U. Rombeck-Jaschinski: Das Londoner Schuldenabkommen

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Titel
Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg


Autor(en)
Rombeck-Jaschinski, Ursula
Reihe
Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 58
Erschienen
München 2005: Oldenbourg Verlag
Anzahl Seiten
484 S.
Preis
€ 54,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Christoph Buchheim, Seminar für Wirtschafts-und Sozialgeschichte, Universität Mannheim

Gläubiger haben ein langes Gedächtnis. Daher ist es für ein Land fast unmöglich, neuen ausländischen Kredit zu erhalten, wenn es noch Schulden hat, die es nicht bedient. Kreditvergabe ist Vertrauenssache, und eben dieses Vertrauen ist bei einem in Verzug geratenen Schuldner zutiefst gestört. Für Nachkriegsdeutschland, das in den 1920er-Jahren viele Milliarden Dollar an Auslandskrediten erhalten hatte, kam noch hinzu, dass die Behandlung dieser Schulden unter dem NS-Regime von den Gläubigern als moralisch höchst fragwürdig angesehen wurde. Nicht zuletzt deshalb wurde auf der Außenministerkonferenz vom September 1950 eine von der Bundesregierung dringlich geforderte Revision des Besatzungsstatuts von der Anerkennung der Vorkriegsschulden abhängig gemacht. Damit wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der am 27. Februar 1953 in die Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommens mündete.

Obwohl das Londoner Schuldenabkommen ein Schlüsselelement der Frühgeschichte der Bundesrepublik ist, wurde es in der Geschichtswissenschaft lange Zeit stiefmütterlich behandelt. Lediglich Hermann Josef Abs, der Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, hat sich rückblickend wiederholt dazu geäußert. Jetzt sind in kurzem Abstand jedoch gleich zwei Publikationen erschienen, die der Beseitigung dieses Forschungsdesiderats dienlich sind. Zum einen thematisiert Lothar Gall in einem Kapitel seiner Abs-Biografie auch dessen Rolle bei der Genese des Londoner Schuldenabkommens.1 Zum anderen hat Ursula Rombeck-Jaschinski, Privatdozentin am Historischen Seminar der Universität Düsseldorf, ihre hier zu besprechende Habilitationsschrift zum Thema aus dem Jahr 2003 publiziert.

Bei Rombeck-Jaschinskis Arbeit handelt es sich um eine politikgeschichtliche Studie. Ökonomische Fragestellungen, etwa die nach den genauen Folgen des Abkommens für die Reintegration der Bundesrepublik in weltwirtschaftliche Zusammenhänge, kommen nur ganz am Rande vor. Ebenso fehlt eine ökonomisch inspirierte Interpretation des Textes des Abkommens selbst. Dies war jedoch auch nicht das Ziel der Autorin. Vielmehr geht es ihr vor allem um die Rekonstruktion der Verhandlungen aus deutschen, englischen und amerikanischen Quellen sowie der Voraussetzungen, die dazu geführt haben. Und dies ist ihr insgesamt sehr gut gelungen. Im Ergebnis entsteht so ein detailreiches Bild von der ungeheuren Komplexität einer Angelegenheit, bei der sich nicht nur ökonomische, moralische und politische Aspekte in vielfältiger Weise überlagerten, sondern sich auch die Interessen von Gläubigern und Schuldnern, Staaten und Privaten, Alliierten und Deutschen, Briten und Amerikanern mannigfach überkreuzten und verflochten.

Das Londoner Abkommen regelte vordergründig ein finanzielles Problem, mit dessen Lösung die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik angestrebt wurde. Engstens damit verknüpft war jedoch auch eine moralische Dimension – die Deutschen sollten von den anstößigen Praktiken der NS-Zeit endgültig Abstand nehmen. Es ging also nicht zuletzt um die Wiederherstellung der moralischen Kreditwürdigkeit Westdeutschlands. Deshalb hatte Bundeskanzler Adenauer ja auch die Forderung Israels auf finanzielle Wiedergutmachung akzeptiert, über die gleichzeitig mit der in London stattfindenden Schuldenkonferenz verhandelt wurde. Da die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik jedoch beschränkt war, führte diese doppelte finanzielle und moralische Verpflichtung zu zahlreichen Misshelligkeiten, die die Verhandlungen in beiden Fällen schwer belasteten.

Neben den finanziellen und den moralischen Gesichtspunkten gab es in der Zeit des beginnenden Kalten Krieges drittens noch eine hochpolitische Perspektive auf das Schuldenproblem, die sich vor allem die USA zu Eigen machten. Ihnen war nämlich sehr daran gelegen, die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik zu stärken, und zwar nicht nur, weil das eine wichtige Voraussetzung für eine geringere Abhängigkeit Westeuropas von amerikanischer Hilfe und damit für eine dauerhafte wirtschaftliche und politische Immunisierung gegenüber dem Kommunismus war, sondern auch weil die Vereinigten Staaten stark an einem deutschen Verteidigungsbeitrag interessiert waren. Daher waren es vor allem die USA, die darauf achteten, dass bei der Schuldenregelung Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners genommen wurde. Auch spielten die Erfahrungen der Zwischenkriegszeit eine Rolle, in der Deutschland seine Reparationen faktisch nur mit Hilfe von Auslandskrediten an die Empfänger transferiert hatte. Es sollte sichergestellt werden, dass die Verpflichtungen Deutschlands dieses Mal nur aus echten Leistungsbilanzüberschüssen gedeckt werden würden.

Das Buch macht ganz deutlich, dass die beiden zuletzt genannten Vorgaben zu zahlreichen Konflikten unter den Gläubigern darüber führten, wie die zur Reduktion der Belastungen Deutschlands erforderlichen Abstriche von ihren Forderungen verteilt werden sollten. Dabei war von vornherein klar, dass jegliche Schuldenregelung auch die deutschen Nachkriegsschulden mit umfassen musste, die infolge alliierter Hilfslieferungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit entstanden waren. So verfügten aber die Amerikaner, die sich für die Abtragung dieser Schulden von den Deutschen absolute Priorität hatten einräumen lassen, über den entscheidenden Hebel, mit dem sie den Verhandlungsprozess immer wieder in ihrem Sinne beeinflussen konnten. Denn es war allen Beteiligten nur allzu deutlich, dass ohne eine Verringerung dieser 3,2 Milliarden Dollar umfassenden deutschen Nachkriegsschulden an die USA und ohne Abstriche von deren Erstrangigkeit alle Gläubiger auf Jahre hinaus keinerlei Zahlungen zu erwarten haben würden. Die ersten, die den Druck zu spüren bekamen, waren die Briten, die sich gegen ihren Willen bereitfinden mussten, im Gegenzug zur geplanten Reduktion der amerikanischen Nachkriegsforderungen um fast zwei Drittel ebenfalls größere Abstriche von ihren Forderungen hinzunehmen.

Dass die Politik der USA auch zu massiven Konflikten mit den amerikanischen Gläubigern führen konnte, zeigte sich, als die in vielen Anleiheverträgen der Vorkriegszeit vereinbarte Goldklausel, die der Realwertsicherung des zur Verfügung gestellten Kapitals diente, durch eine Dollarklausel ersetzt werden sollte, was aufgrund der Abwertung des Dollars im Jahr 1933 auf eine Verminderung der betreffenden Schulden um 40 Prozent hinauslief. Während sich dadurch nämlich für die Gläubiger der meisten Länder, deren Währungen weit stärker abgewertet worden waren, eine beträchtliche Aufwertung ihrer nominalen Forderungen ergab, galt dies für die amerikanischen Gläubiger nicht. Das wollte deren Repräsentant keinesfalls akzeptieren. Eine Lösung ergab sich erst nach dessen Rücktritt und langwierigen Verhandlungen, wobei am Ende eine gewisse Privilegierung der amerikanischen Gläubiger bei Verzinsung und Tilgung ihrer Kredite vereinbart wurde. Ein anderer Streitpunkt war der von der Bundesrepublik immer wieder geforderte Verzicht auf weitere Reparationen. Gegen den massiven Widerstand unter anderem der Niederlande wurde schließlich eine Klausel in das Abkommen eingefügt, die eine endgültige Regelung aller Reparationen bis zu einem Friedensvertrag zurückstellte und in der Folge stets auch dazu benutzt wurde, die Entschädigungsansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter abzuwehren.

Während die Bundesrepublik bei diesen Konflikten mehr oder weniger in der Rolle des Zuschauers verharrte und sich auf die US-Regierung als Sachwalter verlassen konnte, gab es auch erbitterte Streitigkeiten, in denen die Bundesrepublik selbst Partei war. Das galt etwa für die Verrechnung des beschlagnahmten deutschen Auslandsvermögens mit den Ansprüchen der Gläubiger – was die Bundesregierung, die bei dieser Angelegenheit unter massivem innenpolitischen Druck stand, immer wieder vehement forderte – oder bei der Frage des endgültigen Verzichts der Bundesrepublik auf eventuelle Gegenforderungen, die das Handeln der alliierten Mächte während der Besatzungszeit betrafen. In keinem dieser Punkte konnte sich die Bundesrepublik wesentlich durchsetzen. Aber die Intransigenz, mit der sie agierte, verwundert doch sehr – angesichts der Tatsache, dass dieses Land gerade noch am Pranger gestanden hatte und nun eigentlich auf die Großzügigkeit seiner Gläubiger angewiesen war.

Ursula Rombeck-Jaschinski gelingt es, den äußerst komplizierten Diskussionsprozess um das Londoner Schuldenabkommen mit seinen zahlreichen Beteiligten und extrem divergierenden Interessen nachvollziehbar darzustellen. Das ist ein großes Verdienst, vor dem kleinere Schwächen der Analyse verblassen – etwa die ungerechtfertigte Übernahme der zeitgenössischen deutschen Meinung, wonach die Franzosen ihre Zone rücksichtslos wirtschaftlich ausgebeutet hätten. Die Arbeit ist flüssig geschrieben; stellenweise ist die Schilderung des Verhandlungspokers geradezu fesselnd. Das Buch dürfte sich zum Standardwerk entwickeln, jedenfalls was die diplomatiegeschichtliche Seite des Zustandekommens des Londoner Schuldenabkommens angeht.

Anmerkung:
1 Gall, Lothar, Der Bankier Hermann Josef Abs. Eine Biographie, München 2004 (rezensiert von Harald Wixforth: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2004-4-159>).

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