Titel
Gemeinwohl und Gemeinsinn. Historische Semantiken politischer Leitbegriffe


Herausgeber
Münkler, Herfried; Bluhm, Harald
Reihe
Forschungsberichte der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Gemeinwohl und Gemeinsinn" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 1
Erschienen
Berlin 2001: Akademie Verlag
Anzahl Seiten
336 S.
Preis
€ 39,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Frank Becker, Universität Münster Historisches Seminar

Unter dem Titel „Bowling alone“ veröffentlichte Robert Putnam 1995 erste Ergebnisse seiner Forschungen zur Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements der US-Amerikaner in den letzten vierzig Jahren. Putnams Diagnose rüttelte nicht nur die Wissenschaft, sondern auch große Teile der Öffentlichkeit auf: Es sei ein dramatischer Rückgang der Partizipation der Menschen an den öffentlichen Angelegenheiten ihres Gemeinwesens zu beobachten, und dieser Rückgang stelle eine Gefahr für die Demokratie dar, da diese politische Ordnung auf die Einübung von bestimmten Normen und Verhaltensmustern in sozialen Netzwerken wie Vereinen und Bürgerinitiativen, Verbänden und Interessenvertretungen existentiell angewiesen sei. Fehlten diese Netzwerke, trockne die Demokratie gleichsam von unten aus. Auch wenn Putnam seine Thesen für die USA formulierte, fanden sie in den europäischen Demokratien in den letzten Jahren ebenfalls einen starken Widerhall. Hier stand zwar das neue Schlagwort des ‘Kommunitarismus’ im Vordergrund, doch auch die etwas angestaubten Begriffe ‘Gemeinwohl’ und ‘Gemeinsinn’ aus der europäischen Tradition kamen zu neuen Ehren.

In diesem Zusammenhang wurde 1998 an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe etabliert, die das Ziel hat, die beiden letztgenannten Termini in ihrer historischen und aktuellen Bedeutung neu zu durchleuchten. Die Arbeitsgruppe plant, die Ergebnisse ihrer Forschungen in den nächsten Jahren in insgesamt vier Bänden zu publizieren. Der erste Band, der einen historischen Schwerpunkt setzt und vom Sprecher der Arbeitsgruppe, Herfried Münkler, gemeinsam mit Harald Bluhm herausgegeben worden ist, hat nun den Auftakt gemacht.

In ihrer programmatischen Einleitung stellen die Herausgeber klar, daß sie mit ihrem Unternehmen den Anschluß an das Konzept der „Geschichtlichen Grundbegriffe“ herstellen wollen - ein Anschluß, der dadurch nahegelegt wird, daß die Termini Gemeinwohl und Gemeinsinn in den „Grundbegriffen“ nicht berücksichtigt worden sind, hier also eine Lücke klafft, die noch zu schließen ist. Gleichzeitig wollen Münkler und Bluhm das Analysemodell der Historischen Semantik, wie es von Brunner, Conze und Koselleck theoretisch entfaltet und praktisch umgesetzt worden ist, aber noch um einige weitere Aspekte ergänzen, die die aktuelle ideengeschichtliche Diskussion aufgebracht hat: So ist der einseitig diachrone Ansatz der „Grundbegriffe“ um eine synchrone Perspektive zu erweitern, die auch die jeweiligen Kämpfe um die Verfügung über die Begriffe und um die Definition ihrer Bedeutung berücksichtigt. Dabei soll eine ausgesprochene Vieldeutigkeit der Termini Gemeinwohl und Gemeinsinn sichtbar gemacht werden, eine Polyvalenz, die es erlaubte, sie in die unterschiedlichsten sozialphilosophischen und politischen Gesamtentwürfe einzubinden. Der zeitliche Rahmen des Bandes reicht dabei von der Antike bis zum 19. Jahrhundert, ja in den Schlußbetrachtungen der letzten Beiträge bis zum Ersten Weltkrieg und zur Weimarer Republik. Die insgesamt zwölf Aufsätze, die diesen Bogen spannen, können hier selbstverständlich nur exemplarisch vorgestellt werden.

Ist der Bezugspunkt des antiken Gemeinwohlbegriffs nicht notwendig, aber in der Regel die Polis gewesen, wie Guido O. Kirner in seinem Beitrag „Polis und Gemeinwohl. Zum Gemeinwohlbegriff in Athen vom 6. bis 4. Jahrhundert v. Chr.“ feststellt, so entstehen im Mittelalter neue soziale Ordnungen, auf die sich der Gemeinsinn projizieren läßt. Jeder der verschiedenen Personenverbände, von denen die mittelalterliche Gesellschaft strukturiert wird, kommt hierfür in Frage. Hat es sich aber grundsätzlich um Projektionen eines präexistenten Begriffs gehandelt? Otto Gerhard Oexle verneint diese Frage. In seinem Aufsatz „Konflikt und Konsens. Über gemeinschaftsrelevantes Handeln in der vormodernen Gesellschaft“ kommt er vielmehr zu der Auffassung, daß das Verhältnis zwischen Begriffsbildung und sozialer Praxis auch genau umgekehrt sein konnte: Die soziale Praxis ging in diesem Fall der Begriffsbildung voraus. Oexle veranschaulicht diesen Sachverhalt an den Conjurationes, den ‘geschworenen Einungen’. Solche Gilden oder auch Kommunen, wie der zeitgenössische Sprachgebrauch lautete, führten Personen mit ähnlichem Status und ähnlicher Interessenlage, oft die Vertreter eines bestimmten Berufs, zusammen. Ihr Prinzip bestand darin, daß sich die Schwurgenossen durch ein wechselseitiges Versprechen Hilfe und Unterstützung zusicherten. Jeder Genosse hatte bei seinem Tun und Lassen die Interessen der gesamten Gemeinschaft zu berücksichtigen. ‘Alleingänge’, Handlungen, die nur auf den eigenen Vorteil zielten, ohne das Wohl und Wehe der Einung zu berücksichtigen, wurden damit ausgeschlossen. Diese Verfahren und Regeln waren die pragmatischen Konsequenzen einer bestimmten Form der Gruppenbildung, sie lehnten sich nicht an vorformulierte theoretische Modelle an. „Man kann also auch hier sagen“, spitzt Oexle seinen Befund zu, „die Form ist die älteste Norm“ (S.72). Für die ideengeschichtliche Forschung sind solche Ergebnisse nicht nur von sachlichem, sondern auch von grundsätzlichem theoretisch-methodischen Interesse. Alte Sickerungsmodelle, die immer zuerst Ideen auftauchen sehen, die anschließend nach einem langwierigen Prozeß der Durchsetzung und Verbreitung auch handlungsleitende Relevanz erhalten, treffen offensichtlich nur einen Teil der Realität. Ebenso ist es möglich, daß neue Konzepte aus der Praxis erwachsen und erst in einem zweiten Schritt auch theoretisch verarbeitet werden.

Noch komplizierter ist das Verhältnis zwischen theoretischem Modell und gesellschaftlicher Praxis, das Wolf-Hagen Krauth in seinem Aufsatz „Gemeinwohl als Interesse. Die Konstruktion einer territorialen Ökonomie am Beginn der Neuzeit“ ermittelt. Realgeschichtliche Veränderungen wie die verstärkte Ausrichtung des ökonomischen Handelns an den Interessen des Territorialstaates und die generelle Ausdifferenzierung des Wirtschaftssystems ließen im frühen 17. Jahrhundert tradierte Modelle zur Beschreibung ökonomischer Prozesse mehr und mehr obsolet erscheinen. Der Bezug auf die Ordnung des ‘Hauses’ wurde der Komplexität der wirtschaftlichen Prozesse immer weniger gerecht. Der Fürst konnte nicht länger als eine wirtschaftlich neutrale Größe angesehen werden, die einem objektiven Ethos verpflichtet war, indem sie etwa den ‘gerechten Preis’ festsetzte. Er war selbst zur ökonomisch interessierten Partei geworden. Die Beratungsliteratur für den Fürsten, die von Krauth als Quelle genutzt wird, geriet in eine Krise. Neue Modelle mußten entwickelt werden, die den aktuellen Herausforderungen gewachsen waren. Ein besonderes Problem lag darin, trotz der Preisgabe des Paradigmas des ‘Hauses’ nicht auf dessen Zweckbestimmung, die Förderung des Gemeinwohls, verzichten zu wollen. Gleichzeitig wurde der erhöhte Geldbedarf des Fürsten unübersehbar, ein Bedarf, den er nur durch eine permanente Besteuerung der Bevölkerung decken konnte. Bedeutete diese Besteuerung nun aber nicht die Ausbeutung der Bevölkerung, also einen Angriff auf das Gemeinwohl? Lange arbeitete sich die Beratungsliteratur an diesem Problem ab, bis mit Johann Joachims Bechers „Politischem Discurs“ von 1668 ein regelrechter Durchbruch gelang: Becher interpretierte das fiskalische Interesse des Fürsten nicht als Bedrohung des Gemeinwohls, sondern als ständige Ursache für dessen Förderung - indem nämlich die Obrigkeit, um möglichst hohe Steuereinnahmen zu erzielen, die Wirtschaftskraft und Prosperität des Landes in jeder erdenklichen Hinsicht steigern mußte. Dieses Modell bildete die implizite Grundlage für die gesamte (Wirtschafts-)Politik, die in den folgenden mehr als einhundert Jahren im Zeichen von Kameralismus und Merkantilismus praktiziert wurde; egal, ob die Peuplierung die Zahl der Steuerzahler vermehren oder die beginnende Gesundheitspolitik ihre unverminderte Arbeitskraft erhalten sollte. Alles, was der Fürst zur Verbesserung seiner Finanzen und damit auch zur Mehrung seiner Macht unternahm, zielte mit Notwendigkeit auch auf die Hebung des Gemeinwohls ab. Bechers Konzept reagierte also genauso auf vorhandene Probleme, wie es im Anschluß zum Ausgangspunkt für neue politische Initiativen wurde. Der Rückgriff auf Luhmanns Semantikbegriff erlaubt Krauth eine stimmige Interpretation des frühneuzeitlichen Gemeinwohlbegriffs, der kein abstraktes Programm blieb, sondern sich in eine ganz konkrete Wirtschaftspolitik übersetzte, und gleichzeitig die Herausarbeitung einer interessanten Variante im Wechselspiel von Ideen- und Sozialevolution.

Mit dem 18. Jahrhundert und der Heraufkunft der Moderne haben sich, so will es das verbreitete Vorurteil, die Begriffe Gemeinwohl und Gemeinsinn voneinander gelöst. Bernard de Mandeville und Adam Smith vor allem hätten gezeigt, daß der Gemeinsinn des einzelnen keineswegs die Voraussetzung und Grundlage des Gemeinwohls ist - vielmehr könnten auch private Laster von öffentlichem Nutzen sein und individuelles Profitstreben den Wohlstand ganzer Nationen erzeugen. Explizite Gemeinwohlorientierung des Handels sei also in der Moderne aus dem Katalog der republikanischen Tugenden gestrichen worden. Die beste Art und Weise, der Gesamtheit zu dienen, schien die vollständige Konzentration auf den eigenen Erfolg zu sein. Daß diese Einschätzung an der historischen Realität vorbeigeht, zeigen die Beiträge von Manuel Frey und Stefan-Ludwig Hoffmann, die sich mit dem 19. Jahrhundert befassen. Frey analysiert die Entwicklung des bürgerlichen Stiftungswesens („Vom Gemeinwohl zum Gemeinsinn. Das Beispiel der Stifter und Mäzene im 19. und 20. Jahrhundert“) in Deutschland vom Spätabsolutismus bis zur Weimarer Republik. Dabei unterscheidet er drei Phasen. Das Stiftungswesen im Spätabsolutismus drückte eine Allianz zwischen den Behörden auf der einen, staatsnahen bürgerlichen Gruppen auf der anderen Seite aus. Im politischen Restaurationsklima der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zerbrach diese Allianz. Das Bürgertum engagierte sich nun in den staatsfernen Formen eines korporativ gefaßten Gemeinsinns. Im späten Kaiserreich kam es schließlich, diesmal im Zeichen des Nationalismus, zu einer neuerlichen Kooperation zwischen bürgerlichen Stiftern, adeligen Mäzenen und staatlichen Behörden. Hierbei spielte die Einbeziehung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle. Die bürgerlichen Stifter wollten belobigt und für ihre finanziellen Opfer mit Prestigegewinn entschädigt werden. Außerdem stellten die Stifterverbände und Sponsorenverbände soziale Netzwerke dar, die wichtige Kontakte zur Aristokratie und zu den Behörden vermittelten. Auch hier entstand also eine Ambivalenz von Gemeinsinn und Egoismus, die von Frey deutlicher hätte herausgearbeitet werden können. Zumal auch das Abflauen des bürgerlichen Stiftungswesens in der Weimarer Republik vor diesem Hintergrund plausibel erscheint: Die instabilen politisch-sozialen Verhältnisse ließen die in den Währungen ‘Prestige’ oder ‘soziale Kontakte’ zu erwartenden ‘Rückzahlungen’ allzu ungewiß erscheinen. Oder in der Sprache Bourdieus, die Frey nicht benutzt, obwohl sie sich geradezu aufdrängt: Die reibungslose Umwandlung von ökonomischem in symbolisches und soziales Kapital. war nicht mehr gewährleistet. Etwas störend wirkt auch Freys starke Akzentuierung der Autonomie des bürgerlichen Stiftungswesens im Vormärz. Schließlich waren auch in den Kunstvereinen, die er ausführlich heranzieht, nicht nur Bürgerliche, sondern auch Aristokraten vertreten - und dies keineswegs nur in der Rolle von Galionsfiguren. Hier scheinen um der klaren Kontrastierung der Phasen willen doch einige störende Details einfach auf der Strecke geblieben zu sein.

Hoffmanns Aufsatz über „Tocquevilles ‘Demokratie in Amerika’ und die gesellige Gesellschaft seiner Zeit“ nimmt die Beobachtungen des reisenden französischen Aristokraten zum Anlaß, um über das Verhältnis von bürgerlicher Gesellschaft, Gemeinsinn und Geselligkeit nachzudenken. Tocqueville war der Überzeugung, daß die US-amerikanische Demokratie in ganz entscheidendem Maße von den geselligen Vereinigungen getragen wurde, die in der amerikanischen Gesellschaft eine viel größere Rolle als in Europa spielten. Hier würden die moralischen Ressourcen erzeugt, die eine Demokratie mit Leben füllten. Trifft diese Unterscheidung zwischen Europa und Amerika aber wirklich zu? Hoffmann verneint diese Frage mit dem Hinweis auf die Freimaurerlogen, eine ohnehin ‘transatlantische’ Form der Geselligkeit, die in Europa dieselbe Funktion wahrnahmen, die Tocqueville der Summe der Geselligkeitsformen in den USA zuschrieb. Damit schließt Hoffmann an neuere Forschungen zum Logenwesen an, die in den Logen nicht mehr - wie es klassisch von Reinhart Koselleck formuliert wurde - den Ausdruck einer bürgerlichen Opposition gegen den Ständestaat oder die symbolische Vorwegnahme einer aufgeklärten Idealgesellschaft sehen, sondern sie als Kompensation bestimmter Schwächen der bereits bestehenden bürgerlichen Gesellschaft begreifen. Und gerade der Mangel an Gemeinsinn ist eine solche Schwäche gewesen. In den Logen wurde ein altruistisches, konfliktfreies und nicht von Partikularinteressen angetriebenes Sozialverhalten praktiziert. Hier, und ebenso in großen Teilen der Vereinskultur, lebte also der alte Republikanismus fort, der keineswegs mit dem Beginn der Moderne durch den Liberalismus vollständig verdrängt wurde. Problematisch wurde die Situation der geselligen Verbindungen in dem Moment, als sie quantitativ den Höhepunkt ihrer Entwicklung erreichten: im späten 19. Jahrhundert. Nun sorgte die Auffächerung des Vereinswesens nach Konfession und sozialer Schicht dafür, daß die Interesselosigkeit, die Orientierung am Allgemein-Menschlichen ihre Glaubwürdigkeit verlor. Die Konkurrenz zu immer neuen Organisationen in einer pluralisierten Vereinslandschaft ließ die ‘sozialen Vorentscheidungen’ allzu sichtbar werden, die jede einzelne Assoziation trugen - sei es die Religion, sei es die Hautfarbe, sei es das Geschlecht. Dieser Zusammenhang kann auch in der aktuellen Diskussion um Bürgergesellschaft und Kommunitarismus daran erinnern, daß Geselligkeit nicht per se zur Demokratie erzieht.

Insgesamt weiß der Sammelband auf zwei Ebenen zu überzeugen. Auf der sachlichen Ebene liefert er wichtige Bausteine zu einer Historischen Semantik der Begriffe Gemeinwohl und Gemeinsinn. Der Mut, einen großen historischen Bogen zu schlagen, zahlt sich aus: Der Vergleich zwischen Antike, Mittelalter, Früher Neuzeit und Moderne wirft interessante Schlaglichter auf die jeweiligen Spezifika von Bedeutung und Relevanz der Termini. Dadurch erhalten auch einige Aspekte der aktuellen Debatte um die ‘moralischen Ressourcen der Demokratie’ eine neue Beleuchtung. Aber auch auf der theoretisch-methodischen Ebene hat der Band Anregungen zu bieten. Die Zusammenhänge, die in einigen Beiträgen zum Wechselspiel von Gesellschaftsstruktur und Semantik, Idee und Interesse, Begriffsdefinition und Deutungskampf hergestellt werden, zielen mitten ins Herz der neuesten ideengeschichtlichen Forschung. Dieses Verdienst wird auch dadurch nicht geschmälert, daß sich auch bei diesem Band - wie bei Sammelwerken fast notorisch - mitunter eine Diskrepanz zwischen den programmatischen Erklärungen der Einleitung und dem in den Aufsätzen tatsächlich Umgesetzten auftut.

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