R. Wolters: Die Schlacht im Teutoburger Wald

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Titel
Die Schlacht im Teutoburger Wald. Arminius, Varus und das römische Germanien


Autor(en)
Wolters, Reinhard
Erschienen
München 2008: C.H. Beck Verlag
Anzahl Seiten
254 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Peter Kehne, Historisches Seminar, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

Wenn sich ein bedeutendes historisches Ereignis zum 2000sten Mal jährt, produziert dies in der Regel nicht nur Ausstellungen, sondern auch eine Fülle von Buchpublikationen, die breitere Leserschichten informieren und in großer Zahl verkauft werden sollen. Das vorliegende, in weiten Teilen populärwissenschaftlich gehaltene Buch verdankt seine Existenz diesem Umstand; dass es dem Beck-Verlag jedoch gelang, dafür mit Reinhard Wolters einen der derzeit renommiertesten Kenner der frühkaiserzeitlichen Germanienpolitik zu gewinnen, ist freilich für sämtliche Leserkreise vorteilhaft. Das Buch gliedert sich in eine Einleitung, acht darstellende Kapitel, einen Epilog, diverse Verzeichnisse und Register. In der Einleitung (S. 9-16) referiert Wolters vergangenes und gegenwärtiges Interesse an der so genannten „Varusschlacht“ und problematisiert verschiedenartigste Bezüge zu diesem Ereignis, dessen Verlauf den Quellen nicht zufrieden stellend zu entnehmen ist und dessen Lokalisierung strittig war, ist und vermutlich bleiben wird. Schon hierher hätte der Hinweis gehört, dass die „‚Schlacht im Teutoburger Wald‘ vollends erst eine aus Tacitus hergeleitete Begriffsbildung der Frühen Neuzeit“ ist (S. 120). Kapitel 1 mit dem absurden Titel „Der Barbar als Nachbar“ (S. 17-35) diskutiert am Ende zwar den römischen Germanenbegriff, keineswegs aber das antike ‚Barbarenbild‘, sondern schildert allgemeinverständlich die Vorgeschichte der augusteischen Germanienoffensiven seit Caesars Eroberung Galliens. Das zweite Kapitel „Roms Vordringen bis zur Elbe“ (S. 36-52) befasst sich mit den Drususfeldzügen (12-9 v.Chr.), wobei Wolters nicht nur die von ihm wesentlich mit rekonstruierte Ereignisgeschichte referiert, sondern gerade hinsichtlich der Motive römischer Germanienpolitik neueste Forschungsergebnisse einbezieht und gegensätzliche Interpretationsrichtungen vorstellt.

Kapitel 3 „Römische Herrschaft in Germanien“ (S. 53-74) rekapituliert die wenigen Quellenzeugnisse für den Zeitraum 8 v. bis 9 n.Chr., bietet eine kurze, aber gute Übersicht über die teilweise erst jüngst entdeckten römischen Plätze im rechtsrheinischen Germanien und beantwortet (S. 71ff.) positiv die viel gestellte Frage: „Gab es eine ‚Provincia Germania‘?“ Ob allerdings die These eines neuen, geographisch auf den Raum zwischen Rhein und Elbe reduzierten Germanien-Begriffs Akzeptanz findet und ein singulärer dendrochronologischer Befund aus Waldgirmes Wolters’ Annahme rechtfertigt, „schon viele Jahre vor der Ankunft des Varus von Germanien als einer ‚Provinz‘ sprechen“ zu dürfen (S. 74), sei hier füglich bezweifelt. Kapitel 4 „Karrieren im Dienste Roms“ (S. 75-99) zieht Parallelen zwischen Varus und Arminius, die Wolters vorurteilsfrei vor dem Hintergrund ihrer Familien und Laufbahnen betrachtet. Sehr förderlich für das trefflich gezeichnete Varus-Bild ist die Interpretation numismatischer Zeugnisse durch einen Münzexperten, der sehr überzeugend den Aussagegehalt des wenig individuelle Züge aufweisenden Varus-Porträts relativiert. Zum wissenschaftlichen Arminius-Bild referiert Wolters wiederum nur bekannte Auffassungen, ohne explizit eigene Positionen zu beziehen. Zuzustimmen ist ihm etwa in der Ablehnung „regulärer cheruskischer Hilfstruppen“ in augusteischer Zeit (S. 97); während es der ohnehin wenig plausiblen Annahme, cheruskische Auxilien wären im Pannonischen Krieg (6-9 n. Chr.) eingesetzt worden, an Beweisen fehlt. Auch die Behauptung, dass Arminius von Velleius Paterculus „nicht nur als Gegenspieler, sondern geradezu als Gegenentwurf zu Maroboduus“ präsentiert wird (S. 98), ist nicht haltbar, zumal diese Auffassung eindeutig die anachronistische Kenntnis der beinahe ein Jahrhundert später von Tacitus in seinen Annales verfassten Komposition zur Voraussetzung hat.

Im fünften Kapitel gibt Wolters einen souveränen Überblick über „Die schriftliche Überlieferung zur Varuskatastrophe“ (S. 100-124), indem er kurz auf den Grabstein des Caelius eingeht und ansonsten sinnvollerweise den einzigen zusammenhängenden und als zuverlässig eingestuften antiken Bericht der Schlacht bei Cassius Dio als Informationsgrundlage nimmt. Diese wird im Wesentlichen zitiert oder paraphrasiert, weniger inhaltlich ausgedeutet; ähnlich wird mit den Parallelüberlieferungen (und Gegenberichten) bei Tacitus, Velleius und anderen verfahren, die in ihrem Informationsgehalt aufeinander bezogen und zutreffend beurteilt werden. Verlaufsrekonstruktionen und Lokalisierungsfragen geht Wolters hier wie auch anderenorts bedauerlicherweise konsequent aus dem Wege. Die vor allem von Archäologen vielfach gestellte Frage nach der Glaubwürdigkeit dieser Quellenberichte bejaht Wolters völlig zu Recht unter anderem mit dem Verweis auf Augenzeugenberichte, „eine Überlieferung aus wechselnden germanischen Perspektiven“ und „eine Kanonisierung“ der Historiographie, „die zumindest was den Gang der Ereignisse betraf, diese nicht dem gestalterischen Belieben späterer Autoren zur freien Disposition überließ“ (S. 116). Dem Dio-Bericht wird auch hinsichtlich topographischer Beschreibungen korrekt „eine differenziertere Sicht der Verhältnisse“ bescheinigt (S. 117). Nahezu mustergültig ist Wolters Skizze der politischen Hintergründe der Erhebung, der Beteiligten und der den Quellen abzulesenden Eigendynamik (S. 120ff.). Besser wurde dieses auf beschränktem Raum wohl nie resümiert. Kapitel 6 stellt die Frage: „Die Varuskatastrophe als epochale Wende?“ (S. 125-149), die Wolters unmissverständlich und zu Recht mit dem Verweis auf die römischen Reaktionen verneint, die vor dem Abbruch der Germanicusfeldzüge keinen Zielwechsel in Roms Germanienpolitik erkennen lassen. Laut Wolters hatte die Niederlage des Varus für Augustus „keine politischen Konsequenzen von Dauer“ und „war ein nicht weiter erwähnenswerter, zudem sicherlich bald behobenen ‚Betriebsunfall‘“ (S. 136). Der Rest ist Arminius, seiner Feldherrnkunst, Stellung und Ermordung als Resultat innenpolitischen Scheiterns sowie dem Schicksal der Varus-Nachkommen und der Verzerrung des Varusbildes seit tiberischer Zeit (S. 146ff.) gewidmet.

Kapitel 7 behandelt „Die Suche nach dem Ort der Varuskatastrophe“ (S. 150-173) seit Otto von Freising und den Humanisten. Wolters erwähnt kurz die vier Haupttheorien, bevor er ausführlich die archäologischen Befunde eines Kampfplatzes bei Kalkriese behandelt. Der Rekapitulation der wichtigsten Argumente von Befürwortern der wohl verfehlten Theorie einer dortigen Lokalisierung folgt eine differenzierte Analyse vieler Fakten, die sich mit der These von Kalkriese als Stätte der Varusschlacht nicht vereinbaren lassen. Wolters’ ausgewogene Betrachtung und professionelle Ausdeutung des Datierungswertes der Kalkrieser Fundmünzen verdeutlicht die engen Margen numismatischer Datierungsmöglichkeiten, die zwar einen terminus post quem (7/9 n.Chr. oder später), aber eben keinen terminus ante quem indizieren. Das Fehlen frühtiberischer Münzen und Gegenstempel im Kalkriese-Befund kann aus methodischen Gründen die Einordnung dieses Kampfplatzes in die Germanicusfeldzüge nicht ausschließen, zumal deren Horizont im archäologischen Fundgut östlich des Rheins unverständlicherweise fehlen würde, wäre er – wofür Wolters auch hier plädiert – nicht mit dem Haltern-Kalkriese-Horizont identisch. Einige Gegenstempel und besonders die Inschrift einer legio I in Kalkriese (vgl. S. 173) datieren diesen Komplex eindeutig nach 9 n.Chr. oder sogar in die Zeit der Germanicusfeldzüge. Bei alledem verwendet Wolters methodisch korrekt viele Konjunktive. Ob diese in Zeiten allgemeinen Sprach- und Bildungsverfalls allerdings vom avisierten Publikum verstanden werden und dieses nicht eher klar formulierte Schlussfolgerungen und Alternativdeutungen benötigt, sei hier in Frage gestellt. Weit wesentlicher ist jedoch Wolters’ Verweis auf „rätselhafte Befunde“ (S. 171ff.), die für bekannte Plätze wie Haltern und Waldgirmes archäologisch „mehrere Belegungsphasen bzw. Unruhehorizonte und abermalige Anwesenheit von Römern“ (womöglich nach der Varusschlacht) „anzuzeigen scheinen“.

Das achte Kapitel „Von Arminius dem Cherusker zum deutschen Hermann“ (S. 174-201) geht kurz auf römische Germanienpolitik des 1. Jahrhunderts, eine Wandlung des Germanenbegriffs und das Verhältnis „germanisch – deutsch“ ein, bevor es sehr kenntnisreich die humanistische „Wiederentdeckung des Arminius“ (S. 178ff.), dessen literarische Verarbeitung und politische Funktionalisierung in Deutschland skizziert, die mit der Errichtung des Hermannsdenkmals bei Detmold einen vorläufigen Höhepunkt erreichte, aber auch heute noch enorme Wirkungen zeigt. Wolters scheut sich hierbei (S. 198ff.) nicht, auf anhaltende „Varusschlachten“, touristische und kommerzielle Vermarktungskonzepte in Kalkriese („‚Varusschlacht‘ soll Marke werden“, „Römer-Mett“ und Rock auf dem Schlachtfeld mit „Fury in the Slaughterhouse“) hinzuweisen, die gegenwärtige Rezeptionsformen darstellen. Im Epilog (S. 202-210) kommt Wolters auf antike Urteile über Arminius, die Wirkungsgeschichte seiner taciteischen Würdigung als liberator haud dubie Germaniae und der stetigen Verdichtung des Tacitusurteils zu sprechen, woraus „erst [...] der ‚Schlacht im Teutoburger Wald‘ [...] der Rang einer historischen Wendemarke“ zuwuchs (S. 208). Alles in allem hat Wolters hiermit das derzeit wohl beste Buch zum Varusschlacht-Komplex vorgelegt. Studierenden, Archäologen und anderen althistorisch interessierten Laien bietet es verlässliche Orientierungen – kaum Neues freilich der darob wohl eher enttäuschten Fachwelt, was nicht zuletzt daran liegt, dass Wolters überwiegend Bekanntes wiedergegeben, viele Kontroversen nicht ausführlicher behandelt, seine fundamentale Kalkriese-Kritik bereits anderenorts publiziert und deren radikale Schlussfolgerungen hier nicht pointiert hat.

Kommentare

Von Oppitz, Peter 20.12.2008

Reinhard Wolters’ Kritik an der Zuordnung der archäologischen Funde am Kalkrieser Berg erscheint mir sehr zutreffend. Noch deutlicher wird der „Germanicus-Horizont“, wenn die Münzfunde, besonders die Legionsdenare und die Gegenstempel, mit einbezogen werden. Die Auflösung der Marke C.VAL (ligiert) zu Caius Numonius Vala wird von den Kalkriese Protagonisten gern als Argument pro Varusschlacht gebraucht. Dabei verliert man aus den Augen, dass es höchst ungewöhnlich ist für einen Legaten, das Recht zur Kontermarkierung zu bekommen. Weiter muss man sich fragen, mit welchem persönlichen Geld er eine solche Donation bezahlen wollte und welches Interesse er an einer solchen Spende gehabt haben könnte, die letztendlich kaum ihm selbst, sondern dem römischen Reich von Nutzen gewesen wäre. Hätte er das Geld des amtierenden Kaisers verteilt, wäre es seine Pflicht gewesen den Spender zu kennzeichnen, sonst hätte es Ärger wegen einer ungebührlichen Anmaßung geben können. Im Allgemeinen erscheint in Germanien in dieser Zeit um Christi Geburt das Zeichen von Feldherren als Gegenstempel, besonders wenn bei ihnen dringend Geld gebraucht wird. Die Auflösung der Marke C•VAL, die García Bellido gibt 1, zu Legion (Centurie der) V Alaudae, würde ganz zu der kritischen Beurteilung der Funde am Kalkrieser Berg passen, denn die V. Legion war bekanntlich an dem Zug von Germanicus beteiligt.

Leider wurden die Fragen zur Verlaufsrekonstruktion der Varusschlacht von Wolters ausgespart, der Rezensent bemerkt das zwar ebenfalls, aber die Diskussion bleibt weiter offen. Bei Tacitus (ann. 2,7) steht der Satz „Doch hatten sie [die Germanen] vorher den für die Legionen des Varus jüngst errichteten Grabhügel und einen alten, dem Drusus geweihten Altar zerstört.“ In dem Satz sind zwei Zeitangaben enthalten. Die eine (der jüngst, nuper, errichteten Grabhügel) bezieht sich offensichtlich auf den in ann. 1,62 (aus dem Jahr 15 n.Chr.) erwähnten Tumulus. Die andere Zeitangabe (den alten, veterem, dem Drusus geweihten Altar) weist auf ein früheres Jahr hin. Da vor Germanicus kein römischer Feldherr auf dem Varusschlachtfeld war, kann der Altar nur von den Varuslegionen errichtet worden sein (oder noch früher). Er hatte offensichtlich die Kämpfe der Varusschlacht unbeschadet überstanden und war zusammen mit dem Grabhügel zu einer Markierung des Schlachtfeldes geworden. Dieser Altar war sicherlich aus Stein gebaut worden, andernfalls wäre er wohl verbrannt worden oder das Holz wäre inzwischen stark verfault. Der Altar und ebenso die in ann. 1,61 erwähnte Tribüne (tribunali), von der Arminius die Feldzeichen der Römer verhöhnte, gehören eher zum „Inventar“ eines über Wochen erbauten auf Dauer angelegten Lagers, auf keinen Fall zu einem flüchtigen Marschlager. Dort wird so etwas wohl kaum gebraucht. Neben diesen beiden Merkmalen gibt es in ann. 1,61 und 62 eine ganze Reihe Hinweise, die das Kampfgeschehen der Varusschlacht in das Innere eines Kastells lokalisieren. Typisch für die Berichte an beiden Stellen (ann. 1,61–62 u. 2,7) ist die nüchterne, klare, militärisch knappe Sprache, die keinen Verdacht auf eine gezielte Irreführung des Lesers aufkommen lässt.

Wenn wir an die Schilderung von Cassius Dio denken, die von einem beklemmend tragischen Zug der drei Legionen während drei oder vier Tagen berichtet, an denen die Legionäre und ihre Führer verzweifelt um ihr Leben kämpfen und schließlich sogar in hoffnungsloser Lage Selbstmord begehen, sollen wir uns vorstellen und auch noch glauben, dass diese Männer noch eine Tribüne und einen Altar aus Stein errichtet haben. Diese Mitleid heischende, dramatische Darstellung von Dio gerät dann ins Zwielicht. Nicht allein dieser eine Punkt weckt Bedenken. Zusammen mit den vielen Unglaubwürdigkeiten, die Paul Höfer in seinem Buch „Die Varusschlacht, ihr Verlauf und ihr Schauplatz“ (Leipzig 1888) kritisch unter die Lupe nimmt, stellt sich die Frage, ob wir Cassius Dio an dieser Stelle uneingeschränkt vertrauen sollten. Wir haben uns daran gewöhnt, mit Theodor Mommsen den Historiker Lucius Annaeus Florus einen „rhetorisierenden Kompilator“ zu nennen und an seinen Aussagen zu zweifeln. Man kommt nicht umhin auch bei Dio zu fragen, ob sein Patriotismus und seine Begeisterung für die großartigen Leistungen Roms bei allen Passagen eine ausreichende Wahrheitstreue zugelassen hat. Er schrieb selbst den folgenden Satz „Ergänzend soll indessen auch meine persönliche Ansicht nach Möglichkeit hinzutreten, soweit sie eben imstande war, aus der großen Fülle des Gelesenen, Gehörten und Selbsterlebten ein Urteil abzuleiten, das sich von dem allgemeinen Gerede unterscheidet“ (53,19,6). Gustav Adolf Lehmann hat verdienstvollerweise untersucht, welches Vertrauen wir den Texten von Tacitus entgegenbringen können.2 Diese grundsätzliche Frage ist für Historiker nichts Ungewöhnliches, den sie prüfen immer wieder ihre Quellen auf Verlässlichkeit. Eine solche Studie aus berufener Feder fehlt leider zu Cassius Dio, besonders weil inzwischen die Geschichtswissenschaft nach Theodor Mommsen vielerlei Erkenntnisse gewonnen hat und nicht nur die Vorväter repetiert.

Anmerkungen:
1 Maria Paz García Bellido, Numismatic documentation on the arrival of Spanish troops in Gallia and Germania during the Augustan and Tiberian period, in: Lehmann, Gustav Adolf/ Wiegels, Rainer (Hrsg.), Römische Präsenz und Herrschaft im Germanien der augusteischen Zeit, Göttingen 2007, S. 161–181.
2 Gustav Adolf Lehmann, Tacitus und die Dokumente – einige Überlegungen, in: Lehmann, Gustav Adolf/ Wiegels, Rainer (Hrsg.), Römische Präsenz und Herrschaft im Germanien der augusteischen Zeit, Göttingen 2007, S. 419–430.


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