Titel
Späte Abrechnung. Über Zwangsarbeiter, Schlußstriche und Berliner Verständigungen


Autor(en)
Arning, Mattias
Erschienen
Frankfurt/Main 2001: Fischer Taschenbuch Verlag
Anzahl Seiten
158 S.
Preis
€ 9,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Peter Heuss, Claims Conference Sophienstr. 26 60487 Frankfurt/Main

Kaum ein historisches Thema hat das Interesse der Medien in der letzten Zeit so bewegt, wie die Frage um die ehemaligen Zwangsarbeiter und deren Entschädigung. Die im August 2000 gegründete Bundesstiftung "Entschädigung, Verantwortung und Zukunft" ist das bemerkenswerte Ergebnis dieser Diskussionen in Deutschland. Es ist das Verdienst von Arning, hier die erste Übersicht zu liefern, wie dieses Ergebnis zustande kam.

Seine Darstellung profitiert von seinem profunden Wissen über die Verhandlungen und seinen persönlichen Gesprächen und Kontakten mit direkt Beteiligten. So konnte er den Gang der Verhandlungen mit der nötigen Distanz beschreiben ohne in die Gefahr zu geraten, einseitig nur eine Position wiederzugeben. Die "Gemengelage" der verschiedenen Interessen zeichnet Arning deutlich auf: sowohl die der Wirtschaft, der Politik, der Anwälte oder der Verfolgtenorganisationen. Arning versteht zu differenzieren, daß z.B. auch "die Interessen der Wirtschaft" nicht homogen sind und sein können: Banken oder Versicherungen haben schlicht andere Bedürfnisse als Industriebetriebe oder Autohersteller.

Der Schwerpunkt seines Buches liegt bei der Beschreibung der Verhandlungen zu Entschädigungen der Zwangsarbeiter, dieses Kapitel umfaßt etwa ein Drittel des gesamten Textumfanges. Hier liegt auch die Stärke seiner Darstellung, bei der die Durchdringung von politischen, ökonomischen, historischen und moralischen Aspekten während der langwierigen und schwierigen Verhandlungen thematisiert wird.

In seiner kurzen Exposition mit dem Titel "Wie eine jahrzehntelange Blockade zu bröckeln beginnt" vermag Arning die Ausgangslage zu skizzieren: von der eindeutigen Verurteilung der Verschleppung von Zwangsarbeitern als Kriegsverbrechen in den Nürnberger Prozessen über die Reparationsfragen des Zweiten Weltkrieges und das Londoner Schuldenabkommen von 1953 hin zu den Aspekten der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland.

In dem folgenden Kapitel zur historischen Dimension des Einsatzes von Zwangsarbeitern im Nationalsozialismus macht Arning das Schicksal der zur Zwangsarbeit deportierten an Schilderungen von Einzelfällen anschaulich. Er verweist darauf, daß der "Arbeitseinsatz" in verschiedenen Spielarten auftrat: von mehr oder minder "freiwilligen" Anwerbungen in den okkupierten Staaten bis hin zur "Vernichtung durch Arbeit" von Häftlingen aus den Konzentrationslagern unter der Aegide der SS.

Nach dem schon eingangs besprochenen Teil über die Verhandlungen zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeitern beschließt Arning seine Publikation mit einem Ausblick auf die Möglichkeiten einer "Erinnerungskultur im Deutschland des 21. Jahrhunderts". Er diskutiert, welche erinnerungspoltischen Ressourcen für das vereinigte Deutschland in der Verständigung über die gemeinsame Vergangenheit liegen können. Eine Verständigung, die -wie er am Beispiel Weimar / Buchenwald festmacht - auch die Chance bietet, die Vergangenheit mit samt aller dunklen Seiten und Verbrechen zu antizipieren, um darüber zu klären, "wer wir sein wollen, wenn wir nicht mehr sein wollen, wer wir sind - und Berlin nicht Weimar ist." (S. 148)

Im Vergleich zu dem Schwerpunkt über die Entschädigungsverhandlungen fallen die kleineren Fehler in der verknappenden Darstellung der Wiedergutmachung kaum ins Gewicht: Die Leistungen aus dem Luxemburger Abkommen von 1952 wurden von der Bundesrepublik alleine getragen und nicht gemeinsam mit der DDR. Das angesprochene Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel (DDR : BRD) bezieht sich auf die zuvor erhobenen Forderungen gegen das ehemalige Deutsche Reich insgesamt (S. 26).

Neben dem Verzicht auf weitere Reparationen aus Deutschland durch die Sowjetunion hatte auch Polen am 23.08.1953 (einen Tag später) förmlich auf weitere Reparationen verzichtet (S.32).

Auch bei der Darstellung des Kampfes von Hans Frankenthal gegen die IG Farben i.L. schlich sich ein Fehler durch die gedrängte Beschreibung ein: die Entschädigungen für ehemalige Häftlingsarbeiter der IG Farben gemäß des Abkommens mit der Claims Conference wurden an alle Berechtigten unabhängig von ihrem Wohnort ausgezahlt. Der Ausschluß von Verfolgten in den ehemaligen Ostblockstaaten bezieht sich auf Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG).

Es bleibt ein empfehlenswertes Buch, daß gerade durch seine pointierte Darstellung zu überzeugen vermag. Wer immer sich über die Debatte zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter orientieren will, wird dieses Buch mit Gewinn lesen.

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