H. Dubiel: Niemand ist frei von der Geschichte

Titel
Niemand ist frei von der Geschichte. Die nationalsozialistische Herrschaft in den Debatten des Deutschen Bundestages


Autor(en)
Dubiel, Helmut
Erschienen
München 1999: Carl Hanser Verlag
Anzahl Seiten
304 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan-Holger Kirsch, Universität Bielefeld

"'Auschwitz' ist ein zentraler Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeit an diesem Mythos bewegt jede Generation aufs neue."
"Wir sollten diese Wunde nicht ständig reizen, denn das fördert die Entartung."

Was unterscheidet die zwei Zitate, und was ist ihnen gemeinsam? Wer vermutet, das erstere stamme aus den 90er und das letztere aus den 50er Jahren, liegt nur zur Hälfte richtig: Beide Äußerungen fielen am 25. Juni 1999 in der Debatte des Deutschen Bundestages über die Errichtung eines Holocaust-Mahnmals in Berlin 1. Dennoch hat die Anfangsvermutung etwas für sich: Die Stilisierung des Holocaust zum deutschen Gründungsmythos ist in der Tat ein Phänomen der 90er Jahre, während die Annahme, "ein gesundes Volk" dürfe "nicht bei jedem Anlaß die kaum vernarbten Wunden wieder aufreißen", in die 50er Jahre verweist und heute nicht mehr repräsentativ ist. Das Beispiel zeigt freilich, wie frühere Argumentationsmuster der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bis in die aktuelle Diskussion hineinwirken.

Helmut Dubiel, Professor für Soziologie an der Universität Gießen, hat eine "Reflexionsgeschichte der Bundesrepublik von ihrer Gründung bis zur Gegenwart" vorgelegt (S. 13), die zugleich eine "Eröffnungsbilanz für die geschichtspolitische Legitimation der Berliner Republik" darstellt 3. Sein Buch geht erstmals systematisch der Frage nach, wie der Nationalsozialismus seit 1949 in den Debatten des Deutschen Bundestages thematisiert wurde. Dabei vertritt Dubiels gleich zu Beginn die These, "daß dem politischen System der Bundesrepublik eine demokratische Kultur nur in dem Masse zugewachsen ist, wie den Erinnerungen jener Vergangenheit ein Raum eröffnet wurde" (S. 10).

Zwischen der Herausbildung eines neuen staatlichen Selbstverständnisses und der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus habe ein enger sachlicher Zusammenhang bestanden. Der Bundestag habe dabei - zumindest nach dem liberaldemokratischen Ideal - die "Schnittstelle [gebildet], an der die Interessen und Meinungen der Bürger mit den Verhandlungen der Politiker vermittelt" wurden (S. 13). Dubiel hat sich der anspruchsvollen Aufgabe unterzogen, die rund 200.000 Seiten umfassenden Bundestagsprotokolle zu sichten und aus der Materialfülle eine begründete Auswahl zu treffen. Es ist methodisch geschickt und inhaltlich ergiebig, daß er sich nicht ausschließlich auf Gedenkveranstaltungen, Verjährungsdebatten und Wiedergutmachungsberatungen stützt, sondern die historischen Verweise auch dort sucht, wo sie nicht unbedingt zu erwarten sind - etwa in Regierungserklärungen am Beginn einer Legislaturperiode, in Reaktionen auf aktuelle Ereignisse wie die RAF-Anschläge und in Diskussionen um die deutsche Einheit. So werden die eher spröden Sitzungsprotokolle als anschauliche Quellen und reicher Zitatenschatz genutzt.

Als gegenwartsnahen "Prolog" (S. 22-33) wählt Dubiel die Debatte über die Verbrechen der Wehrmacht, die der Bundestag im März 1997 aus Anlaß der Wanderausstellung "Vernichtungskrieg" führte. Diese Debatte war in der Tat ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie ein Austausch gegensätzlicher historischer Deutungen und subjektiver Erinnerungen in wechselseitigem Respekt möglich sein kann. Zwischen den Abgeordneten kam es zu einer generationsübergreifenden Verständigung, bei der falsche Selbstgerechtigkeit vermieden wurde; selbst Alfred Dregger ließ unter dem Eindruck der Debatte eine gewisse Nachdenklichkeit erkennen.

Dubiels folgende Kapitel sind chronologisch angeordnet und jeweils einem Jahrzehnt gewidmet. Für die 50er Jahre (S. 35-77) betrachtet es der Verfasser als charakteristisch, daß die - von deutscher Seite behauptete - "Universalisierung des Täterverdachts" in eine "Universalisierung der Opfervermutung" gewendet worden sei (S. 72). Da sich die Bundesrepublik aber im Gegensatz zur DDR und zu Österreich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches verstand, konnte die NS-Vergangenheit nicht völlig ausgeblendet werden - eine Konstellation, die sich laut Dubiel als langfristige Triebkraft zugunsten einer kritischeren Erinnerung erwies. Vorerst dominierten jedoch Deutungsmuster der Abwehr und Relativierung, wie sie etwa Bundeskanzler Adenauer 1949 erkennen ließ (vgl. S. 43): "Der Krieg und auch die Wirren der Nachkriegszeit haben eine so harte Prüfung für viele gebracht und solche Versuchungen, daß man für manche Verfehlungen und Vergehen Verständnis haben muss."

Zwischen den Argumentationsweisen von Regierung und Opposition bestanden dabei, wie Dubiel belegt, nur graduelle Unterschiede. Die Judenverfolgung und der Holocaust waren im Bundestag keine vorrangigen Themen. Die Juden wurden allenfalls als "wertvollste Glieder unseres Volkes" (so Carlo Schmid 1953; vgl. S. 45) in die zu restaurierende 'Kulturnation' eingemeindet - wobei eine Kontinuität zur Lingua Tertii Imperii aus heutiger Sicht unverkennbar ist. Dubiel beschreibt die westdeutsche Nachkriegsgeschichte als Suche nach "Ersatzidentitäten"; in den 50er Jahren war es der 'Antitotalitarismus', der die durch den 'Zusammenbruch' des Nationalstaats entstandene Leerstelle füllte und sich mit dem früheren Antikommunismus amalgamieren ließ (S. 75).

Auf Hermann Lübbes provokante Frage, ob es zur "kommunikativen Integration" der vormaligen NS-'Volksgemeinschaft' realistische Alternativen gegeben habe 4, liefert Dubiel allerdings keine neuen Antworten 5.

In den 60er Jahren (S. 79-127) gerieten die zuvor etablierten Muster des westdeutschen Selbstverständnisses in Bewegung, und es kam zu stärkeren Kontroversen zwischen den politischen Lagern. Auf der einen Seite sollten Entwürfe einer 'christlichen Demokratie' und einer 'formierten Gesellschaft' sowie die Betonung des ökonomischen Erfolgs eine positive Identität begründen helfen. So vertrat Bundeskanzler Erhard 1964 die Position, durch die "große Aufbauleistung" hätten die Deutschen ihre "Reife" bewiesen und sich der "große[n] Bürde" der Vergangenheit entledigt (vgl. S. 96). Auf der anderen Seite markierte es einen Klimawechsel, als der SPD-Abgeordnete Adolf Arndt in der Verjährungsdebatte von 1965 mit ausdrücklichem Verweis auf die Judendeportationen betonte (vgl. S. 110): "Ich weiß mich mit in der Schuld." Allmählich gewann die Meinung an Gewicht, daß eine öffentliche Diskussion über den Nationalsozialismus die Demokratie nicht gefährde, sondern sie glaubwürdiger mache und insgesamt festige. Doch auch die Vertreter dieser Sichtweise hatten Schwierigkeiten, die gute Absicht in eine konkrete sprachliche Form zu bringen. Ein Satz des SPD-Abgeordneten Alex Möller von 1966 ist hierfür symptomatisch (vgl. S. 118): "Meine Damen und Herren, dann gab es 12 bittere Jahre, das muss man einmal sagen, damit die Dinge hier beim richtigen Namen genannt werden."

In den 70er Jahren (S. 129-182) kam es im Bundestag zur ersten Aussprache über den Nationalsozialismus, die nicht an einen Gesetzentwurf gebunden war: Am 8. Mai 1970, dem 25. Jahrestag des Kriegsendes, veranstaltete das Parlament eine Gedenkstunde, bei der neben Bundeskanzler Brandt auch die Abgeordneten Richard von Weizsäcker (CDU), Volker Hauff (SPD) und Lieselotte Funcke (FDP) redeten. Es ist bezeichnend, daß es zuvor nicht möglich oder erwünscht gewesen war, das Erinnern an den Nationalsozialismus gerade an diesem Datum mit einer Selbstreflexion der Demokratie zu verbinden. Brandts Ansprache - aus der der Titel von Dubiels Buch entnommen ist - war ausgesprochen dürftig, aber die Bundestagssitzung signalisierte immerhin die Tendenz zu einer positiveren Würdigung des 8. Mai 6.

In diesem Kapitel macht Dubiel zudem darauf aufmerksam, daß der 'Deutsche Herbst' des Jahres 1977 ein "symbolischer Bürgerkrieg" um die Erbschaft und Deutung des Nationalsozialismus gewesen sei (S. 147): Die Politiker von Regierung und Opposition versuchten ihre unterschiedlichen Antworten auf den Linksterrorismus mit historischen 'Lehren' zu begründen, während die Terroristen ihrerseits meinten, den Widerstand nachholen zu müssen, der im NS-Staat versäumt worden war. Am Ende der Dekade stand die vierte und nunmehr abschließende Verjährungsdebatte, bei der sich alle Redner in der normativen Abgrenzung vom Nationalsozialismus einig waren.

Die 80er Jahre (S. 183-239) sieht Dubiel dadurch gekennzeichnet, daß die Konfliktlinien nicht mehr zwischen Erinnnerungsbefürwortern und -gegnern verliefen, sondern daß die Art und Weise der politischen Bezugnahme auf die NS-Zeit zum Streitthema wurde. Bundeskanzler Kohl begann eine gezielte 'Gedächtnispolitik', die eine eigentümliche Kombination aus Thematisierung und Relativierung der historischen Geschehnisse darstellte. Zugleich brachten die seit 1983 im Bundestag vertretenen GRÜNEN neue Perspektiven in die Debatten ein. Heiner Geisslers Diktum in der Nachrüstungsdiskussion, der Pazifismus der 30er Jahre habe "Auschwitz erst möglich gemacht" (vgl. S. 193), interpretiert Dubiel als offensiven Versuch der CDU, Verweise auf den Nationalsozialismus in die eigene politische Strategie zu integrieren. Durch die Instrumentalisierung von verschiedenen Seiten begann die Metapher 'Auschwitz' "ihre selbstexplikative Kraft" zu verlieren (S. 198).

Dubiels folgende Erläuterungen zu den Gedenkreden Weizsäckers und Jenningers sowie zum 'Historikerstreit' sind eher deskriptiv angelegt und führen über die bisherige Literatur nicht hinaus 7.

Für die 90er Jahre (S. 241-274) ist es ohne Zweifel schwierig, bereits fundierte Bewertungen vorzunehmen. Dubiel untersucht hier die Reaktionen auf rechtsradikale Gewaltakte, die Hauptstadtdebatte, die Entscheidung über die Reichstagsverhüllung und das Gedenken zum 50. Jahrestag des Kriegsendes. Anhand von Roman Herzogs Rede am 8. Mai 1995 zeigt er auf, daß das Ziel der "Konsensstiftung" "auf eine fast penetrante Weise" verfolgt worden sei; Interpretationskonflikte um die NS-Vergangenheit wurden möglichst gemieden (S. 268). Auf der anderen Seite verdeutlichte die bereits erwähnte Debatte um die Wehrmachtsausstellung, daß der Bundestag im Idealfall durchaus in der Lage ist, einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ein Forum zu bieten.

Dubiel faßt seine materialreiche Studie wie folgt zusammen (S. 275): "Das Ergebnis dieser Rekonstruktion ist nicht eindeutig. Zum einen bleibt das Erstaunen, wie sehr es den Politikern, zumal in den ersten Jahrzehnten, unmöglich war, in der ersten Person Plural ('Wir haben das getan') von dem Völkermord zu sprechen, den Deutsche begangen hatten. Gleichwohl wäre die pauschale Behauptung, die Generation der Nachkriegspolitiker hätte die ihnen vorausgehende Epoche einfach verschwiegen, schlicht falsch." Das "zivilisierende Projekt der Schuldannahme" - so Dubiels implizite Antwort auf Hermann Lübbe - sei erst durch den wachsenden Zeitabstand zu den Ereignissen des Nationalsozialismus möglich geworden (S. 289). Dabei habe sich Westdeutschland schrittweise von einer konventionellen nationalen Identität gelöst und sei zum Vorreiter einer neuartigen "Legitimationskultur" geworden (S. 291 ff.). Inzwischen sei es ein weltweites Phänomen, daß sich Staaten aus dem öffentlichen Bekenntnis früherer Schuld definierten - Südafrika, Lateinamerika und die postkommunistischen Länder, aber auch Frankreich führt Dubiel als Beispiele an. "Es ist keine triumphalistische Geschichtsschreibung mehr, sondern das Betrachten der Leichen im Keller. Es ist natürlich heikel, das so zu sagen, aber die Erfahrung der Deutschen nach dem Holocaust ist dafür modellbildend."8

Das vorliegende Buch ist eines der wenigen substantiellen Werke zum Jubiläum "50 Jahre Bundesrepublik". Auf gut lesbare Weise liefert es einen historischen Längsschnitt über diese fünf Jahrzehnte und stellt dabei die Prägekraft des Nationalsozialismus für das politische System detailliert heraus. Gleichwohl seien einige kritische Bemerkungen erlaubt, die zugleich als Anstoß für weitere Forschungen zu verstehen sind:

1. Dubiels Periodisierung in Dekaden ist übersichtlich und einfach, aber in der Sache wenig überzeugend. Denkbar wäre es, die Regierungswechsel 1966/69 und 1982 als Gliederungshilfen zu betrachten. Am sinnvollsten dürfte es jedoch sein, die Zäsuren aus der Konfliktlogik der NS-Erinnerung selbst abzuleiten. So könnten der Ulmer Einsatzgruppenprozeß und die Gründung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg (1958), die Ausstrahlung des Films "Holocaust" im deutschen Fernsehen (1979) und die deutsche Einheit (1990) geeignete Einschnitte markieren.

2. Dubiel unterschätzt etwas die Bedeutung öffentlicher Skandale und insbesondere antisemitischer Vorfälle für die westdeutsche "Internalisierung" (Lepsius) des Nationalsozialismus 9. Auf die Synagogenschändungen von 1959/60 geht er knapp ein, beschränkt sein Forschungsinteresse aber weitgehend auf die Parlamentsdebatten. Näher zu untersuchen wäre, welche Beziehungen zwischen dem Bundestag und der Wählerschaft im Hinblick auf die NS-Erinnerung bestanden. Dabei wäre auch genauer zu prüfen, wie Parlamentsdebatten in den Massenmedien vermittelt wurden und woher umgekehrt die Politiker ihre Informationen über 'den' Nationalsozialismus bezogen. Wie der Autor selbst etwas versteckt einräumt (S. 296 Anm. 3), blieb der Stellenwert des Parlaments für die Geschichtskultur im Untersuchungszeitraum nicht konstant. Dubiels plausible Hypothese lautet, daß der Bundestag in der frühen Nachkriegszeit "vergangenheitskritischer als der Demos" gewesen sei, während es seit Anfang der 70er Jahre engere "Austauschbeziehungen" zwischen vorparlamentarischer und parlamentarischer Öffentlichkeit gebe (ebd.).

In der Mahnmalsdebatte vom 25. Juni 1999 beschränkte sich der Bundestag sogar darauf, gesellschaftlich vorformulierte Deutungen mit einer höheren Legitimation auszustatten - einige Abgeordnete sagten ganz offen, daß sie keine neuen Argumente liefern könnten 10.

3. Bei der Verwendung der Protokolle wäre eine eingehendere Quellenkritik notwendig: Welchen Einfluß hat es auf historische Argumente, wenn sie in politischen Kontexten verwendet werden 11? Welche autobiographischen Bezüge besaßen die Abgeordneten zum Nationalsozialismus, und welche Auswirkungen hatte der Generationswandel der Politiker auf die historischen Deutungsmuster? Dubiel geht kurz auf Persönlichkeiten wie Willy Brandt und Richard von Weizsäcker ein, doch hätte dieser Aspekt noch vertieft werden können.

4. Eine grundsätzliche Frage lautet schließlich, ob die von Dubiel positiv bewertete Ableitung des politischen Selbstverständnisses aus dem Nationalsozialismus und speziell aus dem Holocaust in ihrer gegenwärtigen Form zukunftsfähig ist. Zweifellos stellt es gegenüber früheren Jahrzehnten einen Erkenntnisfortschritt dar, daß die NS-Zeit inzwischen als Teil der eigenen Vergangenheit anerkannt wird. Die öffentliche und publizistische Kontroverse um das "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" hat aber auch Beispiele dafür geliefert, daß eine stilisierte 'Betroffenheit' die merkwürdige Form des "Schuldstolzes" annehmen kann 12.

Natürlich soll hier keineswegs der Kritik der Neuen Rechten gefolgt werden, die dies auf einseitige Weise schon länger beklagt 13. Doch gerade aus Sicht derjenigen, die sich einer differenzierten Erinnerung an den Nationalsozialismus verpflichtet wissen, ist zu überlegen, ob die 'Berliner Republik' nicht einer stärkeren Begründung aus der Gegenwart bedarf 14. Die gesellschaftliche Erinnerung an den Nationalsozialismus muss normativ grundlegend bleiben, kann das konkrete politische Handeln aber nur sehr bedingt leiten. Dies klarer als bisher anzuerkennen, würde zugleich jenem nicht-instrumentellen Umgang mit der NS-Vergangenheit Raum öffnen, für den auch Dubiel plädiert.

Anmerkungen:
1 Protokolle des Deutschen Bundestages, 14. Wahlperiode, 48. Sitzung, 25. Juni 1999, S. 4085-4147, hier S. 4110 (Annette Widmann-Mauz, CDU/CSU), S. 4121 (Günter Nooke, CDU/CSU).
[2] Zitat Kurt Georg Kiesingers aus einer Bundestagsrede von 1954; vgl. S. 64 in dem besprochenen Band. Um dem Abgeordeten Nooke nicht Unrecht zu tun: Er setzte sich mit durchaus deutlichen Worten für eine Fortdauer des Erinnerns an den Nationalsozialismus ein. Um so unverständlicher ist allerdings die gedankliche und sprachliche Nachlässigkeit in dem einleitend zitierten Satz.
3 So Klaus Naumann: Geerbte Geschichte, in: DIE ZEIT, 25.3.1999, Literaturbeilage, S. 22 (Rezension zum vorliegenden Buch).
4 Vgl. Hermann Lübbe: Der Nationalsozialismus im deutschen Nachkriegsbewusstsein, in: Historische Zeitschrift 236 (1983), S. 579-599.
5 Er bezieht sich in diesem Kapitel vorwiegend auf das Standardwerk von Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996. Freis Kritik an Lübbe bleibt indes auch etwas diffus.
6 Zu den Schwierigkeiten des Umgangs mit diesem Datum vgl. ausführlich Jan-Holger Kirsch: "Wir haben aus der Geschichte gelernt". Der 8. Mai als politischer Gedenktag in Deutschland, (Beiträge zur Geschichtskultur, 16), Köln/Weimar/Wien 1999.
7 Vgl. die bibliographischen Angaben bei Kirsch (Anm. 6), S. 96-107. Es ist ein gewisser Nachteil von Dubiels Buch, daß sich der Autor mit der Forschungslandschaft zu seinem Thema recht kursorisch auseinandersetzt. Selbst ein historisches Sachbuch, das sich auch an Laien wendet, sollte m.E. den Interessierten Hinweise zur Vertiefung bieten.
8 Einbruch in die Rituale, in: tageszeitung, 25.6.1999, S. 2 (Interview mit Dubiel).
9 Vgl. dazu Werner Bergmann: Antisemitismus in öffentlichen Konflikten. Kollektives Lernen in der politischen Kultur der Bundesrepublik 1949-1989, (Schriftenreihe des Zentrums für Antisemitismusforschung Berlin, 4), Frankfurt a.M./New York 1997.
10 Vgl. Protokolle (Anm. 1).
11 Vgl. dazu Katherina Öhler: Geschichte in der politischen Rhetorik. Historische Argumentationsmuster im Parlament der Bundesrepublik Deutschland, (Beiträge zur Geschichtskultur, 2), Hagen 1989.
12 Vgl. die aus Anlaß der Walser-Kontroverse verfaßte Kritik von Cora Stephan: Schuldstolz, in: Merkur 53 (1999), S. 462-466.
13 Vgl. zuletzt etwa Karlheinz Weissmann: Lehrsätze einer Zivilreligion, in: FAZ, 13.4.1999, S. 12 (Rezension zum vorliegenden Buch).
14 So etwa Ulrich Speck: Zum öffentlichen Gebrauch der Shoah in Deutschland, in: Merkur 53 (1999), S. 120-127.

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