Titel
Adel und Zahl. Studien zum adligen Rechnen und Haushalten in Spätmittelalter und früher Neuzeit


Herausgeber
Fouquet, Gerhard; von Seggern, Harm
Reihe
Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte 1
Erschienen
Ubstadt-Weiher 2001: Verlag Regionalkultur
Anzahl Seiten
314 S., Tabellen u. Abb
Preis
DM 68,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfgang Rosen Email:

Schon das Wortpaar „Adel und Zahl“ erscheint provozierend. Treffen hier nicht gegensätzliche Welten aufeinander? War der Adel nicht eher für Geldverschwendung als für die Erwirtschaftung von Kapitalien bekannt? Kämpfte der Ritter nicht hoch zu Ross, statt sich mit Rechenarbeiten am Schreibpult abzumühen? War der Umgang mit Geld nicht vorrangig die Angelegenheit des Bürgertums, während das Ideal des Adels durch Kampf, Ehre und Prunksucht geprägt war – also Maximen, die ökonomischen Kategorien entgegengesetzt waren? Tatsächlich wurde auch noch lange Zeit in der Geschichtswissenschaft das Bild vom an kaufmännischen Angelegenheiten uninteressierten und unfähigen Adels kultiviert. Der Sammelband „Adel und Zahl“, in dem erfreulicherweise eine Reihe von jüngeren Historikern vertreten ist, geht auf eine Tagung an der Universität Kiel im Jahre 1998 zurück. Ziel der Beiträge ist, alte Klischees über die ökonomischen Fähigkeiten des Adels zu hinterfragen und das bisher dominierende Bild zu differenzieren.

Gerhard Fouquet macht in seinem instruktiven Einleitungsessay deutlich, dass die Erforschung der Finanzhaushalte von Territorien, Städten und Handelsgesellschaften eine lange Geschichte hat: Zu denken ist hier an die „Neue historische Schule der Nationalökonomie“ um Karl Bücher, Gustav Schmoller, Werner Sombart und Karl Lamprecht. Sie und ihre Schüler widmeten sich schon früh den Stadt- und Handelsrechnungen. Doch fanden dabei die Finanzhaushalte der Territorien meist wenig Beachtung. Zwar haben sich um die Wende vom 19. zum 20. Jh. einzelne Vertreter auch den territorialen Finanzen zugewandt, doch richteten die Landeshistoriker, insbesondere unter dem Eindruck des Lamprecht-Streits den Blick stärker auf die politische und die Verfassungsgeschichte. Die historischen Nationalökonomen legten ihr Augenmerk auf die städtischen Haushalte, weil diese aus ihrer Sicht den Fortschritt schlechthin darstellen. Erst nach 1945 setzten vereinzelte Versuche ein, die Forschungsaktivitäten neu auszurichten 1. Die Editionsaktivitäten wurden verstärkt und die Quellen mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Man erkannte die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Rechnungen im Hinblick auf wirtschafts-, kultur-, konsum-, verwaltungs- und alltagshistorische Aspekte. In quellentechnischer Hinsicht haben Rechnungen als „Überreste“ eine besonders authentische Aussagekraft zur Betrachtung der Ist-Zustände – der Fiktionsgrad ist außerordentlich gering. Sie erlauben nicht nur die Überprüfung normativer Quellen in Bezug auf ihre reale Umsetzung, sondern mit ihrer Hilfe ist es auch möglich, statische Bilder zu dynamisieren und Trends aufzuzeigen.

Doch können Zahlen auch eine Genauigkeit vorspiegeln, die es in dieser Weise nicht gab. Hierbei ist weniger an Rechenfehler und eine zeitlich und regional eher punktuelle Überlieferung zu denken, sondern an die Eigenheiten der Verwaltungssysteme und die daraus resultierende unsystematische und schwer zu durchschauende Vielfalt der Finanz- und Kassenorganisationen. Es fehlte die fiskalische Kasseneinheit, eine Möglichkeit der Nonaffektation – alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für den gesamten Ausgabenbedarf, d.h. Abkehr von der Fondswirtschaft – wurde meist nicht praktiziert. Es gab ein diffiziles System von Anweisungen auf verschiedene Kassen, hinter dem sich oftmals eine schwer zu durchschauende Logik versteckte. Dies hat zur Folge, dass sich manche Ausgaben nicht in den Rechnungen befinden, in denen sie der Historiker erwartet. Es fehlte das, was in der modernen Finanzwissenschaft als Grundsatz der „Klarheit“ gewertet wird, also eine systematische Gliederung des Haushaltes sowie eine Kennzeichnung seiner Einzelansätze.

Schon im 15. Jh. stellten Fürstenhäuser vielfältige Überlegungen darüber an, auf welchen Handlungsgrundsätzen die Finanzorganisation zu beruhen hatte, so z.B. für Brandenburg: Hier sollte ein fester Finanzanschlag für das kommende Haushaltsjahr aufgestellt werden, an dem sich alle Amtsträger zu orientieren hatten. Auch eine periodische Überprüfung der Rechnungen war vorgesehen. Hinsichtlich der Ausgabenaufteilung verfuhr man vorausschauend: Nur ein Drittel dürfe für die Haushaltung verwendet werden, und ein weiteres Drittel hatte man für unvorhersehbare Aufgaben anzusparen. Zudem sollte der Grundsatz der Gegenrechnung aufgegeben werden, also der Verrechnungen von Leistungen und Entgelten sowie der folgenden Einstellung der Nettobeträge. Gefordert wurde zudem eine Rechnungslegung und -prüfung.

In einer Betrachtung über das Rechnungswesen der Landgrafen von Hessen und der Grafen Ysenburg im 15. und 16. Jh. weist Michael Rothmann auf den sprunghaften Anstieg von Verwaltungsschriftgut und Rechnungen hin. Leider sind nicht nur durch zeitgenössisch bedingte Umstände eine Reihe von Rechnungen untergegangen, sondern auch durch die Tatsache, dass man seitens der Historiker den Rechnungen als Quellengruppe zunächst einen geringen Aussagewert beimaß. Rothmann widerlegt in seinem Beitrag das alte Verdikt von der Rückständigkeit adliger Haushalte im Vergleich zu städtischen oder kaufmännischen. Er macht deutlich, dass in Adelshaushalten eine Reihe von qualifizierten Verwaltungsfachleuten anzutreffen waren, die eine systematische Rechnungsführung organisierten und für eine langfristige Archivierung sorgten.

Finanzpolitische Planungen oder gar Budgetierungen können wir von mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Haushalten nur selten erwarten. Überall herrschte das Netto-Prinzip vor. Bernd Fuhrmann erinnert in seinem Beitrag zu Recht daran, dass den Historikern immer der Zweck des Erstellens zeitgenössischer Rechnungen bewusst sein sollte: Moderne Forderungen an Buchführungskriterien zurückzuprojizieren, ist eher anachronistisch. Wichtig erscheint zudem der Hinweis, dass die sonst sinnvolle Forderung von Otto Brunner nach Verwendung von Quellentermini bei Rechnungen eher zur Begriffsverwirrung und zu inhaltlichen Unklarheiten führe, da identische Begriffe sowohl innerhalb einer Rechnungsserie und erst recht bei verschiedenen seriellen Quellen sowohl zeitgleich wie über größere Zeiträume hinweg deutlich differierende Inhalte abdecken können. Fuhrmann macht darauf aufmerksam, dass der Analyst der Rechnungen vor dem Problem der vielen – oft unbekannten – Querverbindungen zwischen verschiedenen Kassen steht, und dass zwischen diesen Kassen diverse Rechnungsströme vorhanden waren – hier ist also der gesamte Bereich der „internen Subventionen“ angesprochen (S. 95). Im Beitrag von Volker Hirsch über die Wirtschaftsführung im Territorium eines Basler Bischofs im 15. Jh. wird deutlich, dass Zweck der Rechnungsführung weniger die Erstellung eines Budgets als die Festschreibung von nutzbaren Rechten war. Typisch ist auch weniger eine systematische Zusammenstellung der Posten durch Kontenbildung als eine chronologische Auflistung von Einnahmen und Ausgaben.

Kurt Weissen thematisiert Stagnation und Innovation in der Rechnungslegung der Fürstbischöfe von Basel und zeigt hierbei, wie die Modernisierung der Rechnungslegung und der Finanzkontrolle zu einem wichtigen Herrschaftsinstrument wurde. Er weist darauf hin, dass es lediglich beim Anlegen eines Kontrollbuches blieb. Es ging weniger um die Erstellung eines konsolidierten Rechnungsabschlusses, der eine strukturierte Übersicht über die Finanzen gegeben hätte. Deutlich wird auch, dass das rein chronologische Ordnungsprinzip erst durch die Untergliederung nach Ämtern und Kassen eine systematische Strukturierung erhielt. Weissen hebt insbesondere die Bedeutung des kassenführenden Amtsträgers für die Gestaltungsform der Abrechnungen hervor.

Holger Kruse analysiert in seinem Beitrag über Philipp den Guten die Bedeutung des Geldes am burgundischen Hof. Hier ist auf die hervorragende Quellenüberlieferung in Form der „Recette générale de toutes les finances“ hinzuweisen. Ein untrügliches Indiz für die hohe zeitgenössische Wertschätzung der Rechnungen ist die Tatsache der Verwendung von Pergament. Auch die Involvierung des Fürsten in die Rechnungsprüfung unterstreicht den hohen Stellenwert. Kruse kann das Vorurteil des angeblich dekadenten Hofes durch die Hinweise auf die aktive Beschäftigung mit Finanz- und Rechnungsgeschäften widerlegen. Die Ritter zogen nicht nur „wacker in den Kampf“, sondern kümmerten sich auch intensiv um die Finanzierung des Krieges (S. 163).

Ulf Christian Ewert untersucht anhand einer Längsschnittuntersuchung die Einnahmen der „Recette générale de toutes les finances“, wobei er statistische Methoden mit hoch aggregierten Daten wie die Varianz- und Elastizitätsanalyse anwendet. In die selbe Richtung führen die Überlegungen von Harm von Seggern und Ulf Christian Ewert zum Nutzen der Clusteranalyse bei der Betrachtung von Rechnungen des Rates von Holland. Stephan Selzer geht in seinem Beitrag der Frage nach dem Wirtschaftsgebaren deutscher Italiensöldner des 14. Jhs. nach und kann nachweisen, dass den Einnahmen der Söldner erhebliche Kosten der Ausrüstung gegenüberstanden. Nur durch Lösegelder und Plünderungen konnten die Söldner ein gutes Einkommen erzielen. Holger Kölsch untersucht die mittlere Verwaltungsebene der Grafschaft Nassau im 15. und 16. Jh. und macht auf den wichtigen Unterschied von Prozess- und Strukturinnovationen aufmerksam. Der Einsatz auswärtiger, besser ausgebildeter Funktionsträger bezeichnet er sehr treffend als „Know-How“-Transfer (S. 262).

In der Zusammenfassung weist Harm von Seggern noch einmal auf die große Bedeutung von Rechnungen für die Finanz- wie die Kultur- und Mentalitätsgeschichte hin. In methodischer Hinsicht stellt sich dem Historiker immer die Frage, ob er die quellenmäßig vorgegebene Einteilung der Rechnungen übernehmen oder ob er sie in eine moderne Systematik überführen soll.

Natürlich befolgte man kaum die heute geltenden Haushaltsgrundsätze wie Vollständigkeit, Klarheit, Genauigkeit, Vorherigkeit, Öffentlichkeit, Nonaffektation, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie qualitative, quantitative und temporäre Spezialität. Doch wäre es sicher reizvoll, diese Haushaltsgrundsätze gleichsam als Analysefolie bei der Untersuchung mittelalterlicher rund frühneuzeitlicher Kassen heranzuziehen. Nicht uninteressant wären auch Überlegungen, ob man moderne Haushaltskonzepte wie „sunset-legislation“, „Zero-Base-Budgetierung“ oder „Planning-Programming-Budgeting-System“ mit historischen Konzepten vergleichen könnte.

Hier konnten nicht alle 15 Beiträge des Sammelbandes vorgestellt werden, der gleichsam als Werkstattbericht anzusehen ist. Gewünscht hätte man sich lediglich eine strukturiertere Gliederung Bandes in Aufsätze etwa mit allgemeinen Betrachtungen und speziellen Fallstudien. Der vorliegende sehr instruktive Band stellt einen wichtigen Baustein in dem Bemühen dar, eine Reihe falscher Vorstellungen vom fehlenden Interesse und den mangelnden Fähigkeiten des Adels auf dem Sektor der Rechnungs- und Haushaltsführung zu korrigieren. Darüber hinaus wird deutlich, dass es sich lohnt, den, wie Heribert Müller es sehr treffend formulierte, mühsamen Gang durch das „trockene Hoch- und Ödland“ der Rechnungsquellen anzutreten.

1 In anderen Ländern setzten Studien zu Haushalten schon früher ein, vgl. u.a. Georges Duby: Le budget de l'abbaye de Cluny entre 1080 et 1155, in: Annales ESC 7 (1952) S. 155-171]. Carlo M. Cipolla: Finanze di borghi e castelli sotto il dominio spagnolo, in: Bollettino Storico Pavese. Vol. VIII Fasc. I-II (1945) S. 7-19; Herman van der Wee: Anvers et les innovations de la technique financière aux XVIe et XVIIe siècles, in: Annales ESC 22 (1967) S. 1067-1089.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension