Fiktion und Realität der „Volksgemeinschaft“

Schmiechen-Ackermann, Detlef (Hrsg.): ‚Volksgemeinschaft‘: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im ‚Dritten Reich‘?. Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte. Paderborn 2011 : Ferdinand Schöningh, ISBN 978-3-506-77165-0 377 S. € 48,00

Oltmer, Jochen (Hrsg.): Nationalsozialistisches Migrationsregime und ‚Volksgemeinschaft‘. . Paderborn 2012 : Ferdinand Schöningh, ISBN 978-3-506-77334-0 298 S. € 39,90

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Alexa Stiller, Historisches Institut, Universität Bern

Das nationalsozialistische Bestreben, die deutsche Gesellschaft in eine „Leistungs-Volksgemeinschaft“ umzubauen, hob bereits Martin Broszat 1970 als ein handlungsleitendes Element der NS-Ideologie hervor.1 Timothy Mason setzte dagegen die These, dass das vermeintlich auf Egalität abzielende Volksgemeinschaftskonzept eine bloße Täuschungsstrategie gegenüber der Arbeiterklasse gewesen sei, um sie in den neuen Staat einzubinden und auf die Erfordernisse eines Eroberungskrieges vorzubereiten.2 Zwar war das Volksgemeinschaftskonzept in der Forschung immer wieder Thema, doch nie so ausgeprägt wie in den letzten Jahren. Neuere Ansätze der Forschung fokussieren vor allem auf die soziale Praxis der „Volksgemeinschaft“. Michael Wildt stellte in diesem Sinne die These auf, dass eine räumlich und zeitlich begrenzte „Wirklichkeit der ‚Volksgemeinschaft‘“ durch die „Praxis der Gewalt“ gegenüber jüdischen Deutschen hergestellt worden sei.3 Die beiden hier zu rezensierenden Sammelbände folgen dem Ansatz von Alf Lüdtke, der darauf ausgerichtet ist, Manifestationen von Herrschaft in der alltäglichen sozialen Praxis nachzugehen. Die „Volksgemeinschaft“ wird demnach sowohl als normatives Konzept wie auch als gelebte Wirklichkeit, als diskursive Praxis und auch als permanenter Prozess der materiellen Herstellung gefasst.

Beide Bände stammen aus einer neuen Schriftenreihe, die sich der Erforschung des „Volksgemeinschafts“-Konzepts widmet. Zudem gehören etliche der BeiträgerInnen einem gemeinsamen Forschungsprojekt von HistorikerInnen der Universitäten Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu diesem Thema an.4 Während der von Detlef Schmiechen-Ackermann herausgegebene Band einen breiten Querschnitt der verschiedenen Thematiken bietet, die Funktion und Wirkung des Konzepts der „Volksgemeinschaft“ betreffen, konzentriert sich der von Jochen Oltmer herausgegebene Band thematisch auf den Zusammenhang von Migration und „Volksgemeinschafts“-Konstrukt. In dem ersten Buch behandeln Aufsätze die Themen „Soziale Verlockungen und Konsum als Mobilisierungsfaktor?“, „Emotionspolitik als Mobilisierungsfaktor für den Vergemeinschaftungsprozess?“, „Exklusion“, „‚Volksgemeinschaft‘ und Gesellschaft“ sowie „Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und Erinnerungskultur“. Das zweite Buch untergliedert sich in die Teile: „Exklusion und Inklusion“, „Ökonomischer Wandel und Migration“, „Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland“ und „Raumpolitik und Migration“. Im Folgenden werde ich jene Aufsätze vorstellen, die sich mit konzeptuellen Überlegungen zum „Volksgemeinschafts“-Konstrukt auseinandersetzen und zweitens Analysen der Grenzen der „Volksgemeinschaft“ bzw. den Bereich zwischen Inklusion und Exklusion anbieten.

Detlef Schmiechen-Ackermann leitet mit der These ein, dass das Konzept der „Volksgemeinschaft“ im „Dritten Reich“ vor allem eine politische und integrative Mobilisierungskraft entwickelt habe. Er deutet die Wirkmächtigkeit des Konzepts vornehmlich als Frage nach den Gründen des Mitmachens weiter Teile der Gesellschaft und nennt fünf unterschiedliche Motive: eine „ideologische Affinität“, eine „persuasive Vereinnahmung“ durch Propaganda, eine „affektive Vereinnahmung“, das heißt eine Überwältigung auf der Gefühlsebene, eine „materielle Verlockung“ oder „soziale Verheißungen“ (Bd. 1, S. 28f.). Im Weiteren fasst er „Volksgemeinschaft“ bzw. das Konzept auf verschiedenen Ebenen: als „Herrschaftsstrategie“, die Praxis ihrer Herstellung als „nationalsozialistische Vergemeinschaftungspolitik“ und das „Phänomen ‚Volksgemeinschaft‘“ als „Zustimmungsdiktatur“ (Bd. 1, S. 34, 36, 47).

Norbert Götz setzt dagegen die These, dass „Volksgemeinschaft“ nur „als Gegenstand der Analyse“ und nicht als „analytisches Konzept“ selbst tauge (Bd. 1, S. 56). Seine kurze begriffsgeschichtliche Analyse verläuft sich allerdings im Dickicht der Semantiken: Statt Begriffe wie „Volksgemeinschaft“, „Volkstum“, „Volkskörper“ zu untersuchen, werden die ersten beiden Begriffe gleichgesetzt und der dritte überhaupt nicht erwähnt. Auch Götz’ Postulat, „Ausmerze wäre unter dem Nationalsozialismus der Komplementärbegriff zur Volksgemeinschaft“ gewesen (Bd. 1, S. 63), mutet für all jene, die sich kritisch mit Quellentexten auseinandergesetzt haben, merkwürdig an, war doch in der Regel „Auslese“ der zeitgenössische Gegenbegriff. Gerade dieses Beispiel verdeutlicht, dass das Konzept der „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus unbedingt in seiner Prozesshaftigkeit untersucht werden muss und begriffsgeschichtliche Analysen in diesem Falle einen begrenzten Wert gegenüber einer praxeologischen Betrachtungsweise haben.

Auch Rolf Pohl stellt die Frage, wie das „Konstrukt ‚Volksgemeinschaft‘“ eine loyale Verbundenheit des Gros der Deutschen mit dem Regime erzeugen konnte. Als Sozialpsychologe nutzt er für eine Erklärung Freuds Überlegungen zur Massenpsychologie. Die emotionale Bindung an den „Führer“, das heißt nicht nur an die Person, sondern auch oder gerade an die „verbindende, Leidenschaft stiftende Idee oder Ideologie“ (Bd. 1, S. 79), gepaart mit dem Gefühl des Einzelnen, aktiv den großen Zielen „entgegenzuarbeiten“, führe, wie Pohl Freud zitiert, „zu einer Empfindung von Triumph, wenn etwas im Ich mit dem Ichideal zusammenfällt“ – die Konsequenz davon sei der „Wegfall von Hemmungen, Rücksichten und Selbstvorwürfen“ (Bd. 1, S. 81f.). Solche Bindungskräfte wirkten jedoch nicht nur mittels einer positiven Anhängerschaft, sondern, so Pohl Freud folgend, „der Hass gegen eine bestimmte Person oder Institution könnte ebenso einigend wirken“ (Bd. 1, S. 83). Die ausschließende Gewalt sei damit ein inhärenter Bestandteil der Idee der „Volksgemeinschaft“ und ihrer Praxis, schließt Pohl.

Armin Nolzen weist in seinem Aufsatz über die antijüdische Gewalt der NSDAP in der Vorkriegszeit auf die unterschiedlichen Wirkungen von administrativer Exklusion und der Erfahrung von Gewalt gegen die eigene oder bekannte Personen hin. Diese vielfältigen Formen von Exklusionsprozessen und -erfahrungen wie auch ihrer Wahrnehmung durch ZeugInnen gelte es in der zukünftigen Forschung stärker herauszuarbeiten. Kerstin Thieler untersucht dagegen einen völlig anders gelagerten Exklusionsprozess, nämlich die „politische Beurteilung“ der NSDAP-Kreisleitungen gegenüber Parteianwärtern. Damit gelingt es ihr, die Auswirkungen der sozialen Kontrolle auch auf den inneren Kern der imaginierten „Volksgemeinschaft“ greifbar zu machen. In welcher Beziehung allerdings die Partei zur „Volksgemeinschaft“ konzeptionell stand, bleibt sowohl bei Nolzen als auch bei Thieler seltsam unkonkret.

Als eine bestimmte Form der Nationsvorstellung fasst Adelheid von Saldern das Konstrukt der „Volksgemeinschaft“ auf. Zur theoretisch-analytischen Fundierung der Forschung zur „Volksgemeinschaft“ zieht Saldern konzeptionelle Überlegungen des Sozialanthropologen Victor W. Turner heran. Statt des überfrachteten Gemeinschaftsbegriffs benutzt dieser den Ausdruck „Communitas“. Sein Konzept geht von drei verschiedenen Ebenen (zum Teil prozesshaft ineinander übergehend) von Communitas aus, die Saldern auf die empirischen Funde ihrer Hörfunkanalyse im „Dritten Reich“ übertragen kann: erstens die Funktion der Radiosendungen, „eine erlebbare Communitas in Form einer vorgeblich strukturlosen Hörgemeinschaft zu schaffen“ (die „existenzielle Communitas“), zweitens die mediale Vermittlung von Ordnungsvorstellungen und -richtlinien des NS-Regimes (die „normative Communitas“) sowie drittens die auf utopische Vorstellungen und Zukunftsvisionen abzielenden Radiobotschaften (die „ideologische Communitas“) (Bd. 1, S. 246). Darüber hinaus enthält Turners Konzept einen weiteren Aspekt, der für die Forschung zum „Volksgemeinschafts“-Konstrukt zu beachten sei: die Liminalität von Personen, die sich aus ihren alten Zugehörigkeitsstrukturen lösen, aber noch nicht ganz in den neuen angekommen sind, das heißt dazwischen stehen. So schließt Saldern ihre interessante Studie: „Ferner bot das Radio Sendungen an, deren Adressaten sich im Zustand der von Turner herausgearbeiteten Liminalität befanden und die zur Eingliederung in die neue Gemeinschaft ‚einluden‘.“ (Bd. 1, S. 247).

Richard Bessel spricht sich in einem Diskussionsbeitrag dafür aus, die „Volksgemeinschaft“ unbedingt im Schatten der Gewalt zu betrachten. Sein Hinweis auf die Fragen der Staatsangehörigkeit im „Dritten Reich“ ist definitiv wichtig – doch die Verbindung zwischen Staatsangehörigkeit und Gewalt ist bei ihm allzu schematisch ausgeführt. Doch ist es unerlässlich zu bedenken, dass weder den jüdischen Deutschen vor ihrer Auswanderung oder Deportation, noch KZ-Häftlingen, Zwangssterilisierten oder den zwangsumgesiedelten Kärntner Slowenen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde – obwohl diese Gruppen von der Zugehörigkeit zur „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen waren. Auf der Seite der Inklusion lassen sich ebenso viele Ambivalenzen finden, so beispielsweise die erhebliche Einschränkung der Personenfreizügigkeit für diejenigen, die in der „Deutschen Volksliste“ registriert waren, oder für die „volksdeutschen“ Umsiedler, ganz abgesehen von Hunderttausenden Soldaten in der Wehrmacht und Waffen-SS, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Dieser Befund verdeutlicht die Unterschiede zwischen der nationalsozialistischen Idee der „Volksgemeinschaft“ und einem rechtstaatlich-idealtypischen Nationsverständnis.

Der zweite Band der Reihe fokussiert das nationalsozialistische „Migrationsregime“ und weckt damit die Hoffnung, zumindest einen Teil der Ambivalenzen der imaginierten „Volksgemeinschaft“ aufzuzeigen. Nach einer theoretischen Darlegung des Konzeptes der „Migrationsregime“ verweist Jochen Oltmer auf die Heterogenität der Vorstellungen der „Volksgemeinschaft“ innerhalb einer Vielzahl von institutionellen Akteuren sowie auf die permanenten Aushandlungsprozesse zwischen diesen Akteuren und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Die leitende Fragestellung des Bandes ist folglich, „warum [und] auf welche Weise welche Akteure den Prozess der Herstellung von ‚Volksgemeinschaft‘ durch und trotz Migration in Gang setzten und betrieben“ (Bd. 2, S. 19).

Johannes Franckowiak wendet sich einer in Deutschland lebenden Gruppe am Rand der „Volksgemeinschaft“ zu: den Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit innerhalb der deutschen Grenzen von 1937. Auch wenn diese Personen fünfzehn Jahre und länger in Deutschland lebten, änderte sich mit der Zerschlagung des polnischen Staates ihre Situation grundlegend. Sie wurden über Nacht zu Staatenlosen. Für sie galt in den folgenden Kriegsjahren, dass sie sich im System der „Deutschen Volksliste“, wie sie in den annektierten, westpolnischen Gebieten eingeführt wurde, registrieren lassen mussten. Dabei zählte als wegweisendes Prinzip weniger das Bekenntnis als die Abstammung. Die große Gruppe der deutsch-polnischen Personen im „Altreich“, die bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit besaß, war dagegen während des Krieges einzig mit dem Verlust ihrer kulturellen Autonomie bedroht und wurde ansonsten wie „gewöhnliche“ Deutsche behandelt, so Franckowiaks Ergebnis. Anhand der von ihm beschriebenen Praxis des nationalsozialistischen Migrationsregimes kann hier wohl nicht mehr grundsätzlich von dem Primat der ethnischen Zuschreibung gesprochen werden – viel eher formten sich etliche Grenzen der „Volksgemeinschaft“ entlang pragmatischer Prämissen.

Drei Aufsätze beschäftigen sich mit Arbeitskräften aus dem Ausland. Lars Amenda weist in seinem Aufsatz darauf hin, dass sich der „Konstruktionscharakter der ‚Volksgemeinschaft‘“ gerade an der Behandlung der „volksdeutschen“ ArbeiterInnen während des Krieges in Deutschland zeige. Denn auch wenn sie als „erwünschter Bevölkerungszuwachs“ galten, wurden sie dennoch oftmals als „Fremde“ wahrgenommen (Bd. 2, S. 155). Auf den Zwischenraum der Inklusion und Exklusion weist auch Christoph Rass anhand des Begriffes des „Gastarbeiters“ hin. Wobei Rass, wie auch Roberto Sala, zu dem Ergebnis kommen, dass der schöne Schein der bevorzugten Behandlung und eine Akkreditierung zur „Volksgemeinschaft“ für „Gastarbeiter“ und italienische Arbeitskräfte ab 1943 eben nur Fiktion waren.

Einen gelungenen Abschluss des Bandes bildet der Aufsatz von Michael Wedekind über die Südtiroler Umsiedlungsplanung. Die Fragilität des Konstrukts der „Volksgemeinschaft“ als ethnisch-kulturelle Homogenität zeigt sich deutlich an Integrationsangeboten der Nationalsozialisten gegenüber den ladinischsprachigen Südtirolern oder den slowenischsprachigen Bewohnern des Kanaltals/Val Canale. „Diese Sortierung von Bevölkerung war nicht von (wirtschaftlichen) Zweck-, sondern von Wertvorstellungen geleitet, die sich sozialplanerisch an einer von Grenzen und Hierarchien bestimmten Sozialstruktur orientierten“, lautet das Fazit Wedekinds (Bd. 2, S. 293).

Unbedingt zuzustimmen ist der Forderung beider Herausgeber, künftig stärker Österreich in die Forschung zum Nationalsozialismus einzubeziehen. Denn 1938 erweiterte sich die imaginierte „Volksgemeinschaft“ um 6,9 Millionen Österreicher plus 3,6 Millionen ehemalige „Österreicher“ aus dem sog. Sudetenland – die Konsequenzen auf die Idee und Praxis der „Volksgemeinschaft“ sind bislang noch nicht ausreichend erforscht. Die Forschung zur NS-Geschichte könnte von komparativen Arbeiten, die auch etwa Kärntner und Tiroler „Volksgemeinschafts“-Vorstellungen und Herstellungspraktiken berücksichtigen, profitieren.

Die beiden Bände versammeln ein breites Spektrum an Aufsätzen, die sowohl empirisch als auch theoretisch weitere Überlegungen zum Konstrukt der „Volksgemeinschaft“ bieten. Dass dabei das Konzept „Volksgemeinschaft“ nicht auf einen Nenner gebracht und kein abschließendes Urteil gefällt wird, ist das programmatische Anliegen beider Bände, die sich als Denkanstöße zu einer aktuellen Diskussion begreifen. Insofern sind sie für einen Einstieg in diese Diskussion bestens geeignet.

Anmerkungen:
1 Martin Broszat, Soziale Motivation und Führer-Bindung des Nationalsozialismus, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 18 (1970), S. 392–409, hier S. 396.
2 Timothy W. Mason, Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1977, S. 27, 177.
3 Michael Wildt, Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939, Hamburg 2007, S. 361, 372–374. Deutlicher in Michael Wildt, Gewalt als Partizipation: Der Nationalsozialismus als Ermächtigungsregime, in: Alf Lüdtke / Michael Wildt (Hrsg.), Staats-Gewalt. Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes, Göttingen 2008, S. 216–240, hier S. 238–240.
4 In seiner Einleitung in Band 1 führt Schmiechen-Ackermann aus, dass nicht alle AutorInnen des Bandes MitarbeiterInnen des Forschungsverbundes sind. Vielmehr geht der Sammelband auf eine Tagung im Rahmen des Forschungsprojektes zurück. Auch der zweite Band besteht aus ausgewählten Beiträgen einer Tagung, die gemeinsam mit dem Deutschen Historischen Museum ausgerichtet wurde.

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