N. Mears: Queenship and Political Discourse

: Queenship and Political Discourse in the Elizabethan Realms. . Cambridge 2005 : Cambridge University Press, ISBN 0-521-81922-9 311 S. € 61,00

: Perilous Performances. Gender and Regency in Early Modern France. Cambridge/Mass. 2004 : Harvard University Press, ISBN 0-674-01541-X 300 S. $ 49,95

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Pauline Puppel, Landeshauptarchiv Koblenz

Im frühneuzeitlichen Europa übten Frauen politische Herrschaft aus. Die Strukturen waren jedoch nicht in allen Staaten dieselben, sondern es gab große Unterschiede, auf welchem Weg die Frau zur legitimen Herrschaftsausübung gelangte. Grundgesetze schlossen in einigen Ländern die weibliche Erbfolge aus, aber aufgrund des dynastischen Interesses wurde der verwitweten Königin die Regentschaft bis zur Volljährigkeit des Thronerben übertragen; in andern Ländern folgte die Tochter, wenn kein männlicher Erbe vorhanden war. Wie diese Frauen ihre Handlungsspielräume an der Spitze des Staates nutzten und welche Positionen dabei die Zeitgenossen einnahmen, wird von Katherine Crawford am Beispiel der Regentschaften in Frankreich und von Natalie Mears am Beispiel Elizabeths I. von England vorgestellt. Regentschaften traten insbesondere in den europäischen Königreichen sehr viel häufiger auf als bisher bekannt, geschweige denn erforscht worden ist. Ein Defizit, das zu beheben bereits vor dreißig Jahren der Rechtshistoriker Armin Wolf gefordert hat: Die „Untersuchung der verfassungs-, rechts- und sozialgeschichtlichen Wirkungen von Regentschaften“ auf die staatliche Entwicklung stehe noch aus. 1

Crawford geht in ihrer detaillierten Studie auf die Auswirkungen der vier französischen Regentschaften auf die Entwicklung des modernen Staats ein. Anstelle der minderjährigen oder aus anderen Gründen nicht selbständig regierungsfähigen Könige regierten die ‚Ausländerinnen’ Katharina von Medici (1560-1589), Maria von Medici (1610-1631) und Anna von Österreich (1643-1661) sowie in Ermangelung der Königin zwischen 1715 und 1723 der Herzog von Orléans. Als fünfte Regentschaft hätte jene von Marie Antoinette 1793 betrachtet werden können, zumindest aber hat Crawford die Debatte in der Nationalversammlung darüber scharfsinnig interpretiert.

Zweifel und Gegnerschaft stellten für jede Regentschaft eine große Gefahr dar. Der Stellvertreter des Kindkönigs war auf Konsens, auf Kooperation, zumindest aber auf Gehorsam angewiesen, um bis zur Volljährigkeit des Mündels einigermaßen erfolgreich regieren zu können. Die Ausgrenzung der Frauen von der Thronfolge durch die lex salica und der Diskurs über die generelle Unfähigkeit der Frau zu Herrschaftsausübung verlangten von den verwitweten Königinnen spezifische Strategien, um sich als Regentin zu positionieren. Die von Katharina von Medici begründete Tradition der vormundschaftlichen Regentschaft führte zum Verständnis der ‚female gendered’ Institution (S. 107, 175), was den Herzog von Orléans wiederum vor besondere Schwierigkeiten stellte.

In ihrer Studie analysiert die Verfasserin insbesondere anhand von Zeremoniell und Ikonografie, wie die Regentinnen bzw. der Regent versuchten, die normativen Gender-Zuschreibungen auszubalancieren und für die Darstellung der eigenen Person mit und durch die unterschiedlichsten Medien zu nutzen. Crawford gelingt es, anschaulich die individuellen Ausgestaltungen und Schwerpunktsetzungen jeder einzelnen Regentschaft darzulegen. Die Öffentlichkeit erwartete einerseits gender-konformes Auftreten, andererseits effektive Staatsverwaltung und siegreiche Kriegsführung. Während der König als der gottgewollte Herrscher als unantastbar galt, boten sowohl die Regentinnen als auch der Regent den unterschiedlichsten Interessensgruppen verschiedenste Angriffsflächen. Crawford weist nach, dass die Verbindung männlicher und weiblicher Rollen in der Person der Regentin bzw. des Regenten auf das sauberste austariert sein musste, jedoch ein schwieriges Unterfangen blieb. Obwohl die Königinmütter ebenso wie der Herzog von Orléans ihren Anspruch auf die Regentschaft ‚in gendered terms’ formulierten, fanden sich immer Kritiker: Philipp von Orléans wurde als schwächlicher und verweichlichter, also zu femininer, Maria von Medici beispielsweise als femme forte und Amazone, mithin zu männlicher Charakter beurteilt – der Regent oder die Regentin, so lässt sich zusammenfassen, „could do nothing right“ (S. 175).

Die Minderjährigkeit des legitimen Thronerben bildete eine Phase höchster staatlicher Fragilität. Die Regentschaften der Königinnen waren von blutigen Bürgerkriegen begleitet und nach dem Tod Ludwigs XIV. nahmen die Parlamente ihre Tätigkeit wieder auf und beanspruchten politische Mitsprache. Crawford sieht dies weniger in der Person an der Spitze des Staates begründet als in der die Institution ‚Regentschaft’ strukturierenden, aber in sich durchaus widersprüchlichen und ambivalenten politischen Sprache. Insofern hinterfragt sie die Persönlichkeit von Regentin bzw. Regent sowie ihre individuellen Fähigkeiten als Herrscher/in und Politiker/in kaum. Auch werden andere an den Regentschaften mehr oder weniger ausgeprägt beteiligte Personen oder Personengruppen nicht ausreichend mit in die Fragstellung einbezogen. Insgesamt aber werden die spezifischen Gender-Darstellungen der Regentinnen und des Regenten klar herausgearbeitet. Anhand von Stichen, Bildern und der Symbolkraft von Sitzordnungen bei einem ‚lit de justice’ interpretiert die Crawford die Selbst-Darstellung der Regentinnen; Katharina von Medici zeigte sich als fürsorgliche Mutter, Marie von Medici präsentierte sich selbstbewusst als politisches Zentrum, Anna von Österreich machte sich neben ihrem Sohn fast unsichtbar und Philipp von Orléans versuchte sich in der Rolle des ‚Vaters’. Damit unterstreicht die Verfasserin, wie sehr bis heute das Wissen über die Regentschaften von der Macht der Bilder geprägt ist.

Crawford kommt zu dem Schluss, dass Regentschaften für die Entwicklung des modernen Staates von großer Bedeutung waren, da königliche Autorität ‚gendered’ und so die Macht der Monarchie verstärkt wurde (S. 200). Tiefgreifende politische Unruhen während der Minderjährigkeit des legitimen Herrschers hätten zu einem starken Königtum geführt, letztendlich zu einem Königtum, das keines herrschaftsfähigen Königs mehr bedurfte (S. 207). Durch Regentschaften sei monarchische Herrschaft zu einer abstrakten Formsache geworden, denn die Macht des Staates bestehe völlig unabhängig vom Herrscher (S. 209). Die Wirkung von Regentschaften auf die Entwicklung des Nationalstaats Frankreich sollte nicht zu gering eingeschätzt werden. Dieses Ergebnis regt die Forschung an: Wie entwickelten sich Staaten, in denen es weniger oder sogar gar keine Regentschaften gab – eine Wahlmonarchie oder die Staaten, in denen die weibliche Erbfolge möglich war?

Mit ihrer Studie über „Queenship and Political Discourse“ trägt Mears zur Beantwortung dieser Frage bei. „Zum Schluss habe ich die Gesamtverantwortung und muss sagen, wo es langgeht.” Dieses Machtwort der Kanzlerin hat Tradition: Königin Elizabeth I. (1533-1603), die von 1558 bis 1603 über England, Wales und Irland regierte, machte ihren Anspruch auf selbständige Herrschaft gegenüber ihren Räten und der allgemeinen Öffentlichkeit deutlich.

Mears kommt auf der Grundlage bislang kaum beachteter archivalischer Quellen zu einer Neubewertung der Elisabethanischen Herrschaftsausübung sowie der politischen Diskurse bei Hof und im Königreich. Die Verfasserin geht zunächst der Frage nach, welcher Art die Entscheidungsfindung am Hof der Königin waren, welche Person(en) politischen Einfluss ausübten sowie inwiefern das ‚gender’ der Königin von Bedeutung war. Angeregt von Habermas’ „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ untersucht sie in einem weiteren Schritt, in welchem Ausmaß politische Themen auch außerhalb des Hofes die Gespräche bestimmten, wie die Untertanen des englischen Königreichs Elizabeth und ihre Herrschaftsausübung wahrnahmen. 2

Mears analysiert die Bedeutung persönlicher und sozialer Konfigurationen; sie weist nach, dass die Elisabethanische Politik eher in den Verbindungen der Königin zu ihren Räten und Vertrauten verstanden werden kann als in einer Hegemonie des Kronrates. Die Königin wählte für die Beratung der Arkana “probouleutic groups“, Berater, die Elizabeth persönlich ad hoc und informell zur Besprechung heranzog. Mears’ Analyse widerlegt die Annahme, dass der außergewöhnlichen Form politischer Entscheidungsfindung eine nur geringe Bedeutung neben dem mächtigen Zentralorgan des Rats zugekommen sei. “Probouleutic groups“ wurden ebenso von Elizabeths Vorgängern und Nachfolgern für die Beratschlagung und Vorbereitung von Entscheidungen im Kronrat herangezogen. Mears hebt hervor, dass es sich keineswegs um eine gender-spezifische Form von “policy making“ gehandelt hat. Ihre Figurationanalyse ergibt, dass die Gruppe von Elizabeths Vertrauten vergleichsweise homogen war. Das Netz der Berater war durch Familien- und Klientel-Verbindungen, aber insbesondere auch durch ähnliche Erziehung, Ausbildung und Karrieren, sowie durch die gemeinsame Einstellung zu Politik und Religion geknüpft. Es war zwar von Männern dominiert, aber auch Frauen spielten eine bedeutende Rolle, da sie über eigene Zugangswege zur Königin verfügten (S. 56, 68). Unabhängig von Elizabeths Netzwerk existierten die Netzwerke ihrer Ratgeber, jedoch bestand zwischen ihnen durchaus auch Austausch. Mears betont, dass gerade diese “interaction“ zwischen den unterschiedlichen Netzwerken für das neue Paradigma politischer Entscheidungsfindung am Elisabethanischen Hof grundlegend war.

Im Folgenden wendet sich Mears der Untersuchung des politischen Diskurses bei Hofe und im Königreich zu, um die Öffentlichkeit zu konturieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der politische Diskurs weder auf die politischen Institutionen, noch überhaupt auf den königlichen Hof beschränkt gewesen ist (S. 66, 71). Mears bezieht in ihre Untersuchung verschiedenste Quellengattungen wie Drama, Predigt und Bildende Kunst ein. Sie legt einen ersten Überblick vor über den Diskurs im Elisabethanischen Königreich, das England, Wales und Irland umfasste, und zeigt, dass bereits im späten 16. Jahrhundert (mindestens) eine ‚öffentlichen Sphäre’ nachgewiesen werden kann. Mears spricht sich daher für eine angemessenere Konzeptualisierung von ‚Öffentlichkeit’ aus (S. 180ff.). Politischer Diskurs fand nicht nur an bestimmten Orten wie Kirchplätzen und den Inns statt, teilhatten nicht nur des Lesens mächtige Menschen, sondern alle Zuhörer. 3 Mit der Metapher vom Herz und den Arterien beschreibt die Verfasserin die multiplen Sphären von Öffentlichkeiten, die mit einander in ganz unterschiedlichen Weisen in Beziehung standen (S. 192f.). Die „unsituated discourses“ sind grundlegend für das Verständnis der zahlreichen öffentlichen Bereiche im Elisabethanischen Reich. Mears betont, dass der ‚politische Diskurs’ Fakten ebenso wie Gerüchte umfasste, mündlich, als Drama und Wandgemälde, durch Flugschriften und -blätter, Briefe und Memoranden zirkulierte und vor allem, dass er nicht ausschließlich auf die Königin fokussierte.

Mears Studie schließt mit der Analyse der Perzeption von Königin und Herrschaft. Die ersten dreißig Jahre wurden Elisabeths Legitimität und ihre realpolitische Herrschaft angezweifelt. Die Verfasserin unternimmt erstmals den Versuch, die zeitgenössischen Meinungen und deren Formierung auch jenseits des gehobenen Diskurses sowie in den verschiedenen Teilen des Königreichs zu analysieren. Sie kommt überzeugend zu dem Ergebnis, dass gender keineswegs das zentrale Argument gegen die Königin gewesen ist, sondern zum einen der konfessionelle Hintergrund, aber auch persönliche und wirtschaftliche Positionen von Elizabeths Kritikern ausschlaggebend für die Diffamierung war und zum anderen die Beleidigungen mit begrenztem Vokabular durchaus dazu dienten, ganz unterschiedliche Bereiche der Herrschaftsausübung zu kritisieren (S. 229). Mears stützt ihre These durch detaillierte Kontextualsierungen einzelner Kritiker.

Elizabeth sah sich als legitime Thronerbin, von Gottes Gnaden Königin von England, das Volk als ihrem Willen untertan und ihr Gehorsam schuldig. Diese Haltung legte sie auch beim „policy making“ an den Tag: Die Königin bestimmte die Tagesordnung, sie entschied, welche Themen beraten und welche zurück gestellt wurden. Sie war auf nahezu allen Ebenen der Entscheidungsfindung aktiv, wählte persönlich ihre Vertrauten und behielt sich die letzte Entscheidung vor. Elizabeth war sich dessen bewusst, dass gute Herrschaft dem allgemeinen Wohl dient, aber ebenso war sie der Überzeugung, dass es nicht der Allgemeinheit zukam, zu bestimmen, was das Wohl ist. Mears’ interdisziplinär angelegte Studie ist ein gelungener und gut lesbarer Beitrag zur Erforschung monarchischer Herrschaft und Herrschaftsperzeption in der Frühen Neuzeit.

Anmerkungen:
1 Wolf, Armin, Das Königtum Minderjähriger und die Institution der Regentschaft, in: Recueil de la Société Jean Bodin pour l’histoire comparative des institutions 36 (1976), S. 97-106. Vgl. ders., Artikel Regentschaft, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 4, Berlin 1990, Sp. 485-487.
2 Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, Neuwied 1962, Frankfurt am Main 1990 (Der englisch-sprachigen Forschung erst seit der Übersetzung von 1989 zugänglich).
3 Vgl. Freist, Dagmar, Governed by Opinion. Politics, Religion and the Dynamics of Communication in Stuart London 1637-1645, London 1997.

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