W. E. Wagner: Universitätsstift und Kollegium

Titel
Universitätsstift und Kollegium in Prag, Wien und Heidelberg. Eine vergleichende Untersuchung spätmittelalterlicher Stiftungen im Spannungsfeld von Herrschaft und Genossenschaft


Autor(en)
Wagner, Wolfgang Eric
Reihe
Europa im Mittelalter. Abhandlungen und Beiträge zur historischen Komparatistik 2
Erschienen
Berlin 1999: Akademie Verlag
Anzahl Seiten
448 S., Abb
Preis
DM 138,-
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Harald Müller, Institut für Geschichtswissenschaften der HU Berlin

Mit der Dissertation Wolfgang Wagners liegt, obgleich mit der Nummer 2 versehen, die erste Publikation aus dem jungen 'Institut für vergleichende Geschichte Europas im Mittelalter' (IVGEM) vor - gleichsam der erste Stier aus diesem "Stall", auf dem die (vergleichende) Europa reiten muss. Beide Rahmensetzungen, die vergleichende Perspektive und der europäische Ausgriff sind auf dem Umschlag präsent: Der Vergleich im Untertitel, Europa in Gestalt der Regina Europa aus Sebastian Muensters Cosmographia (1588) unübersehbar programmatisch als historisches Covergirl 1.

Untersuchungsgegenstand sind Universitätsstifte und mit ihnen in Verbindung stehende Kollegien als Schnittstellen zwischen universitärem Autonomiestreben und stifterlicher Einflussnahme. Die Arbeit ordnet sich in das Forschungsfeld Memoria/Stiftungen ein und greift als Ausgangspunkt eine grundlegende Überlegung dieses Themenbereichs auf, dass sich nämlich Stiftungen in und mit einem eigentümlichen Konflikt entwickeln. Zum einen ist der Stifterwille impulsgebend und konstitutiv, damit also ein in Maßen herrschaftlicher Akt, der auf Befolgung zielt. Zum anderen sind Stiftungen bewusst auf einen nachhaltigen, den Stifter selbst überdauernden Bestand gerichtet. Hierzu mussten sie, so der Verfasser, als "perpetuum mobile" angelegt werden, das aus eigenen Mitteln auf dem vorgegeben Kurs voran zu schreiten vermochte. Dies erforderte eine innere Ausgestaltung in Form detaillierter Vorgaben. Sie umfassen die finanzielle Ausstattung und Nutzungsverfügung ebenso wie die personale Konstruktion - soweit es sich wie im vorliegenden Fall zugleich um die Stiftung einer Personengemeinschaft, um ein Stift, handelt. Mit dem stifterlichen Willensakt allein war es hier aber nicht getan. Der Wunsch nach Beständigkeit erforderte geradezu eine gewisse Verselbständigung des eingerichteten Kollegiums. Dieses Kollegium war zugleich eine Gruppenbildung in prinzipiell genossenschaftlicher Form, der ein Streben nach autonomer Gestaltung ihres Lebensbereiches eigen war. Genau um diesen Zwiespalt von stifterlichem Impuls und stifterlicher Herrschaft einerseits und genossenschaftlich geprägter Selbstorganisation im Stift andererseits geht es im vorzustellenden Buch.

Drei untersuchungsfähige Punkte, an denen stifterlicher Herrschaftsanspruch und kollegiale Verselbständigungstendenzen aufeinander treffen, werden benannt.
1. Die Dotation des Stifts, die aber nur Ausgangsstufe ist, da sie notwendigerweise in eine Vermögensselbständigkeit übergehen muss.
2. Die Stellenbesetzung. Nach dem Kirchenrecht stand dem Stifter als Patronus das Präsentationsrecht zu, während Kennzeichen der genossenschaftlichen Organisation die freie Selbstergänzung ist.
3. Die Frage, ob die Stiftermemoria als Movens der Stiftung durch eine eigene Gruppenmemoria der Stiftsangehörigen ergänzt oder gar überlagert wird.
Dieses Drei-Fragen-Modell wird deduktiv auf drei Vergleichsfälle - Prag, Wien und Heidelberg - angewendet, ein einigermaßen synchroner Vergleich also, der von einem gemeinsamen Ausgangspunkt ausgeht und differente Ausprägungen des Phänomens in den Blick nimmt. Als Quellengrundlage dienen vorrangig die Stiftungsurkunden sowie die Statuten der Stifte und Kollegien als Dokumente der inneren Ausgestaltung. Allerdings wird hier nicht einer plumpen Gleichsetzung von Stiftungsurkunde und Herrschaft bzw. Statuten und genossenschaftlicher Willkür das Wort geredet, sondern ein dialogisches Herrschaftsverständnis zugrunde gelegt, das in den Fixierungen von Rechten und Pflichten jeweils einen Verständigungsprozess zwischen den Interessenten sieht. Folglich vermeidet die Leitfrage des Buches auch eine Überbetonung des Kontroversen: Nicht Herrschaft oder Genossenschaft lautet sie, vielmehr: wo auf der Skala zwischen beiden Polen kann man Universitätsstift und Kolleg im jeweiligen Fall verorten?

Die Ergebnisse können hier nur gestreift werden. Den Anfang bildet - wie könnte es anders sein - Prag, wo Karl IV. 1366 das Allerheiligenstift umwidmet und als Stiftskapitel mit Professorenchorherren installiert, zudem als Neuheit das Karlskolleg, ein reines Magisterkolleg, in dem die Kollegiaturen eine Art Ersatzkanonikat bilden. Durch Dotation beschert er seiner Gründung finanzielle Unabhängigkeit. Während im Collegium Karolinum die freiwerdenden Positionen durch Kooptation besetzt werden, ist das Allerheiligenkapitel in seiner Selbstergänzung eingeschränkt. Eine gewisse Zahl an Kanonikaten ist für Nachrücker aus dem Karolinum reserviert, das Amt des Propstes an die stifterliche Zustimmung gebunden. Der Wille des Stifters ist in Prag trotz späterer Wandlungen in der inneren Ausgestaltung konstitutiv. Er ist Anstoßimpuls für das Magisterkolleg, während er im Allerheiligenkapitel über die Propsteibesetzung als Rechtsanspruch sogar dauerhaft verankert ist. Die Professoren-Chorherren sind von klassischen Pfründverrichtungen befreit.

In Wien sind die Gewichte anders verteilt. Auch hier entsteht ein Allerheiligenstift (am Stephansdom) und 1384 das Collegium ducale. Wiederum ist ein Teil der Kapitelspfründen für Kollegmitglieder reserviert. Überraschen kann das kaum, denn in Wien orientierte man sich wohl explizit an den Prager Verhältnissen; zeigt via Prag aber auch Affinitäten zur Pariser universitas. Neben der schleppend verlaufenden Dotation der Wiener Gründungen tritt ein wesentlicher Unterschied in der Besetzungsfrage hervor. Trotz des geregelten Nachrückverfahrens aus dem Kolleg in das Allerheiligenstift bleibt die Präsentation fest in den Händen der Stifterfamilie. Die konkrete Besetzungspolitik, die oftmals verdiente Personen aus dem Hofdienst berücksichtigte, zeigt deutlich, dass es sich um ein Universitäts- und zugleich um ein landesfürstliches Kapitel handelte. Auch die Selbstergänzung des herzoglichen Kollegs folgte den Vorgaben des Stifterhauses. Dessen Dominanz reichte so weit, dass angesichts des Niedergangs der Universität im 16. Jahrhundert Stellen auch gegen die ursprünglichen Stiftungsbestimmungen vergeben wurden. Anders als in Prag tritt in Wien die Frage der Stiftermemoria hervor. Das Stift hatte eine klare liturgische Memorialfunktion für den Stifter, und da die Stephanskirche zugleich als Grablege der Professoren diente, traten Stifter- und Gruppengedenken in einen auch räumlich fassbaren Konnex, wenngleich am Ende die verstorbenen Universitätslehrer angesichts des repräsentativen Raumbedarfs der Habsburger aus dem Kirchenraum weichen mussten.

In Heidelberg schließlich war der Stiftermemoria ebenfalls ein zentraler Platz beschieden. Sinnfällig zeigt dies die Bestattung König Ruprechts in der Heilig-Geist-Kirche, die nun zur Fürstengrablege wird. Es fehlt allerdings ein einmaliger Gründungakt. Stattdessen kann man von einer Etappengenese sprechen, in der das Stift sukzessive durch Umwidmungen anderer Stiftungen aus pfalzgräflichem Besitz dotiert wurde. Das Kollegium verdankt sein Entstehen der Initiative des Konrad von Gelnhausen, die sich die Pfalzgrafen dann zueigen machten. Ganz im klassischen Sinne des Patronatsrechts reservierte Papst Gregor XXII. dem Pfalzgrafen die alleinige Präsentation auf die Klerikerstellen des Heilig-Geist-Kapitels. Ein Nachrückautomatismus vom Collegium artistarum, später Collegium principis, wie er in Prag und Wien praktiziert wurde, existierte in Heidelberg nicht. Auch die Statutenbildung kann anders als dort kaum als genossenschaftlicher Willkürakt bezeichnet werden. Dennoch ist der Einfluss der Universität auf die innere Ausgestaltung des Stifts bemerkenswert. Aus ihren Reihen kamen nicht nur die Vorschläge für die Kanonikatsbesetzung. Das Stift, das übrigens nicht den Theologen vorbehalten war, sondern gleichsam die Spitzen der gesamten Universität vereinte, erscheint geradezu als organisatorische Bündelung des Betriebs, in der sich Strukturen der Universität und des Kanonikerstifts weitgehend deckten.

Die Fälle sind verschieden, doch die Mechanismen erkennbar. Auch die genossenschaftlich konzipierte Universität ist in gewissem Maße einem "Überherrschungsanspruch" durch den Stifter ausgesetzt, der mit der Stiftung einen weichenstellenden Anfangsimpuls gegeben hat. Dieser Impuls kann durch Statutengesetzgebung stabilisiert, ergänzt und ausgestaltet werden. Damit tritt der prozesshafte Charakter der Stiftung zutage. Auch im universitären Kontext erscheinen Stiftsgründungen besonders geeignet, weil sie zum einen die Dauerhaftigkeit der Memoria garantieren, zum anderen als Attribut königsgleicher Stellung benutzt werden können. Diese "Lehrgemeinschaften mit integrierter Stiftergrablege", wie sie hier genannt werden, binden aber zugleich die Universitäten. Die liturgischen Verpflichtungen der Professoren-Chorherren, die mögliche Einflussnahme der Stifter auf die Finanzen und vor allem auf die Stellenbesetzung der Kanonikate erweisen sich als Angelpunkte, an denen genossenschaftliche Organisationsformen und Fremdeinfluss aufeinander treffen. Durch Stifte und Kollegien, das zeigen die Fallstudien übereinstimmend, behielten die Stifter den Fuß in der Tür der Universität, die nach Autonomie strebte und sich äußerem Einfluss zu verschließen suchte.

Auch wenn die Arbeit dezidiert (im Durkheim'schen Sinne) dem Vergleich als dem geisteswissenschaftlichen Pendant zum Experiment verpflichtet ist und ein an den Physikunterricht erinnerndes Unterkapitel "Versuchsanordnung" besitzt, wäre es irreführend, hier nur den durchdachten Aufbau, die präzise Durchführung des Versuchs und die genaue Ablesung der Ergebnisse zu würdigen. Der Weg dorthin ist weiter als auf den ersten Blick erkennbar. Teilweise musste die Quellengrundlage erst erschlossen werden, in jedem Fall aber waren die Einzelbefunde in die konkrete Geschichte der jeweiligen Institution einzubetten. So sind jeweils kleine Universitäts-Frühgeschichten entstanden, mit konzentriertem Blick auf die leitenden Fragen, aber instruktiv und erhellend auch für weitere Zusammenhänge. Über die statische Bestandsaufnahme von Willensfestlegungen und Statuten hinaus wird nie der Blick für die Wirklichkeit hinter den normativen Fixierungen verschlossen. Im Gegenteil: Dem Unileben in Prag, Wien und Heidelberg wird Leben eingehaucht. Man lernt die Köpfe kennen, die hinter den Statutenentwürfen stehen, erfährt von Besetzungskontroversen zwischen Nationes und Einzelpersonen oder von "ewigen Sentenziaren", denen an der Promotion nichts lag, weil mit ihr die Beförderung in eine materiell ungewisse Zukunft drohte.

Als wertvolle Beigabe bietet der Band am Schluss Mitgliederlisten der Kollegien und die Transkription/Edition 24 ungedruckter bzw. entlegen publizierter Quellentexte zur Geschichte der Universitätsstifte und Kollegien in Wien und Heidelberg. Ein Register der Orts- und Personennamen erleichtert den gezielten Zugriff auf eine Arbeit, die durch methodische Klarheit, Sorgfalt und enorme sprachliche Konzentration überzeugt und die im reichen Feld universitätsgeschichtlicher Forschung nachdrücklich auf die wichtige Perspektive des Stiftungsgedankens und seiner konkreten Umsetzung verweist.

1 Den Hinweis auf die Herkunft der Abbildung sucht man allerdings vergeblich. Vgl. dazu und zur Konzeption des Instituts die IVGEM-Homepage: http://www.geschichte.hu-berlin.de/ivgem/index.htm

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