I. Richter: Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis

Titel
Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus.. Männer und Frauen vor dem Volksgerichtshof 1934 - 1945


Autor(en)
Richter, Isabel
Reihe
Theorie und Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft, hrsg. von Heide Gerstenberger und Hans-Günter Thien, Band 19
Erschienen
Anzahl Seiten
267 S.
Preis
DM 58,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Claudia Kuretsidis-Haider, Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Zentralenösterreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz

Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland wurden zu den verschiedenen Aspekten der Tätigkeit des VGH bereits zahlreiche Arbeiten veröffentlicht. 1
Im Jahr 2000 hat die Historikerin Isabel Richter beim Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften der TU Berlin nunmehr eine Dissertation mit dem Titel "Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus" vorgelegt und dabei die frühen Prozesse des Volksgerichtshofes in den Jahren 1934 bis 1939 einer Untersuchung unterzogen. Diese Dissertation ist nunmehr als Publikation erschienen. Quellengrundlage sind v. a. Akten des Bundesarchivs Berlin (Volksgerichtshof, Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof, Reichsjustizministerium), aus Archivbeständen der DDR (ehemaliges Parteiarchiv der SED) sowie des "Zentrums für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen" in Moskau. Isabel Richter konnte somit bisher nicht zugängiges Aktenmaterial einsehen, das sie dazu nutzte, verschiedene Forschungsansätze miteinander zu verknüpfen, um dadurch die nationalsozialistische Strukturierung von Herrschafts- und Gewaltverhältnissen am Beispiel der Tätigkeit des VGH aufzuzeigen.

Um aus der Fülle an Strafgerichtsakten des VGH ein repräsentatives Sample für die Analyse zur Verfügung zu haben, bediente sich Isabel Richter der am Institut für Kriminalwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Rahmen eines von Klaus Marxen geleiteten Forschungsprojekts 1989 bis 1993 erstellten Vollerhebung aller Verfahren des Volksgerichtshofes. Im Zuge dieses Forschungsprojekts konnten 92,5% aller Verfahren vor dem VGH und 90% sämtlicher vom VGH verurteilten Personen recherchiert werden. Für den von Isabel Richter ausgewählten Untersuchungszeitraum von 1934 bis 1939 wurden 258 Hochverratsprozesse ermittelt, deren Verfahrensakten zur Gänze überliefert sind. 50 Verfahren davon (das sind ca. 20%) wählte die Autorin aus, wobei sowohl Gruppen als auch Einzelangeklagte berücksichtigt wurden. Die Aussagekraft der Quellen, von Isabel Richter anhand deren Ausführlichkeit beurteilt, damit also die Fülle an relevanten Informationen, waren Grundlage der Auswahl.

Die Arbeit schließt in mehrfacher Hinsicht Lücken in der Erforschung der Geschichte des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes als Vollstrecker der pervertierten "Rechtsauffassung" des NS-Regimes und nimmt Bezug auf die in Deutschland von unterschiedlichen Ansätzen geprägte Debatte zur "Vergangenheitsbewältigung". Während - wie die Autorin ausführt - in der Bundesrepublik einerseits ein Identifikationsbogen zur Weimarer Republik gezogen wurde und andererseits durch Elitenkontinuität eine grundlegende justitielle Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen unterblieb begründete die DDR ihre Identität auf der Geschichte des politischen kommunistischen Widerstandes.

Standen in der Nachkriegsöffentlichkeit der Bundesrepublik zumeist die Prozesse aus jener Phase im Mittelpunkt des Diskurses, als der VGH als "Gericht im totalen Krieg" agierte und von Angeklagten mit einem hohen Sozialstatus geprägt wurde (genannt seien hier beispielsweise Persönlichkeiten aus Militär, Wirtschaft und Politik, die im Zuge des 20. Juli 1944 zur Verantwortung gezogen wurden oder die Studentinnen und Studenten der Widerstandsgruppe "Weiße Rose"), so konnte Isabel Richter in ihrer Arbeit nachweisen, dass der Großteil der frühen Verfahren vor dem VGH gegen "kleine Leute" geführt wurden, die zum überwiegenden Teil dem sozialistischen bzw. kommunistischen Widerstand zuzurechnen waren.

Damit stellt diese Untersuchung einen wertvollen Beitrag zum Forschungsfeld "Widerstand und Verfolgung" in Deutschland dar, beschränkten sich doch diesbezügliche Forschungen in der Bundesrepublik lange Jahre zumeist auf die Darstellung des militärischen, des bürgerlich-konservativen sowie des religiösen Widerstandes, wobei nur der Roten Kapelle als Synonym für den "linken Widerstand" größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. So stellte etwa der Leiter der "Gedenkstätte Deutscher Widerstand" Peter Steinbach fest, dass die "Auflehnung" der Kommunistinnen und Kommunisten "keine Zukunft" hatte und der sozialdemokratische Widerstand "von Anbeginn ohne Macht und Zugriffsmöglichkeit" war. 2 Ansonsten konzentrierte sich Steinbach in seinem Beitrag vor allem auf verschiedene Formen des evangelischen und katholischen Widerstandes, des Widerstandes aus der Tradition des Bürgertums sowie des militärischen Widerstandes. Erst in den letzten Jahren fand der kommunistische Widerstand auch verstärkt Berücksichtigung in der bundesdeutschen Forschungslandschaft, wie etwa in der 1999 erschienenen Arbeit von Marion Detjen über Widerstand und Verfolgung in München. 3

Hauptanliegen von Isabel Richter war es allerdings, Hochverratsprozesse des VGH historisch zu untersuchen, um Aussagen über die Verfolgungs- und Herrschaftspraxis des NS-Staates treffen zu können. Sie war dabei geleitet von der Erkenntnis, dass zu einer seriösen wissenschaftlichen Analyse von Strafakten die Kenntnis des gesamten Gerichtsakts nötig ist und nicht eine Vorgangsweise gewählt werden kann, bei der quasi wie in einem Steinbruch - dem eigenen Erkenntnisinteresse untergeordnet - willkürlich Dokumente aus dem Akt zitiert werden. 4

Vor dem Hintergrund alltags- und geschlechterspezifischer Perspektiven stellt Isabel Richter die nationalsozialistische Herrschaftspraxis im gesellschaftlichen Kräftefeld der im Zuge der Verfahren agierenden Akteurinnen und Akteure mit ihren unterschiedlichen Handlungsressourcen dar. Sie folgt den Stationen von Hochverratsverfahren des VGH von der Anzeige über die Vorerhebungen zur Anklageschrift bis zu den Urteilen und den Begnadigungsverfahren, wobei sie neben den angeklagten Männern und Frauen (in den 50 Hochverratsverfahren des der Arbeit zugrunde liegenden Samples wurden Urteile gegen 39 Frauen und 120 Männer gefällt) auch Gutachter, Angehörige des Justizapparates (also Richter und Staatsanwälte), Rechtsanwälte bis hin zu Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Angehörige in ihre Untersuchungen mit einbezog. Die Fragestellung einer geschlechtsspezifischen Kontextualisierung der Verfahrenspraxis bedeutet somit auch einen wertvollen Beitrag zur Geschlechtergeschichte.

Isabel Richter schreibt zu ihrem Erkenntnisinteresse: "Rechtssprechung als Herrschaftspraxis gewährt Einsichten in ein Macht durchsetztes Feld, in dem Akteure und Akteurinnen der Hochverratsverfahren in Beziehung standen und Herrschaft begründet, ausgeübt und manchmal fundamental in Frage gestellt wird. Die Handelnden gelangen dabei nicht als autonome Subjekte und quasi ‚von außen' in diese Handlungen hinein. Die Gerichtsverhandlungen sind vielmehr Ergebnisse sozialer Prozesse, die die Akteurinnen und Akteure vorangetrieben und auf unterschiedliche Weise getragen haben. Sie haben eine Geschichte und historische Gegenwart, die die Hochverratsprozesse als ein soziales Kraftfeld prägen." (S. 84)

Die Autorin kommt in ihrer Arbeit zum Schluss, dass für den männlich dominierten NS-Staat mit seinem verlängerten Arm, der - männlich dominierten - NS-Justiz, Geschlechterverhältnisse von untergeordneter Bedeutung waren. Im Vordergrund stand bei der Beurteilung von politisch handelnden Personen ein Freund - Feind - Schema, in dem jene, die in der als "Männerbund soldatischer Kameraden" definierten "Volksgemeinschaft" keinen Platz hatten, weil sie "Staatsfeinde" waren. In diesem Zuordnungsschema gab es keine Geschlechterdifferenzierung, oder wie Isabel Richter schreibt: "Das Andere hat kein Geschlecht." (S. 190) Diese "Gleichbehandlung" bedeutete allerdings keine "Geschlechtsneutralität" der Rechtssprechung, sondern es gehen aus den Prozessen sehr wohl Differenzen innerhalb der Geschlechterverhältnisse hervor, wenn beispielsweise Männer als Familienerhalter oder als politisch aktiv Handelnde definiert, Frauen hingegen als friedliebende und eher emotional Agierende angesehen und ihre politische Tätigkeit oft als "Liebesdienst" dem Partner gegenüber bezeichnet wurden. Wesentlicher in der nationalsozialistischen Herrschafts- und Verfolgungspraxis waren aber Ausgrenzungsmechanismen und die Festlegung volksgemeinschaftlicher Konformität. Ergebnis der Verfahrensanalyse von Isabel Richter war daher, dass diesbezüglich die Differenz innerhalb der Geschlechter als größer anzusehen ist als zwischen den Männern und Frauen einer stigmatisierten und verfolgten Gruppe. (S. 194) Die Autorin warnt allerdings davor, Gleichbehandlung im Unrecht mit Geschlechterneutralität zu verwechseln.

Durch einen enormen Arbeitsaufwand, den die ganzheitliche Analyse von 50 Strafakten mit sich bringt, ist es Isabel Richter gelungen - leider in nicht immer einfach zu lesender Sprache -, in mehrerer Hinsicht Forschungslücken der Geschichte des VGH zu schließen. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag sowohl zur Aufarbeitung der Beteiligung des Justizapparates am NS-Regime, somit zur deutschen Rechtsgeschichte, als auch zur Widerstandsforschung, sowie ganz wesentlich zu den Gender-Studies.

In Österreich hingegen war der VGH bis vor kurzem kaum - weder in empirischer noch in analytischer Hinsicht - Gegenstand wissenschaftlicher Bearbeitung. Mit der Präsentation der Ergebnisse eines vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes Wien (DÖW) in Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg/Lahn (Hessen) durchgeführten Forschungsprojektes mit dem Titel "Hochverrat, Landesverrat, Wehrkraftzersetzung - Politische NS-Strafjustiz in Österreich und Deutschland" können in zwei Jahren jedoch auch hier einige Forschungslücken geschlossen werden. So wird es dann u. a. eine Gesamtstatistik der vom VGH abgeurteilten Österreicherinnen und Österreicher geben. Weitere Ziele der Untersuchung sind die Gewinnung von Erkenntnissen zur Übertragbarkeit höchstrichterlicher Rechtsprechung in politischen Strafsachen (Volksgerichtshof) auf die Urteilspraxis der nächst niedrigeren Instanz sowie die Nachzeichnung regionalspezifischer Entwicklungen, wobei dem Vergleich von Österreich mit einem Teil des deutschen Reichs (nämlich dem heutigen Bundesland Hessen) eine wichtige Bedeutung zukommt. Ferner wird ermittelt, ob sich die Ergebnisse der Prozessaktenauswertung, unter Einbeziehung weiterer Quellen (z. B. von Personalakten) zu Anklagen und Urteilsprofilen der beteiligten Staatsanwälte und Richter oder Richtergruppen verdichten lassen. 5

Die von Isabel Richter gewählte methodische Herangehensweise an Gerichtsakten kann Anregung sein für ähnliche Arbeiten im Bereich der Justizgeschichte.

Anmerkungen:
1 Siehe beispielsweise: Widerstand als "Hochverrat" 1934 - 1945. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition (hrsg. vom Institut für Zeitgeschichte [München]). Texte und Materialien zur Zeitgeschichte, Band 7, München 1998; Holger Schlüter, Die Urteilspraxis des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs, Berlin 1995; Klaus Marxen, Das Volk und sein Gerichtshof. Eine Studie zum nationalsozialistischen Volksgerichtshof, Frankfurt/Main, 1994; Birgit Rätsch, Hinter Gittern. Schriftsteller und Journalisten vor dem Volksgerichtshof 1934 - 1945, Bonn 1992; Günther Wieland, Das war der Volksgerichtshof. Ermittlungen, Fakten, Dokumente, Berlin-Ost 1989; Hannsjoachim W. Koch, Volksgerichtshof. Politische Justiz im 3. Reich, München 1988; "Im Namen des Deutschen Volkes". Todesurteile des Volksgerichtshofes (hrsg. von Heinz Hillermeier), Darmstadt 1980; Walter Wagner, Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat, Stuttgart 1974;
2 Peter Steinbach, Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus - Voraussetzungen, Entwicklungen, Perspektiven, in: Jahrbuch 1995 (hrsg. vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes), Wien 1995, S. 89 - 106; S. 91 und 92.
3 Marion Detjen, "Zum Staatsfeind ernannt". Widerstand, Resistenz und Verweigerung gegen das NS-Regime in München, München 1998.
4 Claudia Kuretsidis-Haider, Justizakten als historische Quelle am Beispiel der "Engerau-Prozesse". Über einige Probleme bei der Suche und Auswertung von Volksgerichtsakten, in: Österreichischer Zeitgeschichtetag 1995. Österreich - 50 Jahre Zweite Republik (hrsg. von Rudolf G. Ardelt und Christian Gerbel), Innsbruck-Wien 1996, S. 337-344; S. 342.
5 Über das Forschungsprojekt siehe: Wolfgang Form, Politische NS-Strafjustiz in Österreich und Deutschland - Ein Projektbericht, in: Jahrbuch 2001 (hrsg. vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) (Hrsg.), Wien 2001, S. 13 - 34.

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