N. Frei u.a. (Hgg.): Verbrechen erinnern

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Titel
Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord


Herausgeber
Frei, Norbert; Knigge, Volkhard
Erschienen
München 2002: C.H. Beck Verlag
Anzahl Seiten
450 S., 15 Abb.
Preis
€ 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan-Holger Kirsch, Universität Bielefeld

„Es gibt Fragen, auf die Antwort zu geben unmöglich ist, doch ebenso unmöglich ist es, sie nicht zu stellen“, hat Imre Kertész einmal geschrieben.1 Zu solchen im Grunde nicht beantwortbaren und dennoch notwendigen Fragen zählt diejenige nach der Zukunft der Erinnerung. „Wie werden die nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen in den nächsten fünfzig Jahren erinnert werden?“ lautete das Leitthema einer international besetzten Konferenz, die im September 2000 in der Gedenkstätte Buchenwald stattfand.2 Die Frage wirkt nicht allein deshalb ungewöhnlich, weil Zukunftsprognosen generell eine heikle Angelegenheit sind, sondern auch deshalb, weil die Zukunftsdimension im neueren Gedächtnisdiskurs der Kulturwissenschaften meist unterbelichtet bleibt.3 Dies ist freilich ein systematischer Mangel, denn das Geschichtsbewußtsein stützt sich nie allein auf Vergangenes, sondern beruht auf einem komplexen Zusammenspiel von „Vergangenheitsdeutung, Gegenwartsverständnis und Zukunftsperspektive“ (Karl-Ernst Jeismann). Insofern ist das genannte Tagungsthema keineswegs so absonderlich, wie es zunächst klingen mag.

Volkhard Knigge und Norbert Frei haben die Beiträge der Konferenz nun als Sammelband veröffentlicht. In ihrer Einleitung (S. VII-XII) betonen sie, daß das 20. Jahrhundert zum einen durch präzedenzlose Kriege und Völkermorde gekennzeichnet war, daß es zum anderen aber Praktiken öffentlicher Erinnerung hervorgebracht hat, die sich auf die monströsen Gewalttaten beziehen. Das „historisch Neue und Besondere negativer Erinnerung“ sei nicht geringzuschätzen (S. XI). Diese negative Erinnerung definieren Knigge und Frei als „eine gegen vielfältige Widerstände durchgesetzte und immer wieder durchzusetzende Nebenform gesellschaftlicher Gedächtnisbildung, die davon ausgeht, daß Erinnerung nur dann substantiell humanisierend und demokratisierend wirkt, wenn sie auch die (...) Erinnerung an eigene zu verantwortende oder mitzuverantwortende Unrechts- und Verbrechensgeschichte einschließt“ (ebd.). Trotz des rezenten „Erinnerungsboom[s]“ sei festzustellen, „daß eine nicht nur moralische, sondern auch kontinuierliche, praxisinformierte curriculare, geschichtsdidaktisch-pädagogische, medientheoretische, museologische und ästhetische Debatte hinsichtlich der Gestaltung dieser Erinnerung weitgehend fehlt“ (S. VII). Als Prämisse fügen die Herausgeber hinzu, „daß sich die [aktuellen] Fragen der Repräsentation kaum von der – politischen, gesellschaftlichen, kulturellen – Geschichte der Gedächtnisbildung abkoppeln lassen“ (S. IX). Um Zukunftsaussichten kompetent erörtern zu können, sei daher „die Rekonstruktion der Erinnerungsgeschichte an Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg in international vergleichender Perspektive“ geboten (S. X).

Bevor dies konkretisiert wird, erhält mit Ivan Ivanji ein Überlebender der nationalsozialistischen Lager das Wort (S. 1-20). Ivanji (geb. 1929) hat sich seit einigen Jahren als Schriftsteller und Übersetzer einen Namen gemacht. Seine persönliche Sorge um die Zukunft der Erinnerung gipfelt in einer literarischen Groteske, die von der Wiederbelebung des ermordeten Vaters handelt. In einem zweiten, nun eher theoriegeleiteten Prolog widmet sich Reinhart Koselleck den „Formen und Traditionen des negativen Gedächtnisses“ (S. 21-32). Er wiederholt seine bereits an anderer Stelle geäußerte These 4, daß es nicht möglich sei, aus autobiographischen Leidenserfahrungen „ein kollektives Gedächtnis oder gar eine kollektive Erinnerung“ zu gewinnen (S. 24): „Die in den Leib gebrannte Erfahrung der absurden Sinnlosigkeit läßt sich, als Primärerfahrung, nicht in das Gedächtnis anderer oder in die Erinnerung nicht Betroffener übertragen. Mit dieser negativen Botschaft müssen wir Zeitgenossen oder Nachgeborenen umzugehen lernen.“ Gerade deshalb sei aber nach Art und Inhalt der sekundären, politisch und kulturell bestimmten Erinnerung zu fragen. Aus deutscher Sicht formuliert Koselleck eine Maxime, die in der Debatte um das „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ vernachlässigt worden sei (S. 27): „Die Täterschaft und ihre Taten müssen in die Erinnerung einbezogen und nicht nur die Opfer als solche und allein erinnert werden.“ Generell seien vier Erinnerungsweisen zu unterscheiden (S. 29-32): das moralische Urteil, die wissenschaftliche Erklärung, das religiöse Eingedenken und die ästhetische Gestaltung. Keiner dieser Zugänge sei für sich genommen hinreichend, und so müsse „die Frage des Wie jeden Tag neu durchdacht werden“ (S. 32).

Der erste Haupttteil des Buchs („Verbrechen erinnern. Beispiele aus einem Jahrhundert der Gewalt“) erweitert noch einmal die Perspektive. Erläutert werden der Genozid an den Armeniern (Mihran Dabag, S. 33-55), die vergangenheitspolitische Situation Südafrikas (Helen Macdonald, S. 56-74), der Algerienkrieg im französischen Gedächtnis (Benjamin Stora, S. 75-89), der niederländische Umgang mit der Kolonialvergangenheit (Remco Raben, S. 90-110), der Terror in der Sowjetunion (Sergej Slutsch, S. 111-123) sowie die japanische Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg (Takeo Sato, S. 124-131). Diese Ausdehnung des Themenspektrums ist sinnvoll, denn: „Germany has no unique claim to the ‘stigma of violence’, nor is it alone in confronting enormous problems in incorporating memories of a violent past into its present.“5 Die Beiträge sind auch durchweg anregend, doch wären explizitere Aussagen zu wünschen, welche Verbindungen zwischen den genannten Fallbeispielen und den Schwierigkeiten der Erinnerung an den Nationalsozialismus existieren: Gibt es bestimmte Mechanismen des „negativen Gedächtnisses“, die sich übertragen lassen? Welche politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen erschweren bzw. erleichtern eine Konfrontation mit Massenverbrechen der eigenen Vergangenheit?6

Der zweite Hauptteil („Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg. Berichte zur Geschichte der Erinnerung“) ist ebenfalls international angelegt. Die Länderstudien beziehen sich auf die beiden deutschen Staaten (Edgar Wolfrum, S. 133-149), Österreich (Bertrand Perz, S. 150-162), Frankreich (Pieter Lagrou, S. 163-175), Polen (Edmund Dmitrów, S. 176-184), Israel (Natan Sznaider, S. 185-198) und die USA (Gulie Ne’eman Arad, S. 199-219). Der dritte Teil („Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg. Berichte zur Gegenwart der Erinnerung“) ist analog gegliedert: Franziska Augstein schreibt über Deutschland (S. 221-232), Karl Stuhlpfarrer über Österreich (S. 233-252), Henry Rousso über Frankreich (S. 253-261), Adam Krzeminski über Polen (S. 262-271), James E. Young über Israel (S. 272-287) und Peter Novick über die USA (S. 288-297). Aus Platzgründen ist es hier nicht möglich, die Ergebnisse einzeln zu resümieren. Wichtiger erscheint mir – auch für künftige Forschungen – eine konzeptionelle Überlegung: Statt die nationalen, inzwischen weitgehend bekannten Erinnerungsparadigmen relativ isoliert nebeneinanderzustellen, wäre es vielleicht erkenntnisfördernder, bestimmte Aspekte im direkten Vergleich zu untersuchen – beispielsweise die Phasen, Akteure, Medien und Deutungsmuster der Erinnerung. Vermutlich würden die strukturellen Gemeinsamkeiten gegenüber den nationalen Spezifika dann überwiegen. So hebt Natan Sznaider mit Recht hervor, daß „die Geschichte des Schweigens, des Redens, des Erinnerns und des Vergessens“ auch transnationale Elemente enthält (S. 185). Für die 1990er Jahre machen die Aufsätze dies bereits deutlich: Die Medienberichterstattung über Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg hat generell zugenommen; die Verfolgung und Ermordung der Juden ist ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt; herkömmliche nationale Meistererzählungen haben an Einfluß verloren; die historisch-empirische Forschung hat einen neuen Schub erhalten; in der breiteren Öffentlichkeit sind hingegen Tendenzen der Banalisierung und Kommerzialisierung des Gedenkens zu beobachten.

Im vierten und fünften Hauptteil des Buchs tritt die nationale Perspektivierung in den Hintergrund, und es geht explizit um die Aussichten für die Zukunft (wobei die Aufgliederung in „Tendenzen der Gedenkkultur“ und „Die Zukunft der Erinnerung“ nicht ganz einleuchtet). Dan Diner, der die „Sondierungen“ eröffnet, sieht einen Zusammenhang zwischen Erinnerungs- und Eigentumsfragen (S. 299-305): Die Wiederherstellung von Privateigentum in den früheren sozialistischen Staaten habe als nichtintendierte Nebenfolge „so etwas wie einen Gedächtnisschub“ ausgelöst (S. 303). Mittelfristig werde der Zweite Weltkrieg und vor allem der Holocaust den Charakter eines gesamteuropäischen Gründungsereignisses gewinnen. Heinz Dieter Kittsteiner diskutiert das Verhältnis von ‘Gedächtniskultur’ und Geschichtsschreibung (S. 306-326). Wie auch andere Autoren des Bandes warnt er vor einer aus guten Absichten entstehenden „Pseudo-Theologie“ (S. 319). Die Geschichtswissenschaft müsse ihre methodischen Standards verstärkt zur Geltung bringen, statt sich für die ‘Gedächtniskultur’ vereinnahmen zu lassen. Charles S. Maier schließt sich dem an: Die eigentliche Gefahr sei nicht das Vergessen, sondern die Verselbständigung melancholisch gefärbter Erinnerungskonstruktionen (S. 327-341). Harald Welzer berichtet über seine Forschungsergebnisse zum „Holocaust im deutschen Familiengedächtnis“ (S. 342-358). Er konstatiert unter anderem, daß die Vertreter der Enkelgeneration ihr durchaus vorhandenes Sachwissen über die NS-Verbrechen nicht auf die eigenen Eltern und Großeltern beziehen – nach wie vor werde der Holocaust „subjektlos erinnert“ (S. 357). Dies stellt einen wichtigen Befund dar, doch ist Welzers Schlußbemerkung etwas ärgerlich (ebd.): „(...) die Leute erinnern sich ohnehin so, wie sie wollen.“ Sollte man nicht eher darüber nachdenken, wie die beobachtete Distanz zwischen gesamtgesellschaftlichen und familiären Erinnerungsmustern zu reduzieren wäre? (Im übrigen wäre erst noch zu prüfen, wie verbreitet das unverbundene Nebeneinander tatsächlich ist; das spezielle Setting der Familiengespräche erlaubt keine umstandslosen Verallgemeinerungen.) Der Künstler und Kurator Rudolf Herz beschließt diesen vierten Hauptteil mit einem Essay zur „Kunst der Erinnerung“, in dem er selbstkritisch auf seine ab Mitte der 1970er Jahre entstandenen Arbeiten zurückblickt (S. 359-367).

Die Aufsätze der folgenden Sektion thematisieren Geschichtswissenschaft, Gedenkstätten und Medien. Norbert Frei beharrt darauf, daß die wissenschaftliche Forschung als „Wahrerin eines kritischen Gedächtnisses“ agieren und der drohenden „Entkontextualisierung des historischen Geschehens“ entgegenwirken müsse (S. 369-377, hier S. 374 f.). Der „doppelten Herausforderung durch Politik und Medien“ dürfe sich die Zunft jedoch nicht verschließen – „Anschaulichkeit und Komplexität“ müßten auf neue Weise verbunden werden (S. 375 f.). Volkhard Knigge schildert die Besonderheiten der Gedenkstättenarbeit, wobei er historische, repräsentationstheoretische und praktische Aspekte gekonnt zusammenführt (S. 378-389). Da die Aufbewahrung und Inventarisierung wichtiger Dokumente in vielen Gedenkstätten zu wünschen übrig lasse, tritt Knigge mit Nachdruck dafür ein, die Basisarbeit zu stärken (S. 388): „Statt mittels Deutungs- und Beeindruckungsarchitekturen, medialen Unmittelbarkeitsmaschinerien oder kulturindustriellen Faszinationspraktiken die lockerer werdende Verbindung zwischen NS-Vergangenheit und Gegenwart im Sinne welcher Deutungsabsichten auch immer festzurren zu wollen, scheint es mir gebotener, dem Deponieren als Voraussetzung für das Exponieren mehr und gründlichere Aufmerksamkeit zu schenken.“ Auch Detlef Hoffmann, der über Architektur und Bildende Kunst schreibt (S. 390-411), steht einer plakativen „Bedeutungsgenerierung“ (S. 398) skeptisch gegenüber. Er erläutert künstlerische Arbeiten, die sich durch reduzierte Narrativität auszeichnen und vom Betrachter ein genaues Beobachten verlangen. Enttäuschend ist Gertrud Kochs schwer verständlicher Beitrag über Film, Fernsehen und Neue Medien (S. 412-422), da die letzteren so gut wie nicht vorkommen. Dabei hatte Ivan Ivanji eingangs darauf hingewiesen, daß die diffuse Verbreitung von Geschichtsbildern über das Internet nicht unberücksichtigt bleiben dürfe (S. 10 f.). Die eminent wichtige Frage, wie sich die medialen Eigenschaften des Internet auf Inhalte und Konstitutionsbedingungen des Geschichtsbewußtseins auswirken mögen, wird im vorliegenden Band leider nicht weiter diskutiert 7.

Nachdrücklich zu empfehlen ist hingegen Volkhard Knigges sehr dichter Schlußaufsatz „zum notwendigen Wandel der Gedenkkultur in Deutschland“ (S. 423-440).8 Seit der deutschen Einheit sei „ein Prozeß der Nationalisierung negativen Gedenkens“ festzustellen (S. 423); neuerdings sei „Gedenkstättenarbeit nicht mehr am Rande der Gesellschaft, sondern – jedenfalls normativ – in deren Mitte angesiedelt“ (S. 424). Dies sei im Prinzip erfreulich, beinhalte aber eine „Tendenz zum Affirmativen“ (ebd.). Der unscharfe Erinnerungsbegriff scheine „in der Welt der politisch-historischen Bildung wie auch der vergangenheitspolitischen Diskurse den Status des Wassers von Lourdes zu haben“ (S. 435). Der Vergleich mit religiösen Phänomenen ist bewußt gewählt, denn die Tendenzen zur Entstehung einer eigentümlichen Gedenkreligion sind nicht von der Hand zu weisen. Anstelle der „hochfrequenten Rede von der Pflicht zur Erinnerung“ (S. 427) plädiert Knigge für eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, die historisches Wissen und allgemeinere Wertbezüge miteinander verbinde.

Insgesamt bietet das Buch überzeugende, historisch fundierte Leitlinien für eine zukunftsweisende Erinnerungspraxis. Als übergreifende These kann man vielleicht festhalten, daß gerade die Anerkennung der Distanz zur NS-Zeit neue Erkenntnischancen eröffnet, während das forcierte Verlangen nach ‘Authentizität’ auf Abwege führt. Der mediale und politische Mainstream, gegen den sich diese Aussage richtet, wird in den Aufsätzen eher en passant deutlich und könnte detaillierter untersucht werden. Ein Beispiel nennt Bertrand Perz (S. 159): Die Österreichische Bundesbahn empfiehlt die Todesstiege im ehemaligen KZ Mauthausen als ganz besonderen Erlebnisort einer Rundwanderung – sicher in bester pädagogischer Absicht. Wie Gulie Ne’eman Arad berichtet (S. 212), können begüterte Touristen in Florida sogar einen originalen Gleisnagel aus Treblinka kaufen – ein Andenken, das nicht jeder hat. Man könnte hier leicht zynisch werden oder resignieren. Die professionelle Pflicht des Historikers ist es jedoch, unermüdlich als „Wächter der Anomalien im Gehäuse des sozialen Gedächtnisses“ aufzutreten 9.

Anmerkungen:
1 Imre Kertész, Galeerentagebuch, Berlin 1993, S. 58.
2 Als Presseberichte vgl. Matthias Arning, Von der Zertrümmerung eingeschliffener Begriffe, in: Frankfurter Rundschau, 11.9.2000, S. 3; Heribert Prantl, Endzeit der Erinnerung, in: Süddeutsche Zeitung, 11.9.2000, S. 15; Michael Jeismann, Hundert Prozent böse, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.9.2000, S. 67.– Für die Virulenz des Themas spricht, daß im Juli 2000 in Oxford und London ein vergleichbarer, organisatorisch noch aufwendigerer Kongreß abgehalten wurde; vgl. die Dokumentation von John K. Roth/Elisabeth Maxwell (Hg.), Remembering for the Future. The Holocaust in an Age of Genocide, 3 Bde., New York 2001.
3 Vgl. die Kritik von Jörn Rüsen, Was heißt und zu welchem Ende studiert man Kulturwissenschaften?, Essen 2000 (Essener Universitätsreden Bd. 4), S. 11 ff.
4 Der Aufsatz deckt sich zum Teil mit Reinhart Koselleck, Die Diskontinuität der Erinnerung, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 47 (1999), S. 213-222.
5 Robert G. Moeller, What Has „Coming to Terms with the Past“ Meant in Post-World War II Germany? From History to Memory to the „History of Memory“, in: Central European History 35 (2002), S. 223-256, hier S. 250.
6 Vgl. etwa Helmut König/Michael Kohlstruck/Andreas Wöll (Hg.), Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, Opladen/Wiesbaden 1998 (Leviathan Sonderheft Bd. 18), Teil V („Theorie der Vergangenheitsbewältigung“).– Auch wenn der Begriff der „Vergangenheitsbewältigung“ letztlich ungeeignet ist, sind dort nützliche Systematisierungsvorschläge zu finden, die in kulturtheoretischer Hinsicht weiter auszubauen wären.
7 Verwiesen sei deshalb auf Rosmarie Beier, Geschichte, Erinnerung und Neue Medien. Überlegungen am Beispiel des Holocaust, in: dies. (Hg.), Geschichtskultur in der Zweiten Moderne, Frankfurt a.M./New York 2000, S. 299-323, und Anna Reading, Clicking on Hitler: The Virtual Holocaust @Home, in: Barbie Zelizer (Hg.), Visual Culture and the Holocaust, New Brunswick 2001, S. 323-339.
8 Eine etwas kürzere Version des Textes erschien in: Gedenkstätten-Rundbrief Nr. 100/2001, S. 136-143. In dem Heft sind auch weitere Standortbestimmungen zur Gedenkstättenarbeit abgedruckt.
9 Peter Burke, Geschichte als soziales Gedächtnis, in: Aleida Assmann/Dietrich Harth (Hg.), Mnemosyne. Formen und Funktionen der kulturellen Erinnerung, Frankfurt a.M. 1991, S. 289-304, hier S. 302.

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