Titel
Staat und Strom. Die politische Steuerung des Elektrizitätssystems in Deutschland 1890-1950


Autor(en)
Stier, Bernhard
Reihe
Schriften des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim 10
Erschienen
Ubstadt-Weiher 1999: Verlag Regionalkultur
Anzahl Seiten
583 S.
Preis
€ 39,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Dorothea Schmidt, Fachhochschule fuer Wirtschaft

Erst seit geraumer Zeit können wir uns die Frage stellen, ob wir überwiegend Strom aus Atomkraftwerken oder aus Windkraftanlagen beziehen wollen, ob unsere Halogenlampen, Toaster und Schwingschleifer durch einen der auch bisher schon tätigen großen Konzerne oder durch einen der neuen kleinen Anbieter in Betrieb gesetzt werden sollen. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts von 1998 gehört das System der Gebietskartelle, der exklusiven Konzessionsverträge und der staatlichen Tarifaufsicht weitgehend der Vergangenheit an - in der vorliegenden Studie wird thematisiert, wie es entstanden ist. Wenn Deregulierung und Liberalisierung derzeit angeblich das Gebot der Stunde sind, woher stammt überhaupt all das, was derzeit abgebaut werden soll, nämlich Regulierung und Staatsintervention? Bernhard Stier hat sich vorgenommen, die Herausbildung des Systems der Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität im historischen Längsschnitt zu untersuchen, und zwar von dessen Anfängen Ende des 19. Jahrhunderts, über Systemreife und Etablierung in den 20er Jahren bis hinein in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Den Schwerpunkt legt er dabei auf die Elektrizitätspolitik, also auf "Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zwischen technischer Innovation, ökonomischen Interessen, politischen Weichenstellungen und sozialen Auswirkungen der Technologie." (33) Im einzelnen geht Stier exemplarisch vor, indem er unterschiedliche Regionen miteinander vergleicht, nämlich das Großherzogtum Baden, in dem es sehr früh zu elektrizitätspolitischen Aktivitäten kam, Württemberg, das zeitgenössisch als "Elektrizitätsbalkan" bezeichnet wurde, und Preußen, das als größter deutscher Einzelstaat besondere Aufmerksamkeit verdient. Abschließend wird noch die Politik des Zentralstaats unter die Lupe genommen.

In der Tat zeigt sich, daß die Wege zur Elektrifizierung in den einzelnen Bundesstaaten sehr unterschiedlich verliefen. In Baden entstand bereits vor der Jahrhundertwende das erste große privat finanzierte und betriebene Wasserkraftwerk Rheinfelden, ein "badisches Niagara", das eine heftige öffentliche Diskussion hervorrief, ob hier nicht "vaterländische Wasserkräfte" an Privatunternehmen verhökert würden. Im Gegenzug setzten sich daher besonders starke Tendenzen der staatlichen Regulierung durch, es gab also nach Stier einen ausgeprägten "Totalitätsanspruch", der mit spezifischen Widersprüchen einher ging, da staatliches Handeln stets in einem Spannungsfeld von Ansprüchen der sozialen Verpflichtung, fiskalischer Eigeninteressen und unternehmensbezogener Orientierung stattfinden mußte.

Ganz anders stellte sich die Situation im benachbarten Württemberg dar, wo ein gewachsenes Netz kommunaler Stromselbsthilfe entstand, d.h. eine Reihe von dezentralen Kraftwerken, deren Trägerschaft häufig bei kommunalen Zweckverbänden lag, wobei die Kommunen ihrerseits einer Aufsicht durch die Ministerialbürokratie unterlagen. Aus der späteren Perspektive der Großkraftwerke und des Verbundsystems wurden diese Verhältnisse oftmals als rückständig eingeschätzt und der Vorwurf einer ineffektiven "Zersplitterung" erhoben - zu Unrecht, wie Stier meint, da gerade hier über lange Zeit eine erfolgreiche Kontinuität "dezentraler und abnehmerorientierter, preisgünstiger und demokratisch kontrollierter Stromversorgung" exiytierte (154), die erst unter dem Nationalsozialismus zugunsten einer brachialen Zentralisierung aufgegeben werden mußte.

In Preußen schließlich wurde, ähnlich wie in Baden, die Linie verfolgt, daß der Staat aktiv und gestaltend eingreifen sollte, und zwar über eigene Kraftwerke und Verteilerorganisationen, gemischtwirtschaftliche Unternehmen und die fallweise Verstaatlichung von Privatunternehmen. Dies alles war vor und nach dem Ersten Weltkrieg von höchst kontroversen Diskussionen darüber begleitet, ob die Elektrizitätswirtschaft sich auf dem Weg der Sozialisierung oder der "Stinnesierung" befinde. Bemerkenswert ist das Fallbeispiel Preußen insbesondere, weil es gerade dieser Bundesstaat war, der aufgrund seiner Partikularinteressen dazu beitrug, daß eine nationale Elektrizitätspolitik weitgehend scheiterte und sich der "deutsche Sonderweg" der überwiegenden staatlichen Eingriffe auf Länderebene durchsetzte. Außerdem, weil hier erstmals 1927 eine Einigung zwischen der staatlichen Preußenelektra und dem privaten Großkonzern RWE zustandekam, mit der das für die folgenden Jahrzehnte gültige Prinzip der Demarkation, also der Festlegung von Gebietskartellen eingeführt wurde.

Gegenüber bisherigen Untersuchungen zur Elektrizitätswirtschaft und zur jeweiligen staatlichen Politik zielt Stier darauf ab, vor allem zwei Ansätze zu überwinden: und zwar einerseits eine ingenieurwissenschaftliche Orientierung, die in der Technikgeschichte immer noch häufig anzutreffen ist, und nach der die Elektrifizierung in Deutschland als fraglose Erfolgs- und Fortschrittsstory interpretiert wird, andererseits eine verschwörungstheoretische Ausrichtung, wonach die Elektrifizierung als Durchsetzung eines "Megawatt-Clans" oder als erfolgreiche Etablierung der zählebigen Stromdiktatur einiger weniger großer Konzerne zu Lasten der manipulierten Verbraucher gesehen wird. Positiv knüpft er hingegen an eine Reihe von Regionalstudien an, die in den letzten Jahren - insbesondere für die Periode des Nationalsozialismus - entstanden sind, und in denen die Elektrizitätswirtschaft in der Regel als mehrdimensionales sowie sozial konstruiertes System aufgefaßt wird.

Demgegenüber verfolgt Stier den Anspruch, die diskursive Ebene wie die praktische Politik über einen längeren Zeitraum und für mehr als eine Region darzustellen. Seine Basis dafür besteht vor allem in der Auswertung zeitgenössischer Literatur und umfangreicher Archivmaterialien, unter anderem aus Unternehmens- und Regionalarchiven. Den Hauptteil der Arbeit bildet insofern die sehr sorgfältige und fundierte Nachzeichnung der öffentlichen Kontroversen, der politischen Entscheidungen und der Unternehmensstrategien. Über mehr als 400 Seiten wird eine Überfülle von Einzelheiten zur Elektrizitätsgeschichte der drei Bundesstaaten sowie des Reichs ausgebreitet, inklusive der Präsentation abweichender Positionen, verästelter Debatten sowie erfolgreicher oder gescheiterter Verhandlungen. Die Ausgangsthese Stiers, daß sich in der Elektrizitätswirtschaft ein deutlicher "Primat der Politik" gezeigt habe, erscheint somit doppelt und dreifach abgesichert, was der Lesefreundlichkeit allerdings nicht unbedingt zugute kommt. Möglicherweise ist dieses Übergewicht der detailgetreuen Nachweise von Stellungnahmen und Maßnahmen auch gar nicht so sehr der Vorliebe des Autors geschuldet, sondern eher den gängigen Anforderungen an eine historische Habilitation, die von denen, die sich diesem Verfahren unterwerfen, weniger Originalität und Synthese als die Entdeckung neuer Quellen und endlose Fleißarbeit verlangen. (Im übrigen handelt es sich um eine Arbeit, die mit dem ABB-Wissenschaftspreis zur Technik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ausgezeichnet wurde.)

Angesichts dieser Schwerpunktsetzung geraten die allgemeinen Schlußfolgerungen recht kurz. Eine der interessantesten ist die, daß dem nationalsozialistischen Elektrizitätsgesetz von 1935 keineswegs die Bedeutung zukommt, die ihm oftmals - zustimmend oder kritisch - für die Entwicklung der folgenden Jahre wie der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik beigemessen wurde. Das System der Gebietsmonopole und der Verbundwirtschaft, so weist Stier nach, wurde durch dieses Gesetz nicht geschaffen, sondern allenfalls bestätigt: "Nicht das Jahr 1935, sondern der Abschluß des großen 'Elektrofriedens' von 1927/28 zwischen den drei Stromgiganten Deutschlands ist also hier die Wegmarke - als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, waren Monopol und Kartell bereits unumstößliche Tatsache." (457)

Dagegen erscheint die Einschätzung des Stellenwerts von staatlicher Regulierung sehr viel weniger überzeugend. Zwar wird auf interessante Weise dokumentiert, daß es häufige Konflikte zwischen staatlichen Instanzen auf den verschiedenen Ebenen der Gemeinden, der Länder und des Reichs gab, sowie daß alle Diskussionen über "Wirtschaftlichkeit" oder "Gemeinwohl" interessengeleitet verliefen und nur sehr begrenzt objektiv fundiert waren. Doch die Einordnung dieser Ergebnisse in die drei Jahrzehnte zurückliegende Historiker-Kontroverse "Staatsmonopolistischer Kapitalismus" versus "Organisierter Kapitalismus" ist nicht besonders originell. Nach der damals ausgiebigen Diskussion braucht derzeit nicht abermals nachgewiesen werden, daß die Stamokap-Theorie allzu einfach gestrickt und empirisch vielfach widerlegbar war. Gleichzeitig ist linke Staatstheorie nicht auf deren plakative Schlichtheit zu reduzieren, da mittlerweile auch andere marxistisch inspirierte Ansätze wie insbesondere die Regulationstheorie entstanden sind, mit denen eine Auseinandersetzung sicherlich lohnen würde.

So ist denkbar, Stiers Ergebnisse gerade vor diesem Hintergrund weiter zu diskutieren: Die politisch unterstützte Durchsetzung des Modells der Großkrafterzeugung und der Verbundwirtschaft könnte etwa in den Kontext des weitverbreiteten Glaubens an die Überlegenheit von großbetrieblicher Produktion gestellt werden; gleichzeitig ließe sich mit dem Hinweis auf die frühe Herausbildung derartiger Modelle die relativ strikte Einteilung der Regulationstheorie in eine präfordistische, eine fordistische und eine postfordistische Phase in Frage stellen.

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