J. Eckel u.a. (Hrsg.): Moral für die Welt?

Cover
Titel
Moral für die Welt?. Menschenrechtspolitik in den 1970er Jahren


Herausgeber
Eckel, Jan; Moyn, Samuel
Reihe
Schriftenreihe der FRIAS School of History 5
Erschienen
Göttingen 2012: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
396 S.
Preis
€ 59,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Werneke, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

In der neueren historischen Menschenrechtsforschung wird der Beginn der 1970er-Jahre als (Um-)Bruch herausgestellt.1 Der vorliegende Sammelband folgt diesem Narrativ und stützt es mit zahlreichen Fallstudien, regt aber auch zu kritischen Nachfragen an. Der Band beginnt mit zwei Überblicksaufsätzen der Herausgeber zur Menschenrechtspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ansonsten ist der Band nicht nach thematischen bzw. methodischen Schwerpunkten geordnet, wenngleich sich diese bei der Lektüre automatisch ergeben.

Samuel Moyn fragt einleitend, wie sich der immense Bedeutungsanstieg der Menschenrechte in der heutigen Welt erklären lasse. Er macht deutlich, dass es neben dem Einschnitt in den 1970er-Jahren durchaus auch mittel- bzw. langfristige Erklärungsfaktoren gebe. So hat Moyn selbst in seiner Monographie „The Last Utopia“ die Konjunktur der Menschenrechte mit der Enttäuschung über die gescheiterten politischen Weltverbesserungsprojekte des 20. Jahrhunderts begründet.2 Im jetzigen Beitrag plädiert er wiederum für eine kritische Geschichte der Menschenrechte, welche die Darstellung als reine Erfolgsgeschichte ablösen solle.

Jan Eckel stellt in seinem Leitaufsatz zunächst drei wesentliche Entwicklungen der 1970er-Jahre vor: die Blüte des zivilen Menschenrechtsengagements, die oppositionellen Bürgerrechtsbewegungen sowie die Menschenrechtspolitik Jimmy Carters. Zweitens spricht er von Verkomplizierungen der Menschenrechtspolitik. Hier betont Eckel das Spannungsfeld von Menschenrechten und ihren Instrumentalisierungen, wenn er etwa erklärt, dass es den westlichen Regierungen nie gelungen sei, eine einheitliche, außenpolitische Moral zu entwickeln, oder dass die Menschenrechtsaktivisten ihre Initiativen immer wieder an andere Vorstellungen und Ziele jenseits der Menschenrechte zurückgebunden hätten. In einem dritten Schritt sucht Eckel nach Gründen für den Bedeutungsschub: Mögliche Erklärungen seien etwa die Dekolonisation, die Entspannungspolitik, die Massenmobilisierung sowie die Präsenz von Leid, die Transformation der politischen Linken und der Wandel der Kirchen. Zudem weist er darauf hin, dass die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die konfrontative Logik des Kalten Kriegs überwunden und die zivilgesellschaftlichen Akteure die Menschenrechte als unpolitisch wahrgenommen hätten; daher hätten sich verschiedene Weltanschauungen unter einem Schirm vereinen können.

Lasse Heerten untersucht die öffentliche Debatte zur biafranischen Krise 1968. Er kann die polysemantische Struktur der Menschenrechtsrhetorik aufzeigen: Während die biafranischen Sezessionisten stärker auf das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker und den Genozidbegriff setzten, hoben die westlichen Öffentlichkeiten vor allem die humanitären Folgen der Krise hervor. Heerten belegt, wie schnell sich ab Ende der 1960er-Jahre die Zivilgesellschaft mobilisieren ließ, um Menschenrechte einzufordern, solange das Leid mit Bildern von hungernden Kindern transportiert wurde, wie schnell jedoch das Interesse auch wieder abfallen konnte.

Benjamin Nathans’ Beitrag über sowjetische Dissidenten ist der erste von mehreren Aufsätzen, die den Fokus auf die östliche Integrationssphäre legen. Er zeigt, dass sich in der UdSSR bereits 1965 eine kleine Menschenrechtsbewegung regte. 1969 habe man sich auf die globale Ebene begeben: Die Initiativgruppe zur Verteidigung der Menschenrechte um Petro Grigorenko wandte sich mit einem Appell an die Vereinten Nationen. Nathans kommt zum Urteil, dass die Dissidenten gute Sozialisten, aber schlechte Marxisten gewesen seien; sie hätten zwar an die sozialistische Sache geglaubt, nicht aber an die Ideologie.

Ned Richardson-Little weist darauf hin, dass sich die DDR-Bürgerrechtsbewegung erst in den 1980er-Jahren zu konstituieren begann. Zuvor hatte die DDR-Führung den Menschenrechtsbegriff selbst stark besetzt. Die DDR-Bürgerrechtler hätten sich nicht nur an den westlichen Prinzipien der Menschenrechte orientiert, sondern zugleich an die SED-Rhetorik der Menschenrechte angeknüpft. Für Polen fragt Gunter Dehnert, ob das Jahr 1975 (mit der KSZE-Schlussakte) eine Zäsur für die Verstärkung der Dissidentenbewegung gewesen sei. Er kommt zu dem Schluss, dass Helsinki allein nicht ausgereicht habe. Auch die starke Rolle der katholischen Kirche sowie Entwicklungen der Dissidentenbewegung vor 1975 müssten in Relation gesetzt werden, um eine Geschichte des polnischen Menschenrechtsengagements im Kalten Krieg zu schreiben.

Ein spannender Beitrag von Celia Donert zeigt zum einen anhand des Weltfrauenkongresses in Ost-Berlin vom Oktober 1975, wie zentral die Menschenrechte als einendes wie auch als trennendes Konzept waren. Gleichzeitig verdeutlicht Donert, dass der Kalte Krieg immer wieder die Diskurse der Zeit beeinflusste und selbst in NGOs hineingetragen wurde, denen man heute die Überwindung von Systemgegensätzen nachsagt. Während nämlich die westlichen Frauenverbände den Weltfrauenkongress aus der Erinnerung zum Internationalen Jahr der Frau zu tilgen versuchten, nahmen die sozialistischen Staaten nie Abstand vom propagandistischen Mehrwert der eigenen, als „avantgardistisch“ verstandenen Frauenpolitik.

Ein zweiter Beitrag zum Helsinki-Prozess kommt von Benjamin Gilde und Veronika Heyde, diesmal aus westlicher Perspektive. Sie vergleichen die österreichische und die französische Helsinki-Politik. Während des Aushandlungsprozesses der KSZE-Schlussakte habe sich das neutrale Österreich von einem zurückhaltenden Akteur zu einem engagierten Menschenrechtsverfechter gemausert. Mit der Durchsetzung des eigenen Präambel-Entwurfs sei Österreich ein großer außenpolitischer Wurf gelungen. Dagegen seien Pompidou und Giscard d’Estaing so zögerlich aufgetreten wie sonst keine anderen Vertreter westlicher Regierungen, da beide vor allem die Basis für verbesserte Ost-West-Beziehungen erhalten wollten.

Einen weiteren kleinen Schwerpunkt bilden die Aufsätze von Carl J. Bon Tempo und Daniel Sargent, welche sich den Vereinigten Staaten widmen. Letzterer nimmt die Menschenrechtspolitik Nixons, Fords und Carters unter die Lupe und vergleicht die Menschenrechte mit einer „Oase in der Wüste“, welche amerikanische Politiker immer wieder aufgesucht hätten. Offenkundig hat sich Carter sehr lange in der Oase aufgehalten, denn die Karawane der Entspannungspolitik kam durch Carters moralische Argumentationen ins Stocken. Bon Tempo blickt auf die im Zeichen des Antikommunismus stehende Menschenrechtspolitik der Republikaner Ende der 1970er-Jahre. Letztlich konnten sich die Positionen der Konservativen um Ronald Reagan durchsetzen. Das bedeutete eine innenpolitische Instrumentalisierung der Menschenrechte für den Anti-Etatismus und eine außenpolitische Instrumentalisierung für den Antikommunismus.

Simon M. Stevens fragt: „Warum Südafrika?“ Damit spielt er darauf an, wie selektiv sich westliche Zivilgesellschaften über Menschenrechtsverstöße in einigen Ländern empör(t)en und in anderen nicht. Stevens untersucht die Anti-Apartheid-Bewegung in Großbritannien. Ausgerechnet die 1970er-Jahre waren ein Jahrzehnt, in dem das Engagement gegen die Apartheid nachließ; dagegen stellten die Jahre 1959/60 sowie 1985/86 Konjunkturen der Bewegung dar. Weitere lesenswerte Beiträge von Lynsay Skiba zum argentinischen Menschenrechtsaktivismus, von Patrick William Kelly zum Cono Sur sowie von Bradley R. Simpson zu indonesischen Menschenrechtsdiskursen während der Suharto-Diktatur runden den Sammelband ab, der insgesamt einen sehr guten Eindruck hinterlässt.

Zwei kritische Punkte seien jedoch angemerkt. Erstens: Gerade konzeptionell überzeugt der Band nicht vollständig. Eckel und Moyn vermeiden eine genaue Definition, in welcher Rahmung sie Menschenrechte untersuchen und was sie unter Menschenrechten bzw. Menschenrechtspolitik verstehen. Allzu oft werden die Menschenrechte lediglich als Sammelbegriff genannt, ohne tiefere Auseinandersetzung mit den widerstreitenden Konzepten. Im Grunde ordnen die Herausgeber Menschenrechtspolitik jenen Akteuren zu, die sich in irgendeiner Weise „ernsthaft“ für Menschenrechte einsetzten. Daher liegt der zentrale Fokus auf zivilgesellschaftlichen Gruppen. Hierbei geraten Entwicklungen aus dem Blick, die nicht unmittelbar mit den Zivilgesellschaften zusammenhingen. Die Konjunktur der Menschenrechte lässt sich aber nicht nur als Gegenbewegung zum Kalten Krieg verstehen. Vielmehr kann der Antikommunismus auch als eine Triebkraft für die Verbreitung der Menschenrechte im Westen gesehen werden. Hier wäre zu fragen, inwieweit die Berufung auf Menschenrechte seitens der politischen Akteure eine Entspannungspolitik mit der kommunistischen Integrationssphäre be- oder verhinderte.

Zweitens: Die Periodisierung leuchtet nur im Rahmen der Zivilgesellschaften ein. Weil Eckel und Moyn das Feld von Menschenrechtspolitik nicht begrenzen, können sie ein breites Spektrum an Beispielen aufnehmen. Doch decken sich diese Beispiele oft nicht mehr mit der These vom Einschnitt in den 1970er-Jahren. Die Einzelbeiträge zeigen, dass sich wichtige Entwicklungen auch in den 1960er- und 1980er-Jahren vollzogen. In Zukunft sollte stärker nach Konjunkturen der Menschenrechte jenseits der Zivilgesellschaften und NGOs gesucht werden, weil sich daraus womöglich andere Zäsuren ergeben. War die starke Hinwendung zum Begriff der Menschenrechte in den späten 1960er-Jahren nicht bereits eine Reaktion auf die mitunter starke moralische Aufladung des Ost-West-Konflikts mit Menschenrechtsbegriffen seit den 1950er-Jahren? Nichtsdestotrotz ist der Band ein spannender und lesenswerter Beitrag zur historischen Erforschung der Menschenrechte, der seine Stärke gerade in der zivilgesellschaftlichen Perspektive hat.

Anmerkungen:
1 Stefan-Ludwig Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik. Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Göttingen 2010; Geschichte und Gesellschaft 38 (2012) Heft 4: Neue Menschenrechtsgeschichte, hrsg. von Stefan-Ludwig Hoffmann.
2 Samuel Moyn, The Last Utopia. Human Rights in History, Cambridge 2010 (rezensiert von Lasse Heerten, 21.3.2011: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-1-207> [20.2.2013]).