J. Römer (Hg.): Schweizerischer Bauernkrieg

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Titel
Bauern, Untertanen und "Rebellen". Eine Kulturgeschichte des Schweizerischen Bauernkrieges von 1653


Herausgeber
Römer, Jonas
Reihe
Kultur - Philosophie - Geschichte. Reihe des Kulturwissenschaftlichen Instituts Luzern 2
Erschienen
Anzahl Seiten
358 S.
Preis
€ 32,50
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Fabian Brändle, Zürich

Der schweizerische Bauernkrieg von 1653 ist zusammen mit dem deutschen Bauernkrieg von 1525 die bedeutendste frühneuzeitliche Untertanenerhebung im deutschen Sprachraum. Auf seinem Höhepunkt geriet die ständische Herrschaftsordnung in der Schweiz arg ins Wanken, als Alternative dazu konstituierte sich ein demokratisch organisierter Untertanenbund. Zum sechshundertfünfzigsten Jahrestag dieses Ereignisses erschien ein von Jonas Römer, Luzern, herausgegebener Band, der, entstanden aus einer Luzerner Vortragsreihe, einerseits die wichtigsten Experten zu Wort kommen lässt und andererseits allgemeine Beiträge zur ländlichen Gesellschaft versammelt. So verdienstvoll diese Auswahl auch ist, so lose erscheint mir die inhaltliche Klammer. Ich werde mich daher in dieser Rezension auf jene Artikel beschränken, die im engeren Sinne den Bauernkrieg zum Thema haben.

In seiner Einleitung „1653: Geschichte, Geschichtsschreibung und Erinnerung“ (S. 8-25) umreisst der Herausgeber Jonas Römer die historiografische Tradition des Bauernkriegs sowie dessen Memoria. Er weist zu Recht darauf hin, dass der Konflikt lange abseits des Interesses der Hochschulen stand. Zwar legte der Luzerner Staatsarchivar Theodor von Liebenau bereits zwischen 1893 und 1895 eine quellennahe, dreiteilige Studie vor, die jedoch in ihrer Essenz herrschaftsfreundlich war. Es waren Aussenseiter wie der Bieler Marxist, Pazifist, Etruskologe und Schriftsteller Hans Mühlestein, der allerdings von Liebenau allzu pauschal als „katholischen Herrenchronist“ abkanzelte, oder der Berner Barde Urs Hostettler, die sich intensiv mit dem Bauernkrieg beschäftigten. Mühlestein betonte den klassenkämpferischen Charakter des Bauernkrieges und erblickte in diesem eine Möglichkeit, die ländlichen schweizerischen Unterschichten zu revolutionieren. Ansonsten war es just die mythisches Überhöhung des von den bürgerlichen Eliten homogen gedachten, staatstragenden „Bauern- und Nährstandes“, die eine kritische Analyse verhinderte. In den Universitäten blieb es also merkwürdig ruhig, obwohl andere ländliche Konflikte seit den späten 1970er-Jahren durchaus erforscht wurden, namentlich im Umkreis von Rudolf Braun in Zürich und von Peter Blickle in Bern. Erst die 1990er-Jahre brachten den erfreulichen Umschwung: 1996 publizierte Niklaus Landolt seine Dissertation zu Revolten auf der Basler Landschaft, ein Jahr später folgte Andreas Suter, wobei sein geografischer Fokus auf den „Kernlanden“ Luzern und Bern lag. 1 Suters Arbeit wird zurecht als Standardwerk gehandelt und ist zudem methodisch gesehen innovativ, verbindet es doch Struktur und Ereignis miteinander.

Das lange Schweigen der Akademiker steht im Gegensatz zur intensiven popularen Memoria des Bauernkriegs. Schon die Zeitgenossen waren zu den Gräbern der hingerichteten Anführer gepilgert. Das Gedenken riss niemals ab. Populär waren die Zeichnungen des Solothurner Künstlers Martin Disteli, die 1839/40 im Schweizerischen Bilderkalender veröffentlicht wurden und ein grosses Publikum erreichten. War der Bauernkrieg an der Bundesfeier „600 Jahre Eidgenossenschaft“ im Jahre 1891 noch tabu, so errichtete man in vielen Kantonen nach 1900 Denkmäler. Im basellandschäftlichen Liestal marschierten anlässlich der Einweihung im Jahre 1904 Zehntausende auf. Dort verband sich das Gedenken an den Bauernkrieg mit der Erinnerung an die blutig verlaufene Kantonstrennung von 1833, als das Hinterland sich definitiv von der Bevormundung durch die Stadt Basel lossagte.

Die beiden erwähnten Historiker Andreas Suter und Niklaus Landolt haben im zu besprechenden Sammelband je einen Aufsatz verfasst, worin sie ihre in Buchform erarbeiteten Thesen noch einmal verdichtet präsentieren. Die von Suter in seinem Aufsatz „Kollektive Erinnerungen an historische Ereignisse - Chancen und Gefahren. Der Bauernkrieg als Beispiel“ (S. 143-163) angeführten strukturbedingten, mitunter im europäischen Kontext zu situierenden Kriegsgründe dürften unbestritten bleiben: Erstens nennt Suter die fiskalischen Mehrbelastungen der Untertanen im Zuge der steigenden Militärausgaben. Zur langfristigen Erhöhung des Ressourcentransfers trat kurzfristig eine von oben initiierte Münzverschlechterung, die in erster Linie den Untertanen schadete. Zweitens bedeutete das Ende des Dreissigjährigen Krieges eine Depression für die exportorientierte Entlebucher und Berner Oberländer Landwirtschaft. Namentlich Grossbauern hatten vom Käsebedarf der europäischen Heere profitiert. Während der Kriegskonjunktur hatten sie sich, durch die Realteilung ohnehin in der Bredouille steckend, noch mehr verschuldet, um ihre Betriebe zu modernisieren. Die städtischen Gläubiger duldeten indessen keinen Aufschub. Viele Bauern standen 1653 vor dem Bankrott. Kennzeichen der Verlaufsformen des Konflikts sind Überregionalität und Radikalität sowie ein hoher Organisationsgrad der Aufständischen, die in der Lage waren, Hauptstädte zu belagern und die somit eine grosse Militär- und Verhandlungsmacht besassen. Sie erfanden Rituale, um konfessionsübergreifend zu agieren. Viele der Anführer hatten schon das Scheitern lokaler Widerstandsaktionen miterlebt. Sie hatten erkannt, dass nur ein grossräumiger Untertanenbund dazu in der Lage war, die Forderungen durchzusetzen. Der anfänglich altrechtlich legitimierte Forderungskatalog weitete sich schnell aus zu einem prinzipiellen, von der Zürcher Obrigkeit als „Revolution“ beschriebenen Anliegen: zum alternativen, an der Landsgemeinde orientierten, demokratischen Untertanenbund. Falsche Erinnerungen hatten indessen, so Suter, dramatische Folgen. Während die Aufständischen an eine Kriegsführung glaubten, wie sie die Alten Eidgenossen erfolgreich praktiziert hatten, an offene Feldschlachten, an einen Kampf Mann gegen Mann, präsentierte sich die Realität ganz anders. Artilleriefeuer hielt die Bauern auf Distanz, Palisaden machten die Lager der Tagsatzungsheere so uneinnehmbar wie die Städte, deren „traces italiennes“ die Aufständischen an einer Einnahme hinderten. So desaströs die militärische Niederlage war, so hart das obrigkeitliche Strafgericht auch agierte, der Bauernkrieg war als Ereignis gleichwohl strukturbildend. Die Obrigkeiten wichen nämlich von ihrem absolutistischen Kurs ab und schwenkten zum Paternalismus über. Damit verbunden waren ein verminderter Ressourcentransfer sowie, als direkte Folge davon, eine vergleichsweise schwach ausgeprägte Staatlichkeit, die spätere, erfolgreiche Revolutionen erst ermöglichte.

Niklaus Landolt vergleicht in „Revolte oder Krieg? Regional unterschiedliche Ausprägungen des Bauernkriegs 1653“ (S. 87-104) die basellandschaftlichen Widerstandsaktionen mit jenen der Luzerner und Berner Untertanen. Die Ursachen, so Landolt in seinem kenntnisreichen Artikel, waren dabei durchaus ähnlich. In Basel sorgte das „Soldatengeld“, eine 1627 eingeführte Sondersteuer, für kollektiven Unmut. Die Untertanen versammelten sich mehrmals, entwarfen Bittschriften und nahmen Kontakt auf zu den aufständischen Solothurner Bauern. Schliesslich schickten sie gar Delegationen an die Landsgemeinden von Summiswald und Huttwil. Die militärischen Aktionen waren jedoch ungleich bescheidener. Zwar verteidigten die Untertanen das Landstädtchen Liestal gegen eine städtische Streitmacht, die Stadt Basel selber wurde jedoch nie belagert. Auch der Forderungskatalog blieb altrechtlich beschränkt und richtete sich gegen allerhand „noviteten“. Das Abhalten von Landsgemeinden war nie ein Thema. Vergleichsweise schrecklich war indessen die Reaktion der Obrigkeit, die, unterstützt „von Kirche und Wissenschaft“, nicht weniger als sieben Todesurteile vollstreckte, die Privilegien der Stadt Liestal aufhob und unzählige Konfiskationen, Galeerenstrafen etc. verhängte (im ungleich mehr bedrohten Luzern wurden acht Untertanen, in Bern 23 hingerichtet). Namentlich Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein, als Gesandter an den Westfälischen Friedensverhandlungen von 1648 postum zum Nationalhelden verklärt, pochte auf unerbittliche Härte. Ob diese auch in der zeitgenössischen Wahrnehmung unverständliche Repression sich in das kollektive Gedächtnis der Untertanen einbrannte und seinen Teil zu den Trennungswirren von 1833 beitrug, bedürfte weiterer Forschungen. Jedenfalls zeigen Landolts Überlegungen, dass die Bauernkriegsforschung verstärkt auf regionale Unterschiede eingehen sollte. Noch weitgehend unerforscht sind beispielsweise die Aktionen der Solothurner Untertanen oder die kollektiven Desertionen aus den obrigkeitlichen Heeren.

Der Berner Professor André Holenstein folgt in seinem souverän zusammenfassenden Einführungstext „Der Bauernkrieg von 1653. Ursachen, Verlauf und Folgen einer gescheiterten Revolution“ (S. 28-65) im Wesentlichen der Argumentation Suters. Er kritisiert allerdings dessen Einschätzung der Langzeitfolgen „als Ausdruck eines modernisierungstheoretisch geprägten Ansatzes“ ebenso wie die Übernahme eines zuwenig reflektierten Absolutismusmodells, ohne jedoch selber Alternativen dazu anzubieten. Äusserst verdienstvoll sind die zusammen mit Stefan Jäggi, Luzern, geleisteten Transkriptionen des Wolhuser und, textkritisch, Huttwiler Bundesbriefes, von dem mindestens zwei zeitgenössische Abschriften existieren. Die farbige Reproduktion des Huttwiler Briefs rückt diese bedeutende Quelle, deren Gehalt vergleichbar mit den Zwölf Artikeln von 1525 ist, ins rechte Licht.

In einem seiner beiden Beiträge untersucht Marco Polli-Schönborn die „Frühneuzeitliche Widerstandstradition der Luzerner Landschaft“ (S. 105-130). Seine Zusammenfassung von bisherigen Forschungen bietet einen Überblick über die kleineren und grösseren Rebellionen von 1513, 1570, 1653 und 1712. 2 Er sieht die obrigkeitliche Fiskalpolitik als Hauptgrund für die revoltenintensive politische Kultur Luzerns. Namentlich der Ausbau der unsozialen indirekten Steuern sorgte stets für kollektiven Unmut. Die Klagepunkte richteten sich insgesamt gegen die obrigkeitlichen Bemühungen, den Finanzhaushalt und die Verwaltung straffer zu führen (S. 117). Die Freiheitsvorstellungen orientierten sich an den Landsgemeindeorten und deren versammlungsdemokratischen Verfassungen. Oft zitierter Held ist Wilhelm Tell, eine Figur, die sich gut gegen einheimische „Tyrannen“ ins Feld führen liess. In Bezug auf die Trägerschaften konstatiert Polli-Schönborn ebenfalls Kontinuitäten. Die Repräsentanten der dörflichen oder Amts-Oberschicht waren jeweils überdurchschnittlich vertreten, beruflich gesehen stechen dem Beobachter die zahlreichen Wirte und Müller ins Auge. Wirtshäuser waren die traditionellen Versammlungsorte bei Revolten. Die Präsenz der Wirte würde jedoch eines weiteren Nachdenkens bedürfen. 3 Polli-Schönborn arbeitet in der Folge den „doppelten Legitimationsdruck“ (S. 122) der Honoratioren heraus, die sich einerseits gegenüber der Obrigkeit und andererseits gegenüber den Mitlandleuten rechtfertigen mussten. Da die Obrigkeit auf die Kooperation der Amtsleute angewiesen war (im Gerichtswesen und anderswo), erhöhte sie deren symbolisches Kapital, indem sie beispielsweise Amtskleider in den Landesfarben anfertigen liess. Zunehmend vom „gemeinen Mann“ distinguiert, wurden die Honoratiorendynastien zu wichtigen Stützen der feudalen Gesellschaftsordnung und, damit verbunden, zum Fokus popularen Protests. Zu Recht fordert Polli-Schönberg, das Augenmerk zukünftig auf die unterste Herrschafts- und Verwaltungsebene zu richten, um Herrschaft als soziale Praxis besser in den Griff zu kriegen.

In seinem zweiten Aufsatz „’Obenbleiben’. Unterschiedliche Strategien der Machterhaltung im frühneuzeitlichen Herrschaftssystem am Beispiel der Luzerner Landschaft“ (S. 166-186) löst Polli-Schönborn sein Desiderat, in der Tradition Giovanni Levis stehend, gleich selber ein. Anhand eines lokalen Konflikts analysiert er die Rolle der Verwandtschaft im generationenübergreifenden „Obenbleiben“ dörflicher Honoratioren. Er lotet dabei mikrohistorisch Handlungsspielräume und Strategien der Angehörigen von Amtsträgerdynastien aus. Der Aufsteiger Jacob Steiner war beispielsweise dazu bereit, ein politisch wirksames Beziehungsnetz aufzubauen. Zudem kannte er lokale Praktiken und Normen, war somit ein Experte im Umgang mit den verschiedenen Instanzen.

Wichtigste Quellen sind Taufbücher, die Einblick geben in die Verwandten- und Patennetze. Auffallend sind die vielen Patenschaften, die Luzerner Patrizier übernahmen und somit ihre eigene Position auf der Landschaft stärkten, das Reservoir an Söldnern ausbauten und ihre Position im grundpfandgesicherten Kredithandel stärkten. Zudem erhöhten die Patrizier die Akzeptanz bei den lokalen Honoratioren.

Ebenfalls mikrohistorisch argumentiert Gregor Egloff in „Alternativen zum Krieg? Entscheidungsspielräume bäuerlicher Untertanen und geistlicher Herrschaft in der luzernischen Landvogtei Michelsamt“ (S. 207-235). 4 Zwar schlossen sich einige hundert Männer der Bauernkriegsbewegung an, doch die Mehrzahl der Untertanen im Luzerner Michelsamt verhielt sich indessen abwartend, was eine lokale Rebellion nicht ausschloss. Faszinierend ist die Geschichte vom jungen Wolfgang Tochtermann, der im Krieg ein Abenteuer erblickte und beidseits der Fronten agierte. Ausgestattet mit Pulver und Lunten erzählte er, er sei vom Stift Beromünster, einem Träger der doppelten Herrschaft, dazu angestiftet worden, Höfe in Brand zu stecken. Tochtermanns Fall zeigt eindrücklich, wie versucht wurde, vermittels Propaganda zu agitieren. Dass die Michelsämtler nicht kollektiv zu den Aufständischen übertraten, ist im Wesentlichen dem Geschick des gewieften Taktikers Propst Wilhelm Meyer zuzuschreiben. Dieser empfahl geistliche Instrumente wie Vermittlung durch Pfarrer und Franziskaner sowie Gespräche zwischen Ratsherren mit den Untertanen, um eine militärische Lösung zu verhindern. Er war durchaus obrigkeitskritisch, wenn er die mangelnde Kompromissbereitschaft des Patriziats tadelte. Meyers Repertoire beinhaltete Hinhalten und dann und wann gar eine saftige Lüge. Er gab allerdings bei berechtigten Forderungen der Untertanen nach und erreichte somit ein schnelles, friedliches Ende der lokalen Revolte. Es ist ihm zugute zuhalten, dass er sich beim obrigkeitlichen Strafgericht für Milde einsetzte und tatsächlich einige gnädigere Urteile erreichte. Egloff geling es in seinem akribischen Artikel aufzuzeigen, welche Optionen die Bauern hatten und welche sie daraus auswählten. Noch einmal zeigt es sich, dass die Bauernkriegsforschung erstens längst nicht abgeschlossen ist und sich zweitens verstärkt mikropolitischen Vorgängen zuwenden sollte.

Insgesamt ist der sorgfältig edierte Band ein wichtiger Beitrag zur modernen Unruheforschung. Er bilanziert Erreichtes und weist auf brachliegende Forschungsergebnisse hin. Da und dort wäre eine Einordnung in die europäische Forschung sicher angebracht gewesen. Der Fokus ist fast überall sehr auf die Schweiz gerichtet. Der Bauernkrieg wird die Forschenden hoffentlich auch zukünftig in seinen Bann ziehen.

Anmerkungen:
1 Landolt, Niklaus, Untertanen, Revolten und Widerstand auf der Basler Landschaft im 16. und 17. Jahrhundert, Liestal 1996; Suter, Andreas, Der Schweizerische Bauernkrieg von 1653. Politische Sozialgeschichte - Sozialgeschichte eines politischen Ereignisses, Tübingen 1997.
2 Polli-Schönborn stützt sich im Wesentlichen auf: Merki-Vollenwyder, Andreas, Unruhige Untertanen. Die Rebellion der Luzerner Untertanen im Zweiten Villmergerkrieg 1712, Luzern 1995; Vögeli, Benedikt, Der Rothenburger Aufstand von 1570. Eine Studie zum bäuerlichen Widerstand im Kanton Luzern der frühen Neuzeit, in: Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern 10 (1992), S. 2-40; Spettig, Peter, Der Zwiebelnkrieg von 1513-1515 (eine Transkription), unveröffentlichte Lizentiatsarbeit Universität Zürich 1994; Suter (wie Anm. 1).
3 Vgl. etwa Brändle, Fabian, Toggenburger Wirtshäuser und Wirte im 17. und 18. Jahrhundert, in: Ders.; Heiligensetzer, Lorenz; Michel, Paul (Hgg.), Obrigkeit und Opposition. Drei Beiträge zur Kulturgeschichte des Toggenburgs aus dem 17./18. Jahrhundert, Wattwil 1999, S. 7-51.
4 Beruhend auf: Egloff, Gregor, Herr in Münster. Die Herrschaft des Kollegiatstifts St. Michael in Beromünster in der luzernischen Landvogtei Michelsamt am Ende des Mittelalters und in der frühen Neuzeit (1420-1700), Basel 2003.

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