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Titel
Geliebte oder Ehefrau?. Konkubinen im frühen Mittelalter


Autor(en)
Esmyol, Andrea
Reihe
Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 52
Erschienen
Köln 2002: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
IX + 315 S.
Preis
€ 29,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Martina Hartmann, Historisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Diese von Dieter Hägermann angeregte Bremer Dissertation widmet sich einem Thema, das in den letzten Jahren zwar zunehmend das Interesse der Forschung gefunden hat, dem eine umfassende Untersuchung aber bislang noch nicht zuteil geworden war; sie wird nun von Andrea Esmyol vorgelegt. Um es gleich vorwegzunehmen: Gedankenführung und Darlegung sind überzeugend, die Darstellung ist flüssig geschrieben und gut lesbar. Die Art und Weise, wie allerdings die Thesen und Auffassungen verschiedener Forscher widerlegt werden, zeugt von großem Selbstbewusstsein der Autorin und wirkt manchmal etwas schnippisch.

Nun zu den Ergebnissen im Einzelnen: In einem Einleitungskapitel setzt sich Frau Esmyol zunächst mit der von Herbert Meyer in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts konstruierten "Friedelehe" auseinander, deren Existenz in den letzten Jahrzehnten immer wieder angezweifelt worden war (Else Ebel, Karl Heidecker u.a.); hier wird aber nun im Einzelnen minutiös Meyers "Quellengrundlage" und Argumentation analysiert und seine Theorie endgültig als Konstrukt widerlegt. Dass Meyers "Erfindung" von der Forschung so bereitwillig akzeptiert wurde und sich so viele Jahrzehnte "gehalten" hat, bleibt ein erstaunliches Phänomen.
Mit ihrer Einleitung hat sich die Verfasserin die Grundlage für ihre Untersuchung über "Geliebte oder Ehefrau" geschaffen, nachdem die in der Forschung immer wieder zur Charakterisierung einzelner Verbindungen im Königshaus und beim Adel zur Erklärung herangezogene dritte Möglichkeit der sogenannten Friedelehe von ihr als unhistorisch ausgeschieden wurde.

In Teil 1 (S. 37-139) geht es um das Konkubinat bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts, d.h. bis zum Beginn der Königsherrschaft der Karolinger, und damit um Ehe und Konkubinat der merowingischen und langobardischen Könige. Nach der Charakterisierung des Konkubinats im römischen Recht diskutiert Frau Esmyol die einschlägigen Quellenbelege für die Verbindungen der Merowinger- und der Langobardenkönige und kann gegenüber der älteren Forschung (Mikat, Ewig) deutlich machen, dass die Merowinger mehrere Konkubinen und Ehefrauen nebeneinander hatten und dass dies auffallend häufig Frauen unfreier Herkunft waren. Für die Langobarden sind die Quellenbelege leider sehr viel spärlicher, weisen aber in dieselbe Richtung. Die Verfasserin interpretiert nicht nur präzise die einschlägigen Quellen, sondern sie stellt im Anschluss an ihre Ergebnisse auch gute weiterführende Fragen, so etwa nach den "Beziehungsformen zwischen Personen freien Standes im Spiegel juristischer Aussagen" (S. 62 ff.), wo u.a. nach Ausführungen zu Ehe oder Konkubinat in den Volksrechten gefragt wird, nach dem gesellschaftlichen Ehebruchsbegriff der Zeit sowie nach dem Handlungsspielraum von Frauen freier Herkunft im Hinblick auf Ehe und/oder Konkubinat. Die Rolle der Kirche untersucht ein weiteres Unterkapitel: Die kirchlichen Vorstellungen von Ehe- und Sexualverhalten werden anhand verschiedener Quellengattungen wie Schriften der Kirchenväter, Bußbücher oder Heiligenviten dargestellt (S. 75 ff.). Die rechtlichen Aspekte des (damals wohl nicht ganz seltenen) Frauenraubes dienen der Verdeutlichung des Schutzaspektes, den die "richtige" Ehe, d.h. die Muntehe hatte (S. 106 ff.). Die Untersuchung der "außerehelichen Beziehungen zwischen Personen unfreier Herkunft und zwischen Standesungleichen", und die jeweilige (durchaus unterschiedliche) Rechtslage von Mann und Frau, bilden den Abschluss dieses ersten Teils (S. 120 ff.).
Als dessen Hauptergebnis ist festzuhalten, dass offenbar die Merowingerkönige wegen ihrer Machtfülle auf politisch motivierte Eheschließungen nicht angewiesen waren und daher gesellschaftliche Grenzen überschreiten konnten, z.B. Mägde anderer Herren beanspruchen, Nonnen heiraten oder Inzest begehen konnten, ohne dass dies zu Sanktionen führte oder die Kirche hier Einfluss gehabt hätte. Die Kirche musste aber wohl nicht nur die Verhältnisse am Königshof tolerieren, sondern auch die sexuellen Freiheiten von Männern überhaupt, da dem nebenehelichen Konkubinat eines verheirateten Mannes gesellschaftlich nichts im Wege stand und die Kirche sich lediglich auf die Durchsetzung des Inzestverbotes für Laien und des Zölibats für Kleriker, Mönche und Nonnen beschränken musste. Freie Frauen allerdings, zumal aus einflussreicheren Familien standen als Konkubinen kaum zur Verfügung, da die Familienehre dies nicht zuließ. So war das Konkubinat auch immer eine Beziehungsform, die die Frauen der unteren Schichten betraf.

Im 2. Teil über das fränkische Konkubinat von der Mitte des 8. bis zum Ende des 9. Jahrhunderts (S. 140-247), also vom Beginn bis zum Ende der Königsherrschaft der Karolinger werden zunächst die Konkubinate der karolingischen Herrscher untersucht und im Anschluss daran die Fragestellungen des 1. Teils auf diese Epoche angewendet. Frau Esmyol kann zeigen, dass die frühen Karolinger "den Merowingern im Eingehen sexueller und ehelicher Beziehungen wenig nachstanden" (S. 142). In diesem Zusammenhang weist sie auch die These von Waltraud Joch zurück, die Verbindung von Pippin dem Mittleren mit Karl Martells Mutter Chalpaida sei kein Konkubinat sondern eine zweite Ehe neben der mit Plectrud gewesen (S. 142 f.). Nach Auffassung von Frau Esmyol wurde von den karolingischen Herrschern "bis zum Ende des Untersuchungszeitraums [...]das kirchliche Verbot des nebenehelichen Konkubinats ignoriert" (S. 246). Allerdings hätten sie sich bei Eheschließungen in höherem Maße an Standesschranken gehalten als ihre Vorgänger und ihre Mägde nicht mehr geheiratet, so dass diese auch nicht mehr zu Königinnen aufsteigen konnten wie einzelne Sklavinnen der Merowingerzeit (prominentestes Beispiel war die Königin Balthild, ursprünglich eine angelsächsische Sklavin (680/81), "da sich die neue Dynastie erst noch innerhalb des Adelsgefüges im Frankenreich etablieren mußte" und sich deshalb "eine derartige Praxis nicht leisten konnte" (S. 246-249). Dadurch hätten sich im Laufe der Zeit das gesellschaftliche Ansehen und die Aufstiegschancen der Konkubinen verschlechtert. "Die zunehmende Akzeptanz des kirchlichen Eheverständnisses (Monogamie, Unauflöslichkeit)" habe, so die Verfasserin, "einem wenig veränderten außerehelichen Sexualverhalten freier Männer gegenüber" gestanden (S. 249). Erst seit Karl dem Großen sei die kirchlich erwünschte Ehe der Herrscher für den Ausschluss nun illegitim genannter Söhne auf das Nachfolgerrecht instrumentalisiert" worden und damit sei der Kirche schließlich Einfluss auf das Eherecht eingeräumt worden. Im Unterschied zur Merowingerzeit gibt es für die Karolingerzeit aber nicht nur Bemühungen der Herrscher um sittliche Reformen und eine Eindämmung des Konkubinats zu konstatieren – hier ist vor allem Ludwig der Fromme zu nennen –, sondern auch zahlreiche Äußerungen und Anstrengungen verschiedener Kirchenmänner im Ost- wie im Westfrankenreich, allen voran Jonas von Orléans, Hrabanus Maurus oder Hinkmar von Reims, deren einschlägige Schriften von der Verfasserin analysiert werden.

Die Äußerungen König Lothars II., dessen Eheangelegenheit in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts Aufsehen erregte, werden zum Prüfstein für die Thesen der Verfasserin, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Ehe-Auffassung und Moral der Karolinger und den Einfluss des Papstes, sondern auch im Hinblick auf "die zur Verfügung stehenden Beziehungsformen" (S. 246), eben nur die Ehe und das Konkubinat. Und so endet das Buch mit einer erneuten Bekräftigung seiner Kernthese, dass nämlich das frühmittelalterliche Konkubinat ausschließlich im Bereich sexueller Leidenschaft angesiedelt war, während die Ehe die Frau rechtlich und ökonomisch absicherte, mithin diese Form der Beziehung allein Fürsorge und Achtung ausgedrückt habe. Und so lautet der letzte Satz des Buches: "In einer Gesellschaftsordnung dieser Ausprägung konnte es die 'Friedelehe' nicht geben" (S. 255). Ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis rundet das Buch ab.

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