R. Ludi: Reparations for Nazi Victims in Postwar Europe

Cover
Titel
Reparations for Nazi Victims in Postwar Europe.


Autor(en)
Ludi, Regula
Erschienen
Anzahl Seiten
X, 270 S.
Preis
£ 60.00 / $ 99.00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Henning Borggräfe, Kulturwissenschaftliches Institut Essen

Wer heute den Begriff „Reparations“ hört, denkt nicht mehr an Ausgleichszahlungen eines Kriegsverlierers an eine Siegernation, sondern an materielle Hilfe und Anerkennung für traumatisierte Opfer schwerster Massenverbrechen. Mit dieser Beobachtung beginnt Regula Ludis Studie, die 2008 an der Universität Zürich als Habilitationsschrift eingereicht wurde. Die Autorin situiert die politischen und rechtlichen Veränderungen, die diesen – in Deutschland allerdings nie mitvollzogenen – internationalen Begriffswandel auslösten, in der Endphase des Zweiten Weltkriegs. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, die Entstehung von „Reparations“ als neuem Konzept des Umgangs mit Opfern historischen Unrechts in mehreren europäischen Staaten der 1940er- und 1950er-Jahre zu rekonstruieren.

Ludi wendet sich damit explizit gegen ein in der Literatur zu „Transitional Justice“ verbreitetes Narrativ, in dem die bundesdeutsche „Wiedergutmachung“ an Israel und den Juden als Prototyp dieser neuen Art der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gilt. Die Studie reagiert auf ein wichtiges Desiderat. Zwar hat sich die Forschung seit den späten 1990er-Jahren stark weiterentwickelt: In vielen europäischen Staaten recherchierten Historikerkommissionen nach dem Verbleib jüdischen Eigentums. In Deutschland sind Pionierstudien zur frühen Entschädigungspolitik ergänzt worden durch Arbeiten zur Entschädigungspraxis, zur Rückerstattung und zu den Globalabkommen der Bundesrepublik mit elf westeuropäischen Staaten in den Jahren um 1960. Doch über jene Programme zugunsten NS-Verfolgter, die bereits zuvor in vielen Staaten Europas durchgeführt worden waren, war bisher ebenso wenig bekannt wie über transnationale Aspekte, nationale Gemeinsamkeiten und Unterschiede.1

Im Anschluss an einen Forschungsüberblick trifft Ludi einleitend einige terminologische Festlegungen – den nicht übersetzbaren Plural „Reparations“ verwendet sie ähnlich wie die deutsche Forschung den Begriff „Wiedergutmachung“ als Dachbegriff für individuellen Opfern geltende Entschädigung und Rückerstattung – und entwickelt dann für den historischen Vergleich ein auch für weitere Studien gewinnbringend nutzbares Analysekonzept: Erstens handle es sich bei „Reparations“ um eine opferorientierte Antwort auf massenhaftes Leiden, die bestimmte Ansprüche schaffe; zweitens sei hiermit ein politischer Akt historischer Interpretation verbunden, der spezifisches Unrecht von als gewöhnlich geltendem Unglück abgrenze; drittens würden Mechanismen entwickelt, mit denen Opfer als solche identifiziert und ihre Ansprüche ermittelt werden könnten; und viertens würden dabei, ob gewollt oder nicht, immer auch Aussagen über historische Verantwortlichkeiten getroffen. „Reparations“ seien als Zusammenspiel von Diskursen und Praktiken zu begreifen, die die Bedeutung und Bewertung historischen Unrechts veränderten.

Die Studie enthält neben der Einleitung fünf Kapitel. Den Hauptteil des Buches nehmen drei längere Fallstudien zu Frankreich, der Bundesrepublik und der Schweiz ein, ehe im Fazit europäische Gemeinsamkeiten im neuen Umgang mit den Opfern historischen Unrechts skizziert werden. Zunächst arbeitet Ludi aber in einem kurzen Kapitel zum Kriegsende überzeugend heraus, wie NS-Opfer in der US-amerikanischen Nachkriegsplanung und vor allem in der Betreuung der Displaced Persons als eine neue Problemgruppe mit spezifischen Ansprüchen konstituiert wurden und wie sich die Diskussion um „Reparations“ von Staaten auf Individuen ausweitete. Im Mittelpunkt standen dabei jüdische Überlebende. Zwar blieben erste Regelungen zugunsten NS-Verfolgter auf der Pariser Reparationskonferenz 1946 nur Flickwerk; es wurde jedoch ein transnationaler Diskursraum eröffnet, vor dessen Hintergrund individuelle Ansprüche künftig auch auf nationalstaatlicher Ebene artikuliert werden konnten.

Die drei Fallstudien sind dank der Ableitung nationaler Charakteristika aus anschaulichen Einzelbeispielen sehr flüssig zu lesen. Die gemeinsame Darstellung der in der Forschung meist getrennt untersuchten Komplexe Entschädigung und Rückerstattung kann ebenso überzeugen wie die breite Kontextualisierung mit nationalen Erinnerungsdiskursen und Systemen der Kriegsopferversorgung. Erhellend ist auch die Analyse geschlechtergeschichtlicher Aspekte, die in der Forschung bisher keine Rolle spielten. Darüber hinaus legt die Studie wie andere neuere Arbeiten zurecht einen Fokus auf die ehemals Verfolgten als Akteure. Etwas überraschend ist dabei das geringe Interesse an den internationalen Verbänden der Widerstandskämpfer und NS-Verfolgten und den mit ihnen assoziierten Lagerkomitees, obwohl gerade sie interessante Perspektiven auf transnationale Verflechtungen eröffnet hätten.2

Die Erwartungen, die der Buchtitel weckt, können durch die drei Fallstudien nicht ganz eingelöst werden. Zwar stehen die ausgewählten Länder stellvertretend für unterschiedliche Erfahrungen während des Zweiten Weltkriegs. Doch insbesondere die in vielen Aspekten nach 1945 anders verlaufende Entwicklung in den Staaten Ostmittel- und Osteuropas, die in dieser Studie komplett ausgeblendet werden, lassen die im Text vorgenommene Übertragung einzelner Befunde auf ganz Europa stellenweise fragwürdig erscheinen.3 Hiermit verbunden ist die Tendenz, eine westliche, genauer: US-amerikanische Perspektive auf die Verfolgung zu übernehmen. Ein starker Fokus liegt jedenfalls durchgehend auf jüdischen Überlebenden, während andere – vor allem aus der Entschädigung ausgeschlossene und nicht als solche anerkannte – Verfolgtengruppen weit weniger Aufmerksamkeit erhalten.

Nichtsdestotrotz ist die europäische Vergleichsperspektive ein großes Verdienst dieser Studie. In Frankreich begannen Restitution und Entschädigung bereits Ende der 1940er-Jahre. Die Restitution jüdischen Eigentums wurde schnell und konsequent umgesetzt, die Entschädigung für NS-Verfolgte durch eine Ausdehnung des Militärpensionssystems aus dem Ersten Weltkrieg realisiert. Entschädigung und Erinnerung waren durch das Leitbild des Widerstandskämpfers und eine entsprechende Hierarchisierung der Verfolgtengruppen geprägt. Erst im Verlauf der 1950er-Jahre entwickelte sich angesichts anhaltender Auseinandersetzungen über Résistance und Vichy-Regime die Deportation zu einem neuen Leitnarrativ unter den NS-Verfolgten, das die Differenzierung in „Kämpfer“ und „Opfer“ überwand und das sich auch jüdische Überlebende aneignen konnten.

Die „Wiedergutmachung“ in der Bundesrepublik, der Ludi das längste Kapitel widmet, war eher ein Resultat verschiedener Einzelmaßnahmen als das Ergebnis geordneter Planung. In einer den NS-Verfolgten ablehnend begegnenden Nachkriegsgesellschaft gingen die Restitutions- und Entschädigungsgesetze gewissermaßen organisch aus der lokalen Selbsthilfe und ersten Maßnahmen der Alliierten hervor. Die Jahre 1952/53 mit dem Luxemburger Abkommen und dem ersten bundesweiten Entschädigungsgesetz beschreibt Ludi als Wendezeit, in der die Bundesregierung die Bedeutung des Themas für die internationale Reputation des Landes erkannte. Die Herausbildung des Konzepts typischen NS-Unrechts bettet die Autorin breit in deutsche Opferdiskurse ein. Die kompakte Darstellung der Entschädigungspraxis kann dagegen zwangsläufig nicht die Detailtiefe neuerer Spezialstudien erreichen, von denen sie sich auch in ihrer negativen Gesamtbeurteilung unterscheidet.4

In der Fallstudie zur Schweiz, wo die Zahl der NS-Opfer viel kleiner war und erst 1957 ein Entschädigungsgesetz verabschiedet wurde, vermisst der Leser zunächst die in den beiden anderen Fällen sehr hilfreichen Ausführungen zum Forschungsstand. Interessant ist die Darstellung der Entschädigungspraxis, die auch hier dem hegemonialen Selbstbild von der Nation im Zweiten Weltkrieg folgte: Wer im Ausland politisch aktiv geworden war, sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, die eigene Verfolgung selbst mitverursacht zu haben. Neben der Entschädigung eigener Staatsbürger war die Frage des Umgangs mit der Vergangenheit in der Schweiz aufgrund der Vermögen ausländischer NS-Verfolgter auf Schweizer Bankkonten und der restriktiven Flüchtlingspolitik vor und im Zweiten Weltkrieg ein heikles Thema – allerdings eher für die Diplomatie als für die kaum interessierte Gesellschaft. Die Autorin fasst diesen Fall treffend unter den Begriff der Schadensbegrenzung.

Aus Ludis Fazit erscheint vor allem die These bedenkenswert, dass der Bedeutungsgewinn der Kategorie des „Opfers“ in der Holocaust-Erinnerung möglich geworden sei, weil sich das „Opfer-sein“ durch Politik und Praxis der „Reparations“ bis Anfang der 1960er-Jahre von einem Stigma zu einem respektablen Status gewandelt habe. Das Fazit verdeutlicht erneut das starke Interesse der Autorin am Zusammenhang von Entschädigung und Erinnerung. Ergänzend wäre es wünschenswert gewesen, noch mehr über Kategoriensysteme, Antragszahlen und Leistungshöhen zu erfahren, um auch auf dieser Ebene Vergleichsperspektiven zu eröffnen. Es bleibt also noch einiges zu tun, um ein Gesamtbild von Entschädigung und Rückerstattung im Europa der Nachkriegszeit zu erhalten. Regula Ludis Buch ist ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg.

Anmerkungen:
1 Zum Forschungsstand zuletzt: Benno Nietzel, Neuere Literatur zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Deutschland, in: Neue Politische Literatur 56 (2011), S. 207–234; zur Restitution in vergleichender Perspektive bereits: Martin Dean / Constantin Goschler / Philipp Ther (Hrsg.), Robbery and Restitution. The Conflict over Jewish Property in Europe, New York 2007.
2 Hierzu jetzt: Katharina Stengel, Hermann Langbein. Ein Auschwitz-Überlebender in den erinnerungspolitischen Konflikten der Nachkriegszeit, Frankfurt am Main 2012.
3 Vgl. hierzu Hinweise verschiedener Beiträge in: Hans Günter Hockerts / Claudia Moisel / Tobias Winstel (Hrsg.), Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945–2000, Göttingen 2006; Constantin Goschler (Hrsg.), Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts, 4 Bde., Göttingen 2012.
4 Zu einer deutlich positiveren Bewertung kommt etwa: Tobias Winstel, Verhandelte Gerechtigkeit. Rückerstattung und Entschädigung für jüdische NS-Opfer in Bayern und Westdeutschland, München 2006; vgl. daneben auch: Norbert Frei / José Brunner / Constantin Goschler (Hrsg.), Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Göttingen 2009.