirksam delegitimieren und auch von den Tätern selbst akzeptiert werden können. LAURA DI FABIO (Rom) wendete sich im Anschluss der italienischen Notstandsgesetzgebung in den 1970er-Jahren zu. Dabei zeichnete sie die Entwicklung von einer verhältnismäßig milden, präventiven Gesetzgebung hin zu zahlreichen Verschärfungen in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre nach. Sie machte somit deutlich, dass staatliche Akteure auch das Straf- und Strafprozessrecht als wirksames Instrument zur Verfügung haben, um den Verlauf eines Verfahrens gegen Terroristen zu beeinflussen. KRISTINA KÜTT (Berlin) zeigte in ihrem Vortrag über das Verfahren gegen den Black-Power-Aktivisten Huey Newton, wie die Frage der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der afroamerikanischen Minderheit einen Prozess überlagern konnte, der eigentlich keine politische Tat verhandelte. Kütt betonte damit die Bedeutung des Gerichts insbesondere als Ort performativer Bedeutungserzeugung, die in hohem Maße Einfluss auf staatliche Legitimität und auf das Rechtsstaatverständnis nehmen kann.

Abschließend zu dieser Sektion fasste GISELA DIEWALD-KERKMANN (Bielefeld) die Betrachtung des ‚Gerichts‘ in vier Konfliktfeldern zusammen: 1. Terrorismus als grundsätzliche staatliche und rechtliche Herausforderung, 2. die Abgrenzung der Täter zwischen gewöhnlichem Verbrechen und politisch motivierter Tat, 3. Grenzen des Strafrechts hinsichtlich der Ausdehnung auf Handlungen im Vorfeld terroristischer Aktionen und 4. der Gerichtssaal als Aufführungsort politischer Agitation durch die Angeklagten. Wie auch schon in der Diskussion um die Straße wurde auch in Bezug auf das Gericht darauf hingewiesen, dass in diesem noch stärker geschlossenen Setting die Bedeutung der Medien nicht zu unterschätzen ist, wobei dies auch davon abhängt, inwieweit diese von den Angeklagten genutzt werden.

ANDREAS SPREIER (Berlin) leitete die dritte Sektion ein, die sich mit dem ‚Gefängnis‘ als Ort des Rechtstaates auseinandersetzte. Spreier zeigte am Beispiel des Mitglieds der Irish Republican Army (IRA) Bobby Sands das Spannungsfeld von Terrorismus zwischen gewöhnlichen Kriminellen und politischen Aktivisten. Dabei wurde besonders die Bedeutung der performativen Akte deutlich, mithilfe derer die britische Regierung ihre Deutung von Sands als gewöhnlichen Kriminellen betonte, während die IRA versuchte, seine Anerkennung als politischer Gefangener durchzusetzen. JAN-HENDRIK SCHULZ (Florenz) zeigte im Anschluss anhand der Hungerstreikkampagnen von Action Directe und Roter Armee Fraktion in Frankreich und Deutschland, dass das Phänomen Terrorismus nicht auf die 1970er-Jahre beschränkt blieb. Vielmehr zeigte sich hier eine Kontinuität bis in die 1980er-Jahre, deren Ursachen noch genauer wissenschaftlich untersucht werden sollten. SABINE BERGSTERMANN (München) ging in ihrer Präsentation auf das Spannungsfeld ein, das sich aus den unterschiedlichen Deutungen des Hochsicherheitstrakts in Stuttgart-Stammheim ergab. Das einst als Modellanstalt des liberalen Haftvollzugs gebaute Gefängnis wurde durch die deutsche Linke als Ort staatlicher Repression dargestellt, während Boulevard-Medien und konservative Kreise zunehmend die Deutung verbreiteten, Stammheim als Ort der Permissivität und des privilegierten Haftvollzugs zu begreifen. Damit zeigte Bergstermann, dass auch ein Gefängnis als wichtiges Spiegelbild gesellschaftlicher Debatten der 1960er- und 1970er-Jahre dienen konnte. In gleicher Weise betonte auch HANNO BALZ (Baltimore, MD) die Bedeutung des Gefängnisses von Stuttgart-Stammheim, das durch die weitgehende Unsichtbarkeit der Angeklagten selbst zum Gegenstand der Debatte wurde. Balz zeigte, dass die Konstruktion Stammheims als „Bunker“, „Trutzburg“ oder „Festung“ zur Krise des Rechtsstaats Bundesrepublik beitrug, die die Haftanstalt als Ort des strafenden Staates intendierte, dann aber mit dem Vorwurf der „steinernen Vorverurteilung“ konfrontiert war.

ANNE KWASCHIK (Berlin) schloss die dritte Sektion mit ihrer Keynote, in der sie resümierend insbesondere die Bedeutung des Staatsverständnisses als rechtlichem Vertrag zwischen Bevölkerung und den Institutionen der Macht betonte. Im Hinblick auf die Terrorismusforschung wies sie aber abseits dieses Vertrages ebenso auf die Rolle performativer Kommunikationszusammenhänge und von Emotionen hin, die in der Auseinandersetzung von Staat und Terroristen eine immer größere Bedeutung erlangten. In der sich anschließenden Diskussion wurde insbesondere betont, dass gerade in den 1970er-Jahren die kommunikativen Codes zwischen Staat und Terrorismus einen weitreichenden Wandel erfahren haben und daher von besonderer Bedeutung sind. Darüber hinaus wurde im besonderen Hinblick auf Stammheim die Frage aufgeworfen, ob gegenüber punktuellen Untersuchungen von Spannungsfeldern nicht vielmehr die Suche nach Wandel und Veränderung in den Vordergrund treten sollte. So stelle sich nicht nur die Frage, welche Sichtweisen und Deutungen einander gegenüberstanden, sondern auch, wann und warum etwa Stammheim vom Ort der Permissivität zum Ort der Repression wurde und wann es möglicherweise gegenläufige Entwicklungen gab.

Ihren Abschluss fand die Konferenz in einer Bestandsaufnahme von JOHANNES HÜRTER (München), der aus den etablierten Themenkomplexen der Terrorismusforschung – Staat und Herrschaft, Performanz und Kommunikation sowie trans- und internationale Vergleiche – neue Perspektiven künftiger Arbeiten ableitete. Hier regte Hürter eine zunehmende Integrierung der oben genannten Ansätze an, aber auch neue Tiefenbohrungen auf Basis archivarischer Quellen. Darüber hinaus sieht er Bedarf für neue biographische Zugriffe, syn- und diachrone Vergleichsarbeiten aber auch eine zeitliche Ausdehnung von Untersuchungen über die bisher stark untersuchten 1970er-Jahre hinaus. In der anschließenden Diskussion wurde auch in der noch tiefer gehenden Untersuchung von Geheimdienstarbeit ein mögliches neues Forschungsfeld ausgemacht. Jedoch bleibt hier immer die Möglichkeit des Quellenzugriffs ein maßgebliches Problem.

Resümierend hat die Tagung einmal mehr die Bedeutung der Orte ‚Straße‘, ‚Gericht‘ und ‚Gefängnis‘ gezeigt, um das Phänomen Terrorismus erforschen zu können. Dabei wurde insgesamt deutlich, dass in der Kommunikation der Terroristen ebenso wie der des Staates performative Akte eine große Rolle spielten. Im Verlauf der 1970er-Jahre muss jedoch zunehmend konstatiert werden, dass die Auseinandersetzung um diese Orte zunehmend medial vermittelt wurde. Insbesondere hier zeigte sich ein starker Kontrollverlust des Staates, der den Terroristen und ihren Unterstützern nicht selten erfolgreich die Verbreitung ihrer Deutung ermöglichte. Neben diesem Ergebnis zeigte die Konferenz aber auch Chancen auf, um die Terrorismusforschung weiterzuentwickeln. So erscheinen manche Untersuchungen noch immer als eher punktuell, wobei Bezüge zu Entwicklungen und möglichem Wandel verhältnismäßig selten einbezogen werden. Zum anderen erinnerte die Konferenz auch daran, zu überprüfen, inwiefern manche philosophisch-theoretischen Ansätze immer nur der Erforschung des Themas dienen oder ihre Komplexität gegebenenfalls auch das Verständnis von Zusammenhängen behindern kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Relevanz der Terrorismusforschung zeigte daher diese Konferenz, dass es auch auf eine gewisse wissenschaftliche „Bodenhaftung“ (Johannes Hürter) ankommt, um sich dem Phänomen des Terrorismus zu nähern.

Konferenzübersicht:

Kristina Kütt /Andreas Spreier (Humboldt-Universität zu Berlin), Begrüßung

Gabriele Metzler (Humboldt-Universität zu Berlin), Einführung

Sektion I: „Straße“

Frank Reichherzer (Humboldt-Universität zu Berlin), Die Straße als Ort/Topos. Konzepte Beispiele, Denkanstöße

Manfred Heinemann (Leibniz Universität Hannover), Politische Gewalt und Studentenunruhen in Nordrhein-Westfalen. Herausforderungen und Reaktionen durch die Instanzen des staatlichen Gewaltmonopols in den 1960er-Jahren

Kate Horning (Cornell University), Not the Emergency They Imagined: Political Violence and State Improvisation

Klaus Weinhauer (Universität Bielefeld), Protest, politische Gewalt und Polizei im Westeuropa der 1970/80er-Jahre

Sektion II: „Gericht“

Liesbeth van der Heide (Universität Leiden), Trials as Theatres of Lawfare – (Re-)negotiating Legitimacy

Beatrice de Graaf (Universität Utrecht), Terrorismusprozesse als Theater: Molukker, RAF und Rote Jugend vor Gericht in den Niederlanden in den 1970er-Jahren

Laura Di Fabio (Universität Rom), Die Notstandsgesetzgebung gegen den Terrorismus in Italien in den 1970er-Jahren: Das Verfahren „7. April“

Kristina Kütt (Humboldt-Universität zu Berlin), Verhandlungsort gesellschaftlichen Umbruchs: Black Power vor Gericht

Gisela Diewald-Kerkmann (Universität Bielefeld), Gerichte im Spannungsfeld von Justiz, Politik, Öffentlichkeit und RAF

Sektion III: „Gefängnis“

Andreas Spreier (Humboldt-Universität zu Berlin), „Politische Gefangene“ oder „gewöhnliche Kriminelle“. Der Deutungskampf um den Hungerstreik von Bobby Sands im Jahre 1981

Jan-Hendrik Schulz (Europäisches Hochschulinstitut Florenz), Hungerstreikkampagnen von Gefangenen der Roten Armee Fraktion (RAF) und Action Directe (AD) in den 1980er-Jahren

Sabine Bergstermann (Ludwig-Maximilians-Universität München), „Terroristen-WG“ im Hochsicherheitstrakt? Stuttgart-Stammheim zwischen Liberalität und Repression

Hanno Balz (Johns Hopkins University), Der Staat, die Öffentlichkeit und der Bunker: Das Dispositiv Stammheim

Anne Kwaschik (Freie Universität Berlin), Der Terrorist als Insasse. Das Gefängnis als Aufführungsraum „verrechtlichter Gewaltverhältnisse“

Johannes Hürter (Institut für Zeitgeschichte München), Stand und Perspektiven der Terrorismusforschung