Titel
Unwürdige Opfer. Die Aberkennung von NS-Verfolgten in Berlin 1945 bis 1949


Autor(en)
zur Nieden, Susanne
Erschienen
Berlin 2003: Metropol Verlag
Anzahl Seiten
208 S.
Preis
€ 18,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Veronika Springmann, Berlin

In den vergangenen Jahren ist nicht nur einiges zur Geschichte der Nachkriegszeit in beiden deutschen Staaten veröffentlicht worden, auch die Anfänge der Debatten um Entschädigung und Wiedergutmachung wurden in den Blick genommen.1
Susanne zur Nieden versteht ihre Untersuchung zum „Berliner Hauptausschuss Opfer des Faschismus“ als eine „Detailstudie im Kontext der Vergangenheitspolitik“ (S.11). Sie fokussiert sich auf die Diskussion um die Wiedergutmachung von NS–Verfolgten und deren Umsetzung in Berlin von Mai 1945 bis Ende 1948.

Im ersten Teil der Untersuchung beschreibt Susanne zur Nieden die Versuche einer Gruppe von Überlebenden, eine „überparteiliche und gesamtdeutsche Verfolgtenpolitik“ zu initiieren. Das wurde bereits von Olaf Groehler 19952 beschrieben. Dies wird nun sehr detailreich ausgeführt, vor allem im zweiten Teil der Monographie, der sich nicht nur mit der konkreten Arbeit des Berliner Hauptausschusses „Opfer des Faschismus“ beschäftigt, sondern aufzeigt, nach welchen Kriterien Verfolgte des Nationalsozialismus aus der Entschädigungspraxis ausgeschlossen wurden. In ihrem Ergebnis kommt sie zu einem Resultat, welches bereits Constantin Goeschler formulierte: “Zwischen der Gesamtzahl derer, die im Dritten Reich oder durch dieses diskriminiert, verfolgt oder ermordet, und der Zahl derer, die nach dem Krieg in Deutschland als Verfolgte des Nationalsozialismus in Betracht gezogen wurden, herrscht eine erhebliche Diskrepanz.3 Von dieser Diagnose ausgehend schält sich eine der Hauptfragen der Untersuchung heraus: Welche Überlegungen lagen der gängigen Praxis des Ein – bzw. Ausschlusses in die Gemeinschaft der Verfolgten zugrunde. Susanne zur Nieden lässt sich hier von der Annahme leiten, dass „Ausschluss und Grenzziehung“ konstitutive Elemente der Entschädigungspraxis gewesen seien. Dass sie diese Ausschlüsse nicht immer rückbindet an Normvorstellungen der Akteure, ist eine Schwäche des Bandes.

Bereits im März 1945 hatte sich in Berlin eine Gruppe von Gegnern des nationalsozialistischen Staates zusammengeschlossen. Noch war Berlin nicht in Sektoren aufgeteilt und unterstand der sowjetischen Verwaltung. Der von der sowjetischen Militäradministration eingesetzte Berliner Magistrat arbeitete unter den extremen Bedingungen einer zerstörten Infrastruktur, einer Stadt voller Flüchtlinge und obdachloser Menschen. Im Mai 1945 gelang es einer Gruppe von Häftlingen um Ottomar Geschke eine Interessenvertretung für NS-Verfolgte zu initiieren. Ottomar Geschke, Stadtrat für Soziales, strich bereits in seiner ersten Rede heraus, dass er die soziale Betreuung der „Opfer des Faschismus“ für das Kernstück der Sozialpolitik halte: „ Ich habe mir gesagt, das deutsche Volk insgesamt, das tatenlos zugesehen hat, wie Millionen und Abermillionen in die KZ’s (sic!) in die Zuchthäuser und die Gefängnisse geworfen und durch Krematorien gejagt wurden, dieses deutsche Volk, also die Gesellschaft muss wiedergutmachen an uns.“4 Diese Passage macht deutlich, was Susanne zur Nieden erst im Schlusswort deutlich formuliert, sich aber als „leise“ Frage dennoch durch den ganzen Band zieht: Wie eng die Frage nach Wiedergutmachung von NS-Verbrechen mit einer anderen zweiten zusammenhing, nämlich wie die sich neu bildenden Instanzen im besetzten Deutschland mit den NS-Aktivisten beziehungsweise mit der Mehrheit der Mitläufer umgehen sollten.“(S. 186).

Der Hauptausschuss, keinesfalls nur von Kommunisten geprägt,5 setzte sich zusammen aus ehemaligen NS-Verfolgten, unterschiedlichster politischer Couleur: „Ausschließlich NS-Verfolgte sollten ihre Leidensgenossen vertreten und betreuen.“ (S. 35). Sieht Jürgen Danyel in dieser pluralen Zusammensetzung demokratische Versuche, wertet es Susanne zur Nieden v.a. als taktisch. Eine Annahme, die in der Untersuchung nicht überzeugend belegt werden kann, auch nicht im zweiten Teil, der sich mit „Unwürdigen Opfern“ auseinandersetzt, und Fragmente von „Verfolgungsbiografien“ vorstellt. Insgesamt liest sich dieser Teil ungleich spannender als der vorhergehende.

Susanne zur Nieden beschäftigt sich hier mit Überprüfungsaktionen des Berliner Hauptausschusses, in deren Verlauf Menschen der Status eines NS-Verfolgten aberkannt wurde. Susanne zu Nieden zeigt auf, an welchen Schnittstellen diese Überprüfungsaktion angesiedelt war. So geben uns diese Akten nicht nur Auskunft über das tatsächliche Procedere des Ausschusses, sondern berichten über die moralisch-politischen Vorstellungen der Gruppe, die darüber entschied, wer sich „Opfer des Faschismus“ nennen durfte. Deutlich wird hier, wie stark kollektive Erinnerung und Erinnerungsarbeit vom politischen und moralischen Impetus unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen geleitet wird.

Gegliedert ist der zweite Teil in vier Kapitel. Zunächst widmet sich Susanne zur Nieden der Frage, unter welchen Umständen es zu einer Überprüfung der anerkannten „Opfer des Faschismus“ kam. Im zweiten Kapitel wird von Menschen erzählt, die ihre Anerkennung als Opfer des Faschismus verloren haben. Moralischer und politischer Anspruch des Hauptausschusses zeigten sich in seiner formulierten gesellschaftlichen Vorbildfunktion, die es nicht zulassen konnte, dass sich innerhalb des OdF Menschen befanden, „die sich kriminelle Handlungen zuschulden kommen lassen“ (S.120). Susanne zur Nieden führt aus, dass es zwar einerseits einen rigiden moralischen Anspruch gegeben habe, andererseits dieser zunächst in den Richtlinien keinen ausdrücklichen Niederschlag fand. Bezeichnend hierfür der Fall zweier Frauen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Rechtlich gesehen konnten sie nicht belangt werden, da gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Frauen nicht unter Strafe standen; der Leiter des Hauptausschusses fürchtete um das Ansehen des OdF und entzog beiden Frauen die Anerkennung (S. 128). Interessant an der Stelle die Auseinandersetzungen innerhalb des Hauptausschusses, nachdem die beiden Frauen Widerspruch einlegten: Hinsichtlich der Beurteilungen gab es keinesfalls einen Common Sense, sondern im Gegenteil sehr differierende Meinungen und Vorstellungen hinsichtlich der eigenen Rolle als „Sittenwächter“.

Gesetzeskonflikte, in die „Opfer des Faschismus“ verwickelt waren, sind das Thema von Kapitel 3. Geschildert werden hier Schicksale von Menschen, die es nicht geschafft haben, sich im Nachkriegsdeutschland zu situieren. Tragisch komisch liest sich die Geschichte von Kurt W., der im Bezirksamt Charlottenburg für die Ausgabe von Bezugsscheinen für Kleidung zuständig war. Ihm wurde nun vorgeworfen, er habe etlichen Personen unabhängig von ihren behördlichen Ansprüchen Bezugsscheine ausgestellt. Während ihm ein Prüfer aufgrund dieses gesetzeswidrigen Verhaltens die Anerkennung absprach, setzte sich Maria Wiedmaier, Überlebende des Konzentrationslagers Ravensbrück, nun Leiterin des Charlottenburger OdF Ausschusses für Kurt W. ein mit der Begründung, Kurt W. würde immer noch das Lager mit den heutigen Verhältnissen verwechseln.
Zur Aberkennung des Verfolgtenstatus konnte aber auch nachgewiesenes „schlechtes Verhalten im KZ“ führen. Susanne zur Nieden erläutert dies am Beispiel von Minna R., der vorgeworfen wurde, im Lager andere Häftlinge misshandelt zu haben. 6 Weitere Gründe für die Annullierung einer Anerkennung lagen aber auch in „sozial auffälligem Verhalten“ (S. 124). Dazu gehörte auch der Handel mit den „roten Ausweisen“, die ein begehrtes Tauschobjekt darstellten. Deutlich wird in dieser Monografie aufgezeigt, dass es nicht nur eine scharfe Grenzziehung von Seiten der politischen Häftlinge gegenüber anderen Opfergruppen gab, sondern der Status eines OdF als „Ehrentitel“ zu verstehen sei(S.188). Geschaffen wurde das Bild des männlichen, sich selbstaufopfernden Widerstandskämpfers.[7]

Bekanntermaßen folgten spätestens ab 1949 Ost– und Westdeutschland unterschiedlichen Prinzipien der Wiedergutmachung; in der Bundesrepublik wurden 1953 die Anordnungen im Bundesentschädigungsgesetz festgehalten; in der SBZ, bzw. DDR setzte sich ab 1949 das Fürsorgeprinzip durch. Alles in allem verrät die Untersuchung von Susanne zur Nieden ausführliche Quellenkenntnisse; gewünscht hätte ich mir an manchen Stellen eine genauere Analyse der Binnenstrukturen des Hauptausschusses, in die u.a. die unterschiedlichen politischen Traditionen und Absichten der Akteure miteinbezogen worden wären und somit eine Annäherung an die Motive und vielleicht auch Ängste, die handlungsleitend für die Entscheidungen waren, erfolgen hätte können. Den Grundstein für eine derartige Untersuchung hat aber Susanne zur Nieden mit der vorliegenden Studie gelegt. Leider ist das Buch nicht optimal redigiert; so sind Susanne zur Niedens zahlreiche Publikationen einer anderen Autorin zugeschlagen worden; eine Bescheidenheit , die - wenn auch unbeabsichtigt - überflüssig ist.

1 Stellvertretend erwähnt sei hier der Sammelband Klaus Naumann (Hg.), Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001.
2 Vgl. hier Olaf Goehler, Verfolgten- und Opfergruppen in den politischen Auseinandersetzungen in der SBZ und DDR, in: Jürgen Danyel (Hg.), Die geteilte Vergangenheit. Zum Untergang mit dem Nationalsozialismus und Widerstand in beiden deutschen Staaten, Berlin 1995, S. 17 – 31.
3 Vgl. Constantin Goschler, Nachkriegsdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, in: Hans – Erich Volkmann (Hg.), Ende des Dritten Reiches – Ende des zweiten Weltkrieges. Eine perspektivische Rückschau, München/Zürich 1995, 317 – 342, hier: 318.
4 Zit. nach Susanne zur Nieden, Unwürdige Opfer, 31.
5 Das zeigt bereits die erwähnte Studie von Olaf Groehler.
6 Vgl. Susanne zur Nieden, “...für das Ansehen, der ‚Opfer des Faschismus’ nicht tragbar“. Auseinandersetzungen um den Verfolgtenstatus von Minna R., Blockälteste im KZ Ravensbrück, in: Insa Eschebach/Sigrid Jacobeit/Susanne Lanwerd (Hgg.), Die Sprache des Gedenkens. Zur Geschichte der Gedenkstätte Ravnebsrück 1945-1995, Berlin 1999, 184 – 195.
6 Vgl. dazu Barck, Simone, Antifa-Geschichte(n). Eine literarische Spurensuche in der DDR der 1950er und 1960er Jahre, Köln 2003.

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