Titel
Sonderstab Musik. Organisierte Plünderungen in Westeuropa 1940-45


Autor(en)
de Vries, Willem
Erschienen
Anzahl Seiten
384 S.
Preis
€ 25,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Prof. Dr. Michael Walter, Institut fuer Musikwissenschaft, Karl-Franzens-Universitaet Graz

[Das Buch erschien zuerst unter dem Titel "Sonderstab Musik. Music Confiscation by the Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg under the Nazi Occupation of Western Europe" bei Amsterdam University Press 1996]

Während eine gründliche akademische Untersuchung von Pamela M. Potter über die Musikwissenschaft im Dritten Reich (1) bisher kaum auf ausserakademisches Interesse stiess (2), ist de Vries' Buch vor allem infolge seiner Darstellung der Tätigkeit des (bis vor kurzem noch lehrenden) Göttinger Emeritus Wolfgang Boetticher im "Sonderstab Musik" in den letzten Wochen auf überregionales Medienecho gestossen (3), was ein Lehrbeispiel dafür ist, dass die Sensationsgier eines unbedarften Autors allemal auf mehr Interesse stößt als eine seriöse Untersuchung. Denn, um es vorweg zu nehmen, de Vries' Buch ist, trotz der bislang unbekannten Informationen, die in ihm enthalten sind, wissenschaftlich und darstellerisch ein Desaster, um nicht zu sagen ein Skandal. Nicht nur muss man sich die wirklich wichtigen Informationen über das Amt Rosenberg und dessen "Sonderstab Musik" und ihre chronologische Reihenfolge durch mühsames Vor- und Zurückblättern, durch Vergleichen, durch Prüfung der Relevanz der Informationen und ihrer Einordnung in das Gesamtbild erst erschliessen. De Vries' eigenartiger Umgang mit den Quellen führt auch dazu, dass vieles nach handwerklich-historischen Maßstäben als nicht gesichert gelten muss, geschweige denn im historischen Zusammenhang geklärt ist oder erklärt wird. Die bislang vorliegenen unkritischen Lobpreisungen des Buches, das auch im Hinblick auf mögliche Restitutionsansprüche durchaus nicht unbrisante Thema und die Involvierung eines noch lebenden Protagonisten machen es notwendig, das Buch detailliert zu besprechen, was die Länge dieser Rezension erklärt. Da sich die Besprechung überwiegend am Darstellungsgang des Buches orientieren muss, habe ich versucht, sie wenigstens ansatzweise durch Zwischenüberschriften zu gliedern.

ERGEBNISSE DES BUCHES VON DE VRIES

Um mit dem Verdienst des Buches zu beginnen: De Vries beschreibt das Ausmass der Plünderungsaktionen des "Sonderstabs Musik" im Rahmen des "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg" (ERR). Im Mittelpunkt stand dabei die Teilnahme an der "M-Aktion", deren Ziel es war, sogenanntes "herrenloses" jüdisches Gut zu beschlagnahmen und nach Deutschland zu schaffen. "M" bezieht sich nicht auf "Musik" oder "Musikalien", sondern auf "Möbel". Das Kürzel wird von de Vries zum erstenmal ohne Erläuterung auf S. 66 verwendet, dann wieder auf S. 72, erst auf S. 137 wird der Bezug auf "Möbel" erläutert, und auf S. 240 findet sich dann die kursive Abschnittsüberschrift "Die Möbel-Aktion (M-Aktion)" (solche Ueberschriften, die sich zum Teil auf keineswegs kurze Abschnitte beziehen, werden im Inhaltsverzeichnis nicht wiedergegeben). Das Beispiel macht deutlich, wie schwierig es ist, dieses Buch zu lesen: häufig wird nicht an Ort und Stelle erläutert, was gemeint ist, ebenso häufig finden sich verwirrende Wiederholungen, dringend notwendige Querverweise fehlen oder sind vage ("Die Themen einer Unterredung [...] vom 21. Mai 1940 wurden bereits vorher behandelt." [S. 105] Der Hinweis bezieht sich auf S. 54!)

Im Rahmen der "M-Aktion" wurden vom "Sonderstab Musik" enorme Mengen von Klavieren und Kisten mit Büchern, Schallplatten und Noten beschlagnahmt und nach Deutschland verfrachtet. Schon in einer einzelnen Transportliste vom 7. April 1943 sind 150 Flügel und Klaviere verzeichnet. 1942 schätzte Herbert Gerigk, Leiter der Hauptstelle Musik im Amt Rosenberg, daß monatlich (!) etwa 200 beschlagnahmte Klaviere in Frankreich "anfallen" würden (S. 76), im August 1944 vermerkt eine Aktennotiz einen Transport von 76 Kisten mit Harfen (ebd.). Zum beschlagnahmten Material zählte auch die umfangreiche Tasteninstrumentensammlung der Cembalistin Wanda Landowska und der Besitz des Komponisten Darius Milhaud (beide Beschlagnahmungen werden in zwei Fallstudien geschildert, zwei weitere Fallstudien sind Wolfgang Boetticher und dem Kollaborateur Guillaume de Van gewidmet). De Vries beschreibt ebenfalls die kriegsbedingt unterschiedlichen Sammellager und Ausweichquartiere des ERR.

Rosenbergs zuständiger Mann für Musik war Herbert Gerigk, Leiter des Amts Musik bzw. der Hauptstelle Musik (beide sind nicht identisch) im sogenannten Amt Rosenberg. Zusammen mit Theo Stengel gab Gerigk das "Lexikon der Juden in der Musik" heraus, das von de Vries beschrieben wird. Daneben war Gerigk auch noch für die musikalischen Belange im Zusammenhang des Aufbaus der "Hohen Schule" zuständig sowie für zwei Publikationsreihen ("Klassiker der Tonkunst in ihren Schriften und Briefen" und "Unsterbliche Tonkunst"). In letzterer Publikationsreihe erschienen u.a. von Karl Gustav Fellerer, Walter Abendroth, Hermann Killer, Hans Engel und Rudolph Gerber verfaßte Komponisten-Biographien. Zur Vorbereitung des Aufbaus der "Hohen Schule" wurden "verschiedene Musikwissenschaftler für die Arbeit mit Gerigk freigestellt" (S. 57), nämlich Werner Danckert, Rudolph Gerber, Karl Gustav Fellerer, Erich Schenk, H. Schole und Erich Schumann. Dieser Wissenschaftler - die meisten wirkten nach dem Krieg als Ordinarien und prägten die Nachkriegsgeschichte des Faches - wollte sich Gerigk ebenfalls beim ehrgeizigen Projekt eines großdimensionierten Musiklexikons bedienen (als weitere Musikwissenschaftler werden in diesem Zusammenhang Wolfgang Boetticher, Friedrich Blume und Helmuth Osthoff genannt). Bereits an dieser Stelle können allerdings die Thesen de Vries' nicht kommentarlos zusammengefaßt werden, denn er vermutet, daß das Material, auf dem die nach dem Krieg von Friedrich Blume herausgegebene Enzyklopaedie "Die Musik in Geschichte und Gegenwart" basierte, jenes war, das Gerigk im Amt Rosenberg gesammelt hatte. Nichts berechtigt zu dieser unbewiesenen Annahme, die de Vries als Faktum mitteilt (S. 113), vieles spricht jedoch dagegen (u.a. der von Blume in Aussicht genommene Bärenreiter Verlag und die Tatsache, daß an Gerigks Projekt Fellerer und nicht Blume führend mitwirkte.) Auch vieles, das in der obigen Zusammenfassung der Ergebnisse de Vries' als klare Aussage des Buches erscheint, ist im Detail problematisch (wodurch dann wiederum das Darstellungs- und Argumentationsgebäude des Buches insgesamt fragwürdig wird).

QUELLEN- UND BEURTEILUNGSKOMPETENZ VON DE VRIES

De Vries kennt weder die musikhistorische Sekundärliteratur zum noch die Primärliteratur aus dem Dritten Reich gut genug (bzw. gar nicht). Es entsteht darum ein historisches Bild, das gelegentlich ans Groteske reicht. So etwa wenn de Vries auf S. 259 behauptet, die Ausstellung "Entartete Musik" habe die "Krönung" der Reichsmusiktage von 1938 dargestellt. Tatsächlich war Goebbels wenig erbaut über die Ausstellung und besuchte sie demonstrativ nicht, in der Presse wurde kaum darüber berichtet. Wenn auf S. 59 behauptet wird, das Reichspropagandaministerium ("insbesondere seine Reichsmusikkammer") hätte die Politik Herbert Gerigks "natürlich" unterstützt, so ist das schlichter Unfug. Das Gegenteil ist der Fall: Bis zum Ende des Dritten Reiches führten Propagandaministerium und Amt Rosenberg einen beständigen und hartnäckigen Kleinkrieg um musikpolitische Maßnahmen, der nicht selten sogar öffentlich ausgetragen wurde. Weil de Vries diese Antagonismen aber weder kennt noch erkennt (denn auf S. 174/5 beschreibt er sie im konkreten Fall Gerigk vs. Drewes vom Propagandaministerium, aus dem deutlich wird, daß Goebbels sich kurzfristig an einem möglicherweise erfolgreichen Unternehmen Rosenbergs zwar beteiligten wollte, aber umgehend wieder ausgebootet wurde) unterlaufen ihm nicht selten Fehleinschätzungen. Das gilt auch hinsichtlich der Konkurrenz von Amt Rosenberg und Wehrmacht. Daß der vom Oberkommando des Heeres mit dem "Kunstschutz" betraute Graf Franz Wolff-Metternich am 5. Juli 1940 "genauere Anweisungen für die besetzten Gebiete" erhielt (S. 125, um welche Anweisungen es sich handelte, teilt de Vries nicht mit), die sich wohl kaum auf eine Unterstützung Rosenbergs, sondern das Gegenteil bezogen, hängt vermutlich ursächlich mit einem Schreiben des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht ("gez. Keitel", unterschrieben von einem Adjutanten) an "den Oberbefehlshaber des Heeres [neue Zeile:] den Wehrmachtbefehlshaber in den Niederlanden" vom gleichen Tag zusammen, in dem Keitel mitteilt, daß Hitler Rosenbergs Vorschlag auf Beschlagnahmungsaktionen in den besetzten Gebieten entsprochen habe (Facsimile des Schreibens auf S. 123; vermutlich wurden mehrere Schreiben an verschiedene Befehlshaber gesandt, wovon auch de Vries stillschweigend ausgeht, ohne dies als Vermutung zu kennzeichnen). Dieser Brief ist im übrigen mitnichten, wie de Vries (S. 122) behauptet ein "Führerbefehl". Er basiert zwar auf einem solchen ("der Führer hat angeordnet"), doch ist mindestens die Datierung von Hitlers Entscheidung unklar, die wohl vor dem 5. Juli erfolgt sein muß. Dieser "Führerbefehl" wird einerseits mit "CXLIV-449 (139-PS; NS 8/167)" (Anm. S. 350 zur Erwähnung auf S. 122) und andererseits mit "CLXIV-449 (137-PS; NS 8/167)" (Anm. S. 353 zur Erwähnung S. 163) nachgewiesen. Was stimmt denn nun? Handelt es sich um Druckfehler oder um einander ergänzende Archivbestände? Damit noch nicht genug: das gleiche Schreiben wird auf S. 217 als "Aktenvermerk" Keitels bezeichnet; als Quelle wird nun angegeben "CXLIV-449 (137-PS; NS 8/259)". Zu allem Ueberfluß wird hier auch noch falsch zitiert, indem die Zitate in eckigen Klammern nach den Ordnungsziffern "1." und "2." mit drei Pünktchen eingeleitet werden, als hätte de Vries hier etwas ausgelassen. Tatsächlich sind die Ordnungsziffern bereits im Original vorhanden und de Vries zitiert den vollständigen Wortlaut der nachfolgenden Zeilen ohne etwas auszulassen. Dieser unbedarfte Umgang mit dem Terminus "Führerbefehl" und den Quellen macht mißtrauisch, ob sich hinter den anderen "Führerbefehlen", die de Vries nennt, tatsächlich solche verbergen und ob deren Datierung korrekt ist. Was ist im übrigen der Unterschied zu einem "Memorandum" (S. 136) Hitlers und einem "Führererlaß" (ebd.; in beiden Fällen traf Hitler selbst Entscheidungen)?

Infolge seines Dilettantismus kommt de Vries nicht selten zu unhaltbaren Behauptungen, so auf S. 87: "Von der deutschen Musikwissenschaft verlangte man nach 1933 eine intensive Beschäftigung mit Rassentheorien." Nein, das ist falsch, niemand hat es "verlangt", und es macht das Bild der deutschen Musikwissenschaftler nicht gerade sympathischer, daß sich trotzdem ein erklecklicher Teil mit dem Thema Musik und Rasse auseinandersetzte, darunter Friedrich Blume. Im nächsten Satz de Vries' wird Richards Eichenauers Buch "Musik und Rasse" genannt (der Autor war Mitglied der SS), das bereits 1932 in der ersten Auflage erschienen und gerade in nationalsozialistischen Kreisen höchst umstritten war, sowie ein Buch von Karl Blessinger, dessen Titel hier nicht genannt, aber auf S. 89 falsch zitiert wird (und das erst 1939 erschienen ist). Völlig abstrus ist es, wenn de Vries die beiden Bücher als Beleg für die verlangte Beschäftigung der deutschen Musikwissenschaft mit Rassetheorien anführt, gleichzeitig aber darauf hinweist, daß beide Autoren "übrigens keine Musikwissenschaftler waren", was wiederum falsch ist, denn Blessinger hatte u. a. bei Sandberger und Kroyer studiert, war 1913 mit einer musikhistorischen Arbeit promoviert worden und war seit 1920 Lehrer an der Münchener Akademie der Tonkunst. Völlig abwegig ist es auch, wenn de Vries im Zusammenhang des 1940 erschienenen "Lexikon der Juden in der Musik" konstatiert, die Herausgeber hätten "recht auffällig schon von sog. Gegenmaßnahmen" (S. 91) - nämlich gegen jüdische Musiker - gesprochen. Schon? 1940? Und was heißt "Gegenmaßnahmen"? Das im Buchtext folgende Zitat aus dem Lexikon bezieht sich auf die Judengesetzgebung, ein "Aufführungsverbot von Musikstücken jüdischer Komponisten im Bereich der klassischen Musik" (S. 92) konnte aber nicht aufgrund des "Lexikons" oder mit ihm erlassen werden. Weder ein Mitarbeiter des Amts Rosenberg, noch dieser selber hatte irgendeine Befugnis irgendetwas im Musikleben zu verbieten. Und Goebbels achtete darauf, daß Rosenberg seine Kompetenzen nicht überschritt!

Die in de Vries Buch enthaltenen Fehler sind erstaunlich: Daß Hans Joachim Moser nicht "Generalsekretär" (S. 88), sondern Obergutachter der Reichsstelle für Musikbearbeitungen war, mag noch ein Uebersetzungsfehler aus dem Englischen sein. Daß aber 1934 Peter Raabe keineswegs Präsident (und nicht "Vorsitzender") der Reichsmusikkammer war (S. 26) sondern Richard Strauss sollte zur musikhistorischen Allgemeinbildung gehören. Auf S. 60 wird dann wiederum behauptet: "Trotz allem blieb er [Strauss] jedoch Vize-Präsident (bzw. Ehrenpräsident) der Reichsmusikkammer (er hatte diese Stellung seit ihrer Gründung 1934 inne) [...]". Auch dies ist Unfug: die Reichsmusikkammer bestand seit 1933, ihr Präsident war Richard Strauss (wie de Vries denn auch S. 25 kleingedruckt richtig angegeben hatte), und zwar bis zu seiner Entlassung 1935 (die Position eines "Ehrenpräsidenten" war im übrigen in der Reichsmusikkammer nicht vorgesehen). Auf S. 60 wird - ohne Angabe der (zeitgenössischen) Quelle und ohne Kommentar - zitiert: "Franz Lehar ist für die Kulturpolitik des Dritten Reiches ein strittiges Problem, weil seine Libretti ausnahmslos von Juden verfaßt sind." Das Problem bestand jedoch weniger für die Kulturpolitik des Dritten Reichs als vielmehr für das Amt Rosenberg, denn Hitler persönlich hatte die Freigabe der Operetten Lehars verfügt (immerhin war die "Lustige Witwe" seine Lieblingsoperette!). Ebenfalls auf S. 60 bemerkt de Vries - alles unter der Ueberschrift ""Die neuen deutschen Musikrichtlinien"! -, daß der Verleger von Leo Janaceks Oper "Jenufa" "jüdischer Herkunft" gewesen sei. Was uns der Autor damit sagen will, wird nicht recht klar. Tatsache ist aber, daß gerade "Jenufa" zu den geschätzten Opern Janaceks im Dritten Reich gehörte und in Berlin und Dresden aufgeführt wurde.

De Vries fehlt offenbar jede Erfahrung mit Quellen aus dem Dritten Reich, seien es Archivalien oder gedruckte Quellen. Es genügt nicht, archivalische Quellen nach einem Findbuch des Bundesarchivs und der Aktennummern (z. B. "NS 30/16") zu zitieren, der Leser muß auch wissen, wer an wen geschrieben hat, um die Situation beurteilen zu können. Manche Siglen im Anmerkungsteil bleiben zudem kryptisch (was ist "L-188" auf S. 352 oder "1321-RF (IMT)" auf der folgenden?) Was soll man außerdem mit Bemerkungen anfangen wie "["Ausweise" und "kleine Wehrmachtsscheine"] wurden in Archiven gefunden, die ERR-Mitarbeitern gehörten" (S. 77) oder "Zeitzeugen schätzen die Menge dieses Materials [sc. Bücher aus Ratibor] als auf mehrere Millionen" (S. 104)? Will der Autor seine Gewährsleute nicht nennen, oder kann er es nicht? Auf S. 86 findet sich ein Absatz über das "Moskauer Osobyj-Archiv" mit "Millionen von Dokumenten und Unterlagen zum Nazi-Regime", in dem auf in diesem Archiv erhaltenes Material "über den Einsatz des ERR in Schlesien" hingewiesen wird, eine Bemerkung, die sofort wieder in ihr Gegenteil verkehrt wird, wenn im nächsten Satz gesagt wird, belgische und holländische Wissenschaftler hätten ("zum Beispiel") über 5.000 Akten aus Belgien und den Niederlanden in diesem Material gefunden. Was soll man mit diesen Bemerkungen anfangen? Hat der Autor die Akten eingesehen und ausgewertet (wenn nicht, warum nicht?), sind die belgischen und niederländischen Akten relevant (was zu vermuten ist, da sie vor allem die Freimaurerlogen betreffen, eines der wesentlichen 'Arbeitsgebiete' der Sonderstäbe Rosenbergs)? Und wieso waren (S. 162) de Vries die osteuropäischen Archive zum Zeitpunkt seiner Recherche verschlossen (was sich wohl hauptsächlich auf das Osoby-Archiv bezieht)? Die englischsprachige Ausgabe seines Buches erschien 1996 bei Amsterdam University Press. 1992 begann sich de Vries für das Thema zu interessieren. Da war genug Zeit das Moskauer Osobyj-Archiv zu besuchen, das spätestens seit 1993 ohne Behinderung zugänglich war. Zudem erschien 1992 nicht nur der niederländische Artikel, auf den sich de Vries bezieht, sondern auch "Das Zentrale Staatsarchiv in Moskau ('Sonderarchiv'). Rekonstruktion und Bestandsverzeichnis verschollen geglaubten Schriftguts aus der NS-Zeit" von Götz Aly und Susanne Heim (Düsseldorf 1992). De Vries ist Journalist und kein Historiker, aber gerade darum hätte er sich bei (niederländischen) Zeithistorikern sachkundig machen müssen, die ihn sicherlich mit einschlägigen Informationen versorgt hätten. (4)

Einerseits skizziert de Vries, daß die nach 1945 erhaltenen Akten des ERR nicht vollständig sein können, andererseits schließt er offenbar nicht aus, daß - was angeblich auf S. 140 des Findbuchs NS 30 (Bundesarchiv) angemerkt wird - "die kompletten ERR-Archive der Dienststelle Westen" (S. 163, Zitat de Vries und nicht Bundesarchiv!) in Neuschwanstein aufgefunden worden seien und konstruiert daraus einen absurden Vorwurf gegenüber dem Bundesarchiv ("Wenn sie dort wirklich gefunden wurden, dann ist man mit den Dokumenten auffällig und merkwürdig umgesprungen.", ebd.). Gelegentlich verzichtet de Vries völlig auf Quellen: auf S. 189 spekuliert er über eine mögliche Durchsuchung des Hauses von Henri Prunieres um dann zwanglos mitzuteilen: "Wenn eine solche Durchsuchung stattgefunden hat, dann hat sie eine tragische Folge gehabt: Henri Prunieres starb kurz danach, und zwar am 11. April 1942." Nichts legt einen Zusammenhang zwischen einer möglicherweisen gar nicht erfolgen Durchsuchung und dem Tod Prunieres nahe.

Dort wo man unmittelbar das Quellen-Original nachprüfen kann, wird deutlich, daß de Vries Umgang mit Quellen handwerklich kaum zu rechtfertigen ist. De Vries bezieht sich auf den S. 168-170 auf eine "Aktennotiz" Gerigks vom 10. August 1940, die überschrieben ist "Betrifft: Vordringliche Arbeiten auf dem Gebiet der Musik in Frankreich." (Diese ist im Facsimile wiedergegeben im Katalog "Entartete Musik", hg. v. A. Dümling u. P. Girth, Düsseldorf o.J. [1988], S. 98/99.) Gerigk schreibt: "Um dem Zugriff anderer an den Beständen interessierter Dienststellen zuvorzukommen, ist die möglichst baldige Besichtigung der führenden Schallplattenfabriken und Schallplatten-Verteilungslager erforderlich." Die anderen Dienststellen werden nicht genannt, nach Lage der Dinge ist jedoch in erster Linie an die Militärverwaltung in Frankreich zu denken. In der Tat berichtet de Vries selbst (S. 189f.), daß die Militärverwaltung die offenbar durchgeführte Schallplatten-Beschlagnahmung für "illegal" (so Rinke, Leiter der Abteilung Feindvermögen bei der Militärverwaltung) hielt und die Bezahlung von über 3.500 Platten verlangte. De Vries jedoch fährt auf S. 169 (nach dem Zitat nur der Worte vor dem ersten Komma im Satz von Gerigk) fort: "Als mögliche Konkurrenten [...] wurden der Sonderstab Bildende Kunst und der Sonderstab Bibliotheken angesehen [...] andererseits waren es aber auch die Ministerien von Dr. Goebbels [...] und Reichsminister Rust." De Vries nennt also exakt jene Institutionen, die, folgt man der Lage im August 1940 und dem gesunden Menschenverstand, gerade nicht als Konkurrenten in Frage kamen, erweckt aber den Eindruck, als würde er das Schreiben Gerigks referieren. Aus Gerigks Satz "Der Umfang des für uns verwertbaren Materials kann naturgemäß nur an Ort und Stelle ermittelt werden. Es muß aber mit mindestens 10 - 20000 Schallplatten gerechnet werden." macht de Vries: "Nach Schätzungen hat Gerigk ca. 10.000 bis 20.000 entsprechende Schallplatten vorgefunden." (S. 169) Dann fährt de Vries fort: "Daß jedoch auch die Original-Matritzen der Schallplatten beschlagnahmt werden sollten, erwähnt er [Gerigk] nicht." In der Tat - aber auch de Vries gibt keine Quelle für seine Behauptung an. Hinsichtlich der französischen völkerkundlichen Phonogramm-Archive schreibt Gerigk: "Diese Bestände werden zum größten Teil französisches Staatseigentum sein. Ueber die Möglichkeit einer eventuellen Ueberführung in die Sammlungen der Hohen Schule muß an Ort und Stelle verhandelt werden." De Vries suggeriert, daß solche Verhandlungen stattgefunden hätten: "Da diese Materialien jedoch französisches Eigentum waren, mußte im Einzelfall ein möglicher Transfer zur Hohen Schule ausgehandelt werden." (S. 170) Gerigk schreibt weiter, daß nach dem Verbleib deutscher Emigranten gefahndet werden solle, "da diese zum Teil wertvolle Bibliotheken besessen haben. An erster Stelle wird hierbei an den früheren Berliner Professor Curt Sachs gedacht." De Vries macht daraus "Der Ethnomusikologe Curt Sachs [...] sollte hierbei das erste 'Opfer' sein." (S. 170) Im übernächsten Satz schreibt Gerigk: "Auch die jüdischen Musikverlage und Schriftleitungen von Fachzeitschriften müssen wenigstens besichtigt werden. Es ist wahrscheinlich, daß sich auch dort Material findet, das für unserer Zwecke wichtig ist." De Vries: "Daneben wurden jüdische Musikverlage und Herausgeber wichtiger Zeitungen mit jüdischem Hintergrund unter die Lupe genommen, da man auch dort deutsch-feindliche Korrespondenz vermutete. Letztere Richtlinie beinhaltete auch, daß jüdisches Besitztum französischer Staatsbürger nicht als französisch anzusehen sei, jedoch französische Besitztümer mit mehr Respekt zu behandeln seien." (S. 170) Man traut seinen Augen kaum: nicht nur, daß de Vries der Unterschied zwischen Herausgeber und Schriftleiter oder Fachzeitschrift und Zeitung offenbar unbekannt ist, von deutsch-feindlicher Korrespondenz ist bei Gerigk mit keinem Wort die Rede und de Vries' zweiter Satz ist eine freie Erfindung (es sei denn de Vries bezöge sich mit ihm auf eine andere - nicht angegebene - Quelle). Gerigks Schlußabsatz lautet: "Auch die großen Musikbibliotheken, die wertvollste Handschriften deutscher Herkunft enthalten, müssen aufgesucht werden, bzw. es ist erforderlich, mit den Verwaltern dieser Sammlungen Beziehungen aufzunehmen, soweit es sich um Material handelt, das auch in Zukunft in französischem Besitz bleiben soll, kann die Fotokopie der für uns wertvollen Bestände in die Wege geleitet werden." De Vries: "Schließlich sollten, laut Gerigk, Kontakte zu den großen Musikbibliotheken, wie der Musikabteilung der Bibliothèque Nationale, der Bibliothèque de l'Opéra und der Bibliothèque du Conservatoire geknüpft werden. Offensichtlich hatten die Nachforschungen nur ein Ziel: wertvolle Musikmanuskripte deutscher Herkunft herauszufinden. Jede einzige Musikalie, die nicht sofort nach Deutschland gebracht werden konnte, sollte fotografiert werden." (S. 170) Ob Gerigk hier tatsächlich eine Massenbeschlagnahmung im Auge hatte, muß offen bleiben. Er drückt sich jedenfalls eher vorsichtig und keineswegs so eindeutig und dramatisch aus wie de Vries dem Leser suggeriert. (Auf S. 287 schreibt letzterer zudem - wobei unklar ist, auf welche Quelle er sich dabei bezieht - "die Originale sollten jedoch vorerst in Frankreich gelassen werden.")

DIE TAETIGKEIT DES "SONDERSTABS MUSIK" IN STAATLICHEN BIBLIOTHEKEN

Trotz der großen Mengen an Kulturgütern, die der Einsatzstab Rosenberg raubte, ist ein Satz wie "Zwischen Juli 1940 und August 1944 bemächtigte sich der ERR fast aller kultureller, wirtschaftlicher und politischer Werte seiner weltanschaulichen Gegner in den besetzten Gebieten Westeuropas und brachte sie in das Deutsche Reich" (S. 130) nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich falsch und verunklart vor allem die Tatsache, daß es zwar bei der "M-Aktion" vornehmlich um Maße ging, aber der "Sonderstab Musik" in den staatlichen Bibliotheken wiederum sehr gezielt nach sogenannten 'deutschen' Musikhandschriften suchte, nicht wahllos vorging und die Frage der Beschlagnahmung von Materialien in diesen staatlichen Bibliotheken keineswegs hinreichend geklärt ist (siehe unten). Mehrfach erwähnt de Vries auch Ankäufe des ERR. So erwarb Gerigk mit Sondermitteln im Juli 1941 Handschriften von Mozart und Beethoven auf einer Auktion (S. 187), anderes kaufte er in Antiquariaten. Nicht alles, was in Kisten nach Deutschland geschickt wurde, war also unrechtmässig erworben (wenngleich es sich bei den rechtmässig erworbenen Objekten wohl nur um einen verschwindend kleinen Teil handelte; das gilt auch für Musikinstrumente, vgl. S. 192, wobei allerdings aufgrund der unklaren Ausdrucksweise von de Vries nicht festzustellen ist, ob die dort konkret genannten 500 Klaviere gekauft oder spielfertig hergerichtet werden sollten). De Vries Unbedarftheit erweist sich wieder wenn er referiert, daß ein französischer Buchhändler Gerigk unterschiedliche Autographen meist französicher Komponisten anbot und Gerigk das Angebot an die Abteilung Bibliotheksschutz weitergeleitet habe, weil nur zwei deutsche Komponisten darunter gewesen seien (S. 188). Das hatte Gerigk gewiß anders gesehen, dem geläufig gewesen sein dürfte, daß einer der beiden - nämlich Meyerbeer - der berühmteste Komponist jüdischer Religion im 19. Jahrhundert war.

Eine der Aufgaben des Sonderstabs Musik in Frankreich war die Sichtung von Musikhandschriften in staatlichen Bibliotheken, um dort 'deutsche' Handschriften aufzuspüren. Dazu bediente sich Gerigk auch prominenter Professoren: Georg Schünemann (Leiter der Musikabteilung der Preußischen Staatsbibliothek), Rudolph Gerber und Karl Gustav Fellerer. Aber selbst hier gelingt es de Vries mühelos Unsinn mit zutreffenden Informationen zu vermengen: "Professor Fellerer aus Köln [...] arbeitete über 'Neumen-Handschriften und mittelalterliche Musikhandschriften'. Da jedoch in der Bibliothek der Oper kein Katalog vorhanden war, mußten die Mitarbeiter hier nicht weniger als 10.000 Manuskripte eigenhändig durchsehen." (S. 173) Sollte Fellerer in der Bibliothèque de l'Opéra nach mittelalterlichen Neumen-Handschriften gesucht haben? Dann müßte man unterstellen, der renommierte Kölner Ordinarius sei nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen (was denkbar unwahrscheinlich ist). Oder ist hier die Bibliothèque Nationale gemeint, von der es aber wenige Zeilen vorher hieß (S. 172), daß Gerigks Mitarbeiter dort "rund 100 Manuskript-Kataloge" durchgesehen hatten. Ueber 1.000 Manuskripte wurden in französischen Klöstern und Stadtbibliotheken photographiert. Fellerer besuchte auch das Benediktiner-Kloster von Solesmes, allerdings nicht um das dortige Material zur Choralforschung beschlagnahmen zu lassen, sondern um dort zu forschen.

Die Darstellung der Aktionen des "Sonderstabs Musik" in nicht-privaten, d.h. staatlichen Bibliotheken in Frankreich ist bei de Vries unklar. Einerseits zitiert er (S. 170) eine handschriftliche Notiz Rosenbergs an Gerigk vom 28. August 1940, in dem Rosenberg seinen Untergebenen "bat" (S. 170; Formulierung de Vries!) die Manuskripte in den staatlichen Bibliotheken zu belassen (Rosenberg: "nichts wegnehmen"). In einem Zwischenbericht vom 30. September des gleichen Jahres (dabei unterstelle ich, daß sich die Anmerkung 10 auf S. 171 auch auf das nicht nachgewiesene Zitat S. 172 bezieht) rät Gerigk dazu, sieben kompromittierende Briefe Richard Wagners umgehend ins Reich zu überführen, d.h. offenbar, er hält sich an Rosenbergs 'Bitte' die vorgefundenen Materialien nicht ohne weitere Anweisung nach Deutschland zu schicken. Im nächsten Absatz auf S. 172 referiert de Vries einen Bericht der ERR-Dienstelle Frankreich vom 20. März 1941, in dem von 150 Kisten Material die Rede ist, darunter 30.000 Grammophonplatten und 50.000 Musikbücher, die aus sechs Bibliotheken und Konservatorien stammten. Leider erwähnt de Vries nicht, was mit diesem Material geschah oder geschehen sollte (und schon gar nicht erläutert er den Zusammenhang zum auf S. 163 abgebildeten, aber undatierten Facsimile, das sich offenbar auf diesen Vorgang bezieht, aus dem aber nicht zweifelsfrei hervorgeht, daß Teile des Materials aus den genannten Bibliotheken und Konservatorien stammten bzw. ob es sich dabei um private Institutionen handelte). Die im selben Absatz erwähnten zwei Waggons mit Klavieren, deren Ankunft offenbar nach Berlin avisiert wurde, stammten wohl aus der "M-Aktion". Gewiß kann man diese und Gerigks andere Tätigkeiten nicht immer reinlich trennen, aber die Verpackung von 150 Kisten garantiert nicht per se, daß das Material ins Reich geschickt werden sollte - falls es denn teilweise aus öffentlichen Bibliotheken stammte -, denn auf S. 178 berichtet de Vries, daß 81 Kisten mit Materialien aus der Pariser Conservatoire-Bibliothek und der Opern-Bibliothek, die (von den Franzosen) in ein Loire-Schloß ausgelagert worden waren, im November 1940 nach Paris zurückgeschickt wurden. Die Versendung weiterer Kisten nach Paris verhinderte der Beauftragte der Militärverwaltung.

Es bleibt auch unklar was mit einem Arbeitskatalog des "Sonderstabs Musik", bestehend aus "6.600 Medien" (S. 173) gemeint ist und worauf sich die Formulierung "die vorher genannten Werke" (ebd.) bezieht (auf die "Medien"? oder einen "Spezialkatalog" mit 400 Abbildungen? auf welche Bibliotheken beziehen sich die "Medien"?). Die Werke seien "für den Gebrauch in deutschen Bibliotheken auf der Basis des Waffenstillstands-Abkommens markiert" (ebd.) gewesen. Was meint das konkret? Im nächsten Satz heißt es "auch" Mitarbeiter, "die in der Versailler Bibliothek arbeiteten", hätten diverse Manuskripte nach Deutschland geschickt, die "nach Erhalt ebenfalls (als deutsch) registriert wurden". De Vries gibt für seine Behauptung zwar eine Quelle an (Centre de Documentation Juive Contemporaine, CXLI-158), die sich dem Quellenbestand nach kaum auf die Registrierung der Manuskripte "nach Erhalt" beziehen kann. (Im übrigen handelt es sich hier um einen jener typischen Fälle, in denen ohne Einsicht in die Originalquelle nicht entschieden werden kann, ob de Vries' Ausführungen zutreffend sind oder nicht.) Auf S. 175 spricht de Vries von Gerigks "recht schnell erstelltem Zwischenbericht vom 9. September 1940 über die allerersten Beschlagnahmungen", auf S. 171 hatte er davon gesprochen, daß Gerigk "bereits am 30. September einen Zwischenbericht über die ersten Arbeitsergebnisse" abgeliefert habe, aus dem - wie erwähnt - zudem hervorgeht, daß Gerigk die Wagner-Briefe ohne Rosenbergs Erlaubnis offenbar nicht ohne weiteres beschlagnahmen und ins Reich überführen konnte. (Den rudimentären Quellennachweisen zufolge - NS 30/64 bzw. NS 30/65 - handelt es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Dokumente.) Wa stimmt den nun? Abgesehen von dem Hinweis auf die (nicht näher spezifizierte) Versailler Bibliothek, den ständig wiederholten Behauptungen von de Vries und Gerigks Versuchen (selbst die Rechtfertigung dieses Ausdrucks, der von mir und nicht von de Vries stammt, steht quellenmässig auf nicht allzu stabilen Füssen) Beschlagnahmeaktionen in staatlichen Bibliotheken durchzusetzen, die aber von der Militärverwaltung vereitelt wurden (vgl. S. 178 u. 188f.), finde ich auf den Seiten 161-180, die die Tätigkeit des "Sonderstabs Musik" im Hinblick auf staatliche Bibliotheken behandeln, keinen Hinweis darauf, daß der "Sonderstab Musik" tatsächlich Plünderungsaktionen in diesen durchgeführt hätte. Dieser Eindruck aufgrund des von de Vries mitgeteilten Materials stimmt wiederum damit überein, daß Keitel in seinem Schreiben vom 5. Juli 1940 (S. 123, der angebliche "Führerbefehl") wohlweislich angibt, der "Führer" habe Rosenbergs Antrag entsprochen, "das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen". Keitel selbst aber hatte bereis am 30. Juni 1940 (vgl. S. 122) von Ribbentrop den "Befehl" (Formulierung de Vries) erhalten, den Kommandanten der Militärverwaltung in Frankreich (General von Böckelberg) damit zu beauftragen, "daß neben in französischem Staatsbesitz befindlichen Kunstschätzen - auch die im privaten, vornehmlich jüdischen Besitz befindlichen Kunst- und Altertumswerte vor Verschleppung bzw. Verbergung einstweilen in Verwahrung der Besatzungsmacht sichergestellt werden" (zit. nach de Vries, S. 122). Die Formulierung war nicht ganz eindeutig, den "Verschleppung" konnte auch 'Verbringung durch andere Institutionen als die Militärverwaltung bzw. die Wehrmacht' bedeuten, was nichts anderes meint, als daß jenes Material, das die Militärverwaltung für sich reklamierte, eben nicht "in Betracht" kam. In diesem Sinne lehnte es die Militärverwaltung sogar ab, dem deutschen Botschafter in Paris (Abetz), der selbst im Auftrag Ribbentrops handelte (!), "Zugang zu den Lagerräumen französischer Museen ausserhalb von Paris zu geben" (S. 123). Zwar betraf die Anweisung an den Kommandanten der Militärverwaltung dem Wortlaut nach Werke der bildenden Kunst, doch scheint es nach dem von de Vries mitgeteilten Material so gewesen zu sein, daß die Militärverwaltung, die im Hinblick auf die bildende Kunst wohl zunehmend anderen Institutionen nachgeben mußte, beim "Sonderstab Musik" zu keinen Kompromissen bereit war und Plünderungsaktionen aus staatlichen Bibliotheken verhinderte, was auch deshalb erfolgreich sein konnte, weil Rosenberg selbst - aus welche Gründen auch immer - die Ueberführung von Musikmanuskripten aus diesen Bibliotheken ins Reich nicht wollte.

Das von de Vries mitgeteilte Material (von dem leider nicht klar ist, ob es vollständig ist) stützt diese Interpretation hinsichtlich der Tätigkeit des "Sonderstabs Musik" in den staatlichen Bibliotheken. Es soll keineswegs bestritten werden, daß dieser Sonderstab im Rahmen der "M-Aktion" vermutlich in großem Umfang den Besitz von Privatpersonen an sich brachte (wobei es unerheblich ist, ob der Sonderstab selbst beschlagnahmte oder nur das Ergebnis der Beschlagnahmeaktionen verwaltete). Eine Differenzierung zwischen der Tätigkeit des "Sonderstabs Musik" in den staatlichen Bibliotheken und der "M-Aktion" ist jedoch notwendig, um beurteilen zu können, ob die Musikwissenschaftler, die sich an den Arbeiten in den staatlichen Bibliotheken beteiligten, im Glauben waren, sich an bloßen Erfassungsarbeiten für die "Hohe Schule" und andere wissenschaftliche Unternehmungen zu beteiligen, oder ob sie sich ganz bewußt an der möglichen Ausplünderung von Bibliotheken beteiligten. Wenn die Einschätzung richtig ist, daß die Militärverwaltung Plünderungsaktionen verhindern wollte (aus welchen Gründen auch immer), dann gewinnt zudem Boettichers Argument, er habe mit seiner Publikation über Pariser Mozart-Handschriften einer möglichen "Entführung" vorbeugen wollen, an Plausibilität (vgl. dazu ausführlich unten), denn in jenem Moment, in dem die Quellen öffentlich beschrieben waren, war es schwer, diese unter der Hand verschwinden zu lassen, wozu vielleicht Gerigk oder einer seiner Mitarbeiter bereit gewesen wäre solange der Militärverwaltung die Autographen unbekannt waren. Wenn - laut de Vries S. 210 - in den Listen des französischen Außenministeriums "jede Spur" von beschlagnahmten Handschriften (der Zusammenhang bei de Vries macht klar, daß er hier Handschriften aus staatlichen Bibliotheken meint) "fehlt", so muß das nicht unbedingt, wie de Vries glaubt, damit zusammenhängen, daß "etliche Bibliotheken ohne einen Bestandskatalog den Verlust der Posten nicht bemerkt bzw. noch nicht gemeldet haben", sondern kann auch darauf beruhen, daß es keine Verluste gab. (Meine Bemerkung bezieht sich lediglich auf die musikalischen Bestände der staatlichen Bibliotheken und dient nicht dazu, die Tätigkeit des ERR zu verharmlosen! Gerade hinsichtlich von berechtigten Restitutionsansprüchen müßte aber genau geklärt werden, ob und gegebenenfalls was aus den entsprechenden Bibliotheken entwendet wurde.)

In den Niederlanden scheint es hingegen zu Beschlagnahmeaktionen auch in staatlichen Bibliotheken gekommen zu sein. Von 60.000 gesichteten Handschriften der Universitätsbibliotheken von Amsterdam, Utrecht und Leiden wurden 300 Manuskripte ausgewählt, "die man anschließend katalogisierte" (S. 222) - vermutlich um sie nach Deutschland abzutransportieren. Hingegen dürften die 4.121 Seiten, die man für die "Hohe Schule" abfotografierte in den Niederlanden verblieben sein (wozu hätte man sie sonst fotografieren sollen?). Im Monatsbericht für August 1941 werden 150 von 7.000 gesichteten Handschriften als "ausgewählt" (de Vries, S. 222) gekennzeichnet. Nachdem de Vries dies vermerkt hat, setzt er in Klammern hinzu: "(siehe auch die Aussage von Wolfgang Boetticher im vierten Kapitel)". Dort finde ich keine solche Aussage, hingegen finde ich in diesem Kapitel auf S. 265 eine Tabelle mit den Aufenthaltsorten Boettichers zwischen 1940 und 1944, aus der hervorgeht, daß er sich im Juli und August 1941 in Berlin und Belgien aufhielt und erst im September in den Niederlanden, was wiederum auch nicht ganz präzise ist, denn auf S. 222 nennt de Vries als Daten für Boettichers Anwesenheit in Amsterdam: 30. August bis 2. September, 9.-17. September, und "um den 30. September". Boetticher kann also an Aktionen im Juli und August nach den Angaben von de Vries (!) nicht beteiligt gewesen sein, höchstens in deren Endphase, da die Handschriftenermittlung an den genannten Universitätsbibliotheken erst im September abgeschlossen wurde (für diese Annahme könnte sprechen, daß zusammen mit Boetticher auch Gerigk in Amsterdam eintraf). De Vries bleibt auch eine Erklärung für den merkwürdigen angeblichen Sachverhalt schuldig, daß Gerigk erst am 19. August 1941 aus Paris kommend in Amsterdam eintraf (S. 221), d.h. die Aktionen in den niederländischen Universitätsbibliotheken nicht vor dem 19. August begonnen haben konnten, da sie "in Gerigks Gegenwart" (S. 222) durchgeführt worden seien, daß aber andererseits der ERR-Stab "bei diesen Aktionen" (ebd.) "so fündig geworden (war), daß man sogar den ganzen Bibliotheksstab der Hohen Schule [...] am 9. August von Berlin nach Amsterdam zu Hilfe holte." (ebd.) Demnach hätte eine Aktion in Gerigks Anwesenheit also mindestens 10 Tage bevor er in Amsterdam eingetroffen war stattgefunden? Da man Gerigk kaum übermenschliche Fähigkeiten zubilligen wird, muß eine der beiden Datumsangaben falsch sein (oder bezieht sich de Vries' Angabe "ERR-Stab" auf andere Sonderstäbe, unter Ausschluß des "Sonderstabs Musik"?). Wie steht es dann aber mit anderen Datumsangaben de Vries'?

Die Aussagen de Vries' zu Belgien sind unklar. Er erwähnt S. 246ff., daß "der Mitarbeiterstab des ERR" 31.900 Manuskripte in der Königlichen Bibliothek und der Universiätsbibliothek in Brüssel durchforschte. Davon seien 250 Werke für die Hohe Schule abgelichtet worden, "darin inbegriffen waren wahrscheinlich auch Musik-Handschriften." (S. 247) Dies bedeutet doch wohl, daß gerade diese 250 Werke nicht abtransportiert worden sind. Laut de Vries (S. 245) soll die Aktion "im Laufe des Jahres 1940 erfolgt sein". De Vries nachgerade manische Bereitschaft, Boetticher mit allen Aktionen in Verbindung zu bringen, macht die nach dem oben ziterten Satz (nach "Musik-Handschriften") sich anschliessende Bemerkung deutlich: "Was Wolfgang Boetticher anbetrifft, so hatte (sic!!) er in den Jahren 1942 und 1944 in beiden Bibliotheken 'Untersuchungen' vorgenommen." - also zwei bzw. vier Jahre nach der Sichtung der Handschriften!? Wahrscheinlicher ist die Annahme, daß die Musikhandschriften (alle? einige?) nicht abtransportiert worden waren, weswegen Boetticher sie in den genannten Jahren im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeiten an Ort und Stelle studierte. Viel wesentlicher ist zudem die Frage, ob der damalige Leutnant Hellmuth Osthoff (später Ordinarius für Musikwissenschaft in Frankfurt am Main), den Gerigk um Auskünfte bezüglich der Brüsseler Musiksammlung bat (S. 244f.), davon ausging, daß er sich damit an einer möglichen Beschlagnahmungsaktion beteiligen sollte.

Insgesamt legt das von de Vries dargelegte Material nahe, daß es an den staatlichen Bibliotheken in Frankreich und Belgien zu keinen oder höchstens geringen Beschlagnahmungsaktionen von Musikalien kam, in den Niederlanden möglicherweise in etwas größerem Ausmaß. Wohlgemerkt: damit sei nicht behauptet, daß es so war, sondern nur, daß de Vries' Material, von dem nicht klar ist, ob es vollständig ist, diesen Schluß nahelegt. In diesem Fall hätte eine Mitarbeit von Fachwissenschaftlern mit dem "Sonderstab Musik" hinsichtlich der Bestände staatlicher Bibliotheken nicht per se bedeutet, daß diese ideologisch besonders eng mit dem Amt Rosenberg assoziiert gewesen sein müssen oder an möglicherweise gar nicht stattgefunden habenden Plünderungsaktionen beteiligt gewesen wären, wie umgekehrt dann auch klar würde, warum ausgerechnet Georg Schünemann für den "Sonderstab Musik" in den Pariser Biblotheken arbeitete, dem Gerigk aufgrund seiner angeblich marxistisch-liberalen Vergangenheit mißtraute. (5) Schünemann war als stellvertretender Leiter der Berliner Hochschule für Musik am 27.4.1933 aus politischen Gründen beurlaubt und auf eine provisorische Stelle im Musikinstrumentenmuseum abgeschoben worden. Ab 1935 war er Leiter der Musikabteilung der Preußischen Staatsbibliothek. Im Falle des Pariser Bibliothekars De Van opponierte Schünemann nach de Vries S. 291 zunächst gegen dessen Beförderung. Nach allem, was bekannt ist, hatte das Reichspropagandaministerium zu Schünemann ein weit besseres Verhältnis als das Amt Rosenberg. Es ist nicht auszuschliessen, daß Schünemann gerade deswegen an Gerigks Arbeiten in der Bibliothèque Nationale beteiligt war, um dessen Aktivitäten in gewisser Weise zu beaufsichtigen. Zwar bevorzugte Gerigk Mitarbeiter wie Fellerer, die dem Amt Rosenberg offenbar auch ideologisch nahestanden, aber diese ideologische Nähe war keine Grundvoraussetzung für die erforderlichen fachlichen Katalogisierungsarbeiten in Frankreich. Etwas anderes waren die Beschlagnahmungen des Besitzes von Musikern im Rahmen der "M-Aktion" in den Westgebieten. Der Anteil daran beteiligter, nicht dem Amt Rosenberg angehörigen Musikwissenschaftler scheint marginal gewesen zu sein. Die Anwesenheit Fellerers bei der Beschlagnahmung des Besitzes der Ballettänzerin Chasles am 16. Oktober 1941 (S. 184) weist allerdings deutlich auf seine enge Bindung an das Amt Rosenberg hin, da er an der "M-Aktion" zumindest passiv beteiligt war.

WOLFGANG BOETTICHER

Obwohl de Vries Boetticher eine von vier "Fallstudien" im vierten Abschnitt des Buches widmet, finden sich auch an anderer Stelle längere Ausführungen zu Boetticher oder abgebildete Dokumente. Diese Desorganisation trägt ebenso wie der auch hier bedenkliche Umgang mit Quellen wenig zur Klarstellung bei.

Hinsichtlich des Lebenslaufs des 1914 geborenen Boetticher ist gesichert, daß er an führender Position im Nationalsozialistischen Studentenbund mitwirkte (Mitglied seit 1934), am 1. Mai 1937 (offiziell bestätigt am 1. Februar 1939) in die NSDAP eintrat und Mitglied der NS-Volkswohlfahrt war. Er war ausweislich der bei de Vries abgedruckten "Parteistatistischen Erhebung" vom Juli 1939 hauptamtlicher Angestellter der NSDAP; seine Dienststelle war das Amt Rosenberg, wo er Leiter der musikpolitischen Verbindungsstelle war. Für eine Verwendung in der Hauptstelle Musik des Amts Rosenberg hatte er sich schon am 3. November 1938 beworben (6), ein Sachverhalt, der de Vries entgangen ist, weil er nicht alle verfügbaren Quellen auswertete. Bereits 1938 scheint Boetticher gegen Honorar für die Hauptstelle Musik gearbeitet zu haben bzw. war er laut Gerigk (S. 262) bereits seit Dezember 1937 als Referent für die Hauptstelle Musik tätig; das muß keine hauptamtliche Tätigkeit gewesen sein und widerspricht nicht Boettichers erst später erfolgten Einstellung. Sein zweijähriger Wehrdienst (offenbar wurde er am 1.12.38 eingezogen, de Vries Formulierungen sind unklar, weil dies kaum das Datum sein kann, an dem Boetticher wehrpflichtig wurde) endete vorzeitig im April 1939. De Vries behauptet an dieser Stelle unter Berufung auf Boettichers Personalakte im Berlin Document Center (BDC), er habe seinen Rang mit "Obereinsatzführer" angegeben und fügt in Klammern "Offizier" hinzu. Es ist unklar (da keine Anführungsstriche am Ende gesetzt werden), ob dies ein Zusatz von Boetticher oder von de Vries ist. Obereinsatzführer war der vierthöchste Rang im Einsatzstab Rosenberg, einem Offiziersrang vergleichbar, aber eben kein Offiziersrang der Wehrmacht. Dadurch wird deutlich, daß Boetticher kein kleines Licht im Amt Rosenberg war und auch nicht, wie er behauptet, lediglich als "Gast" des ERR tätig war.

Im Juli 1941 trat Boetticher in die Waffen-SS ein, wo er es bis zum Unterscharführer brachte und vermutlich schon 1941 im "Waffen-SS Kommandoamt" (de Vries S. 260, gemeint ist wohl die Feldkommandostelle Reichsführung-SS) arbeitete. Auf die Verwirrung, die de Vries auf S. 262 durch seine komplette Unkenntnis von Parteihierarchien und dem Verhältnis von Wehrmacht/Waffen-SS sowie von Gehaltszahlungsmodalitäten anrichtet, soll hier nicht weiter eingegangen werden. Ob Boetticher möglicherweise 1944 aus der Waffen-SS ausschied und Angehöriger einer regulären Wehrmachtseinheit wurde (vgl. S. 73) ist unklar und müßte geklärt werden, da de Vries wichtige Daten (im Sinne von Terminen) nicht angibt. Alle von de Vries gegebenen Informationen zeigen, daß Boetticher mindestens von 1941 bis 1944 Angehöriger der Waffen-SS war, in der er keine große Karriere machte (wobei de Vries es aber versäumt, Boettichers Tätigkeit in der Waffen-SS genau nachzugehen), parallel dazu machte Boetticher aber eine 'mittlere' Karriere in der Partei und im Amt Rosenberg, bei der er es zum Reichshauptstellenleiter und Obereinsatzführer brachte. Im Bedarfsfall beantragte Rosenberg eine Freistellung Boettichers, was wohl in der Regel unproblematisch war und auch erklärt, warum Gerigk 1944 vermerkte, daß Boetticher seit 3 Jahren dem Einsatzstab "offiziell" nicht angehöre (S. 263), ihn aber andererseits mehrfach als "Gemeinschaftsleiter" und "Abschnittsleiter" titulierte (nämlich dann, wenn er für den ERR freigestellt war). Eine solche Laufbahn ist weder "undurchsichtig" (S. 262) noch untypisch, wobei jedoch de Vries' Annahme, Rosenberg habe deswegen besonders von Boetticher profitieren können, weil dieser in der Uniform der Waffen-SS aufgetreten sei (S. 264, 275) erst noch zu belegen wäre. Boettichers Rang als Obereinsatzleiter (und übrigens auch das Foto auf S. 69 sowie seine unten wiedergegebenen Ausführungen zur Uniform) scheinen nahezulegen, daß dies nicht der Fall war.

Ende 1942 wurde Boetticher zum "Reichshauptstellenleiter" ernannt. (7) Boetticher trat als "bevollmächtigter Vertreter" (Gerigk, S. 266) Gerigks auf (ob in diesem Schreiben tatsächlich die Rede davon ist, daß Boetticher in Paris die Beschlagnahmung von Musikinstrumenten kontrollieren sollte, wie de Vries suggeriert, muß bei seinem Umgang mit der Wiedergabe von Quellen offen bleiben) und war offensichtlich auch bevollmächtigt, offizielle Stellungnahmen für den "Sonderstab Musik" abzugeben (vgl. Abb. des Schreibens auf S. 316). Daß er von der "M-Aktion" und den diesbezüglichen Aktivitäten wußte, sowie zumindest an der verwaltungsmässigen Abwicklung selbst beteiligt war (letzteres belegen die bei de Vries abgebildeten Dokumente eindeutig) kann generell keinem Zweifel unterliegen.

Ebenso unterliegt es keinem Zweifel, daß Boetticher ausweislich seiner Schriften (und deren Erscheinungsort: vornehmlich die Zeitschrift "Die Musik", die amtliches Organ der NS-Kulturgemeinde war, und der Verlag Hahnefeld) vor 1945 ein Nationalsozialist und Antisemit der radikalen Rosenbergschen Observanz war. Diese berechtigt de Vries aber weder zu einem weiteren sorglosen Umgang mit Quellen noch dazu, einen der wenigen integeren Musikwissenschaftler im Dritten Reich zu belasten. Boetticher führte (S. 280) an, unter anderem Johannes Wolf, der hochgeachtete Musikwissenschaftler, habe aus Besorgnis dafür gesorgt, daß er (Boetticher) monatsweise für ein Habilitationsstipendium freigestellt würde. Als Alfred Einstein 1933 von Johannes Wolf, der dagegen opponiert hatte, als Schriftleiter der "Zeitschrift für Musikwissenschaft" entlassen werden mußte, trat Wolf aus Protest von seinem Vorstandsamt in der "Deutschen Musikgesellschaft" zurück (8) und war im übrigen ein bekannter Gegner des Regimes (9). Wenn de Vries zur Widerlegung von Boettichers Argument ominös darauf hinweist, Wolf "arbeitete während des Krieges für Rosenbergs Hohe Schule" (S. 282) müßte er dafür zumindest einen Nachweis liefern und die Tätigkeit von Wolf, dessen anti-nationalsozialistische Gesinnung im Fach Musikwissenschaft allgemein bekannt war, genau spezifizieren. Sinnvollerweise hätte de Vries jedoch danach fragen müssen, ob eine Person wie Wolf überhaupt in der Lage war, für eine Freistellung Boettichers zu sorgen, was unwahrscheinlich ist.

Im Falle der Boetticher betreffenden Dokumente ist de Vries' 'freier' Umgang mit den Quellen schon deswegen problematisch, weil er hieb- und stichfeste bzw. eindeutige Beweise gegen Boettichers Aussagen anführen müßte, was nicht immer geschieht. Aufgrund der vorgelegten Dokumente ist es unzweifelhaft, daß Boetticher selbst an der Kennzeichnung von Instrumenten und deren listenmässiger Erfassung vor der Verschickung ins Reich beteiligt war. Allerdings ist auch hierzu zu bemerken, daß die Quellenangaben wieder unklar sind. Die auf S. 198 angeführte handschriftliche Liste Boettichers kann wohl kaum das in der Fußnote angegebene Dokument "CXLI-171" sein, denn dieses ist auf S. 199-201 abgebildet und enthält eine andere Auflistung (maschinenschriftlich, offenbar Durchschlag) als die von de Vries gemeinte (beide Dokumente tragen laut de Vries das Datum vom 7. April 1943, das abgebildete Dokument hat Boetticher allerdings erst am 8. April abgezeichnet.) Die Abbildung eines von Boetticher unterzeichneten Schreibens auf S. 316 erweckt den Eindruck, als seien Anfang und Ende des Schreibens von de Vries aneinanderkopiert worden. Ein solches Verfahren ist unseriös. Von diesem Brief behauptet de Vries auf S. 145, Boetticher habe in ihm die Beschlagnahmung des Besitzes von Wanda Landowska "ausdrücklich (ge)rechtfertigt". Tatsächlich vertritt Boetticher ausweislich der mitgeteilten Briefstellen 'lediglich' die Rechtsauffassung des Amts Rosenberg gegenüber dem Chef des Militärverwaltungsbezirks Paris. Der Brief belegt also, daß Boetticher ganz offiziell für den "Sonderstab Musik" und das Amt Rosenberg tätig war, was als Indiz für seine persönliche Gesinnung herangezogen werden kann; der Brief dokumentiert aber keineswegs Boettichers persönliche Einstellung in dieser Angelegenheit.

Eines der umstrittensten Dokumente, nämlich eine "Notiz über die Bezeichnung von Kisten" vom 19. Februar 1941 ist bei de Vries auf S. 182 abgebildet. Es handelt sich um das Verzeichnis von 11 Kisten mit 3.000 Schallplatten, die, wie es in dem maschinenschriftlichen Schreiben heißt "unter meiner Aufsicht [...] aus der Wohnung des geflüchteten Juden Arno Poldes [...] abtransportiert" worden seien. Das Blatt hat Boetticher eigenhändig unterschrieben. Er gibt für das Zustandekommen des Blattes offenbar mehrere Begründungen. In dem erwähnten ZEIT-Artikel vom 16.12.1998 wird referiert, Boetticher habe behauptet, er habe den Namen Poldes damals aus demjenigen des Pianisten Andor Foldes fingiert; "es sei ein 'Phantasiename' und ein gänzlich erfundener Vorgang" (ZEIT-Artikel). Ein andermal behauptet Boetticher, er habe die Aktennotiz angelegt (ohne die Wohnung von Poldes jemals betreten zu haben), um sich gegen den Vorwurf der persönlichen Bereicherung, also eine Intrige, zur Wehr zu setzen, darum sei auch der Lagerungsort ("Franzkowiak, Berlin") angegeben worden. Angesichts der Behauptungen Boettichers hätte de Vries nicht nur viel früher der Frage nachgehen müssen, ob es einen Herrn Poldes gab (die Wohnungsadresse ist in dem Schreiben angegeben; erst jetzt hat de Vries die Wohnung auch ausfindig gemacht), sondern auch der Frage, um wen es sich dabei handelt. De Vries ist nicht der erste, der das Dokument kommentarlos abdruckt, als müsse man wissen, wer Poldes gewesen sei. Tatsächlich habe ich bislang keine biographischen Informationen über Poldes gefunden (Boetticher wiederum hat zeitweise nicht bestritten hat, daß es eine Person dieses Namens gab). Vergleicht man das Schreiben mit den drei anderen publizierten "Notiz(en) über die Bezeichnung von Kisten", die das gleiche Datum tragen ("19.2.1941") fällt zudem auf, daß die von Boetticher unterzeichnete Liste im Gegensatz zu den anderen (die den Besitz von Gregor Piatigorski, Wanda Landowska und Darius Milhaud betreffen) nicht nur eine Angabe zum Lagerungsort, sondern auch einen Verteiler aufweist ("Der Stabsführer, das Hauptreferat O, Pg. Dr. Wunder"; auch bei den Instrumentenlisten ist kein Verteiler angegeben). Das Hauptreferat O war für die "M-Aktion" zuständig. Möglicherweise sollte hier tatsächlich etwas über den "Sonderstab Musik" und die bloße Transporterfassung hinaus dokumentiert werden. Es belegt im übrigen gerade der Verteiler (was de Vries entgangen ist), daß Boetticher über die "M-Aktion" gut informiert gewesen sein muß. Zu klären wäre auch, warum in den Piatigorski, Landowska und Milhaud betreffenden Listen lediglich das Kürzel "Vg." angegeben ist, während in der Poldes-Liste "Dr. Bö./Vg." angegeben ist. Man würde annehmen, daß im letzteren Fall "Vg." eine Sekretärin bezeichnet (so wie "Dr. Bö/Thü" auf der Liste auf S. 199 offenbar die Stenotypistin und Verantwortliche für das Lagerwesen Käthe Thümen meint). Aber hätte eine solche dann auch selbständig Listen geführt (nämlich in den drei anderen Fällen)? Oder handelt es sich um die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Lily Vietig-Michaelis (bei der wiederum unklar wäre, warum sie das Dokument gemeinsam mit Boetticher verfaßt hätte)? Oder handelt es sich um Peter Vogelweith, der allerdings für das Verpacken von Instrumenten und nicht von Schallplatten zuständig war (S. 166)? Oder hat bereits zu diesem Zeitpunkt Erwin Völsing für das Amt Rosenberg gearbeitet und das Kürzel bezieht sich auf ihn? Im übrigen bemerkt de Vries auf S. 302 selbst, daß das identische Datum dieser Listen wohl "ein 'Sammeldatum' für eine Vielzahl von Beschlagnahmungen" sei (zutreffender ist vermutlich die Annahme, daß es sich um Transportlisten handelt), insofern läßt sich weder aus den Listen noch aus dem Datum ohne weiteres herleiten, daß Boetticher "sehr wahrscheinlich an der Beschlagnahme von Milhauds Hab und Gut beteiligt" (S. 279) war, oder davon wußte. Ich behaupte keineswegs, daß eine genauere Analyse der Poldes-Liste und anderer Listen Boettichers Schutzbehauptungen stützen oder diesen entlasten könnte (schließe es aber auch nicht aus). Der springende Punkt ist, daß de Vries in unverantwortlicher Weise die Dokumente nicht geprüft und bewertet hat, und dies obwohl er wußte, daß die Aussagekraft der Poldes-Liste bezweifelt wurde. Es versteht sich auch von selbst, daß eine pauschale Formulierung wie "darüber hinaus gibt es noch etliche andere Unterlagen und Dokumente, die Boetticher eigenhändig abgezeichnet hat und die somit seine Anwesenheit belegen" (S. 265) vor allem angesichts des unzuverlässige Quellen-Umgangs von de Vries wertlos ist, solange der präzise Fundort dieser Dokumente und ihr Inhalt bzw. Wortlaut nicht mitgeteilt werden.

De Vries hat im übrigen einen Beleg, den er selbst publiziert, übersehen: auf der Abbildung auf S. 69 ("ERR-Besprechung in Ratibor, ungefähr Ende 1943") ist auch Boetticher zu sehen (2. von links); leider ist die Abbildung so klein, daß die Rangabzeichen nicht erkennbar sind, die möglicherweise weiteren Aufschluß geben könnten. Hingegen ist die Angabe zur Abbildung auf S. 269 ("Alfred Rosenberg während einer Konferenz für Musikstudentenführer in Berlin, März 1939. Wolfgang Boetticher ist wahrscheinlich der 5. von links.") in Bezug auf Boetticher unzutreffend. Wenn Boetticher überhaupt auf der Fotografie abgebildet ist, dann ist er der 3. von links (halb verdeckt durch Rosenberg, weshalb eine zweifelsfreie Identifizierung anhand der kleinformatigen Abbildung im Buch nicht möglich ist).

Anderes kann man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen: de Vries schließt aus dem Vorwort zu Boettichers Dissertation ironisch (und gleichzeitig das von Boetticher nie behauptete Gegenteil unterstellend): "Trotz seines auffallend gefüllten Terminkalenders konnte er eine private Runde durch Europa unternehmen, um Manuskripte [...] für seine Lasso-Studien zu suchen." (S. 274) Davon kann in der Tat keine Rede sein. Hätte de Vries die Berliner Universitätsakte von Boetticher eingesehen, wäre ihm aufgefallen, daß schon Georg Schünemann in seinem Gutachten darauf hingewiesen hatte, Boetticher habe die fraglichen Bibliotheken im Auftrag des Ministers Rosenbergs besucht, um 'deutsche' Handschriften zu prüfen und diese Besuche auch für private Studien genutzt (Potter, S. 151). Damit entfallen auch alle Spekulationen von de Vries auf S. 275, auf der er sich zudem zu der Bemerkung hinreissen läßt, Boettichers Hinweis auf das von ihm benutzte Quellenlexikon von Robert Eitner (gestorben 1905) - eines der musikwissenschaftlichen Standardwerke - sei "mit Vorsicht zu geniessen", denn der "Sonderstab Musik" habe ebenfalls Eitners Referenzen bei der Suche nach Musikhandschriften" zugrunde gelegt. Wollte man die Benutzung des Eitner-Lexikons zum Maßstab für eine nationalsozialistische Verstrickung machen, würde ausnahmslos jeder Musikwissenschaftler in diese Kategorie fallen.

Auf S. 298 wird Boetticher mit der Verhaftung Guillaume de Vans, eines Bibliothekars der Bibliothèque Nationale in Verbindung gebracht. Dieser kollaborierte zwar mit Gerigk, war aber amerikanischer Staatsbürger, was letztlich wohl der ausschlaggende Grund für seine Verhaftung beim Betreten der Bibliothèque Nationale am 2. Mai 1944 war (Gerigk, zit. nach de Vries, S. 297: "Ich bin allerdings trotz alle Sympathien für De Van der Meinung, daß wir in Erwartung der großen Entscheidungsphase dieses Krieges einen amerikanischen Staatsangehörigen nicht frei herumlaufen lassen dürfen."), denn Gerüchte über eine angebliche Homosexualität De Vans hatten sich nicht bestätigt. De Van war offenbar, was selbst de Vries konzediert, ein äusserst fähiger Bibliothekar. Nichts in de Vries' Darstellung weist daraufhin, daß De Van Manuskripte gestohlen hätte. Boetticher kannte ihn natürlich aufgrund seiner wissenschaftlichen Arbeiten in der Bibliothèque Nationale und im Zusammenhang seiner Arbeit für Gerigk. Daraus konstruiert nun de Vries auf S. 298: "De Vans Arretierung vom 2. Mai 1944 fiel exakt mit Boettichers Paris-Aufenthalt zusammen. Zufall? Geschah die Gefangennahme De Vans in Boettichers Anwesenheit, das heißt in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des Sonderstabs Musik (der Organisation also, die so zahlreiche französische Kulturgüter beschlagnahmte)? Informationen, die im Kapitel 'Wolfgang Boetticher' wiedergegeben sind, bestätigen, daß De Van etliche Mozart-Autographen während Boettichers letztem Besuch beiseite geschafft hatte; eine Tat, die auf Seiten der Franzosen wahrscheinlich nicht unbemerkt blieb." In einer Anmerkung weist de Vries auf einen Brief Boettichers vom 1. Mai 1992 hin, aus dem er im entsprechenden Kapitel in extenso zitiert. Auf S. 281 wird die Passage wiedergegeben, auf die sich die erwähnte Anmerkung de Vries bezieht; sie lautet: "Kurz vor der Invasion arbeitete ich [Boetticher] noch einmal in der Bibl. nat. Paris, auf zwei Monate in der Uniform eines Militärmusikers im Mannschaftsdienstgrad 'abkommandiert' [...] erneut als 'Gast' (nicht: Angehöriger) des 'Einsatzstabs', mit dem Auftrag, ca. 30 Mozart-Autographe, bisher noch weitgehend unbekannt, zu identifizieren. Ich entsinne mich, daß der damalige Custos (Sie wissen den Namen des bedeutenden Dufay-Kenners, der nach schwerer Bedrängnis bald nach dem Kriege verstarb) mich ins Vertrauen zog, um eine intern befürchtete 'Entführung' kaum spezifizierter Mozart-Objekte zu vereiteln. Ich habe das mit einem Katalog [...] getan, indem ich diesen ohne Erlaubnis noch Herbst 1944 drucken ließ (Neues Mozart-Jahrbuch III, Salzburg, Seite 145-178), damit war aller Obstruktion ein Riegel vorgeschoben." (Gemeint ist der Aufsatz "Neue Mozartiana. Skizzen und Entwürfe", die korrekte Seitenzahl ist 144-184.) Der "bedeutende Dufay-Kenner" ist De Van. Mit keinem Wort erwähnt Boetticher, daß De Van Manuskripte "beiseite geschafft" habe, vielmehr ist es plausibel (siehe oben), daß De Van das "Beiseite schaffen" von Manuskripten durch Gerigk mit Hilfe Boettichers verhindern wollte. De Van dürfte die Opposition gegen seine Person in der Militärverwaltung (vgl. S. 290 und 292) kaum verborgen geblieben sein. Er mußte bemüht sein, der Militärverwaltung keine Angriffspunkte zu geben. Daß Boetticher und De Van zusammenarbeiteten liegt nicht ausserhalb des Bereichs des Möglichen, denn beide hatten davon Vorteile (der Vorteil Boettichers lag in der wichtigen Publikation). Daß Boetticher, selbst wenn er in seiner Eigenschaft als Angehöriger des Amts Rosenberg in der Bibliothèque Nationale gearbeitet hätte (sein Hinweis auf die Uniform darf nicht umstandslos als unwahr abgetan werden), irgendetwas mit der Verhaftung De Vans zu tun gehabt hätte, ist aus keiner einzigen Quelle ableitbar, geschweige denn plausibel. Die Beschäftigung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit von Personen der Zeitgeschichte berechtigt keineswegs zur Geschichtsklitterung. Das gilt auch für den folgenden Fall. Aus Boettichers Vorwort zu seiner 1958 im Druck erschienenen Monographie "Orlando di Lasso und seine Zeit, Repertoire-Untersuchungen zur Musikgeschichte der Spätrenaissance I" entnimmt de Vries die Daten der diversen Bibliotheksbesuche Boettichers: "Von 1942 bis 1944 forschte er in Danzig, Königsberg, Dresden, Breslau, wo nachweislich ein Vielzahl an Musikalien gegen Ende des Krieges verschwanden." (S. 276) Die Aussage des letzten Halbsatzes ist völlig zutreffend (man vermutet z.B., daß Teile der Dresdener Bestände noch unaufgefunden in Rußland lagern), kann aber nicht in Verbindung zur Tätigkeit Boettichers gebracht werden; de Vries müßte seine hier suggerierte Unterstellung zumindest plausibel machen. (Und glaubt er wirklich, Boetticher hätte dort Handschriften gestohlen und wäre so dumm, indirekt die Orte seiner angeblichen Diebstähle auch noch öffentlich mitzuteilen?)

De Vries generelle Ahnungslosigkeit hinsichtlich des Faches Musikwissenschaft zeigt sich auch in seiner Behauptung, daß 1982 "erste Berichte von Boettichers Nazi-Aktivitäten in der Nazi-Zeit zu musikwissenschaftlichen Kreisen" (S. 276) durchgedrungen seien. Das Umgekehrte ist der Fall (und das ist der eigentliche Skandal): 1982 machte Christoph Wolff, Professor für Musikwissenschaft an der Harvard-Universität, den Fall durch einen Artikel in der "Frankfurter Rundschau" einer breiteren Oeffentlichkeit bekannt. Fachintern wußte man bereits in den sechzigern Jahren zumindest Ungefähres von Boettichers Aktivitäten. Zudem gab es genug musikwissenschaftliche Ordinarien (wie z.B. Karl Gustav Fellerer in Köln), die selbst in die Aktivitäten des Amts Rosenberg verstrickt waren und Boettichers Tätigkeit für den "Sonderstab Musik" auch in Einzelheiten kennen mußten. Genau dies führte dann zu jener Solidargemeinschaft, in der jeder schwieg, um sich nicht selbst zu belasten. (Im übrigen waren die meisten der Schriften Boettichers aus dem Zeitraum bis 1945 in der Bibliogaphie seiner 1974 erschienenen Festschrift verzeichnet.)

Die hier genannten Fehler und Mängel des Buches stellen keine umfassende Aufstellung dar, doch dürfte deutlich geworden sein, daß jede Information von de Vries mit größter Vorsicht zu lesen ist und nicht ohne weitere Ueberprüfung übernommen werden kann solange Unklarheiten hinsichtlich des Zusammenhangs oder der sachlichen Substanz bestehen. Jedes historische Buch lebt von der Glaubwürdigkeit seines Autors, die nichtzuletzt in diesem Buch selbst nachzuweisen ist. In diesem Sinne ist de Vries' Buch über weite Strecken wissenschaftlich unbrauchbar. Man kann nur hoffen, daß möglichst bald eine seriöse und umfassende Geschichte des "Sonderstabs Musik" und des Amtes Musik (bzw. der Hauptstelle Musik) im Amt Rosenberg von einem seriösen Historiker vorgelegt wird. Denn es sind leider gerade die fehlerhaften Bücher, die eine fatale Spur in der nachfolgenden Literatur hinterlassen (oder auch, wie in diesem Fall, schon in der Tagespresse). Es geht in dieser Rezension im übrigen nicht darum, die Tätigkeit Gerigks und des "Sonderstabs Musik" zu verharmlosen oder Boetticher zu entlasten. Es geht hier um die Frage historiographischer Seriosität und der Brauchbarkeit eines Buches. Gerade Bücher über die Geschichte des Dritten Reiches müssen exakt geschrieben und korrekt recherchiert sein, weil sie sonst notorischen Leugnern Material für ihre Argumente an die Hand liefern. Wenn ich in dieser Rezension häufig Hypothesen formuliert habe, so ergibt sich das daraus, daß im Grunde das komplette von de Vries angeführte Material erneut untersucht werden müßte, um zu exakten Ergebnissen zu kommen. Meine Hypothesen sollen jedoch deutlich machen, daß und inwiefern eine andere Interpretation des Materials möglich bzw. teilweise zwingend ist. Die Prüfung des bei de Vries wiedergegebenen Materials über Boetticher erfolgte allein unter historisch-handwerklichen Plausibilitätsgründen (moralische oder politische Gründe dürfen bei dieser Prüfung keine Rolle spielen, will man sich nicht auf eben jenes Niveau begeben, das die Argumentation im Dritten Reich selbst beherrschte). Auch war es nicht Aufgabe der Rezension, den Umgang der Universität Göttingen mit dem 'Fall Boetticher' zu beurteilen. Es ging allein um die rezensierende Prüfung eines Buches und der in ihm enthaltenen Aussagen.

Anmerkungen:
(1) Pamela M. Potter, Most German of the Arts. Musicology and Society from the Weimar Republic to the End of Hitler's Reich, New Haven/London: Yale University Press 1998.
(2) Vgl. jedoch Peter Gülke, "Mit den Wölfen heulend. Überlegungen anläßlich einer Untersuchung über deutsche Musikwissenschaft im 'Dritten Reich'", Frankfurter Rundschau, 14.11. 1998.
(3) Vgl. "Kulturreport", NDR, gesendet am 11.10.1998; Christoph Schwandt, "Sonderstab Musikplünderung. Uni setzt Lehrveranstaltungen von Wolfgang Boetticher aus", Frankfurter Rundschau, 2.12.1998 und Wolfram Görtz: "'Im Sinne des Führerbefehls sichergestellt'. Ein neues Buch über die Kunstraubzüge der Nazis und das Ende einer deutschen Musikwissenschaftlerkarriere", DIE ZEIT, 16.12.1998, S. 44.
(4) Ich selbst verdanke die Informationen einer Anfrage auf dieser Mailing Liste; hinzugefügt sei noch ein Hinweis auf die neueste Publikation zu diesem Archiv von Barbara Eggenkämper, Marian Rappl und Anna Reichel im letzten Heft der "Zeitschrift für Unternehmensgeschichte" [43 Jg., 1998, S. 227-236]).
(5) Vgl. Potter, S. 146 sowie Christine Fischer-Defoy, "Kunst. Macht. Politik. Die Nazifizierung der Kunst- und Musikhochschule Berlin", Berlin 1988, S. 70f.
(6) Vgl. Potter, S. 312, Anm. 159
(7) Potter, S. 150; de Vries' Annahme S. 263, diese Bezeichnung habe nur Gerigk zugestanden ist falsch; es ist sogar zu vermuten, daß Gerigk als Leiter des Amts Kulturpolitisches Archiv Reichsamtsleiter war.
(8) Potter, S. 67
(9) Vgl. z.B. Potter, S. 121

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