: Treuhandpolitik. Die „Haupttreuhandstelle Ost“ und der Raub polnischer Vermögen 1939-1945. Essen 2003 : Klartext Verlag, ISBN 3-89861-141-8 310 S. € 24,90

: Zur Tätigkeit der Haupttreuhandstelle Ost, Treuhandstelle Posen 1939 bis 1945. . Frankfurt am Main 2003 : Peter Lang/Frankfurt am Main, ISBN 3-631-50569-8 242 S. € 37,80

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ingo Loose, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Treuhandgesellschaften stehen in Deutschland in einem schlechten Ruf. Zwar kann die Treuhandanstalt zur Privatisierung der Staatsbetriebe der DDR nach 1989 zu Recht auf ihre Leistungen verweisen, aber nicht wenige Arbeitnehmer sind bei dieser ›Abwicklung‹ auch auf der Strecke geblieben. Zwiespältiger noch dürfte der Eindruck sein, den die Anfang 2003 von Vertretern des Bundes der Vertriebenen gegründete ›Preußische Treuhandgesellschaft‹ in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Angesichts der in den letzten Monaten äußerst kontroversen Diskussion über ein ›Zentrum gegen Vertreibungen‹, bei der besonders in den deutsch-polnischen Beziehungen viel Porzellan zerschlagen worden ist, gießt die Androhung von Musterprozessen und Sammelklagen auf Restitution ehemals deutschen Eigentums in Ostmitteleuropa eine Menge Öl ins Feuer.

Zu einer ›Treuhand‹ ganz anderer Art sind 2003 gleich zwei Arbeiten erschienen, die sich mit der Tätigkeit der Haupttreuhandstelle Ost (HTO) zwischen 1939 und 1945 befassen. Zwar ist die HTO der historischen Forschung seit langem bekannt, doch ist sie von einzelnen Aufsätzen abgesehen 1 bislang noch nicht zum Gegenstand einer ausführlichen Analyse gemacht worden. NS-Wirtschaftsverbrechen in Polen stoßen bis heute nur auf geringes Interesse – eine problematische Lücke, die nun wenn nicht geschlossen, so doch erheblich verkleinert worden ist.

Die HTO wurde nach dem deutschen Überfall auf Polen im Herbst 1939 von Hermann Göring als Dienststelle des Vierjahresplans gegründet und unterstand während des Krieges Max Winkler. Ihre Aufgaben waren die Erfassung, Verwaltung und ›Verwertung‹ des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger, die Regelung des Geld- und Kreditwesens sowie die Durchführung von Maßnahmen, die der ökonomischen ›Germanisierung‹ Polens dienten. Die HTO unterhielt zu diesem Zweck Nebenstellen in Gotenhafen (Gdynia), Zichenau (Ciechanów), Posen (Poznan), Litzmannstadt (Lódz) und Kattowitz (Katowice), sie verfügte ferner über eine ›Sonderabteilung Altreich‹, die für die ›Verwertung‹ des Vermögens der im Altreich lebenden polnischen Staatsangehörigen zuständig war. Bis 1945 fungierte die HTO auf diese Weise als eine »staatliche Regulierungsinstanz für konkurrierende Beuteansprüche«2, die für eine der größten Raubaktionen verantwortlich zeichnete, die die Nationalsozialisten im besetzten Europa überhaupt unternahmen. Dabei gelang der HTO lange Zeit die Gratwanderung einer einvernehmlichen Zusammenarbeit mit den beteiligten Reichsministerien, den Gauleitern vor Ort sowie mit der SS.

Bernhard Rosenkötters Dissertation nimmt neben der Tätigkeit der in Berlin ansässigen HTO v.a. die Treuhandstelle Posen (TP) im Reichsgau Wartheland in den Blick. Dies findet in der umfangreichen Aktenüberlieferung der TP im Staatsarchiv Poznan seine Berechtigung. Auf diese Weise vermag Rosenkötter die HTO in ihren Interaktionen zumindest mit der TP und den vor Ort ansässigen und maßgeblichen Dienststellen gewissenhaft nachzuzeichnen. Zwar sind die Treuhandstellen in Gotenhafen und im Regierungsbezirk Zichenau wegen ihrer dürftigen Aktenüberlieferung zu vernachlässigen, dasselbe gilt aber keineswegs für die umfänglichen Materialien der Treuhandstelle Kattowitz im Staatsarchiv Katowice. Immerhin berücksichtigt Rosenkötter auch die ›Sonderabteilung Altreich‹ sowie, ebenso ausführlich wie instruktiv, die zahlreichen Auffang- und Tochtergesellschaften, die der Treuhandstelle unterstanden und der eigentlichen ›Verwertung‹, d.h. der Weitergabe bzw. dem Verkauf an Volks und Reichsdeutsche, erst Profil verliehen.

Rosenkötters systematische Analyse beginnt mit einer Skizze der Zwischenkriegskarriere Max Winklers, in deren Verlauf dieser vom Graudenzer Postbeamten zum wichtigsten Organisator im deutsch-polnischen ›Volkstumskampf‹ und Leiter einer Reihe von teils klandestinen Unterstützungsorganisationen für die deutsche Minderheit in Polen avancierte, ohne dass in der Tradition deutscher Revisionsforderungen der Januar 1933 eine Zäsur dargestellt hätte. Von daher war die Berufung Winklers zum Leiter der HTO im Herbst 1939 durchaus folgerichtig, und Rosenkötter ist zuzustimmen, dass die Erfahrungen in der Deutschtumspolitik der Zwischenkriegszeit bei Winkler und der Politik der HTO ihre Spuren hinterließen (S. 71). Gleichwohl aber die Traditionslinie unbestritten ist, ist das von Rosenkötter skizzierte Bild eines wesentlich auf Irredenta und Grenzrevision abzielenden volksdeutschen Organisationswesens im Zwischenkriegspolen etwas einseitig. Die neuere polnische Forschung zeichnet hiervon mittlerweile ein differenzierteres Bild.3

Dies wird auch andernorts zum Problem; an einer Reihe von Stellen reklamiert Rosenkötter nämlich Pionierarbeit, wo bereits substantielle polnische Forschungsbeiträge bereitstehen. Auch deutschsprachige Arbeiten sind verschiedentlich unvollständig berücksichtigt, etwa zur Tätigkeit des Feindkommissars (S. 122ff.), der parallel zur HTO agierte und alles ›feindliche‹, jedoch ›nichtpolnische‹ Eigentum verwaltete.4 Insgesamt ist von der polnischen Forschung nur sporadisch Gebrauch gemacht worden. Warum beispielsweise die für die NS-Okkupationspolitik im Warthegau maßgeblichen Arbeiten von Czeslaw Luczak in der gesamten Arbeit fehlen, ist unverständlich und hätte auch manche Ungenauigkeit im Detail vermeiden können.5

Ansonsten arbeitet sich Rosenkötter sehr gründlich an der Gründungsgeschichte der HTO (S. 81-98), dem Ausbau ihrer Organisationsstrukturen sowie an der Schaffung ihrer Rechtsgrundlagen ab, aus denen besonders die so genannte Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 hervorzuheben ist, die praktisch das gesamte Privatvermögen von Polen und Juden dem Zugriff der HTO unterstellte – allesamt Regelungen, die mit der Haager Landkriegsordnung in keiner Weise in Einklang zu bringen waren.

Die Darstellung der finanzpolitischen Folgen der Treuhandverwaltung wird bei Rosenkötter freilich dort etwas ungenau, wo seine Quellenbasis sich streckenweise weitgehend auf einen bereits Ende der 1960er-Jahre im deutschen Original publizierten Rechenschaftsbericht der HTO von 1943 beschränkt.6 So fehlt bei Rosenkötter etwa die Trennung zwischen so genannten Alt- und Neugeschäft, was für die Abwicklung von Schulden und Forderungen der beschlagnahmten oder in Liquidation befindlichen polnischen Unternehmen von entscheidender Bedeutung war. Entsprechend kommt auch der Umstand zu kurz, dass die so genannte Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August 1941 in erster Linie eine gigantische Kapitalvernichtungsmaschinerie darstellte (S. 251). Nicht zuletzt fehlen die Unterscheidung bzw. grundlegende Überlegungen zum Wesen von Beschlagnahmen, Enteignungen und Liquidationen. Liquidationen kommen bei Rosenkötter praktisch nicht vor, obwohl dies doch in der überwiegenden Mehrheit der Fälle das Schicksal kleinerer polnischer und jüdischer Gewerbebetriebe war (S. 116ff.).

Von solchen Detailfragen abgesehen wird es dort kontrovers, wo Rosenkötter den Versuch unternimmt, die Politik der HTO in einen größeren Kontext der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik einzubetten (S. 150ff.). Hierzu dient ihm sein Ansatz, wonach die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden im Altreich und Österreich vor Kriegsausbruch nun in Polen die Juden und ›Fremdvölkischen‹ gleichermaßen traf: »Die Unterscheidung zwischen ›polnischem‹ und ›jüdischen‹ Privatbesitz war insofern nicht von Bedeutung, als es sich auch bei den nach den NS-Rassegesetzen als ›Juden‹ definierten Personen zunächst um polnische Staatsbürger handelte. Tatsächlich kommt in dieser Formulierung bereit die Absicht zum Ausdruck, die im Deutschen Reich bereits politisch durchgesetzte Diskriminierung von ›Juden‹ auf die gesamte polnische Bevölkerung auszudehnen. In der Praxis der HTO waren keine Unterschiede für die Behandlung von ›Polen‹ und ›Juden‹ vorgesehen.« (S. 82, Anm. 9)

Dieser These ist schon deshalb nur sehr eingeschränkt zuzustimmen, weil die Pauperisierung der Bevölkerung im Falle der polnischen Juden ein wichtiges Bindeglied für die Genese der Judenvernichtung darstellte, Gleiches für die polnische Bevölkerung aber nicht galt, gleichwohl das Regime – etwa im Generalplan Ost – durchaus analoge Überlegungen anstellte, die jedoch nicht mehr realisiert wurden. Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der polnischen Juden als Schritt zu ihrer physischen Vernichtung hätte aber eine sehr viel präzisere und ausführlichere Darstellung verlangt, als Rosenkötter sie bietet, zumal der diesbezügliche Forschungsstand insbesondere zum Reichsgau Wartheland unbefriedigend ist. Z.B. ist die endlose Diskussion zwischen HTO, Wohlfahrtsämtern und der regionalen Gauselbstverwaltung betreffend Unterstützung so genannter »ortsarmer Juden« nicht weniger wichtig als die Auseinandersetzung zwischen der deutschen Ghettoverwaltung in Litzmannstadt und der HTO über die Ansprüche an dem im Ghetto befindlichen Eigentum aller Art. Im Übrigen wird der fundamentale Unterschied in der Behandlung jüdischer und nichtjüdischer polnischer Staatsbürger und ihres Eigentums darin deutlich, dass im Falle der Juden sämtliche Unternehmen und Betrieben zur Konfiskation anstanden, im Falle der Polen faktisch jedoch nur ein Teil der Betriebe in kommissarische Verwaltung überging, wohingegen namentlich die kleinen und kleinsten Betriebe – diejenigen, die die Deutschen für unverkäuflich hielten – im Besitz und Eigentum ihrer vormaligen Eigentümer verblieben.7 Dass Eigentumskonfiskationen bei Juden und Polen für die Betroffenen sehr unterschiedliche existentielle Folgen nach sich zogen, davon wird man sich auf der Grundlage der demnächst erscheinenden, höchst aufschlussreichen Freiburger Dissertation von Michael Alberti zur Judenvernichtung im Reichsgau Wartheland in extenso überzeugen können.8

Rosenkötters Modell der Innovation ist zwar nicht per se falsch, das Innovative (aus nationalsozialistischer Perspektive) dürfte jedoch in erster Linie darauf zu beziehen sein, dass es nun das Reich bzw. die Vierjahresplanbehörde war, die die Gewinne einstrich, nicht mehr die so genannten ›Ariseure‹ und sonstigen Gewinnler. ›Arisierungen‹ stellten zweifellos den Hintergrund für die Radikalisierungen ab September 1939 dar, auch für die Bereitschaft, sogar auf einen Legalismus gleich welcher Art zu verzichten zugunsten von Maßnahmen, die sich noch nicht einmal mehr den Anschein von Rechtskonformität zu geben versuchten. Die Frage nach der Rolle der HTO bei der Genese des Holocaust ist damit aber noch nicht beantwortet.

Auch hätte man sich eine bessere Vermittlung zweier Thesen gewünscht, wonach einmal die HTO einen ›Lerneffekt‹, d.h. eine Fortentwicklung des ›Arisierungs‹ Instrumentariums des Altreichs war, andererseits aber Göring die HTO nur bzw. zuvörderst aus dem Grund errichten ließ, um die industriellen Filetstücke in Ostoberschlesien seinen Reichswerken einverleiben zu können. Dies aber hätte doch zumindest eine stärkere Berücksichtigung der Treuhandstelle Kattowitz erforderlich gemacht. Die kursorische Erwähnung der Industriepolitik der HTO steht freilich in einem gewissen Missverhältnis dazu, dass Rosenkötter den oberschlesischen Raum bzw. den Regierungsbezirk Kattowitz in seine Darstellung nicht einbezogen hat. Ungeachtet der Arbeiten, die Röhr, Sulik und andere zu Ostoberschlesien vorgelegt haben, sind der dortige Wirtschaftsraum und seine Schwerindustrie zwischen 1939 und 1945 noch immer als ein Forschungsdesiderat anzusprechen.9

Rosenkötters Darstellung und seine Argumentation lesen sich insgesamt freilich so gut, dass man sich die Augen reibt ob der Frage, warum so etwas nicht schon vor 30 Jahren hätte geschrieben werden können, etwa analog zur bis heute unverzichtbaren Arbeit von Gerhard Eisenblätter zur NS-Besatzungspolitik im Generalgouvernement.10 Die angemerkten Kritikpunkte schmälern daher keineswegs den positiven Gesamteindruck. Hinzukommt, dass Rosenkötter im Anhang sehr anschauliche Gliederungsschemata anführt, aus denen die Organisationsstruktur der HTO klar hervorgeht. Insofern ist hier eine zentrale Forschungslücke geschlossen worden, wenngleich eine Reihe von Einzelaspekten und verwandten Themenbereichen von der weiteren Forschung noch zu präzisieren sein wird (z.B. Beteiligung der Kreditinstitute, Industriefinanzierung in Oberschlesien, Treuhandpolitik im Generalgouvernement).

Daneben hat die an der Freien Universität Berlin zur Promotion angenommene Arbeit von Jeanne Dingell einen ausgesprochen schweren Stand. Dingell, die sich weitgehend auf die Tätigkeit der Treuhandstelle Posen beschränkt, bleibt praktisch in allen Aspekten inhaltlich wie methodisch hinter Rosenkötters Analyse zurück, so dass man letzterer, nicht zuletzt mit Blick auf den Preisunterschied, immer den Vorzug geben wird. Auch Dingell befasst sich in erster Linie mit Polen, mit Juden dagegen nur en passant, wobei sie nach dem Kriterium der Nationalität unterscheidet. Darüber mag man geteilter Ansicht sein; es erscheint aber doch unzureichend, die jüdische Bevölkerungsgruppe von ca. 435.000 Personen im Reichsgau Wartheland (nach der überzeugenden Neuberechnung von Michael Alberti) einfach mit dem Hinweis zu übergehen, dass die meisten von ihnen der Zuständigkeit der Treuhandnebenstelle Litzmannstadt unterlagen, wohingegen die Stadt und der Regierungsbezirk Posen nur vergleichsweise wenige jüdische Einwohner gehabt hätten.

Dingell geht entsprechend ihrem Ansatz, die Treuhandstelle Posen als einen dem Wesen nach »preußischen Staatsapparat« (S. 135ff.) darzustellen, stärker auf die Personalia der Mitarbeiterschaft ein als dies Rosenkötter tut, der sich, dies jedoch sehr ausführlich, auf die Persönlichkeiten der wichtigsten Repräsentanten der HTO, Winkler und Krahmer-Möllenberg, beschränkt. Dingells Ausgangsthese lautet im Kern, dass die HTO gewissermaßen eine Fortführung der preußischen Polenpolitik mit anderen Mittel gewesen sei. Weit ist sie damit von Rosenkötter nicht entfernt, jedoch unterscheidet sich ihr Analyseraster weitgehend von dem seinen, denn sie konzentriert sich stark auf eine an den einzelnen Abteilungen und den Biografien ihrer jeweiligen Leiter orientierte Darstellung, die damit einen engeren Bereich fokussiert als Rosenkötter.

Da Dingell sich im Folgenden recht einfallslos am Geschäftsverteilungsplan der Treuhandstelle abarbeitet, gestaltet sich die Lektüre ermüdend. In vielen Fällen bleibt dabei auch jede Analyse auf der Strecke, etwa bei der sinnlosen Präsentation der Treuhänderliste für die im Reichsgau Wartheland beschlagnahmten Kreditinstitute, ohne dass über das Kreditwesen, das Prozedere der Ernennung bzw. die Aufgaben der Treuhänder etwas Substantielles in Erfahrung zu bringen wäre (S. 196ff.). Darüber hinaus kommt Dingell um der Kontinuitätsthese willen verschiedentlich zu inadäquaten Urteilen: »Während das deutsche und jüdische Bürgertum [nach 1919] nach Deutschland übersiedelte, blieben radikalisierte, vom evangelischen und preußischen Gedankengut geprägte deutsche Grundbesitzer als Vertreter der deutschen Minderheit zurück.« (S. 35) Ein solcher Sprachduktus findet sich in der polnischen Fachliteratur der 1950er und 1960er-Jahre, das Bild einer ›fünften Kolonne‹ kann heutzutage aber in dieser apodiktischen Form nicht mehr aufrechterhalten werden.

Einige sachliche Fehler sind darüber hinaus ärgerlich, und zwar nicht nur die vielen orthografischen Fehler bei polnischen Namen bzw. Literaturangaben. So ist Dingell beispielsweise nicht klar, dass die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft (DUT) beileibe keine Organisation der HTO war (S. 116ff.), obgleich beide eng zusammenarbeiteten; entsprechend ungenau sind die Ausführungen zur NS-Siedlungspolitik im Reichsgau Wartheland. Es sind dies, so gewinnt man den Eindruck, alles Fehler, die darauf beruhen, dass die bereits vorliegende Sekundärliteratur nicht besonders gründlich zur Kenntnis genommen wurde. Eine Arbeit bevorzugt auf Archivalien gründen zu wollen, ist angesichts der bereits geleisteten Vorarbeiten zwar ambitioniert und im Falle der HTO auch dringend geboten, aber für ein konsistentes Bild unzureichend. Hinzukommt die Tücke im Detail: Eine Beschreibung der zitierten Dokumente wäre im Falle des streckenweise unpaginierten HTO-Bestandes im Bundesarchiv (R 144) ebenso wünschenswert gewesen wie eine Aktualisierung der teils seit mehreren Jahren veralteten Archivsignaturen.

Sehr deutlich wird bei Dingell wenigstens, stärker noch als bei Rosenkötter, dass es bei der HTO nicht nur um die Ausbeutungspolitik einer NS-Behörde geht, sondern um die praktisch vollständige Zerstörung einer ganzen Volkswirtschaft. Neben der an erster Stelle der Schreckensbilanz stehenden Vernichtung des capital humain durch Massenmord war die Politik der HTO in erster Linie eine gesamtwirtschaftlich höchst ruinöse, und ihre Erlöse trugen letztlich nur unerheblich zur Kriegsfinanzierung bei (vgl. Rosenkötter, S. 279, 288).

In beiden Arbeiten fehlt leider so etwas wie eine Bevölkerungsstatistik. Bei einem über 90-prozentigen Anteil an so genannten ›Fremdvölkischen‹ wäre dies für das Verständnis von Begriffen wie z.B. ›Eindeutschung‹ hilfreich gewesen, um einen besseren Eindruck von der utopischen Illusion zu geben, der sich die Bevölkerungsplaner und ›Verwerter‹ in der HTO in dieser Hinsicht hingaben. Immerhin gelingt es Rosenkötter anschaulich, das erhebliche Konfliktpotential zwischen Volksdeutschen und baltendeutschen Siedlern im Reichsgau Wartheland am Beispiel der Aussiedlung und Vergabe von Betrieben zu illustrieren (S. 191ff.), während Dingells Modell einer uniformen deutschen Interessenkoinzidenz von Weimar bis 1945 zu kurz greift.

Wenngleich also der Eindruck beider Arbeiten höchst unterschiedlich ausfällt, so ist doch dem Hinweis beider Autoren uneingeschränkt zuzustimmen, dass für das gigantische Ausmaß an Wirtschaftsverbrechen an Polen niemals so etwas wie Entschädigungszahlungen geleistet worden sind; ebenso wenig ist es in der Bundesrepublik oder der DDR zu einer juristischen Strafverfolgung gegen führende Mitarbeiter der HTO gekommen (Rosenkötter, S. 289). Es könnte dies ein Ausgangspunkt sein, über deutsche Restitutionsforderungen an Polen noch einmal gründlich nachzudenken.

Anmerkungen:
1 Piaszyk, Zdzislaw, Dzialalnosc Glównego Urzedu Powierniczego Wschodu w Kraju Warty w latach 1939-1945, in: Luczak, Czeslaw; Piaszyk, Zdzislaw; Wasiek, Czeslaw, Przyczynki do gospodarki niemieckiej w latach 1939-1945, Poznan 1949, S. 67-113; Dingell, Jeanne, The Haupttreuhandstelle Ost, the Treuhandstelle Posen and the Expropriation of Property During World War II, in: Studia Historiae Oeconomicae 24 (2001), S. 111-137.
2 Röhr, Werner, Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Okkupanten in Polen 1939-1945, in: Eichholtz, Dietrich (Hg.), Krieg und Wirtschaft. Studien zur deutschen Wirtschaftsgeschichte 1939-1945, Berlin 1999, S. 221-251, hier S. 234.
3 Vgl. z. B. Matelski, Dariusz, Mniejszosc niemiecka w Wielkopolsce w latach 1919–1939, Poznan 1997.
4 Lindner, Stephan H., Das Reichskommissariat für die Behandlung feindlichen Vermögens im Zweiten Weltkrieg. Eine Studie zur Verwaltungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des nationalsozialistischen Deutschlands (Zeitschrift für Unternehmensgeschichte Beiheft 67), Stuttgart 1991.
5 Luczak, Czeslaw, ›Kraj Warty‹. 1939-1945. Studium historyczno-gospodarcze okupacji hitlerowskiej, Poznan 1972; Ders., Pod niemieckim jarzmem (Kraj Warty 1939-1945), Poznan 1996.
6 Luczak (Hg.), Czeslaw, Grabiez polskiego mienia na Ziemiach Zachodnich Rzeczypospolitej ›wcielonych‹ do Rzeszy 1939-1945. Wydawnictwo zródlowe, Poznan 1969.
7 Loose, Ingo, Die Beteiligung deutscher Kreditinstitute an der Vernichtung der ökonomischen Existenz der Juden in Polen 1939–1945, in: Herbst, Ludolf; Weihe, Thomas (Hgg.), Die Commerzbank und die Juden 1933-1945, München 2004, S. 223-271.
8 Alberti, Michael, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939-1945, Wiesbaden (in Vorbereitung).
9 Sulik, Alfred, Przemysl ciezki w rejencji katowickiej w gospodarce Trzeciej Rzeszy (1939-1945), Katowice 1984; Röhr, Werner, Zur Rolle der Schwerindustrie im annektierten polnischen Oberschlesien für die Kriegswirtschaft Deutschlands von 1939 bis 1949, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 4 (1991), S. 9-58.
10 Eisenblätter, Gerhard, Grundlinien der Politik des Reichs gegenüber dem Generalgouvernement 1939-1945, Diss. Frankfurt am Main 1969.

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