Cover
Titel
Rechenschaften. Juristischer und literarischer Diskurs in der Auseinandersetzung mit den NS-Massenverbrechen


Herausgeber
Braese, Stephan
Erschienen
Göttingen 2004: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
198 S.
Preis
€ 24,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Markus Roth, Münster

Mit dem vorliegenden Band beginnt der Wallstein-Verlag eine Reihe, in der die Gastprofessur für interdisziplinäre Holocaustforschung des Fritz Bauer Instituts und der Universität Frankfurt am Main die Beiträge einer jeweils zu organisierenden Konferenz veröffentlicht. Der Bremer Literaturwissenschaftler Stephan Braese, ausgewiesener Kenner der literarischen Darstellungen des Holocaust, war 2002 Gastprofessor in Frankfurt und veranstaltete im November 2002 eine Konferenz zum juristischen und literarischen Diskurs in der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen. Dabei geht es genau um die Schnittstelle zwischen juristischem und literarischem Diskurs. Etliche deutsche Schriftsteller haben NS-Prozesse als Beobachter oder in anderer Funktion verfolgt. Nicht nur die Konfrontation mit den Verbrechen, sondern vor allem der Einfluss des juristischen Diskurses auf die Arbeit der Schriftsteller ist zentraler Gegenstand des Sammelbandes. Untersucht wird dies in erster Linie im Hinblick auf die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess – ein Thema, das in den letzten Jahren verstärkte Beachtung gefunden hat, nicht zuletzt durch Beiträge der hier versammelten Autoren.1

Aus diesem Konzept fallen die beiden Artikel über den weltweiten Erfolgsroman „Der Vorleser“ von Bernhard Schlink etwas heraus. Darin geht es nicht um den konstitutiven Einfluss eines konkreten NS-Prozesses auf das Werk eines Schriftstellers, aber da die gesamte Romanhandlung auf das engste an das fiktive Gerichtsverfahren gegen eine ehemalige KZ-Wächterin gebunden ist, passen diese Beiträge durchaus in den Kontext des Sammelbandes. Schlinks Roman ist in den letzten Jahren Gegenstand erregter Debatten geworden, in denen sich Befürworter und Gegner unversöhnlich gegenüberstanden. Dem hat Braese Rechnung getragen, indem er dem positiv würdigenden Beitrag von Klaus Lüderssen einen Aufsatz von William Collins Donahue an die Seite gestellt hat, der nicht auf der Konferenz präsentiert wurde, aber die zum Teil energischen Gegenargumente des dortigen Publikums repräsentieren soll.

Schlink erzählt im ersten Teil des Romans das Liebesverhältnis des fünfzehnjährigen Michael Berg mit der mehr als doppelt so alten Straßenbahnschaffnerin Hanna Schmitz. Beide sprechen kaum miteinander; stattdessen liest er ihr Literatur vor. Jahre später – die Protagonisten haben schon lange keinen Kontakt mehr – sieht Michael, der mittlerweile Jurastudent geworden ist, Hanna in einem NS-Prozess als Angeklagte wieder. Sie war Aufseherin in einem KZ, und ihr wird unter anderem vorgeworfen, auf einem Todesmarsch die Tür einer Kirche, in die die Häftlinge eingesperrt worden waren, nicht geöffnet zu haben, so dass fast alle in der Kirche durch eine abgeworfene Brandbombe ums Leben kamen. Ein handschriftlicher Bericht des Vorfalls ist der Dreh- und Angelpunkt der Anklage. Hanna streitet ab, diesen geschrieben zu haben; erst als ein Handschriften-Gutachten beantragt wird, gesteht sie, Verfasserin des Berichts zu sein. Dem Zuhörer Michael Berg wird nun klar, dass sie Analphabetin sein muss und die lebenslange Haft aus Scham einem Eingeständnis ihrer Schwäche vorzieht. Berg besucht sie nicht im Gefängnis, schickt ihr aber Kassetten, auf denen er ihr wie zu Beginn ihrer Bekanntschaft hohe Literatur vorliest. Am Tage ihrer Begnadigung wird Hanna tot in der Zelle aufgefunden, sie hat sich erhängt. Vorher hatte sie jedoch lesen gelernt und die Klassiker der KZ-Literatur gelesen.

Schlink wurde vorgeworfen, eine „Travestie der Wahrheit“ zu betreiben und die Massenmörderin als „virtuelle Heilige“ oder „Analphabetin im Büßergewand“ zu präsentieren, die dem Leser die reinigende Kraft der Literatur vor Augen führe.2 Zu einem Kernpunkt des Konflikts ist eine kurze Passage über den Prozess gegen die früheren KZ-Bewacherinnen geworden. Während der Verhandlung wendet sich Hanna an den Richter mit der Frage „Was hätten Sie denn gemacht?“, worauf dieser nur eine äußerst hilflos erscheinende Antwort findet. Diese Begebenheit im Roman sieht William Collins Donahue als Einladung an den Leser an, das Verhalten der Täterin Hanna zu verstehen oder gar zu verzeihen und mit ihr zu sympathisieren, zumal die ihr zur Last gelegten Verbrechen allzu sehr im Dunkeln bleiben. Weiter schreibt er (S. 178): „Ja, der Roman verlangt von uns noch mehr, als diese totale moralische Amnesie zu verstehen oder zu verzeihen. Er legt uns nahe, sie als völlig selbstverständlich zu akzeptieren, wenn wir erst einmal einen ‚Grund’ dafür erfahren haben: Hannas Analphabetismus, jener determinierende Defekt, der die ‚Motivation’ für alle Wendungen des Plots liefert.“

Lüderssens Beitrag „Die Wahrheit des ‚Vorlesers’“ ist durchaus als eine Verteidigungsrede für Schlinks Roman gegen derartige Kritik zu lesen. Lüderssen wehrt sich gegen die Verallgemeinerung eines Einzelfalls durch die Kritiker und sieht in Schlinks Buch vielmehr die Basis für eine neue Holocaust-Forschung. Denn, so Lüderssen, im Gegensatz zu Gerichtsverfahren und Geschichtsschreibung wachse der Respekt vor dem Realitätsgehalt der Literatur. Die Literatur schrecke vor den „Erfahrungen des äußersten Individuellen auch bei den Tätern“ (S. 174) nicht zurück und könne Wahrnehmungen aus dem Grenzbereich zur Imagination mit einbeziehen – etwas, was keine Quelle ersetzen könne. Sowohl in der Kritik als auch in der Verteidigung des Romans ist die sachliche Argumentation und unaufgeregte Diktion wohltuend, nachdem die Debatte in den Medien bisweilen etwas schrill war.3

Das literarische Werk schlechthin, das in den Kontext eines derartigen Sammelbandes gehört, ist natürlich Peter Weiss’ „Die Ermittlung“, der sich Burkhardt Lindner in einem herausragenden Aufsatz widmet. Er führt den Nachweis, dass „Die Ermittlung“ eben nicht das dramatische Kondensat des Auschwitz-Prozesses ist, nach dem auch Fritz Bauer verlangte und das er in ihm gefunden meinte. Lindner ruft den Untertitel des Stücks in Erinnerung („Oratorium in 11 Gesängen“), den es nicht zufällig trage. Vielmehr habe Weiss durch eine konsequent angewandte sprachliche Vereinfachung, Entindividualisierung und Anonymisierung einen „durchgängigen Strom von Stimmen“ geschaffen (S. 138f.). „Die Ermittlung“ sei als Memoria zu begreifen, in der es nicht um die Aufdeckung einer Schuld gehe, sondern um den „Vollzug eines memorialen Gangs von der Ankunft [im Lager] an, mit der die restlose Vernichtung im Gas und im Rauch beginnt“ (S. 142).

Nicht unerwähnt bleiben soll Robert Andrés Aufsatz über W.E. Süskind, dessen Beobachtungen vom Nürnberger Prozess für die „Süddeutsche Zeitung“ und dessen sprachkritische Beiträge zum „Wörterbuch des Unmenschen“ untersucht werden. Eindrucksvoll zeigt André das Schwanken Süskinds zwischen der Bereitschaft zur Rechenschaft und deren Einforderung von den Deutschen sowie andererseits dem Versuch, Schuld auf möglichst wenige Personen einzugrenzen und eigene Geschichte und Identität unhinterfragt zu belassen.

Insgesamt bietet der Band ein gelungenes Panorama juristischer und literarischer Diskurse über die NS-Verbrechen in Dramen, Lyrik, Prosa, Publizistik und im Film. Auch Aspekte der sprachlichen Vermittlung im Prozess bleiben nicht unberücksichtigt: Mit den Beiträgen von Henry A. Lea und Cornelia Vismann werden die Sprachbrüche durch das Simultandolmetschen in den Blick genommen, in Vismanns Beitrag allerdings mit zu starkem Gewicht auf technischen Aspekten.

Anmerkungen:
1 Vgl. Braese, Stephan, „In einer deutschen Angelegenheit“ – Der Frankfurter Auschwitz-Prozess in der westdeutschen Nachkriegsliteratur, in: Fritz Bauer Institut (Hg.), „Gerichtstag halten über uns selbst...“. Geschichte und Wirkung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses, Frankfurt am Main 2001, S. 217-243; Boyd, Timothy, Ein Erinnerungsgang durch „Das zerbrochene Haus“ von Horst Krüger, in: ebd., S. 245-264; Braese, Stephan u.a. (Hgg.), Deutsche Nachkriegsliteratur und der Holocaust, Frankfurt am Main 1998.
2 Adler, Jeremy, Die Kunst, Mitleid mit den Mördern zu erzwingen. Einspruch gegen ein Erfolgsbuch: Bernhard Schlinks „Der Vorleser“ betreibt sentimentale Geschichtsfälschung, in: Süddeutsche Zeitung, 20.4.2002, S. 18; Norfolk, Lawrence, Die Sehnsucht nach einer ungeschehenen Geschichte. Warum Bernhard Schlinks Roman „Der Vorleser“ ein so schlechtes Buch ist und allein sein Erfolg einen tieferen Sinn hat, in: Süddeutsche Zeitung, 27.4.2002, S. 16.
3 Neben den bereits genannten Artikeln in der SZ siehe vor allem: Winkler, Willi, Vorlesen, Duschen, Durcharbeiten. Schlechter Stil, unaufrichtige Bilder: England begreift nicht mehr, was es an Bernhard Schlinks Bestseller „Der Vorleser“ fand, in: Süddeutsche Zeitung, 30.3.2002, S. 16; Hage, Volker, Unter Generalverdacht, in: Der Spiegel, 8.4.2002, S. 178f.