I. Richter: Katholizismus und Eugenik

Titel
Katholizismus und Eugenik in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Zwischen Sittklichkeitsreform und Rassenhygiene


Autor(en)
Richter, Ingrid
Erschienen
Paderborn 2001: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
572 S.
Preis
€ 51,60
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Michael Schwartz, Institut für Zeitgeschichte München Außenstelle Berlin

Seit 15 Jahren erlebt die Geschichtsschreibung zur Eugenik tiefgreifende Wandlungen. Der lange Zeit erkenntnisleitende Bezugspunkt auf die nationalsozialistische Rassenhygiene und die diesbezüglichen NS-Verbrechen (die Zwangssterilisation von Hunderttausenden, zuweilen auch unter Einbeziehung der „Euthanasie“-Tötungsverbrechen) sieht sich seither durch eine breiter angelegte internationale Vergleichsperspektive, aber auch durch tiefer schürfende Studien zur deutschen Eugenik-Entwicklung vor 1933 deutlich relativiert und als radikaler Sonderfall neu bewertet. War die ältere Forschung strikt geistesgeschichtlich oder traditionell-politikgeschichtlich orientiert, erfolgt in der aktuellen Eugenik-Historiographie die Wende zu einer „Sozialgeschichte der Ideen“ und einer darauf basierenden Geschichte eugenikpolitischer Praxis. Dabei mündete die sozialgeschichtliche Aufarbeitung eugenischer Organisationen und ihrer Verortung in den wechselnden politischen Systemen Deutschlands zwischen 1890 und 1945 1 in die Erforschung pro-eugenischer „Pressure-groups“ in sozio-politischen Milieus des Kaiserreiches und der Weimarer Republik. Insbesondere die Analyse der lange unbeachteten oder fehlinterpretierten Geschichte einer „Sozialistischen Eugenik“ zwischen 1890 und 1933 2 führte zur klaren Unterscheidung zwischen NS-Rassenhygiene und einer vielschichtigen „Weimarer Eugenik“, innerhalb derer auch „Konfessionelle Eugenik“ eine wichtige Rolle spielte 3.

Methodisch und interpretatorisch diesem neueren Forschungstrend folgend, bietet die Studie der Münsteraner Theologin Ingrid Richter ein inhaltlich vertieftes Bild der wichtigen Relation zwischen „Katholizismus und Eugenik“ im Deutschland der Jahre 1918 bis 1945. Besonders verdienstvoll erscheint, dass Richter nicht nur jenes Bild einer katholischen „Weimarer Eugenik“ komplettiert, das in entscheidenden Umrissen bereits von anderen gezeichnet worden ist, sondern dass sie die bisher kaum erforschte anschließende Phase katholischer Eugenik unter den 1933 radikal gewandelten Bedingungen des „Dritten Reiches“ eingehend diskutiert. Durch den breit gefassten Untersuchungsrahmen, der auch das ausgehende Wilhelminische Reich nicht unberührt lässt, und den methodisch überzeugenden Anschluss an eine Milieu-Geschichte der Eugenik gelingt es Richter, die unfruchtbare „Verengung auf das Dritte Reich“ (S. 19) ebenso zu vermeiden wie eine rein personenzentrierte Forschung zu bekannten Protagonisten katholischer Eugenik (S. 20). Stattdessen geht es um „eine systematische Analyse der Entstehungs- und Handlungsbedingungen katholischer Eugenik“ (S. 21), die „eine detaillierte Untersuchung der Haltung der deutschen Bischöfe und der katholischen Funktionsträger zur Sterilisierung und Eugenik sowie zur Euthanasie im Dritten Reich“ (S. 20) einschließt. Zu Recht beklagt die Autorin, dass eine entsprechend systematische Analyse protestantischer Eugenik (oder Eugeniken?) trotz einiger Vorarbeiten nach wie vor fehlt (S. 19).

Verglichen mit dem sozialistischen Arbeiterbewegungsmilieu, das bereits in den Jahrzehnten ab 1890 eine intensive, zunehmend affirmative und anwendungsorientierte Eugenik-Debatte entwickelte, ist laut Richter die eugenische Inkubationsphase des katholischen Milieus deutlich später anzusetzen. Primär erfolgte diese Inkubation erst zur Zeit der Weimarer Republik und damit unter Bedingungen, als die katholische Zentrumspartei im Reich und in Preußen eine einflußreiche Regierungspartei war. Dies machte den potentiellen Übergang „vom Diskurs zur Politik“ ungleich leichter als unter den Bedingungen des halbbürokratisch-halbparlamentarischen Kaiserreichs (S. 31). Insgesamt folgt der weitläufige Teil der Richter’schen Arbeit zur Weimarer Entwicklung im Katholizismus (S. 31-311) den schon anderweitig gezeichneten Grundlinien. Allerdings vermag Richter diesen älteren Interpretationen eine bislang nicht gegebene breite empirische Grundlage zu verschaffen. Mit der Materie weniger vertraute Leser dürften überrascht sein, wie breitgefächert das eugenische Denken nach 1918 auch im katholischen Milieu und selbst in amtskirchlichen Diskursen gewesen ist.

„Hauptträger der katholischen Eugenik waren“ laut Richter „der Sozialkatholizismus, katholische Frauenorganisationen und Politiker des ‚linken Flügels’ der Zentrumspartei“ (S. 524). Eugenikbefürworter waren somit auch im katholischen Milieu Anwälte und Antreiber von Modernisierungsprozessen – von der Rationalisierung der Lebenswelten und des Denkens über die Bürokratisierung und Professionalisierung in Staat und Gesellschaft bis hin zu – unterschiedlich weitgehenden – emanzipativ-partizipatorischen Strategien deutscher Frauenbewegungen vor 1933. Der entscheidende Ansatzpunkt war – ähnlich wie im protestantischen Milieu – die Schnittstelle zwischen rein quantitativ-geburtenfördernder Bevölkerungspolitik, wie sie im weltkrieg-führenden Kaiserreich seit 1914 von bürgerlichen Politikern, Bürokraten, Kirchen- und Verbandsfunktionären forciert wurde, und einer diese Geburtenförderung nach qualitativ-erbgesundheitlichen Gesichtspunkten differenzierenden „positiven Eugenik“ (S. 55ff.). Das Grundproblem dieser positiven Eugenik, die auf Geburtenförderung bei erblich „hochwertigen“ oder durchschnittlichen Trägern von Erbanlagen setzte, war jedoch deren wissenschaftliche und finanzpolitische Nichtrealisierbarkeit. Diese mangelnde Praktikabilität ebnete auch im Katholizismus einer negativen, geburtenverhindernden Eugenik den Weg (S. 77). In ähnlicher Weise führten juristische und finanzielle Probleme dauerhafter Anstaltsunterbringung („Asylierung“), die gegenüber operativen Eingriffen in den konfessionellen Milieus lange bevorzugt wurde, während der Weltwirtschaftskrise dazu, schließlich der Sterilisationspolitik den Vorzug zu geben (S. 177ff.).

Bereits seit 1919 forderte die preußische MSPD beharrlich den verpflichtenden Austausch eugenischer Gesundheitszeugnisse vor der Eheschließung (und damit einen Anreiz zur freiwilligen Ehe- und Nachwuchsvermeidung). Durch seinen linken Koalitionspartner frühzeitig zur Diskussion negativ-eugenischer Politik genötigt, versuchte das preußische Zentrum weitergehende SPD-Forderungen, namentlich nach Sterilisation, von vornherein abzublocken: Der katholische Volkswohlfahrtsminister Hirtsiefer ging daher auf das MSPD-Projekt der Gesundheitszeugnisse ein, allerdings mit der entscheidenden Einschränkung, daß aus einem freiwilligen Zeugnisaustausch kein staatliches Eheverbot resultieren dürfe. Dieser moderate Einstieg des politischen Katholizismus in Deutschland in negativ-eugenische Politik ging, wie Richter zeigt, mit einem Generationenkonflikt in der preußischen Zentrums-Fraktion einher, der - ähnlich wie in der dortigen Sozialdemokratie - eine jüngere Generation von Praktikern der Wohlfahrtspflege die Oberhand über die skeptischere ältere Parlamentariergeneration gewinnen ließ (S. 88). Durch öffentliche Postulate kirchlicher Gremien - allen voran der Paderborner Diözesansynode 1922 – sah sich diese Zentrumspolitik unterstützt (S. 90ff.). Als diese preußische Gesundheitszeugnispolitik am Widerstand der bevölkerungspolitisch sehr viel konservativeren Reichsregierung 1923/24 scheiterte, zog sich die preußische Koalition auf eine strikt freiwillige eugenische Eheberatung zurück. Die Hoffnung des politischen Katholizismus, damit in erster Linie die Eindämmung libertinistisch-emanzipatorischer Beratungsstrategien (Geburtenprävention) umsetzen zu können, ging jedoch an den gesellschaftlichen Realitäten vorbei, denn die in urbanen Zentren institutionalisierte preußische Eheberatung wurde faktisch überwiegend zur Präventions- und Sexualberatung genutzt. Katholischen Beratungskonzepten blieb nur der „Rückzug ins Milieu“ durch Einrichtung privater Beratungsstellen (S. 111).4

Die konstant restriktive Haltung des Katholizismus zum eugenisch indizierten Schwangerschaftsabbruch, die auf Aufklärung und freiwillige Vermeidung von Nachwuchs statt auf Abtreibung setzte (S. 162), dürfte nicht überraschen. Umso bemerkenswerter erscheint die alsbald bröckelnde katholische Abwehrfront gegenüber der eugenischen Sterilisation. Die Zentrumspolitik hat die Unfruchtbarmachung ein Jahrzehnt lang wirksam blockiert, bevor sie - wiederum in Preußen - 1932 selbst freiwillige Sterilisationspolitik zu befürworten begann. Die Hintergründe dieser konfliktreichen und widersprüchlichen Entwicklung werden von Richter akribisch erhellt. Jenseits der Herausstellung bekannter Eugenik-Protagonisten wie des Moraltheologen Joseph Mayer imponiert die sozial- und milieugeschichtliche Tiefenschärfe, mit der die Verfasserin katholische Anteile an gesellschaftlichen Sterilisierungsinitiativen um 1930 (S. 238ff.) diskutiert. Ein Gleiches gilt für die Offenlegung der differenzierten Reaktionen im katholischen Milieu Deutschlands auf die sterilisationsfeindliche, aber nicht grundsätzlich eugenik-feindliche päpstliche Enzyklika „Casti Connubii“ von 1930 (S. 282ff.). Die ohne Rücksicht auf den Papst oder die negative Haltung der Zentrums-Reichstagsfraktion erfolgende „sterilisationspolitische Wende des Zentrums in Preußen 1932" (S. 289), die vor allem auf die Finanzkrise des Wohlfahrts- und Anstaltswesens reagierte, etablierte mit den bekannten Beschlüssen des preußischen Staatsrates und Landesgesundheitsrates, aus denen ein Entwurf für ein Reichsgesetz über freiwillige Unfruchtbarmachung Erbkranker hervorging, 1932/33 vorübergehend zwei konkurrierende „innerkatholische Standards in der Frage der eugenischen Sterilisierung“. Erst die radikale NS-Sterilisationspolitik ab 1933 erzeugte eine ziemlich einheitliche Ablehnungsfront im deutschen Katholizismus (S. 311).

In dem der NS-Zeit gewidmeten Teil ihrer Arbeit (S. 313-510) zeigt Richter zunächst, wie einschneidend der 1933 erfolgende „Paradigmenwechsel“ von der Weimarer Eugenik zur NS-Rassenhygiene auf die katholische Eugenik zurückwirkte, die mit der NS-Machtübernahme wichtige Machtpositionen in Politik, Bürokratie und wissenschaftlicher Politikberatung verloren hatte. Im prominenten Falle Hermann Muckermanns führte dieser radikale Außendruck zur Anpassung an die „päpstliche“ Eugenik-Linie und das „katholische Mehrheitslager“ (S. 319). Demgegenüber verstärkte Joseph Mayer seine schon vor 1933 etablierte Außenseiterposition im eigenen Milieu, indem er „Affinitäten mit dem NS-Rassismus erkennen“ ließ und Plädoyers für „eugenische Volkserziehung“ mit „eindeutig rassistischen Versatzstücken“ und einer schwankenden Haltung zur Zwangssterilisation verknüpfte (S. 322f.). „Mayers unbedingter Wille zur Mitarbeit am neuen Staat“ (S. 324) stieß bei den zuständigen NS-Instanzen nur auf geringe Gegenliebe, da diese bestrebt waren, die vor 1933 etablierten katholischen Einflüsse in Bürokratie und Wissenschaft möglichst zurückzudrängen (S. 326). Umso stärker isolierte sich dieser Moraltheologie innerhalb des katholischen Milieus, zumal ihm der Paderborner Erzbischof die weitere Beschäftigung mit der Sterilisationsfrage verbot (S. 329). Gleichzeitig gerieten im NS-Staat die gemäßigten „Konzepte katholischer Eugenik“ ins politische „Abseits“ (S. 337), die – gedeckt vom deutschen Episkopat – „eher einer katholischen Sittlichkeitsparänese zu quantitativer Bevölkerungspolitik und vielleicht zur positiven Eugenik“ das Wort redeten und damit weit hinter den geburtenverhindernden NS-Zwangsmaßnahmen zurückblieben (S. 340). Treffend resümiert Richter: „Das Ziel der Reichsregierung [Hitler], ein ‚gesundes Volk’ zu schaffen, teilte man katholischerseits, die ‚schlechten Mittel für einen guten Zweck’ wurden aber verworfen.“ (S. 341). Die Meinungsführer des katholischen Milieu distanzierten sich von der auch im internationalen Vergleichsmaßstab außerordentlich radikalen NS-Sterilisationspolitik, ohne diese freilich dadurch effektiv zu behindern. Noch schwerwiegender war vielleicht, daß das „letzte Refugium katholischer Eugenik“, die auf freiwillige Selbstkontrolle zielende „eugenische Erziehung“ der Bevölkerung, dennoch die auf Abwertung, Ausgrenzung und Diskriminierung zielenden Selektionskategorien des NS-Regimes unterstützte, indem auch diese katholische Eugenik den abwertenden Begriff der „Minderwertigkeit“ zur Bezeichnung von Erbkranken verwendete (S. 349). Dieser wichtige Wirkzusammenhang wird bei Richter nur am Rande gestreift, obschon er für die Abgrenzungsprobleme katholischer Eugenik gegenüber der NS-Rassenhygiene ebenso signifikant war wie die Aporien einer strikt auf Freiwilligkeit beharrenden Eugenik-Politik (vgl. S. 354f.).

Gerade wegen dieses diffusen Neben- und Miteinanders kam es Mitte der 1930er Jahre im katholischen Milieu zu militanten Gegentendenzen: Damals „verebbte der katholische Eugenik-Diskurs und wurde bald durch den Kampf gegen das GzVeN vollends überlagert“ (S. 355). Schon 1933 warnte der konservative Münchner Erzbischof Kardinal von Faulhaber öffentlich vor einer drohenden „Euthanasie“ von Erbkranken, falls erst einmal die Berechtigung von Zwangssterilisation anerkannt sei (S. 372). Negative Eugenik wurde in milieuinternen Gegen-Diskursen mit „Euthanasie“ im Sinne einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ gleichzusetzen und dadurch zu diskreditieren versucht – ein hochinteressanter Punkt, der bei Richter jedoch nicht systematisch untersucht wird, obschon ein wichtiges Bindeglied – die vom NS-Staat 1934/35 zugelassene „Abtreibung aus eugenischer Indikation“, die aus katholischer Sicht als Freigabe von Mord erschien – diesen Gleichsetzungs-Polemiken recht zu geben schien (S. 479ff.).5

Die Politik des deutschen Episkopats sah 1933 weit konzilianter aus: Durch das NS-Zwangssterilisationsgesetz vom Juli 1933 erstmals zu einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eugenik genötigt, anerkannten die katholischen Bischöfe – auf der Linie der päpstlichen Enzyklika von 1930 – die Berechtigung eugenischer Ratschläge zur Verhinderung erbkranker Nachkommenschaft, verneinten jedoch zugleich das Zwangs-Recht des Staates auf operative Unfruchtbarmachung. Richter ist zuzustimmen, „dass der deutsche Episkopat hier versuchte, die Positionen der katholischen Eugenik der Weimarer Zeit in das Dritte Reich hinüberzuretten“ (S. 415). Als der Versuch fehlging, das NS-Regime zur Rücknahme der Zwangsklausel zu bewegen, brachen im Episkopat allerdings heftige Konflikte darüber aus, inwieweit man sich öffentlich von der offiziellen Sterilisationspolitik des Deutschen Reiches distanzieren sollte. (S. 416-418). In der Folge kam es daher in der Sterilisationspraxis trotz grundsätzlicher Ablehnung und trotz des Versuchs, katholisches Ärzte- und Pflegepersonal der Mitwirkung am Sterilisationsverfahren zu entziehen (was bei Richter leider nur punktuell berührt wird), zu prekärer und uneinheitlicher Schaukelpolitik (vgl. S. 445). Rückblickend ist es daher den katholischen Bischöfen im katholischen Milieu „nur partiell gelungen, die autoritativen Entscheidungen des Lehramtes durchzusetzen“, denn „der Standard der grundsätzlich ablehnenden Haltung zur eugenischen Sterilisierung“ wurde durch die partielle „Mitarbeit“ katholischer Funktionsträger an der gesellschaftlichen Durchsetzung der NS-Sterilisationspolitik gleichzeitig dementiert und entwertet.

Was das „grundsätzliche [...] Verhältnis von Eugenik und ‚Lebensvernichtung’“ angeht, folgt Richter in klarer Abgrenzung zur Verflechtungsthese Hans-Walter Schmuhls ganz jener differenzierten Konzeption, die der Rezensent seit längerem entwickelt hat. (S. 493ff.) 6 Abschließend geht sie – was einst ihr Einstieg in die ganze Thematik gewesen ist – auf das Problem des angeblichen und angeblich pro-euthanatischen Gutachtens des katholischen Außenseiters Joseph Mayer ein, das dieser 1939 für die NS-Regierung erstellt haben soll. Auch Richter vermag das Rätsel nicht endgültig zu lösen, bringt jedoch zahlreiche Indizien gegen die Wahrscheinlichkeit eines solchen Gutachtens ins Spiel (vgl. S. 506f.).

Zusammenfassend stellt Richter nach überzeugender Beweisführung fest, daß sich die Katholiken im Vergleich mit anderen sozialmoralischen Milieus der deutschen Gesellschaft erst „verspätet“ mit Eugenik zu beschäftigen begonnen hätten – bis etwa 1918 sei katholische Bevölkerungspolitik rein quantitativ (geburtensteigernd) ausgerichtet gewesen. Dies sei in der Weimarer Republik zu einer positiven, d.h. geburtenfördernden Eugenik erweitert worden, während eine negative, d.h. geburtenverhindernde Eugenik zunächst allenfalls als freiwillige Maßnahme (durch sittliche Selbstkontrolle „Minderwertiger“) diskutiert worden sei (S. 511). Doch trotz der gegen Sterilisation gerichteten päpstlichen Entscheidung von 1930 sei es unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise zu einer schleichenden Veränderung im katholischen Milieu Deutschlands gekommen – vor allem zur „sterilisationspolitischen Wende des preußischen Zentrums“ 1932 (S. 517). Dessen Befürwortung freiwilliger eugenischer Sterilisation sei allerdings durch die „rassenhygienische Wende von Weimar zum Dritten Reich“ rasch durch radikalere Konzepte überholt worden (S. 518). Der katholische Eugenik-Diskurs wurde nach 1933/34 zusehends durch den nationalsozialistisch-katholischen Konflikt um die Durchführung des NS-Sterilisationsgesetzes überlagert und gewissermaßen erstickt, wobei der katholisch-kirchliche Standpunkt uneindeutig und letztlich hilflos blieb (S. 521ff.). Eine entschiedene Ablehnung läßt sich nicht bei der Sterilisation sogenannter „Erbkranker“, sondern lediglich bei den weitergehenden NS-Projekten einer bedingten Freigabe der (eugenischen) Abtreibung und vor allem der Lebensvernichtung von Behinderten beobachten (S. 523). Bei alledem blieb „katholische Eugenik“ laut Richter „eine von Eliten betriebene“ Angelegenheit ohne echte breitenwirksame Verankerung. Und auch im Katholizismus waren es vor allem modern eingestellte Teile solcher Funktionseliten, welche das eugenische Projekt favorisierten – „der Sozialkatholizismus, katholische Frauenorganisationen und Politiker des ‚linken Flügels’ der Zentrumspartei.“ (S. 524)

Diese von Richter aufgezeigte Verlockung von Modernität ist ein hochaktueller Befund. Zugleich aber ist fraglich, ob eugenisches Denken nur „immer dann gefährlich“ wird, wenn ein „Machtdispositiv der Fremdkontrolle“ und eine daraus resultierende „Zwangseugenik“ ins Spiel kommen, wie Richter meint (S. 524). Jürgen Habermas hat unlängst darauf aufmerksam gemacht, daß auch eine scheinbar „liberale Eugenik“ unserer Gegenwart enorme Probleme mit sich bringt – allen voran den drohenden Verlust menschlicher Gleichheit durch eine Teilung in natürlich Geborene und Gezüchtete.7 Mindestens so gravierend will der auf Ungleichheit und Selektivität abzielende Diskurs der „Minderwertigkeit“ erscheinen, der auch jeglicher freiwilligen Eugenik inhärent ist.

Anmerkungen:
1 Weingart, Peter; Kroll, Jürgen; Bayertz, Kurt, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt am Main 1988.
2 Schwartz, Michael, Sozialismus und Eugenik. Zur fälligen Revision eines Geschichtsbildes, in: IWK 25 (1989), S. 465-489; ders., Sozialistische Eugenik. Eugenische Sozialtechnologien in Debatten und Politik der deutschen Sozialdemokratie 1890-1933, Bonn 1995.
3 Der Begriff wurde geprägt von Paul J. Weindling, Health, Race and German Politics between national unification and Nazism, 1870-1945. Cambridge 1989; ein in wichtigen Punkten modifiziertes Konzept „Weimarer Eugenik“, innerhalb dessen – anders als bei Weindling – auch negativ-eugenische (Zwangs-)Maßnahmen ihren Platz haben, erstmals bei Schwartz, Michael, Konfessionelle Milieus und Weimarer Eugenik, in: Historische Zeitschrift 261 (1995), S. 403-448.
4 Richter folgt hier der Darstellung von Schwartz, Sozialistische Eugenik.
5 Schwartz, Michael, “Euthanasie”-Debatten in Deutschland (1895-1945), in: VfZ 46 (1998), S. 617-665.
6 Vgl. Schmuhl, Hans-Walter, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung "lebensunwerten Lebens" 1890-1945, Göttingen 1991, 2. Auflage; Schwartz, Michael, Sozialismus und Eugenik. Zur fälligen Revision eines Geschichtsbildes, in: IWK 25 (1989), S. 465-489, insb. S. 477-483; ders., „Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie"? Kritische Anfragen an eine These Hans-Walter Schmuhls, in: Westfälische Forschungen 46 (1996), S. 604-622.
7 Habermas, Jürgen, Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?, Frankfurt am Main 2001; vgl. dazu: Schwartz, Michael, Wissen und Macht. Metamorphosen eugenischer Biopolitik, in: Becker, Frank; Großbölting, Thomas; Owzar, Armin; Schlögl, Rudolf (Hgg.), Politische Gewalt in der Moderne. Festschrift für Hans-Ulrich Thamer, Münster 2003, S. 165-192.

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