Cover
Titel
Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik


Autor(en)
Schulle, Diana
Erschienen
Anzahl Seiten
380 S.
Preis
DM 79,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Pegelow, Dept of History

In der Erforschung des Nationalsozialismus fanden das Reichssippenamt und seine Vorgängerinstitutionen lange Zeit kaum Beachtung. 1. Dem von Hans Buchheim für das Institut für Zeitgeschichte in den 1950er Jahren erstellten Gutachten folgten in den letzten Jahren einige Arbeiten zur NS-Rassenpolitik, die die Tätigkeit dieser Institutionen kurz streiften 2. Das Wissen um das „Archiv für berufsständische Rassenstatistik“ Achim Gerckes blieb wenigen spezialisierten Fachhistorikern vorbehalten. Die einzige längere Abhandlung, die interessantes Material aus österreichischen Archiven zusammentrug und das Schicksal einiger Opfer des Reichssippenamtes nachzeichnete, stammte aus der Feder zweier Naturwissenschaftler 3. Mit ihrer am Historischen Seminar der Universität Greifswald abgeschlossenen Dissertation, die in diesem Jahr in kaum veränderter Form im Berliner Logos Verlag erschien, präsentiert Diana Schulle nun eine erste systematische Studie zur Geschichte und Struktur des Amtes.

Die am Centrum Judaicum in Berlin tätige Historikerin legt ihre Arbeit als einen Beitrag zur Erforschung des „Verhältnis[ses] zwischen Rassenpolitik, rassenpolitischer Wissenschaft und rassenpolitischen Führungsansprüchen“ im NS-Staat an (S. 9). Das dem Reichsinnenministerium nachgeordnete Reichssippenamt, das über die Person seines Leiters, der zugleich dem Amt für Sippenforschung der NSDAP vorstand, eng mit der Partei verknüpft war, stellt eines der zahlreichen „Rasseämter“ dar, die sich um einen größeren Einfluß auf die NS-Rassenpolitik bemühten. Schulle veranschaulicht eindrucksvoll die hochgesteckten Ambitionen des Amtes und seiner Führungspersonen, die u. a. die gesamte deutsche Bevölkerung in einer „Reichssippenkartei“ zu erfassen suchten und den Umbau des Standesamts- in ein „Sippenamtswesen“ betrieben. Die Feststellung des „rassischen Status“ in Zweifelsfällen war nur eine Aufgabe des Amtes, die allerdings in der Praxis einen Hauptteil dessen Arbeit ausmachte. Schulle zeichnet ein Bild einer geschäftigen Institution, der es auch in Anbetracht ihres Scheiterns aufgrund von Widerständen seitens der SS-Führung und Ministerialbürokratie gelang, im Zusammenspiel mit Parteiorganisationen einige ihre Ziele, wie etwa die Einrichtung von Gausippenämtern, in Ansätzen zu verwirklichen.

Besonders erhellend ist Schulles Darstellung der Rolle der Standesbeamten und Genealogen - bislang in der Forschung wenig beachteten Berufsgruppen - für die Tätigkeit des Reichssippenamtes. Die verbandlich organisierten Standesbeamten, geprägt durch eugenisches Gedankengut, waren begierig ihre Kenntnis dem NS-Staat zur Verfügung zu stellen und arbeiteten eng mit dem Amt zusammen. Die relativ kleine Gruppierung der Genealogen zeigte sich eifrig bei der Unterstützung der „Arierpolitik“ NS-Deutschlands. Doch führten Partikularinteressen und Versuche, die eigene Autorität zu wahren, zu andauernden Konflikten. Schulles abschließende Beurteilung, die Mitarbeiter des Reichssippenamtes seien „formaljuristisch“ keine „Mörder,“ „Mittäter“ oder „Anstifter,“ aber dennoch „mitschuldig“ gewesen, folgt teilweise den Verteidigungsstrategien dieser Personengruppe aus der Nachkriegszeit, ohne diese kritisch zu hinterfragen (S. 381). Sie deutet aber auch auf Handlungen von Sippenamtlern hin, die betroffenen Prüflingen bewußt halfen, was eine Ausdifferenzierung der Täterkategorie erforderlich macht.

Schulles Abhandlung ist vornehmlich chronologisch angelegt. Sie zeichnet den institutionellen Werdegang vom „Archiv für berufsständische Rassenstatistik“ Ende der 1920er Jahre bis zur Auflösung des Reichssippenamtes bei Kriegsende umfassend nach. Die Entnazifizierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung von ehemaligen Angehörigen des Amtes, Genealogen und Standesbeamten werden leider weitgehend ausgespart. Der Blick auf die Anfänge erfolgt mittels eines biographischen Fokus auf den Betreiber des „Archivs für berufsständische Rassenstatistik“ Achim Gercke. Das Archiv ging aus der Beschäftigung des Göttinger Chemiestudenten mit der „jüdischen Versippung“ seiner Professoren hervor. Gerckes „Hobby“ wurde für die Oppositionstätigkeit seiner Partei so bedeutungsvoll, daß er Ende 1931 zum Leiter der eigens geschaffenen NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP avancierte. Interessant ist hierbei vor allem Schulles Darstellung der Arbeit Gerckes an einem „Rassenscheidungsgesetz.“ Gerckes programmartiger Entwurf sah eine - der Hauptlinie des SD und der Gestapo in den 1930er Jahren ähnlichen - „endgültige Lösung der Judenfrage“ in der kompletten Aussiedlung der Juden aus Deutschland vor (S. 58-59).

Die Verfasserin beschäftigt sich ausführlich mit Gerckes Tätigkeit als „Sachverständigen für die Rasseforschung beim Reichsminister des Innern,“ die aus seinen Aufstiegsbemühungen im Frühjahr 1933 resultierte. Sie zeichnet das Bild eines ambitionierten Nationalsozialisten, der über die ihm zugedachte Aufgabe, Zweifelsfällen bei der Abstammung von Beamten im Rahmen des “Arierparagraphen” des “Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” nachzugehen, schnell hinauswuchs. Neben dem Schutz von sippenkundlichen Schriftgütern strebte der Frick-Protegé Gercke die Errichtung eines Reichssippenamtes am. Dieses Amt sollte als oberste Behörde einem reichsweiten Netz von Sippenämtern vorstehen, die in Zusammenarbeit mit genealogischen Vereine aus den Standesämtern zu bilden waren. Mittels neuer Quellen beleuchtet Schulle den zügigen Fall Gerckes, der Ende 1934 der Homosexuellenverfolgung der Gestapo zum Opfer fiel und - niemals rehabilitiert - früh zum Kriegsdienst eingezogen wurde.

Schulles Kapitel über Gerckes Nachfolger Kurt Mayer, einen promovierten Historiker, Verbandsgenealogen und Abteilungsleiter im Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, und sein im März 1935 in „Reichsstelle für Sippenforschung“ umbenanntes Amt gehört zu den besten der Studie. Die Verfasserin behandelt die Bemühungen Mayers, die Aufgaben der Reichsstelle ständig auszuweiten, und sein letztendliches Scheitern. Ein bereits von Gercke anvisierte Sippenamtsgesetz kam aufgrund von Widerständen in der Ministerialbürokratie und Hitlers nicht zustande (S. 271-72). Die damit ausgebliebene Legitimation erhöhte u. a. den Widerwillen der christlichen Kirchen, die begonnene Zusammenarbeit mit der Reichsstelle fortzuführen. Dieser Wandel beruhte allerdings nicht, so Schulle, auf einer ablehnenden Haltung gegenüber der NS-Rassenpolitik, sondern ging aus der Sorge um den Verlust der Kirchenbücher und somit einer wichtigen Einnahmequelle hervor (S. 252-53). Einzelne Abschnitte legen detailliert die verschiedenen Typen des Abstammungsnachweises im NS-Staat dar und rekonstruieren den Umfang der Arbeit der Reichsstelle auf diesem Gebiet. Bedauerlich ist nur, daß Schulle die über 300 überlieferten Abstammungsgutachten des Amtes mit dem Hinweis auf ihren nicht-repräsentativen Charakter kaum heranzieht (S. 191). Trotz ihres geringen Umfangs legen diese Gutachten doch Grundmuster in der Sprache der Antragsteller und Gutachter nahe, deren Analyse das Verständnis der Praxis der NS-Rassenpolitik bereichert hätte. Eric Ehrenreichs Dissertationsprojekt an der University of Wisconsin wendet sich intensiv diesen Quellen zu und dürfte neue Erkenntnisse zu diesen Fragen liefern.

Schulles letzte Kapitel zeichnet die Rolle des Reichssippenamtes während der Kriegsjahre nach. Die Autorin zeigt, daß die 1940 erfolgte Umbenennung nicht den Erfolg früherer Pläne, sondern den verstärkten Rückgriff auf Improvisation, wie etwa bei der Gründung von semi-offiziellen Landessippenämter, dokumentiert. Erschwert wurde die Tätigkeit Mayers und seiner Mitarbeiter durch Konflikte mit dem Reichsinnenministerium, das wiederholt Abstammungsbescheide zugunsten von Prüflingen aufhob, was im Gegenzug den Druck der Partei auf das Amt erhöhte. Letztlich entging das Reichssippenamt nur durch Anlehnung an einflußreiche Institutionen, insbesondere der Parteikanzlei, seiner Auflösung, wie sie etwa die Reichsführung SS intendierte (S. 325). Schulles Behandlung der Konkurrenten des Reichssippenamtes, insbesondere des Rasse und Siedlungshauptamts des SS, bleibt dabei oftmals rudimentär. Die kurz vor Abschluß stehende Freiburger Dissertation Isabel Heinemanns wird hier viele Aspekte weiter erhellen können.

Zur Bestimmung der Rolle des Reichssippenamtes in der NS-Rassenpolitik greift Schulle auf konventionelle Polykratie- und Monokratiemodelle zurück, wie sie in den 1970er und 1980er Jahren zur Erklärung der NS-Herrschaft entwickelt wurden (S. 375). Auch wenn es der Autorin gelingt, durch die Aufnahme monokratischer Elemente die in ihrer Darstellung erfolgte biographische Einengung auf die beiden Leiter des Amtes in den methodologischen Rahmen der Arbeit zu integrieren, geschieht dies doch oftmals auf Kosten einer Unterbewertung der inneramtlichen Dynamik. Quellen wie etwa die „Sippensittliche Rundschau,“ eine zur „Belustigung“ der Teilnehmer eines Betriebsausfluges im Herbst 1941 erstellte Flugschrift, erlauben Einblicke in die Rolle von Mitarbeitern der mittleren und unteren Ebene, die für das Verständnis der Praxis der Dienststelle von Bedeutung sind.

Schulles Studie basiert auf im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde in den 1990er Jahren zusammengeführten Archivalien aus dem Bundesarchiv Koblenz und dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv in Potsdam. Diese Bestände umfassen einen erheblichen Teil der Akten des Reichssippenamtes. Sie weisen allerdings aufgrund von Kriegsverlusten deutliche Lücken auf, insbesondere bezüglich der mit Abstammungsprüfungen befaßten Abteilung. Akten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem sowie in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig dienten der Behandlung der Beziehungen zwischen genealogischen Vereinen und Sippenamt. Die im Zwischenarchiv Dahlwitz-Hoppegarten befindlichen Personalakten und Anträge privater Genealogen auf Ausstellung eines Sippenforscherausweis werden indes nicht berücksichtigt. Von besonderem Interesse ist abschließend das von der Verfasserin mit dem inzwischen verstorbenen Achim Gercke bereits für ihre Magisterarbeit geführte Gespräch.

Diana Schulles Studie leistet eine lobenswerte Grundlagenarbeit, die die Erforschung der NS-Rassenpolitik in ihrer Komplexität bereichert und zugleich Raum für weitere Studien zum Thema läßt.

Anmerkungen:
1 Götz Aly und Karl Heinz Roth: Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main, Fischer Taschenbuch Verlag 2000, S. 86 und Saul Friedländer: Nazi Germany and the Jews, Bd. 1, The Years of Persecution, 1933-1939, New York, HarperCollins 1997, S. 28, 31, 135-36.
2 Hans Buchheim: Das Reichssippenamt, in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, hrsg. v. Institut für Zeitgeschichte, Bd. 1, Stuttgart, Deutsche Verlags-Anstalt 1958, S. 281-82.
3 Horst Seidler und Andreas Rett: Das Reichssippenamt entscheidet. Rassenbiologie im Nationalsozialismus, Wien, Jugend und Volk 1982.
[4] BArch [Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde], R1509/alt R 39/802.

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