Chr. Dirks: "Die Verbrechen der anderen"

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Titel
"Die Verbrechen der anderen". Auschwitz und der Auschwitz-Prozess der DDR. Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer


Autor(en)
Dirks, Christian
Reihe
Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart
Erschienen
Paderborn 2005: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
408 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Annegret Ehmann, Berlin

NS-Täter gab es in der Bundesrepublik und in der DDR. Die Verfolgung und Aburteilung der NS-Verbrechen war entgegen immer noch verbreiteter Legenden in West und Ost eine Geschichte der Versäumnisse und Unterlassungen. Infolge des Kalten Krieges kam es in der BRD erst sehr verspätet zu systematischen Ermittlungen und Anklageerhebungen gegen die Täter. Viele kamen ungestraft davon, die Wenigen, die vor Gericht standen, mit sehr geringen Strafen. In der DDR, die sich kollektiv als antifaschistisch definierte und behauptete, den Faschismus mit seinen Wurzeln „ausgerottet“ zu haben, gab es nach einer kurzen Phase der Entnazifizierung ab Anfang der 1950er-Jahre keine systematische Strafverfolgung von NS-Verbrechen mehr. Wie in der Bundesrepublik wurden zahllose ehemalige NSDAP-Mitglieder in Staat und Gesellschaft integriert, in der DDR sogar als SED-Genossen mit ausdrücklicher Billigung der kommunistischen Parteiführung.

In Westdeutschland wurden Schwurgerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführt. Die bundesdeutsche Justiz ermittelte gegen etwa 100.000 Beschuldigte, sprach aber nur 6.500 Verurteilungen aus. In Ostdeutschland gab es dagegen Schauprozesse wie die Waldheim-Prozesse von 1950. In Schnellverfahren wurden nach der Auflösung der sowjetischen Speziallager über 3.000 Personen durch eine mit politisch zuverlässigen Richtern besetzte Sonderstrafkammer des Landgerichts Chemnitz zu hohen Strafen verurteilt, die von der politischen Führung weitgehend vorgegeben waren. Analog zum Westen herrschte auch in der DDR in der Bevölkerung eine Schlussstrichmentalität.

Die wenigen in der DDR seit den 1960er-Jahren geführten NS-Prozesse standen im Zeichen der Systemkonkurrenz mit dem Westen. Exemplarisch dafür ist der von der Stasi initiierte Schauprozess gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer, den der Autor Christian Dirks in seinem Buch behandelt. Dirks, Jahrgang 1971, promovierte nach dem Studium der Neueren Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an den Universitäten Münster, Frankfurt am Main und Berlin mit dieser Arbeit 2004 an der Freien Universität Berlin. – Auf eine Vielzahl bisher unerschlossener Quellen gestützt, stellt Dirks darüber hinaus den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der DDR und die Rolle der von der Staatssicherheit beherrschten strafrechtlichen Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen dar. Dafür konnte Dirks einen umfangreichen Bestand von NS-Originalakten aus dem Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) nutzen, die lange Zeit als vernichtet galten und erst nach der Wende zugänglich wurden: Ermittlungs- und Verfahrensakten, Gerichtsakten, Handakten und Begleitakten der Gerichtsakten mit Hunderten von Zeugenaussagen sowie den Aussagen und persönlichen Niederschriften des Angeklagten Fischer, die einen differenzierten Einblick in die Persönlichkeitsstruktur eines ehemaligen KZ-Arztes geben.

Das besondere an diesem Verfahren gegen Fischer ist, dass die DDR gegenüber der Bundesrepublik demonstrieren wollte, wie mit Auschwitz-Mördern umzugehen sei. Nur wenige Tage nach der Urteilsverkündung (25. August 1965) im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess meldete die DDR-Nachrichtenagentur ADN Mitte September die Festnahme des ehemaligen stellvertretenden Standortarztes des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz und verantwortlichen Lagerarztes des Nebenlagers Monowitz (Auschwitz III), Dr. Horst Fischer. Seine Verhaftung war bereits am 11. Juni 1965 erfolgt, aber aus propagandistischen Gründen geheim gehalten worden. Nach zehn Verhandlungstagen wurde Fischer am 25. März 1966 vom Obersten Gericht der DDR wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 8. Juli 1966 durch Enthauptung vollstreckt.

Als Landarzt hatte Fischer unter seinem Namen seit 1946 in Spreenhagen, Kreis Fürstenwalde, unbehelligt gelebt und praktiziert. Ihm war es in der Nachkriegszeit gelungen, sich durch Fälschung von Angaben zu seiner Person der Entdeckung zu entziehen. Obwohl sein Name in den Nürnberger Ärzteprozessen genannt worden war und im Westen nach ihm gefahndet wurde, konnte er sich in der DDR durchaus sicher fühlen. Ihm kam zugute, dass Mediziner trotz der eigentlich bekannten Affinität dieser Berufsgruppe zur NS-Rassen- und Gesundheitspolitik als qualifiziertes Personal in der DDR gebraucht wurden und daher aus opportunistischen Gründen von Entnazifizierungsmaßnahmen verschont blieben. Zudem war der Anteil der Mediziner an Republikflüchtigen hoch. Deswegen begünstigte das MfS NS-Täter aus sogenannten Mangelberufen. Diese Politik des MfS belegt Dirks auch mit anderen Beispielen.

Im Vergleich zum Umgang mit Fischer ist insbesondere der Falls des SS-Mediziners Dr. Kurt Heißmeyer aufschlussreich, der Tbc- Versuche im KZ Neuengamme durchführte und verantwortlich für die Ermordung der jüdischen Kinder im Keller der Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg war. Heißmeyer war ein wie Fischer erfolgreich praktizierender Arzt, der eine große Praxis und eigene Klinik in Magdeburg betrieb. Gegen ihn hatte die Staatssicherheit bereits seit 1958 für eine Verhaftung hinreichendes Material, auch vor einem Ermittlungsersuchen an die DDR aus der Bundesrepublik 1959 nach der Veröffentlichung der Geschichte der Kinder vom Bullenhuser Damm. Doch weil qualifizierte Ärzte wie Heißmeyer in der DDR knapp waren, wurde auf Anraten des MfS erst 1962 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Juni 1966 wurde er zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. In der Haft, die er bis zu seinem Tod durch Herzinfarkt im Jahr 1967 in Bautzen verbrachte, war ihm vom MfS sogar erlaubt worden, weiter wissenschaftlich zu arbeiten.

Ganz andere Interessen verfolgte das MfS mit dem Fall Fischer im Kontext des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Hinsichtlich unentdeckter NS-Täter richtete sich das Interesse des MfS ausschließlich darauf, in der Bundesrepublik führende Persönlichkeiten in Staat, Wirtschaft und Politik der BRD als NS-Täter zu entlarven.

Das MfS hatte Fischer zwar bereits seit Ende der 1950er-Jahre beobachtet, jedoch wegen seiner West-Kontakte und "politischen Unzuverlässigkeit", nicht wegen seiner SS-Vergangenheit. Die wurde erst im April 1964 zufällig entdeckt, blieb aber auch dann ohne Folgen. Erst eine im Rahmen der Passierscheinabkommen großangelegte Überprüfung von DDR-Bürgern mit Westkontakten erbrachte nach einer Datenabfrage der Kreisdienststelle Fürstenwalde in der MfS-Zentrale im Februar 1965 die Identität Fischers mit dem KZ-Arzt. Das MfS ließ Fischer festnehmen, hielt ihn neun Monate in Untersuchungshaft und plante in dieser Zeit den Schauprozess mit dem Hauptinteresse, die Verstrickung des IG-Farben Konzerns in die Verbrechen von Auschwitz sowie dessen Zusammenwirken mit der SS herauszustellen. Selbst das Todesurteil wurde vom MfS vorgegeben. Sowohl der Generalstaatsanwalt der DDR, Josef Streit, als auch das Oberste Gericht hielten sich an die politischen Vorgaben des MfS.

Der Prozess gegen Fischer war in der DDR keineswegs populär. Fischer war wie auch Heißmeyer in seiner Heimatregion als Arzt anerkannt und beliebt.

Christian Dirks verdienstvolle, vor allem spannend und gut lesbare, auf breite Quellenbasis gestützte Darstellung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur „Vergangenheitsbewältigung“ in der DDR, sondern zugleich ein wichtiger Beitrag zur neueren Täterforschung, insbesondere hinsichtlich der SS-Mediziner.

Ganz so neu ist die Aufdeckung des Umgangs mit NS-Tätern in der DDR freilich nicht. Schon vor der Wende, vor den inzwischen zahlreichen kritischen Studien über den DDR-Antifaschismus, hat 1987 Götz Aly1 dies in seiner Studie über den in der DDR angesehensten und einflussreichsten Anatomie-Professor Hermann Voss und dessen Beteiligung an NS-Verbrechen in Polen behandelt. Voss, vom Staatsrat der DDR mit dem Titel „ hervorragender Wissenschaftler des Volkes für Verdienste um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens“ ausgezeichnet, Direktor des Anatomischen Instituts der Universität Jena bis 1962, als Emeritus anschließend weiter am Anatomischen Institut der Universität Greifswald tätig, bis 1974 Mitherausgeber der wichtigsten in der DDR erscheinenden Fachzeitschrift für Anatomie, nach dessen Lehrbuch der Anatomie über 40 Jahre in immer neuen Auflagen des Verlags VEB Gustav-Fischer Jena alle Medizinstudenten lernten, blieb auch nach der Veröffentlichung seines „Posener Tagebuchs“ 1964 in der DDR völlig unbehelligt. Im Nachweis der umfangreichen Sekundärliteratur fehlt diese wichtige Veröffentlichung von Aly leider.

Anmerkungen:
1 Aly, Götz, Das Posener Tagebuch des Anatomen Hermann Voss, in: Biedermann und Schreibtischtäter. Materialien zur deutschen Täter-Biographie. (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik Band 4) Berlin 1987, S. 15-66.

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