W. Schmale u.a.: Privatheit im digitalen Zeitalter

Cover
Titel
Privatheit im digitalen Zeitalter.


Autor(en)
Schmale, Wolfgang; Tinnefeld, Marie-Theres
Erschienen
Anzahl Seiten
207 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Marcel Berlinghoff, Historisches Seminar, Universität Osnabrück

Ein Band über Privatheit im digitalen Zeitalter, der mit kulturhistorischen Überlegungen über „poetische Geschichten von glanzvollen öffentlichen und gehegten privaten Gärten“ (S. 14) beginnt? Schon der Einstieg in Wolfgang Schmales und Marie-Theres Tinnefelds Zusammenstellung einzeln und gemeinsam verfasster Texte räumt jegliche Vorerwartungen beiseite und macht der Neugier Platz. Wird hier gleich ein kunstvoller Bogen zu einer technisch-juristischen Auseinandersetzung des Verhältnisses von Privatheit und Öffentlichkeit unter den Bedingungen einer grenzüberschreitenden digital vernetzten Medien- und Alltagswelt gespannt? Oder folgt ein Aufruf, den Wert der Privatheit mal ohne Smartphone im Park oder Garten zu erleben?

Die Professorin für Datenschutz und Wirtschaftsrecht an der Hochschule München und der Wiener Historiker haben sich in den letzten Jahren wiederholt zu Freiheit und Schutz von Daten im digitalen Zeitalter zu Wort gemeldet. Nun haben sie eine Auswahl dieser Beiträge vorgelegt, die durch zwei eigens für den Band geschriebene Kapitel umklammert werden. Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens sind offensichtlich: auf der einen Seite ein breiter Ausblick über Debatten der vergangenen Jahre, die durch grundsätzlichere Überlegungen verbunden werden; auf der anderen Seite die Gefahr von Redundanzen, da die Texte zwar für die Neuveröffentlichung aktualisiert, jedoch nicht vollkommen neu verfasst wurden.

Einleitend begibt sich Tinnefeld auf einen breiten, mitunter eklektischen Gang durch das sich wandelnde Verhältnis von Gärten als Orten des Öffentlichen wie des Privaten und der Privatheit als solcher. So wird der Baum der Erkenntnis im biblischen Garten Eden als Beleg für die zentrale frühzeitliche Stellung des Themas Privatheit gedeutet: Die von den Menschen empfundene Scham nach dem Genuss der Früchte des Baumes weise auf den grundlegenden Wert von intim-privaten Rückzugsräumen hin (S. 21). Neben weiteren, mal mehr oder weniger auf das Thema bezogenen Überlegungen zur Rolle des Gartens baut Tinnefeld eine Analogie von der Bedeutung der sinnlichen Erfahrung der Gärten der Blumeninsel Mainau für die „Grüne Charta“ von 19611 zur „Sinnenfälligkeit“ von Grundrechten, insbesondere des Rechts auf Privatheit und Datenschutz: Dieses Recht müsse für die Menschen erfahrbar sein, um sich seinen Wert in Erinnerung zu rufen (S. 18).

Das sich anschließende, von Schmale eigens für den Band geschriebene Überblickskapitel zur Geschichte der informationellen Selbstbestimmung spannt ebenfalls einen weiten Bogen, nähert sich aber zumindest dem im Buchtitel angekündigten Thema. Von einer Definition des Verhältnisses zwischen Kommunikation und Daten über die Unterscheidung informationeller Selbst- und Fremdbestimmung hin zu einem historischen Überblick von „Informationsordnungen“, der sich weitgehend auf die in den 1980er-Jahren erstmals erschienene „Geschichte des privaten Lebens“2 stützt, geht es weiter zu historischen Beispielen staatlichen Strebens nach Informationsmacht bis hin zu Foucaults Konzept der Biopolitik. Dabei finden sich interessante Einsichten, etwa diejenige, dass „informationelle Selbstbestimmung […] weder autark noch autonom, sondern immer nur im [veränderlichen] sozialen Verbund“ funktioniere (S. 44). Auch die Ausführungen über Privatheit als essentiellem Bestandteil von Identität oder der Identifizierung und Kontrolle ausgewählter, als „fremd“ markierter und damit erst konstruierter Gruppen in der Neuzeit lesen sich mit Gewinn. Das Kapitel endet jedoch mit Hinweisen auf die aktuelle Informationsordnung staatlicher „Sicherheitsdispositive“, ohne dabei die Besonderheiten des Digitalen zu würdigen. Dass die Belegdichte zu den Versuchen preußischer und britischer Migrationskontrolle höher ist als zu heutigen digitalen Herausforderungen der Privatheit, unterstreicht diese Gewichtung.

Die folgenden Beiträge, die zwischen 2005 und 2012 in den Fachzeitschriften „Datenschutz und Datensicherheit“ (DuD) und „MultiMedia und Recht“ (MMR) erschienen sind, bleiben auf dem eingeschlagenen Weg. Hier ein Plädoyer für die Bedeutung des Datenschutzes, das auf einer weitschweifigen Aufzählung der Gefährdungen von Privatheit ruht, die bis zum Widerstand der Weißen Rose und den Folter- und Medienskandalen des irakischen US-Militärgefängnisses von Abu Ghraib reicht; dort eine Auseinandersetzung mit Staatstrojanern, Inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern und Kafkas Parabel „Der Bau“. Mal eine Betrachtung des Verhältnisses von Informationsfreiheit und Datenschutz aus Anlass der Wikileaks-Debatte, mal der Aufruf, eine europäische Identität durch Grundrechte zu verwirklichen, zu denen insbesondere der Datenschutz gehöre. Wiederum wechseln sich bedenkenswerte Einsichten und wertvolle kulturhistorische Hinweise mit ärgerlichen Wiederholungen und Ungenauigkeiten ab. Außer der Forderung nach einer Wertschätzung der Privatheit auch im digitalen Zeitalter bleiben die Bezüge zum im Buchtitel angekündigten Thema jedoch marginal.

Stattdessen werden die Autoren nicht müde, die große Bedeutung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und 2008 zu betonen. Zudem weisen sie wiederholt auf die Beispiele gesellschaftlicher Ausgrenzung und Ermordung von Juden, Sinti und Roma in der deutschen (und europäischen) Geschichte hin. Natürlich gibt es bedeutende Bezüge zwischen staatlicher Datensammlung und Genozid, auf die schon in den 1980er-Jahren Götz Aly und Karl Heinz Roth aufmerksam gemacht haben3 und die auch in der aktuellen Diskussion von Zeitzeugen erinnert werden.4 Doch reicht ein mit vehementem moralischem Impetus vorgetragener Warnruf vor den möglicherweise mörderischen Folgen informationeller Fremdbestimmung nicht aus, um die Besonderheiten der Privatheitsgefährdung in Zeiten der Erfassung digitaler Massendaten zu erklären. Der Verweis auf die Forderung nach „Datenschutz als Bildungsaufgabe“ bleibt am Ende des sechsten Kapitels stehen, ohne diese weiter auszuführen (S. 145).5

So endet das Buch mit einem „modernen Kassandraruf“ (S. 147) Tinnefelds und Schmales, der noch einmal einzelne Gefahren der Privatheit – diesmal auch verstärkt aus dem digitalen Kontext – wiederholt und zu einem stärkeren Engagement der Bürger für ihre Grundrechte aufruft: Wie die bürgerlichen Freiheiten seit ihrer Formulierung im 18. Jahrhundert stets aufs Neue erkämpft und verteidigt werden mussten, so müssten auch die Grundrechte auf Privatheit und Datenschutz immer wieder von mutigen Bürgern erstritten werden (S. 165). In diesem letzten Kapitel werden zwar einzelne digitale Herausforderungen für Privatheit genannt und ansatzweise erklärt: die Übermacht Googles, RFID-Chips, Video-Überwachungen öffentlicher Orte, Vorratsdatenspeicherung, Hacking privater Netzwerke, der Fernzugriff auf private Kameras und Mikrophone oder Geheimdienstprogramme wie Prism. Eine systematische Analyse der Gefährdung von Privatheit in der digitalen Welt bietet jedoch auch dieses Kapitel nicht.

„Privatheit im digitalen Zeitalter“ ist ein engagiertes Plädoyer für den Schutz individueller Privatheitsrechte, das trotz weit ausgreifender Rückblicke eine angemessene historische Tiefenschärfe vermissen lässt. So wird bereits in den ersten Sätzen des Vorworts und auch wiederholt in den folgenden Kapiteln die (tatsächlich elementare) Bedeutung von Privatheit „für eine funktionierende offene Demokratie“ (S. 9) mit ihrem hohen Stellenwert seit Urzeiten verbunden. Zwar wird darauf verwiesen, dass „die Vorstellung des Privaten, über seine Funktion und seine Gefährdung […] sich im Laufe der Jahrtausende gewandelt“ habe (ebd.); der Privatheitsbegriff bleibt allerdings zu unbestimmt, um diesen Wandel nachzuzeichnen. Stattdessen wird wiederholt darauf verwiesen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (und der damit einhergehende Schutz vor informationeller Fremdbestimmung) sowohl im deutschen Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und Grundrechtecharta begründet, vom deutschen Verfassungsgericht wiederholt bestätigt und an aktuellen Problemlagen ausgebaut wurde. Das ist richtig und wichtig, doch wäre es interessant zu erfahren, wie diesem nationalen oder regionalen Recht in einem globalen digitalen Raum zur Geltung verholfen werden kann.

Der Band macht deutlich, dass der Schutz der Privatheit keine Frage ist, die sich erst seit zehn oder zwanzig Jahren stellt. Grundlegende Normen des Zusammenlebens müssen auch unter neuen Herausforderungen durchgesetzt, bürgerliche Freiheitsrechte stets aufs Neue erkämpft werden. Offen bleibt jedoch, wie dies gegenüber transnational agierenden nichtstaatlichen Akteuren gelingen soll. Wie beispielsweise sollen Geheimdienste anderer Staaten zur Einhaltung deutscher oder europäischer Privatheitsnormen gebracht werden, wenn dies nicht einmal bei den eigenen Diensten gewährleistet ist?

Die Lektüre gleicht dem eingangs erwähnten Gartenspaziergang. Man wandelt mal hierhin, schnuppert mal dort hinein, genießt den Anblick – und gelegentlich entdeckt man störendes Unkraut. Ein erbauliches Unterfangen, das vielleicht sogar Lust aufs „Gärtnern“ macht, aber keine Anleitung hierzu liefert. Leser/innen, die sich einmal näher mit unterschiedlichen Aspekten der aktuell diskutierten Problemlagen um Datenschutz und Privatheit befassen möchten, ohne sich in juristischen oder technischen Details zu verlieren, sei der Band daher als anregender Einstieg empfohlen, etwa als sommerliche Lektüre im Garten. Eine befriedigende Analyse der Bedeutung von Privatheit im digitalen Zeitalter, gar das im Klappentext des Verlags versprochene „Referenzwerk“, ist das Buch hingegen nicht.

Anmerkungen:
1 Lennart Bernadotte, Grüne Charta von der Mainau, Faltblatt, 1961; siehe z.B. <http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0076_mai_de.pdf> (01.08.2014).
2 Philippe Ariès / Georges Duby (Hrsg.), Histoire de la vie privée, 5 Bde., Paris 1985–1987; dt.: Geschichte des privaten Lebens, 5 Bde., Frankfurt am Main 1989.
3 Götz Aly / Karl Heinz Roth, Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus, Berlin 1984.
4 Vgl. Oliver Das Gupta, „Man hätte sie erwischt – wenn die Ämter wie heute vernetzt gewesen wären“. Speer-Tochter Schramm über ihre jüdische Lehrerin, in: Süddeutsche Zeitung, 02.04.2012, <http://www.sueddeutsche.de/politik/speer-tochter-schramm-ueber-ihre-juedische-lehrerin-man-haette-sie-erwischt-wenn-die-aemter-wie-heute-vernetzt-gewesen-waeren-1.1323992> (01.08.2014).
5 Dabei wird lediglich auf den Beitrag eines Dritten verwiesen: Edgar Wagner, Datenschutz als Bildungsaufgabe, in: Datenschutz und Datensicherheit 34 (2010), S. 557–561.