
| Autor(en): | Richter, Sebastian |
| Titel: | Norm und Eigensinn. Die Selbstlegitimation politischen Protests in der DDR 1985-1989 |
| Reihe: | Zeitgeschichten 4 |
| Ort: | Berlin |
| Verlag: | Metropol Verlag |
| Jahr: | 2007 |
| ISBN: | 978-3-938690-62-8 |
| Umfang/Preis: | 223 S.; € 18,00 |
Rezensiert für H-Soz-u-Kult von:
Thomas Klein, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
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Sebastian Richter sieht in der damaligen Selbstermächtigung der Staatspartei SED zur Monopolinstanz in Fragen der Scheidung „legitimer“ oder „illegitimer“ (und dann auch illegaler) Teilhabe an der politischen Gestaltung der DDR-Gesellschaft den Anlass, nach der Selbstlegitimation „Andersdenkender“ zu fragen: Denn in dieser Diktatur „musste jede Form des gesellschaftlichen Protests die Frage nach seiner Berechtigung, seiner eigenen Legitimation zumindest implizit mitbedenken“ (S. 7). Mit Blick auf retrospektive zeithistorische Bewertungen politischer Gegnerschaft in der DDR, die heute gesamtdeutsche Deutungshoheit erlangt haben, verweist Richter auf einige Unstetigkeitsstellen solcher zeitgenössischer Zuschreibungen. Zunächst erinnert er daran, dass das „jähe Ende der DDR“ im Nachhinein (fast) alles zu legitimieren schien, was dort ehedem die Form politischer Gegnerschaft annahm, womit aber noch gar nichts über „die Perspektive der historischen Akteure“ ausgesagt ist (S. 7).
So trivial diese Feststellung auch sein mag, so verdienstvoll bleibt Richters Hinweis auf die Notwendigkeit einer zeithistorischen Untersuchung dieser Perspektiven angesichts „der politisch-moralischen Überfrachtung des Themas“, wie der Autor anmerkt (S. 7). Denn gerade die Tatsache, dass auf Ostdeutschland die politische und grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik über das Wahlvotum vom März 1990 übertragen werden konnte, verführte in dieser Ordnung verhaftete Betrachter zur „Zuschreibung von Legitimität und […] normative(r) Selbstverortung oppositioneller Gruppierungen in der DDR auf den einheitlichen Nenner der im Grundgesetz fixierten Werte des freiheitlichen Verfassungsstaates“ (S. 10). An der Berechtigung dieser Zuschreibung zweifelt Richter und fragt nach der tatsächlichen Selbstlegitimierung von DDR-Oppositionellen in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre. Zudem werfe die Tatsache, dass 1990 die ersten freien Wahlen in der DDR nicht nur die SED-Nachfolgepartei, sondern auch die der Opposition entspringenden neuen politischen Vereinigungen als Wahlverlierer sah, diese Frage neuerlich auf: „Die systematische Reduzierung des Legitimitätsbegriffs auf den prozedural-demokratischen Ermächtigungsvorgang bei Wahlen würde auch die Legitimationsressourcen von DDR-Oppositionsgruppen in Frage stellen“ (S.9).
An dieser Stelle erwartete der zufriedene Rezensent eigentlich, dass Sebastian Richter auf das massive Forschungsdesiderat des Verhältnisses oppositioneller und widerständiger Gruppen zur „Mehrheitsgesellschaft“ in Wandel der Zeiten von DDR-Gesellschaftlichkeit hinweist und sich der Analyse gelungener (oder misslungener) herrschaftsgeleiteter Isolierung solcher Gruppen bzw. ihrer Selbstisolierung widmet. Doch Richter geht einen anderen Weg, dessen Berechtigung hier keineswegs bestritten werden soll. Zunächst untersucht er für die 1980er-Jahre den Beitrag bisheriger Darstellungen politischer Gegnerschaft zur Frage oppositioneller Selbstlegitimation, wobei er gleich zu Beginn darauf hinweist, dass die schillernde Formel der „Legitimität der Freiheit“ (Pollack) „nicht der Selbstreflexion sämtlicher oppositioneller Gruppenmitglieder vor 1989“ entsprach, jedoch „den erinnerungspolitischen Bedürfnissen der osterweiterten Bundesrepublik […] aber wie gerufen erscheinen (musste)“ (S. 12). Im hohen Maße disparate Einschätzungen der Motivationsensembles politischer Gegnerschaft durch verschiedene Zeithistoriker, teilweise sogar durch ein und dieselbe Person (Richter verweist hier zu Recht auf Neubert – S. 12f) war zuvor auch einigen wenigen anderen Zeithistorikern wie Christof Geisel aufgefallen.
Richter formuliert unter Bezugnahme auf Geisel nun die Vermutung, die Umgehung der direkten Frage nach den Quellen oppositioneller Selbstlegitimation etwa durch die Enquete-Kommission „Aufarbeitung und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ verweise auf die Befürchtung einiger Beteiligter, solche Antworten hätten die oppositionellen Akteure als „staatsnah“ und deren Zielvorstellungen als „anrüchig“ erscheinen lassen können, sie also „historisch disqualifiziert“ (S. 13). In der Tat hatten einige Zeithistoriker wie Martin Jander oder Christian Joppke aus ihrer normativen Bewertungsperspektive bundesdeutscher Gesellschaftlichkeit heraus die gesamte späte DDR-Opposition wegen ihrer unbestritten mehrheitlichen Distanz zum westlichen Modell nicht als solche anerkennen wollen. Sie vermochten ihr lediglich „Dissidenz“ zuzubilligen und übersetzten deren Distanz als „Demokratiedefizite“. Ihnen stehen nun jene Zeithistoriker und einige damalige oppositionelle Akteure gegenüber, deren zaghafte Ehrenerklärung in der Versicherung besteht, die Opposition wäre immerhin überwiegend frei von sozialistischen Flausen gewesen.
Der „kleine Historikerstreit“ (Gehrke[1]) innerhalb der dezidiert antisozialistisch-totalitarismustheoretisch argumentierenden Schule zwischen jenen, die entweder die eigenständigen demokratischen oder die sozialistischen Attribute der späten DDR-Opposition leugnen bzw. ausblenden, wurzelt im zeitgenössischen Ringen um die rückwirkend „beste“ affirmative Deutung dieser sperrigen DDR-Opposition im Sinne ihrer Eingemeindung in gegenwärtige bundesdeutsche Gesellschaftlichkeit. Tatsächlich aber war die höchst differenzierte Opposition der 1980er-Jahre „auf der Suche nach einem dritten Weg“ (Geisel) jenseits des bürokratischen Despotismus á la DDR und real existierendem Kapitalismus in der Bundesrepublik – von ihr immer wieder und mehrheitlich „demokratischer Sozialismus“ genannt – so unkonkret solche Projektionen mitunter auch gewesen sind. Sogar alle aus der Opposition entstandenen neuen politischen Vereinigungen des Jahres 1989 befürworteten anfangs einen in diesem Sinne eigenständigen Weg der DDR.
Die heute von nicht wenigen Oppositionellen heftig attackierten konservativen Mythen, die Übernahme des westlichen Systems sei naturwüchsiges Ziel der DDR-„Bürgerrechtsbewegung“ gewesen, sind (so Geisel) nun „von einem anderen Teil aber stillschweigend mitgetragen oder gar ausdrücklich affirmiert“ worden, wobei „viele Ex-Oppositionelle ihre einstige Kritik am politischen und wirtschaftlichen Gefüge der Bundesrepublik entweder explizit widerriefen oder sie […] zumindest aus dem Auge verloren.“[2] Schon in diesen Zusammenhängen wurzeln die Bedeutung und auch die Brisanz der Frage nach oppositioneller Selbstlegitimierung und der Zielprojektionen politischer Gegnerschaft in der DDR. Dies hat auch Richter erkannt – etwa wenn er Neuberts und Eisenfelds pauschales Diktum des „Ringens um Freiheit und Einheit“ als Etikett für die oppositionellen Gruppen als „unhistorische Monumentalisierung“ bezeichnet (S. 14f). Gleichwohl scheint dieses Diktum vom dominierenden zeitgenössischen Gedenkkartell mehr und mehr in ein Dogma verwandelt zu werden. Um so mehr ist Richters Frageansatz zu begrüßen.
Sebastian Richter machte sich nun auf die Suche nach den Ressourcen oppositioneller Selbstlegitimation und vermutete sie im „Normenhorizont der Opposition“, welcher gleichzeitig die Ziele politischer Gegnerschaft spiegele. Mit der Entdeckung dieses Horizonts sollte gleichzeitig die Generierung eines brauchbaren Oppositionsbegriffs über das Konzept des „Eigensinns“ einhergehen: Hier erscheint Opposition als Ausdruck „eines spezifisch politisierten Eigensinns“ im jeweils konkreten gesellschaftspolitischen Kontext (S. 28f). Nach Richter ist dabei „Politik“ ein sich an Normen orientierendes „wertrationales Verständnis“ des Handelns (S. 39). Die nähere Bestimmung von Opposition als politisierter Eigensinn soll bei Richter nun über die Kategorien-Trias Normenbezug, Struktur und Öffentlichkeit erfolgen.
Nach dieser aufwändigen Herleitung beginnt Richter die normenbasierte ereignis- und ideengeschichtliche Rekonstruktion am Beispiel der „Initiative Frieden und Menschenrechte“ (IFM), des Arbeitskreises Solidarische Kirche (AKSK) und des „Grün-ökologischen Netzwerks Arche“. Zuvor aber führt er den Begriff „Eigenöffentlichkeit“ für den Samisdat ein, da er weder den Begriff „Gegenöffentlichkeit“, noch den der „Öffentlichkeit“ für Herrschaftsformen wie die in der DDR anerkennt. Sein Maßstab ist dabei das Formenspektrum von Öffentlichkeit in liberalen Systemen, für die er (nach Meinung des Rezensenten völlig unzutreffend) „prinzipiell gleiche Zugangsmöglichkeiten“ zur öffentlichen Sphäre behauptet (S. 44).
Richters weitere Überlegungen gelten dem Normenbezug solcher Gruppen und seiner Entwicklung, denen er Fragen der „Kommunikationschancen politischen Eigensinns“ vorsätzlich nachordnet. Jedoch ist gerade dieser Zusammenhang entscheidend für die Beschaffenheit der Handlungsräume der Gruppen zwischen herrschaftsgeleiteter Ghettoisierung und erfolgreichem Ausbruch aus erzwungener bzw. selbstverschuldeter Isolierung – also dem Verhältnis der Gruppen zur „Mehrheitsgesellschaft“. Hinsichtlich der „Friedensnorm“ unterlaufen Sebastian Richter nach Meinung des Rezensenten einige gewichtige Fehleinschätzungen: Weil (so Richter) die unabhängige Friedensbewegung der DDR (UFB) auch gegen das Rüstungskalkül der NATO auftrat, „sich in weiten Teilen auf rüstungstechnische Aspekte konzentrierte“ (S. 73) und weil sie angeblich die Frage der westlichen Rüstung sogar vorrangig thematisierte, konvergierte ihr Normgefüge mit dem „klassenkämpferischen Normenbezug der SED“ (S. 69) und entbehrte deshalb oppositioneller Qualität. Tatsächlich aber führte die Politisierung der UFB während der Nachrüstungsdebatte von ihrem pazifistischen Initialimpuls der Bausoldaten-, Wehrdienstverweigerer- und Sozialen Friedensdienstbewegung über die Thematisierung der inneren Militarisierung in der DDR und beispielsweise der Verwicklung der nominalsozialistischen Länder in den internationalen Waffenhandel hin zur Identifizierung des Militärisch-industriellen Komplexes auch der Warschauer-Vertragsstaaten. Auf die Idee, dass die UFB „keine SED-kritische Dimension“ (S. 69) habe erkennen lassen, ist damals weder im Westen, noch im Osten jemand gekommen und kann auch im Nachhinein nicht herbeikonstruiert werden. Richters Hinweis, dass die sich parallel entwickelnde ökologische Bewegung und der industrialisierungs- und konsumkritische Ansatz der Basisgruppenmehrheit mit den Normen eines von der SED-Führung auch in der DDR-Bevölkerung erzeugten Konsum-, Karriere- und Wachstumsdenkens kollidierte, was die Gruppen aus deren Sicht zu Exoten stempelte, ist gleichwohl richtig. Auch dabei gilt aber wieder, dass die hier ebenfalls enthaltene Absage an Normen der westlichen Konsum- und Wachstumsgesellschaft den „SED-kritischen Bezug“ keineswegs relativierte.
Den von Richter untersuchten Gruppen IFM, AKSK und Arche sind offensichtlich die Normenbezüge Menschenrechte, Solidarität und Umweltschutz zugeordnet. Deren „Oppositionstauglichkeit“ korrespondierte nach Richters Konzept mit der Reife von Vernetzung (Struktur) und „Eigenöffentlichkeit“. Für den Zeitabschnitt bis 1987 bescheinigt Richter der IFM herrschaftskritische Kapazität, obwohl sie sich neben systemfremden auch auf systemimmanente Normen berief. Der AKSK blieb im Wesentlichen „Opposition in der Amtskirche“ und den Umweltgruppen gestand Richter „äußerst beschränkte politische Sprengkraft“ zu. Dann beschreibt er den fortschreitenden Politisierungsprozess 1987-89, in den der (gescheiterte) Überfall der Sicherheitsorgane auf die Umweltbibliothek und der (wirkungsvollere) Angriff auf die oppositionellen Gruppen (namentlich auf die IFM) im Gefolge der Ereignisse um die Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 fiel. In dieser Zeit schritt der AKSK zur offensiveren „politischen Selbstermächtigung“, und es gründete sich die Arche. Die IFM dagegen war nach dem Januar 1988 temporär gelähmt. Richter geht hinsichtlich der Normen Solidarität und Umweltschutz von „Kristallisationspunkten politischer Gegnerschaft“ in Gestalt von AKSK und Arche aus, obwohl beide Vereinigungen (anders als die IFM) zunächst nicht antraten, „das politische System der DDR in Frage zu stellen“. Mit ihrer Radikalisierung konvergierten alle drei Strömungen in ihrem Anspruch auf demokratische Teilhabe als gesellschaftspolitisches Erfordernis. Richter beschreibt dies anhand der Teilnahme jener Gruppen am Unternehmen „Nachweis der Fälschung der Kommunalwahlen 1989“. Natürlich drängt sich die Frage auf, ob die normenbasierte Untersuchung der Geschichte etwa der „Kirche von Unten“, des Netzwerkes der Umweltbibliotheken oder des Friedrichsfelder Friedenskreises zu ganz ähnlichen Befunden führt, obwohl dort ein anderes Politikverständnis Ausdruck fand. Es ist immer problematisch, wenn bei einem Prozess der Politisierung und Ausdifferenzierung politisch alternativer Gruppen selektive Untersuchungen der Entwicklung genau eines Spektrums dieser Gruppen stattfinden – besonders wenn normenbasierte Kriterien in Anschlag gebracht werden sollen. Doch die Arbeit von Sebastian Richter und sein Ansatz sind höchst verdienstvoll. Sie reizen zur Auseinandersetzung und bereichern die Debatte um Zugänge zur Oppositionsforschung.
Anmerkungen:
[1] Bernd Gehrke, Manch Neues und ein Historikerstreit en miniature, IWK 2 (2003).
[2] Christof Geisel, Auf der Suche nach einem dritten Weg. Das politische Selbstverständnis der DDR-Opposition in den 80er Jahren, Berlin 2005, S. 43f.
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