: Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte. München 2002 : Propyläen Verlag, ISBN 3-549-07150-7 221 S. € 19,00

: Über Eichmanns Memoiren. Ein kritischer Essay. Frankfurt am Main 2001 : Campus Verlag, ISBN 3-593-36381-X 279 S. € 25,50

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Susanne Benöhr, Hochschule für Öffentliche Verwaltung/Universität Bremen

Zwei Jahrzehnte nach der Wannsee-Konferenz verwarf der Oberste Israelische Gerichtshof die Berufung von Adolf Eichmann. Er wurde am 1.6.1962 hingerichtet – es war das erste und das einzige Todesurteil in der Geschichte des Staates Israel 1. Eichmann, im Range eines SS-Obersturmbannführers, hatte die Konferenz im Auftrag von SS- Reichsführer Heydrich am 20. Januar 1942 in der Villa am Wannsee organisiert. Tagungsgegenstand war die „Endlösung der Judenfrage“. Der auf fünfzehn Schreibmaschinenseiten abgefasste Tagungsbericht darf in der Tat als das „vielleicht schändlichste Dokument der modernen Geschichte“ 2 bezeichnet werden. Eichmann und die Wannsee-Konferenz lassen sich nicht voneinander trennen – weder in thematisch noch personeller Hinsicht. Daher lohnt sich die Betrachtung der beiden jüngst erschienenen Bücher.

Das von Eichmann verfasste Protokoll der „Wannsee-Konferenz“ ist nur teilweise verständlich, was nicht zuletzt an der bürokratischen Geheimsprache liegt. Dennoch sprechen die Tabellen mit den jüdischen Bevölkerungszahlen in Deutschland und den besetzten Gebieten eine deutliche Sprache. Gleichwohl sind der Sinn und Zweck der Tagung nach wie vor umstritten. Die Klärung der Frage warum die „Wannsee-Konferenz“ stattfand, erfordert daher fast zwangläufig eine Analyse des historischen Kontextes. Diesen beleuchtet Mark Roseman in seiner Studie. Er vertritt die These, dass zwar eine Parallele zwischen Hitlers rhetorischen Drohungen in den zwanziger Jahren und dem Schicksal der Juden bestünde, es sich aber dennoch um eine komplizierte und keineswegs stringente Entwicklung gehandelt habe (S. 15). Angesichts dessen ist fraglich, welchen Stellenwert man der „Wannsee-Konferenz“ zubilligen soll.

Mark Rosemans Ansicht zufolge, symbolisiert die „Wannsee-Konferenz“ den Übergang vom „Massenmord zum Genozid“ (S.152). Bereits seit dem Spätsommer 1941 war mit dem „Experiment“ des Massenmordes an den sowjetischen Juden begonnen worden. Angesichts des Russlandfeldzuges war eine „territoriale Lösung“ – also die Abschiebung der Juden nach Madagaskar bzw. nach Sibirien – nicht mehr realisierbar. In diesem Zusammenhang sei der Entschluss für den Völkermord gefallen. Zwar hätte zum Zeitpunkt der Konferenz die Mordmethoden und die Orte noch nicht festgestanden, dennoch sei die Entscheidung für die „Endlösung“, die sämtliche Juden Europas mitumfasste, definitiv beschlossen worden. Folglich habe die Einladung zur Tagung in erster Linie dazu gedient, Heydrichs Führungsanspruch und seine Radikalisierungstendenzen im Hinblick auf antijüdische Maßnahmen zu bekräftigen, die Ministerialbürokratie zu Gehilfen und Mitwissern zu machen und schließlich das Problem der „Mischehen“ und „Halbjuden“ zu klären (S. 98, 125, 139 f).

Mark Rosemans Ausführungen sind solide, wenn auch nicht unbedingt neu. Das Buch lässt sich über weite Passagen gut lesen. Anzumerken ist jedoch, dass die sprachliche Qualität erheblichen Schwankungen unterworfen ist. Gerade im ersten Teil des Buches finden sich abwegige Formulierungen wie etwa der „Geruch des Holocausts“ (S. 44). Derartige Missgriffe sind unnötig und ausgesprochen peinlich. Davon einmal abgesehen gewinnt Marc Rosemans Studie einen ausgesprochen interessanten und innovativen Aspekt, sobald die Teilnehmer der Konferenz in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken (S. 126 f). Eichmann hatte die ministerielle und parteiliche Nomenklatura eingeladen, soweit sie mit der „Judenfrage“ befasst war. Eine prägnante Charakterisierung der Tagung gelingt dem Autor in diesem Zusammenhang, wenn er schreibt: „Wannsee war nicht das Lager der barbarischen Horden irgendeines primitiven Volks, das sich über seine Grenzen hinweg ausdehnte und alles niedermachte, was sich ihm in den Weg stellte. Man befand sich im vornehmen Ambiente einer eleganten Villa, in einem kultivierten Vorort einer der höchstentwickelten Hauptstädte Europas. Am Sitzungstisch nahmen fünfzehn gebildete, zivilisierte Staatsdiener Platz, die einer gebildeten, zivilisierten Gesellschaft angehörten und sich an die Regeln der Höflichkeit hielten.“ (S. 126)

Die Sitzung ist von den Praktikern und Nichtjuristen Heydrich und Eichmann federführend geleitet worden. Das ist insoweit beachtlich, weil, wie der Autor unterstreicht, die geladenen Tagungsgäste zum Großteil junge Männer waren, von denen die meisten Rechtswissenschaften studiert hatten (S. 97). Die sich daraus ergebenden Spannungen, wenn nicht Animositäten, veranlassten zumindest Eichmann, die geladenen Gäste genau zu beobachten. So war ihm noch Jahre später die Reaktion Wilhelm Stuckarts erinnerlich. Stuckart, erst neununddreißig Jahre alt, promovierter Volljurist, Stellvertreter des Reichinnenministers, war nicht zuletzt als Herausgeber der juristischen Zeitschrift „Reich, Volksordnung, Lebensraum“ allgegenwärtig (S. 129). Stuckarts gewissens- und skrupellose Haltung gegenüber den Juden fand ihre Ergänzung in einer streng-formaljuristisch angelegten Kodifikation und Auslegung der Gesetze. Eichmann bezeichnete Stuckarts Verhaltensweise während der Konferenz mit den folgenden Worten: “ Und die größte Überraschung wohl war, so habe ich es noch in Erinnerung (...) vor allen Dingen Stuckart, der stets Vorsichtige, der stets Zaudernde, der hier plötzlich mit einem ungewohnten Elan sich offenbarte.“ 3 Stuckart, den Eichmann als „sehr genauen und sehr heiklen Gesetzesonkel“ 4 beschrieb, verzichtete somit angesichts der „Judenfrage“ nicht nur auf formale Durchführungsrichtlinien, sondern er hat sich offenbar den Praktikern vom Reichssicherheitshauptmann, also konkret Heydrich und Eichmann, untergeordnet.

Das impliziert die Frage, ob die Regelung der „Judenfrage“ exemplarisch für die beabsichtigte Verlagerung der Entscheidungsebene von der Ministerialbürokratie zur Parteielite stand. In diesem Kontext muß man zunächst festhalten, dass der deutsche Beamtenapparat mit seiner juristischen Ausrichtung den Nationalsozialisten von jeher suspekt gewesen war 5. Im Gegensatz zum italienischen Faschismus, der es verstand, die Beamten konsequent in den Staatsapparat zu integrieren, erklärten die Nationalsozialisten den Staats- und Beamtenapparat zum Gegner, der im Zuge einer „schleichenden Revolution“ 6 von nationalsozialistischen Funktionsträgern infiltriert, übernommen und kontrolliert werden sollte 7. Freilich erwies sich häufig die mangelnde Fachkompetenz der NSDAP-Funktionäre als Hemmnis. Die Klage von Reichinnenminister Frick, dass bei den meisten Parteifunktionäre eine Divergenz zwischen der politischen Qualifikation und dem fachlichen Wissen und Können bestünde 8, trifft allerdings auf Eichmann nicht zu. Das tritt nach der Lektüre von Irmtrud Wojaks Buch klarer denn je zutage. Anhand der von Eichmann im Gefängnis unter dem Titel „Götzen“ niedergeschriebenen Aufzeichnungen und der Auswertung der Tonband-Interviews, die Eichmann in Argentinien dem niederländischen Journalisten Willem Sassen gegeben hatte 9, gelingt eine Neuinterpretation seiner Person 10.

Eichmann verfasste seine Autobiographie („Götzen“) während seiner Haft in Israel. Die Seiten sind – nicht zuletzt aufgrund des Prozesses Lipstadt versus Irving, der die Leugnung des Holocausts zum Gegenstand hatte – vom israelischen Generalstaatsanwalt freigegeben worden. Mittlerweile sind sie unter der Internetadresse www.hagalil.com/shoah/eichmann/goetzen.htm abrufbar. Eichmanns Memoiren und die Sassen- Interviews offenbaren in mehr als einer Hinsicht sowohl die „innere Tatseite“ als auch das ambivalente Verhältnis des Nicht-Verwaltungsfachmanns zum deutschen Beamtenapparat. Demnach trat die Konkurrenzsituation zur Verwaltung bereits während Eichmanns erstem eigenverantwortlichem Einsatz in Wien im Jahre 1938 klar hervor (S. 96). Dort war er maßgeblich damit beschäftigt, die Auswanderung der österreichischen Juden zu organisieren bzw. zu beschleunigen. Das Kompetenzchaos, das sich fast zwangsläufig nach dem „Anschluss Österreichs“ und den schweren antisemitischen Ausschreitungen vom 11. März 1938 eingestellte hatte, löste er auf seine Art: praktisch, geschickt und unter der Um- und Übergehung sämtlicher verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Eichmann war, wie Irmtrud Wojak treffsicher formuliert, ganz in seinem Element und ging voller Elan an die Arbeit (S. 96). Er ließ sich, wie er selber bemerkt, den ganzen Vorgang durch sein „Kasernenhofgehirn gehen“ 11 und präsentierte als erstes den Assessoren und Regierungsräten der Staatspolizeistelle Wien 12 eine Lösung, die in der „preußisch-deutschen Verwaltungsgeschichte noch nicht dagewesen“ 13 war.

Eichmann war kein Bürokrat, der seinen „Dienst nach Vorschrift“ durchführte. Er war eher ein hochmotivierter Parteifunktionär, der sich nicht scheute, gestandenen Regierungsräten ihre Unfähigkeit vorzuhalten und studierten Verwaltungsjuristen seine Pläne zu erläutern. Diese bestanden in der Vertreibung der Juden bei gleichzeitiger Beschlagnahme ihres gesamten Hab und Gutes. Das von ihm entworfene „Wiener Modell“ erschien den Nationalsozialisten so erfolgreich, dass es zum Vorbild für den deutschen Behördenapparat avancierte 14. Damit konstituierte sich im Zuge der „Judenfrage“ ein neuer „Funktionärs-Typus“, der einerseits der Parteielite (SS !) angehörte und andererseits - losgelöst von rechtlichen Beschränkungen - „Lösungsversuche schöpferisch gebären“ 15 konnte.

Auch in den folgenden Jahren agierte Eichmann effektiv, ideenreich und mit großer Zuverlässigkeit. Dabei ist besonders auffällig, wie häufig er beauftragt wurde, sich die Orte der Massenvernichtung anzusehen und Bericht zu erstatten. Ausgestattet mit einem eigenen Wagen und Chauffeur vergewisserte er sich über den Fortgang der Mordaktionen. Übertragen auf den heutigen Sprachgebrauch kann man Eichmann somit als den führenden „Manager der Judenvernichtung“ charakterisieren, ständig im Einsatz, durchsetzungsfreudig und auffallend engagiert, wenn nicht besessen, vom Gedanken der „Endlösung“.

Dies war nicht zuletzt der direkte Ausfluss seines uneingeschränkten Einsatzes für die „Volksgemeinschaft“. Gegenüber Sassen offenbarte er die Beweggründe seines fanatischen Judenhasses: “ Unsere Aufgabe für unser Blut und für unser Volk und für die Freiheit der Völker hätten wir erfüllt, hätten wir den schlauesten Geist der heute lebenden menschlichen Geister vernichtet. Denn das ist´s, was ich Streicher sagte, was ich immer gepredigt habe, wir kämpfen gegen einen Gegner, der durch viel tausendjährige Schulung uns geistig überlegen ist [...] Ein Volk, das heute über eine geschriebene, möchte ich mal sagen, 6000jährige Geschichte spricht [...], ein Volk, das vor sagen wir einmal 5000 Jahren, oder 6000 Jahren [...] gesetzgeberisch tätig gewesen ist. Daß die heutigen christlichen Kirchen sich dieser Gesetzgebung bedienten, ist für mich sehr deprimierend. Aber es besagt mir, daß es sich um ein Volk erster Größenordnung handeln muß, denn Gesetzgeber sind immer groß gewesen. Und aus diesen Erkenntnissen kämpfe ich gegen diesen Gegner. Und aus diesen Motivierungen heraus müssen sie verstehen, wenn ich sage, wenn 10,3 Millionen dieser Gegner getötet worden wären, dann hätten wir unsere Aufgabe erfüllt.“ 16

Eichmann dürfte daher auf der „Wannsee-Konferenz“ eine prominente Rolle zugefallen sein, denn niemand der Anwesenden verfügte über ein vergleichbares „Fachwissen“. Gegenüber Avner W. Less, der ihn in Jerusalem verhörte, beschrieb er hingegen seine Rolle während der Tagung mit folgenden Worten: „Ich weiß nicht, ob es sie es mir nachempfinden können Herr Hauptmann – ich bin mit der Stenotypistin in einer Ecke gesessen und da hat sich niemand um uns gekümmert, niemand. Da waren wir viel zu klein. Man hat uns nicht einmal beachtet, nicht einmal Heydrich.“ 17 Diese Einlassung entsprach nicht im mindesten der Wahrheit: Im Anschluss an die Konferenz nahmen Heydrich, Gestapo-Chef Müller und Eichmann bei einem Cognac am Kamin Platz, um sich nach den langen, anstrengenden Stunden der Ruhe hinzugeben und einen überwiegend erfolgreichen Tag ausklingen zu lassen 18.

Mark Rosemans und Irmtrud Wojaks Studie ergänzen sich in vielfältiger Weise. Sie ermöglichen sowohl einen detail- und faktenreichen Blick auf die „Wannsee-Konferenz“ als auch auf die Rolle Adolf Eichmanns. Vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Beamten- und Parteiapparats wird in Eichmann ein neuer „Funktionärs-Typus“ erkennbar, diensteifrig und äußerst versiert, dessen „kaltes Raffinement“ 19 und „Verschlagenheit“ 20 bei der Vernichtung der Juden drastisch erkennbar zu Tage trat.

Anmerkungen:
1 von Lang, Jochen (Hrsg.): Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 276.
2 Grenville, John A.S.: „Die Endlösung“ und die „Judenmischlinge“ im Dritten Reich, in: Büttner/Johe/Voss (Hrsg.): Das Unrechtsregime, Bd. 2, S. 91-121 (S. 108), zitiert nach: Roseman, Mark: Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte, Berlin 2002, S. 8.
3 Eichmann-Prozess, 79. Sitzung, 24. Juli 1961, in: Bundesarchiv, All. Proz. 6/58, Bl. B1 zitiert nach: Roseman, Mark (FN. 2), S. 141.
4 Eichmann-Prozess, 107. Sitzung, 24. Juli 1961, in: Bundesarchiv, All. Proz. 6/78, Bl. E1, zitiert nach Roseman (FN.2), S. 142.
5 Hitler, Adolf: Mein Kampf, München 1933 S. 426.
6 Diehl-Thiele, Peter: Partei und Staat im Dritten Reich, München 1969, S. 15.
7er, Diemut: Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems. Führerprinzip, Sonderrecht, Einheitspartei, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1987, S. 212.
8 Vgl. Schreiben Fricks an Lammers vom 28.5.1941, abgedruckt in: Mommsen, Hans: Beamtentum im Dritten Reich, Stuttgart 1966, S. 236.
9 Sassen war wie Eichmann ein Angehöriger der SS – und so sprach Eichmann völlig ungehemmt über seine Tätigkeit während des Nationalsozialismus.
10 Mommsen, Hans: Zur Einführung, in: Wojak, Irmtrud: Eichmanns Memoiren. Ein kritischer Essay, Frankfurt/New York 2001, S. 11.
11 Eichmann, Adolf: Götzen, Aufzeichnungen im Gefängnis, ISA Jerusalem, S. 82f, zitiert nach: Wojak, Irmtrud (FN. 10), S. 96.
12 Eichmann, Adolf: Götzen,/83/AE: 58, zitiert nach: www.hagalil.com/shoah/eichmann/goetzen.htm
13 Eichmann, Adolf: Götzen, Aufzeichnungen im Gefängnis, ISA Jerusalem, S. 82 f, zitiert nach Wojak, Irmtrud (FN. 10), S. 96.
14 Vgl. in diesem Zusammenhang die umfassende Studie von Safrian, Hans: Eichmann und seine Gehilfen, Frankfurt/Main 1995, S. 10 ff
15 Bundesarchiv (BArch), Nachlaß Eichmann, N 1497, DAT 1747/ I A, 30:44 ff, zitiert nach: Wojak, Irmtrud (FN. 10), S. 89.
16 BArch, Nachlaß Eichmann, N 1497, DAT 1747/X/C (Forts.)+ D, 6:44. und KX/C (Forts.), 408 ff. und 692 ff., KX/C (Forts.) + D, ab 0ff.; vgl. Sassen-Interview, Transkript, BArch, Unterlagen Servatius, All. Proz. 6/110, bd. 67, S. 715, zitiert nach: Wojak, Irmtrud (FN. 10), S. 63/64.
17 von Lang, Jochen (FN. 1), S. 82.
18 Sassen-Interviews, zit. in Eichmann-Prozess, 75. Sitzung, 20. Juli 1961, in: Bundesarchiv, All. Proz. 6/54, Bl. L1, in: Roseman, Mark (FN. 2), S. 142.
19 Less, Avner W.: Nachwort, in: von Lang, Jochen (FN. 1), S. 265.
20 aaO.

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