S. Dauks: Kinderarbeit in Deutschland

Titel
Kinderarbeit in Deutschland im Spiegel der Presse (1890-1920).


Autor(en)
Dauks, Sigrid
Erschienen
Berlin 2003: Trafo Verlag
Anzahl Seiten
216 S.
Preis
€ 22,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfgang Ayaß, Universität Kassel

Seit einigen Jahren ist im Kasseler „Archiv der deutschen Frauenbewegung“ ein Exemplar der 1998 an der Universität Bremen angenommenen Geschichtsmagisterarbeit von Sigrid Dauks „Kinderarbeit im Spiegel sozialpolitischer Zeitschriften (1890-1920)“ zugänglich. Jetzt ist diese Arbeit mit etwas unpräziser gewordenem Titel in Buchform in der Schriftenreihe des Hedwig Hintze-Instituts Bremen erschienen. In dieser Schriftenreihe sollen unter anderem herausragende Examensarbeiten veröffentlicht werden.

Nach Bismarcks Sturz waren die aus der preußischen Gesetzgebung stammenden und im Kern seit 1853 geltenden Jugendarbeitsschutzbestimmungen 1891 in einer Novelle zur Gewerbeordnung, dem sog. „Arbeiterschutzgesetz“, etwas verbessert worden. Nun war Fabrikarbeit für alle schulpflichtigen Kinder verboten. Außerhalb der Fabriken, also im Handwerk, der Hausindustrie und insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, war Kinderarbeit weiterhin ausschließlich aufgrund der Schulpflicht eingeschränkt. Die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung wurden notdürftig durch einige lokale Polizeiverordnungen ergänzt, die insbesondere das verbreitete Zeitungs-, Brötchen- und Milchaustragen durch Kinder am frühen Morgen untersagten.

Das Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903, das sog. „Kinderschutzgesetz“, brachte erhebliche Veränderungen. Auf formaler Ebene wurde erstmals ein eigenständiges Gesetz zur Regelung der Kinderarbeit erlassen, die einschlägigen Bestimmungen des Titel VII der Reichsgewerbeordnung blieben jedoch weiterhin gültig. Wichtiger waren die inhaltlichen Neuerungen: Nun erstreckte sich der gesetzliche Jugendarbeitsschutz erstmals über die Fabriksphäre hinaus auf weitere Gewerbezweige, für die allerdings unterschiedliche Altersgrenzen festgelegt waren. So galt beispielsweise im Fuhrwerksbetrieb ein Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren, während im Handel schon 12-Jährige arbeiten durften. Darüber hinaus enthielt das „Kinderschutzgesetz“ zwei wesentliche Einschränkungen: Nach wie vor war die (nicht als Gewerbe geltende) Land- und Forstwirtschaft nicht erfasst, was sich im Übrigen bis 1960 nicht änderte. Außerdem unterschied das Gesetz von 1903 – erstmals – zwischen fremden und eigenen Kindern. Für „eigene Kinder“, worunter auch Nichten und Neffen verstanden wurden, galten deutlich abgeschwächte Schutzvorschriften. Letzte Reste dieser Unterscheidung finden sich noch heute im Jugendarbeitsschutzgesetz, das nicht für die „Beschäftigung durch Personensorgeberechtigte im Familienhaushalt“ gilt (§ 1).

Die öffentlichen Auseinandersetzungen um das „Kinderschutzgesetz“ des Jahres 1903 bilden den Kern der Arbeit von Dauks. Diese Auseinandersetzung ist die letzte umfassende öffentliche Debatte zum Thema Kinderarbeit in Deutschland. Während der Weimarer Republik konnten keine weiteren Verbesserungen in Bezug auf die Kinderarbeit erreicht werden; das 1903 verabschiedete Gesetz blieb bis zum „Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen“ vom 30. April 1938 gültig. Sigrid Dauks untersucht die Stellung von vier gesellschaftlichen Gruppen: der bürgerlichen Sozialreformer, der Lehrer, der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung und schließlich der bürgerlichen Frauenbewegung. Leider bleibt die Arbeitgeberseite unberücksichtigt. Über die Stellung der industriellen bzw. landwirtschaftlichen Interessenvereinigungen erfahren wir bei Sigrid Dauks fast nichts.

In vier Kapiteln stellt Dauks jeweils die ausgewählten Zeitschriften und die dahinter stehenden Vereine und Verbände vor, um anschließend eine eingehende Analyse der Positionen und spezifischen Vorstöße zu unternehmen. Die Fragestellungen sind: Wann und wie wurde das Thema Kinderarbeit aufgenommen? Wie wurde berichtet und diskutiert? Welche Positionen und Lösungsvorschläge wurden vertreten? Wie sind die verschiedenen Gruppen selbst auf dem Gebiet des Kinderarbeitsschutzes aktiv geworden? (S. 13).

Eigentlich müsste man befürchten, dass bei einem solchen, quer zum zeitlichen Ablauf stehenden Gliederungsprinzip jeder chronologische Zusammenhang verloren geht. Doch Sigrid Dauks beginnt ihre Auswertung klugerweise mit der „Sozialen Praxis“, der mit gut 300 Artikeln ertragreichsten Zeitschrift, die sich als „wahre Fundgrube“ (S. 36) erwies. Im Spiegel dieser Artikel kann die Autorin somit bereits in diesem frühen Kapitel die wichtigsten empirischen Untersuchungen vorstellen wie die 1898 durchgeführte Regierungsenquete über die gewerbliche Kinderarbeit. Die Zeitschrift der „Gesellschaft für Soziale Reform“ berichtete auch ausführlich über die verschiedenen Petitionen und die Etappen des Gesetzgebungsverfahrens. Nach Verabschiedung des Gesetzes schufen die vielen Übergangs- und Ausnahmeregelungen und die Tätigkeit der Gewerbeinspektoren Anlass für weitere Meldungen und Berichte. Insgesamt hielt die Redaktion der „Sozialen Praxis“ das Gesetz von 1903 für „eine hochbedeutsame Tat der Sozialreform“ (S. 45).

Die deutschen Volksschullehrer kümmerten sich erst spät um das Thema Kinderarbeit. Während der Kinderarbeitsschutzdebatten der Bismarckzeit war von ihnen wenig zu hören. Dies änderte sich ab Mitte der 1890er Jahre schnell und nachhaltig. Jetzt traten die Volksschullehrer bzw. ihre Vereinigungen mit Kongressbeschlüssen und eigenen empirischen Lokaluntersuchungen an die Öffentlichkeit. Die von Sigrid Dauks ausgewertete „Pädagogische Zeitung“ schenkte der Kinderarbeit große Aufmerksamkeit. Die standespolitische Zielsetzung der Aufwertung der Volksschule - und damit des Prestiges der Lehrerschaft - spielte eine unübersehbare Rolle.

Ein Name taucht in dem Buch immer wieder auf: Konrad Agahd, jener unermüdliche Rixdorfer Volksschullehrer, der unzählige Artikel für die verschiedensten Zeitschriften verfasste und selbst eine eigene empirische Untersuchung zur Arbeit von Schulkindern durchführte. Agahd war innerhalb der deutschen Lehrerschaft neben dem Hamburger Oberlehrer - und linksliberalen Reichstagsabgeordneten - Johannes Halben der wichtigste Kämpfer gegen die Kinderarbeit. Agahd wird gern als „Vater“ des Kinderschutzgesetzes bezeichnet, wobei allerdings unklar bleibt, was nun jenseits seiner weitläufigen Publizistik Agahds konkreter Beitrag zu diesem Gesetz gewesen sein soll, das er zwar insgesamt für einen Fortschritt hielt, jedoch auch in wesentlichen Punkten, wie der fehlenden Einbeziehung der Landwirtschaft, ablehnte.

Enttäuschend blieb für Sigrid Dauks die Gewerkschaftsseite. Das Verbot der Kinderarbeit war zwar eine Jahrzehnte alte Programmforderung der Sozialdemokratie; das Erfurter Programm des Jahres 1891 forderte radikal das Verbot jeder „Erwerbsarbeit“ (also nicht nur „Gewerbsarbeit“) von Kindern. Trotzdem konnte Dauks im ausgewerteten „Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ in erster Linie nur während des Gesetzgebungsverfahrens des „Kinderschutzgesetzes“ eine dichte Berichterstattung finden. Selbst die Tätigkeit der ab 1906 gegründeten sozialdemokratischen Kinderschutzkommissionen thematisierte die Gewerkschaftszeitung nur selten.

In der bürgerlichen Frauenbewegung wurde - so Dauks - das Problem der Kinderarbeit „nur phasenweise und punktuell wahrgenommen“ (S. 139). In den Forderungen blieb man gemäßigt. In keiner der untersuchten Zeitschriften („Die Frau“, „Die Frauenbewegung“, „Neue Bahnen“) bzw. von keinem der dahinter stehenden Vereine wurde ein generelles Verbot der Kinderarbeit gefordert. Nichtsdestoweniger fällt auf, dass wichtige Protagonistinnen der Frauenbewegung wie Alice Salomon sich früh mit dem Thema (Frauen-)Arbeitsschutz bzw. Kinderarbeit befassten. Das Gesetzgebungsverfahren selbst verfolgte die Frauenbewegung mit großer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, weil eine Erweiterung des Jugendarbeitsschutzes nicht ohne Ausbau der kontrollierenden Gewerbeaufsicht erfolgen konnte. Hier hoffte die Frauenbewegung auf Schaffung qualifizierter Frauenarbeitsplätze. Wie in allen untersuchten Zeitschriften stellt Sigrid Dauks auch bei den Frauenzeitschriften nach der Verabschiedung des Gesetzes ein deutlich zurückgehendes Interesse am Thema Kinderarbeit fest.

Der ausführliche Anhang enthält drei aus zeitgenössischen Untersuchungen zusammengestellte Tabellen über die quantitative Verbreitung der Kinderarbeit, leider nicht immer vollständige Kurzbiografien der Autoren der Zeitschriftenartikel, ein Quellen- und Literaturverzeichnis und schließlich eine vollständige Auflistung der über 500 in den ausgewerteten Zeitschriften gefundenen Artikel.