G. Fatouros: Libanios, Kaiserreden

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Titel
Libanios, Kaiserreden. Eingeleitet, übersetzt und kommentiert


Herausgeber
Fatouros, Georgios; Krischer, Tilman; Portmann, Werner
Reihe
Bibliothek der griechischen Literatur 58
Erschienen
Stuttgart 2002: Anton Hiersemann
Anzahl Seiten
VI, 296 S.
Preis
€ 156,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Gerhardt, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Der griechische Rhetor Libanios gehört, wie man in einem neueren Nachschlagewerk lesen kann, "noch immer zu den am wenigsten erschlossenen Autoren der Antike"1, obwohl die herausragende Bedeutung seines Werkes für die Kenntnis des vierten nachchristlichen Jahrhunderts und der Spätantike gänzlich unbestritten ist. Dies hängt sicherlich mit dem großen Umfang seines Œuvres (12 Bände in der Teubner-Ausgabe von Richard Foerster, Leipzig 1903-1923) zusammen und äußert sich u.a. in der Tatsache, dass nur ein kleiner Teil seiner 64 Reden, mehr als 1500 Briefe und zahlreichen Werke bisher für den Rhetorikunterricht in moderne Sprachen übersetzt und kommentiert wurde.

Die vorliegende kommentierte Übersetzung von vier Kaiserreden des Libanios stammt von ausgewiesenen Kennern dieses Autors. Georgios Fatouros und Tilman Krischer haben bereits 1979 eine Auswahl von Briefen des Libanios in der Tusculum-Reihe, 1983 den Band zu Libanios in der Reihe "Wege der Forschung" sowie seit 1987 zusammen mit Dietmar Najock Konkordanzen zu seinen Briefen, Reden und den übrigen Werken herausgegeben. Weiterhin widmeten sie dem "Antiochikos" des Libanios eine ausführlich kommentierte Übersetzung.2 Werner Portmann beschäftigte sich schon in seiner Dissertation mit der spätantiken Panegyrik, und gemeinsam mit Hartmut Leppin übersetzte und kommentierte er die Staatsreden des Libanios-Zeitgenossen Themistios. Mit dem historischen Umfeld der für den vorliegenden Band übersetzten 59. Rede hat er sich in zwei Aufsätzen auseinandergesetzt.3

Die Einleitung des Bandes enthält auf 16 Seiten alles Wesentliche über Leben und Werk des Libanios. Auffällig ist allerdings, dass in den Anmerkungen außer den Werken von Fatouros und Krischer sowie einem Aufsatz von Hans-Ulrich Wiemer von 1995 nur vor 1960 erschienene Sekundärliteratur angeführt wird - insbesondere vermisst man hier die beiden Bücher zu den julianischen Reden des Libanios von Wiemer und Reinhold Scholl (die aber im weiteren Verlauf des Buches zitiert werden).4 Die angegebenen Abfassungszeiten der Reden widersprechen z.T. den später im Buch gemachten Angaben.5 Auch formal ist die Einleitung nicht frei von Mängeln: Durchgängig steht ss für ß, (z.B. "Busse" statt "Buße", S. 11) und auf S. 12 oben sind zwei Zeilen fälschlich in griechischen Buchstaben gedruckt, was sicherlich eher dem Verlag anzulasten ist.

Es folgt die 59. Rede des Libanios für die Kaiser Constantius II. und Constans, eingeleitet, kommentiert und übersetzt von Portmann. In der ausführlichen historischen Einleitung begründet Portmann mit guten Argumenten seine Datierung der Nachtschlacht von Singara, des letzten in der Rede erwähnten Ereignisses, auf den Sommer des Jahres 344 und die der Rede auf die zweite Hälfte desselben Jahres. Er bezieht den Schluss der Rede auf die politische Krise zwischen den kaiserlichen Brüdern nach dem gescheiterten Konzil von Serdika, das nach Portmann 343 stattfand. Hier sollten die kirchenpolitischen Streitigkeiten zwischen den von Constans unterstützten "Orthodoxen" um den Bischof Athanasius und den von Constantius begünstigten Homöern beigelegt werden - der Gegenstand der Streitigkeiten hätte in der Einleitung eine kurze Erläuterung verdient. Nach dem Scheitern der Verhandlungen drohte Constans mit Krieg, und die Grenzen zwischen Ost- und Westreich wurden gesperrt. Anlass der Rede könnte, wie Portmann plausibel argumentiert, das Einlenken des Constantius mit seiner Erlaubnis für Athanasius, auf den Bischofsstuhl von Alexandrien zurückzukehren, gewesen sein.

Die 59. Rede ist nicht nur eine wichtige Quelle für die gemeinsame Herrschaft von Constantius und Constans, sondern auch für den im ersten Teil der Rede dargestellten Aufstieg Constantins und die Ereignisse nach dessen Tod. In zwei Quellensammlungen aus den 90er Jahren wurden zunächst die Passagen zum Perserkrieg und dann die gesamte Rede bereits ins Englische übersetzt.6 Portmanns Übersetzung hält sich sehr wortgetreu an den griechischen Text, ist aber dennoch gut lesbar.

Der Kommentar ist, wie der Autor einleitend (S. 43) vermerkt, vor allem historisch ausgerichtet, doch lässt er auch sonst keine Wünsche und Fragen offen. Kenntnisreich, umsichtig und urteilssicher werden die Personen, Ereignisse und Zitate erläutert, Anspielungen gedeutet und offene Fragen aufgezeigt, wobei auf dem relativ knapp zur Verfügung stehenden Raum auch noch die Forschung diskutiert und durch gut ausgewählte Literaturhinweise dokumentiert wird. Eine Inhaltsübersicht und eine Zeittafel (am Schluss der Einleitung) sowie eine Bibliografie7 und ein Index nominum runden diesen Teil des Bandes ab.

Drei Bemerkungen zum Kommentar seien gestattet: Etwas missverständlich ist die zu der Behauptung des Libanios (§ 69), Shapur II. habe die vollständig gepanzerte Reiterei erfunden, gegebene Erläuterung (S. 73, Anm. 78), diese sei bereits von Maxentius eingesetzt worden. Zwar ist dies der erste bekannte Fall für einen Einsatz der clibanarii im römischen Heer, aber im Orient besaß die Panzerreiterei bereits eine Jahrhunderte lange Tradition.8 In § 88 heißt es über Constantius, der von der Perserfront zur Bestattung seines Vaters gereist war: "er, der nichts höher als die fromme Bestattung stellt, der trotz der Trennung von den Staatsgeschäften dennoch selbst das weniger Wichtige (to mikron) nicht übergeht". Dass darunter konkret das Begräbnis zu verstehen sei, wie aus Portmanns Anmerkung (S. 80, Anm. 102) hervorgeht, ist unwahrscheinlich, da Libanios vorher (§ 73) Perserkrieg und Bestattung als "zwei wichtige Dinge" (dyoin toin megistoin) bezeichnet hat. Bei der Angabe der Aufenthalte des Constans in Pannonien zu § 133 (S. 96, Anm. 143) hätte vielleicht noch der vermutete Aufenthalt im Jahre 349 erwähnt werden können, auf den sich die ältere Datierung der Rede in dieses Jahr stützte.9

Für den zweiten Teil des Buches, "Reden auf den Tod Julians", zeichnen sich Fatouros und Krischer verantwortlich. Er enthält die "Klage über Julian" (or. 17), den Epitaphios (or. 18) und die Rede "Über die Sühne für den Tod Julians" (or. 24), die auch in der Loeb-Auswahlübersetzung von A. F. Norman enthalten sind.10 Die Einleitung ist in die Abschnitte "Biographisches zu Julian", "Literarhistorisches" und "Quellen - Chronologie" unterteilt. Eine ausführliche Biografie Julians voranzustellen, erübrigt sich, da eine solche im Epitaphios bereits enthalten ist - so wird sie hier nur in Umrissen skizziert. In "Literarhistorisches" werden die Gattungen der drei Reden behandelt und insbesondere die Gattungsgeschichte des Epitaphios dargestellt. Schließlich folgen Angaben zur Entstehungszeit der drei Reden (or. 17: 364; or. 18: 365; or. 24: 379) sowie zu den Quellen vor allem des Epitaphios, unter denen "eine vollständige, uns unbekannte Quelle" gewesen sein müsse, vielleicht das Hypomnema des Oreibasios (S. 132).

Die Übersetzung der drei Reden ist zuverlässig, treffend und gut lesbar. Wo es möglich ist, werden rhetorische Stilmittel des griechischen Textes in die Übersetzung hinübergerettet, etwa die Geminatio "Dieses nämlich, dieses ist der Gipfel von allem [...]"11 Gegenüber der Übersetzung von Portmann ist der freiere Umgang mit dem Originaltext zu bemerken, wobei diese Freiheit nicht immer nachvollziehbar ist. So sucht man im griechischen Text vergeblich nach einer Entsprechung für die ersten sechs Worte des Epitaphios: "Die Welt wäre noch in Ordnung [...], wenn meine und aller Menschen Hoffnungen sich erfüllt hätten" (S. 146); textgetreuer ist hier die Übersetzung von Norman: "[...] what I and all men hoped for should have come to pass". Wenn wenig später der parataktische Teilsatz "und Tränen flossen zwar in gebührendem Maße aus aller Augen" in die Hypotaxe "gebührend beweint von allen" (sc. der tote Julian) umgewandelt wird (S. 147), geht die Verbindung mit dem folgenden Teilsatz "aber der Tod ist unwiderruflich" verloren, der im Kommentar anlässlich einer Konjektur diskutiert wird.12 In or. 17,22 liest man in der Übersetzung (S. 141): "Sein Kollege, obgleich vorgerückten Alters, hat das Jahr hinter sich gebracht, er aber ist mitten im Jahr untergegangen." Im Text steht nur: "Das Jahr seines, obgleich schon alten, Kollegen - er aber [...]". Der Anakoluth, der teils mit Textverderbnis, teils als "Ausdruck der gefühlsmäßigen Erregung des Redners"13 erklärt worden ist, wird im Kommentar nicht erwähnt. Da die Passage an Jupiter gerichtet ist, würde man als Ergänzung eher erwarten "Das Jahr seines Kollegen [...] hast Du vollendet".14

An einigen wenigen Stellen weist die Übersetzung Unklarheiten auf, die vielleicht versehentlich entstanden sind, etwa in dem Satz: Die agentes in rebus "hatten ihre eigenen Heimatstädte ihrer Dienstleistungen beraubt, indem sie den Kurien und ihren kurialen Verpflichtungen entflohen waren, und hatten sie als Kuriere engagiert [...]" (S. 201).15 In or. 18,172f. ist von Julians Begegnungen mit den Göttern zu seinen Lebzeiten die Rede. In diesen Kontext passt schlecht der Satz: "Wenn es möglich wäre, daß ein Mensch mit den Göttern den Himmel teilt, wäre er jetzt unter ihnen [...]" (S. 217), wo wohl eher ein Irrealis der Vergangenheit zu setzen ist: "[...] wäre er (damals) unter ihnen gewesen".16

Beim Kommentar liegt das Hautaugenmerk der beiden Autoren zu Recht auf dem Epitaphios, da er an Umfang und Bedeutung der gebotenen Informationen die beiden anderen Reden weit übertrifft.17 Die Anmerkungen können es hier an Ausführlichkeit durchaus mit dem Epitaphios-Kommentar von Eva Bliembach aufnehmen, der erst mit dem Feldzug Julians gegen Constantius einsetzt und somit durch den vorliegenden Band in willkommener Weise komplettiert und ergänzt wird.18 Zu Kernpunkten der Rede wie Erziehung, Kaisererhebung, Förderung der griechischen Bildung und Tod Julians werden im Kommentar die unterschiedlichen Forschungspositionen diskutiert. Einer zuweilen stupenden Kenntnis der älteren Literatur stehen dabei gelegentlich Lücken bei der neuesten Forschung gegenüber.19

Bei den recht häufigen stilistischen Anmerkungen stellt sich oftmals die Frage, ob diese nicht eher in eine zweisprachige Ausgabe als in eine Übersetzung passen würden. So wird zu der Passage über Julians Umgang mit den agentes in rebus des Constantius (or. 18,141) auf einen Chiasmus hingewiesen (S. 203, Anm. 163), den man im deutschen Text kaum wiedererkennen dürfte: "[...] der Kaiser [...] drohte, dieses Unrecht zu beenden, sobald er an die Macht komme. Und in der Tat jagte er nach seiner Thronbesteigung diese ganze Bande auseinander [...]" (vgl. Norman: "[...] he swore that if he got the chance he would put a stop to it: and when he got the chance, stop it he did.").

In die Erläuterungen haben sich eine Reihe vermeidbarer Ungenauigkeiten und Fehler eingeschlichen. Ein Kaiser, der "das von ihm verwüstete Land vierzig Jahre in seinem Besitz" hatte (or. 17,8) wird als Konstantin d. Gr. identifiziert (S. 137, Anm. 7), während es sich tatsächlich um Constantius II. handelt. In or. 18,11 werden als Begleiter Julians in seiner Jugend "ein vortrefflicher Eunuch, Hüter seiner Sittsamkeit, und ein anderer Pädagoge, von Bildung keineswegs unberührt" genannt, von denen der zweite den Kommentatoren zufolge Mardonios ist. Tatsächlich ist aber mit dem ersten von beiden Mardonios gemeint, der nach Aussage seines Zöglings (Misopogon 352 B) ein Eunuch war. Zu Augusta Raurica wird Basel als moderne Entsprechung angegeben (S. 190, Anm. 123). Korrekt wäre Augst bzw. Kaiseraugst, zumal das nahegelegene Basilia schon bei Ammian (30,3,1) bezeugt ist.

Etwas seltsam erscheint der Vergleich von Julians Restitutionsedikt (or. 18,126) mit den Rückgabeansprüchen nach dem Ende der DDR (S. 197, Anm. 145). Hinter den Satz "Die Aktion Julians war also mit dem Gerechtigkeitsgefühl der Menschen seiner Zeit im Einklang [...]" darf man wohl ein Fragezeichen setzen - dies ist ebenso eine Frage der Perspektiven wie die Feststellung, dass "in unserer Zeit die 50 Jahre kommunistischer Diktatur keineswegs hinreichend waren, um von den Kommunisten beschlagnahmtes Vermögen als legalen Besitz erscheinen zu lassen".

Während sich die Kommentatoren im Allgemeinen mit Wertungen zurückhalten, wird eine Bemerkung des Libanios über die negativen Folgen von Julians Tod (or. 18,276) zum Anlass genommen, um ein überraschend einseitiges, auf den Thesen von Gerhard Wirth basierendes Julian-Bild zu zeichnen: "Unrealistische Ideologie, verkehrte Politik, weltfremde Imperiumskonzeption, romantische Alexandernachahmung, falsche Kriegführung, unklare Zielsetzung, mutwillige Verzehrung der römischen Macht, Heraufbeschwörung des totalen Kräftepotentials des Gegners à la Napoleon oder Hitler, mit einem Wort, gestörtes Verhältnis des obersten Kriegsherrn zur Realität" (S. 258, Anm. 310). Mag auch die Sympathie für den Philosophen und letzten Heiden auf dem römischen Kaiserthron zuweilen zu einer übermäßigen Verklärung dieser Herrschergestalt führen, so wird man ihr mit dem entgegengesetzten Extrem sicherlich ebenso wenig gerecht. Zudem ist ein Kommentar, wo eine argumentative Begründung kaum möglich ist, schwerlich der Ort für solche Werturteile.20

Am Schluss stehen ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur und ein Index Nominum zu den Reden auf den Tod Julians. Durch die Aufnahme aller mehrfach zitierten Titel in das Literaturverzeichnis (wie bei Portmann) hätte die Benutzung erleichtert und die Suche bei der Auflösung von "a.a.O."-Verweisen vermieden werden können.21 Ins Namensregister sind nur direkte Namensnennungen aufgenommen, so dass man z.B. die "Mutter der Götter" (or. 17,17; 18,157) nicht findet, auch nicht als Kybele. Bereits bei der Lektüre fällt die Inkonsequenz in der Verwendung griechischer oder lateinischer Schreibweisen auf - Aineias steht Ödipus gegenüber, und auf zwei aufeinanderfolgenden Seiten findet man einmal Nikomedia (S. 124) und einmal Nikomedeia (S. 125).

Leider wurden die Möglichkeiten, die sich aus der Nebeneinanderstellung von Reden auf verschiedene Kaiser ergeben, nicht genutzt. Reizvoll wäre insbesondere ein Vergleich zwischen der Verherrlichung des Constantius in or. 59 (z.B. als Bildungsfreund und Kriegsheld) mit der Negativdarstellung im Epitaphios (als Bildungsfeind und Feigling) im Kontrast zu Julian gewesen. Auch auf Querverweise zwischen den beiden Teilen des Bandes wurde verzichtet, so dass derselbe Sachverhalt mehrfach und zuweilen unterschiedlich erklärt wird.22

Die angeführten Kritikpunkte sollen jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass hier mit profunder Sachkenntnis der Zugang zu einem der interessantesten Autoren der Spätantike beträchtlich erleichtert und so ein wichtiger und willkommener Beitrag zur besseren Kenntnis dieser Epoche geleistet wurde.

Anmerkungen:
1 Weißenberger, M., Libanios, in: Der Neue Pauly 7 (1999), S. 132.
2 Fatouros, G.; Krischer, T. (Hgg.), Libanios. Briefe, München 1979; dies. (Hgg.), Libanios, Darmstadt 1983; dies. (Hgg.), Libanios. Antiochikos (or. XI). Zur heidnischen Renaissance in der Spätantike, Wien 1992; dies.; Najock, D. (Hgg.), Concordantiae in Libanium, Hildesheim 1987ff.
3 Portmann, W., Geschichte in der spätantiken Panegyrik, Frankfurt am Main 1988; Leppin, H.; Portmann, W. (Hgg.), Themistios. Staatsreden, Stuttgart 1998; Portmann, W., Die 59. Rede des Libanios und das Datum der Schlacht von Singara, ByzZ 82 (1989), S. 1-18; ders., Die politische Krise zwischen den Kaisern Constantius II und Constans, Historia 48 (1999), S. 301-329.
4 Scholl, R., Historische Beiträge zu den julianischen Reden des Libanios, Stuttgart 1994; Wiemer, H.-U., Libanios und Julian. Studien zum Verhältnis von Rhetorik und Politik im vierten Jahrhundert n. Chr., München 1995.
5 Or. 17 nach S. 11, Anm. 61 "erst 365 abgefasst", dagegen S. 131: im Jahr 364; or. 18: S. 11, Anm. 62 offenbar zustimmende Wiedergabe der Datierung von P. Petit auf 368, dagegen S. 133: Sommer 365; auch die Datierung der 59. Rede auf "entweder 344-345 oder 348-349", S. 7, Anm. 39, verwundert angesichts von Portmanns eindeutiger Stellungnahme für die Spätdatierung, z.B. S. 42.
6 Dodgeon, M. H.; Lieu, S. N. C. (Hgg.), The Roman Eastern Frontier and the Persian Wars (AD 226-363). A Documentary History, London 1991, S. 174-175; S. 179-186; Lieu, S. N. C.; Montserrat, D. (Hgg.), From Constantine to Julian. Pagan and Byzantine Views. A Source History, London 1996, S. 147-209.
7 Nicht mehr berücksichtigt werden konnte wohl Mosig-Walburg, K., Zur Schlacht bei Singara, Historia 48 (1999), S. 330-384; vgl. noch Hunt, D., The Successors of Constantine, in: Cameron, Av.; Garnsey, P. (Hgg.), The Cambridge Ancient History 13: The Late Empire, A. D. 337-425, Cambridge 1998, S. 1-43, hier S. 8f. (zur Krise zwischen Constantius und Constans) u. S. 13 (zur Schlacht bei Singara).
8 Vgl. die Belege bei Hoffmann, D., Das spätrömische Bewegungsheer und die Notitia dignitatum, Düsseldorf 1969, S. 265, Anm. 601. Auch Zenobia hat nach Fest. 24 u. Zos. 1,50,3 schon clibanarii im Kampf gegen Aurelianus 272 eingesetzt.
9 CTh 7,1,2 u. 8,7,3 des Constantius aus Sirmium vom 27. Mai, bei Seeck, O., Regesten der Kaiser und Päpste für die Jahre 311 bis 476 n. Chr., Stuttgart 1919, 199 unter 352 eingeordnet; vgl. Foerster, R., Libanii opera 4, Leipzig 1908, S. 201.
10 Norman, A. F., Libanius. Selected Works 1: The Julianic Orations, Cambridge 1969.
11 Or. 24,27 (S. 280); ebenso 24,34 (S. 283). Durch eine kleine Umstellung hätte man auch den markanten Einstieg (Uk arkei) der 24. Rede, auf den im Kommentar (S. 271, Anm. 1) eigens hingewiesen wird, im Deutschen nachbilden können: "Nichts nützt es in unserer gegenwärtigen Lage, mein Kaiser, zu trauern [...]"
12 Or. 18,2: kai dakrya men hoposa eikos apo pantôn ommatôn erryê, lysai de uk eni tên teleutên; Konjektur (lysai statt kôlysai): S. 147, Anm. 8.
13 Wiemer (wie Anm. 4), S. 251, Anm. 23.
14 Foerster, R., Libanii opera 2, Leipzig 1904, schlägt eplêrôsas vor.
15 Or. 18,135: […] eis angeliaforus telesantes - korrekt wohl Norman: "had been enrolled among the couriers". In der Übersetzung von or. 18,148: "[…] daß jeder, der keinen Befreiungsgrund vorzuweisen habe, in die sie einzuberufen sei" (S. 206, gemeint sind die Kurien), ist offenbar "die" zu tilgen. Ein Versehen ist wohl auch "Belagerer" statt "Belagerte" (tus teichêreis) in 18,259 (S. 250).
16 Or. 18,173: met' ekeinôn an ên, vgl. Norman: "he would have done so with them".
17 Der Kommentar zu or. 17 u. 24 fällt zuweilen etwas knapp aus, so hätten die in or. 17,8 genannten Sagengestalten Salmoneus und Lykurgos (der Thrakerkönig aus Hom. Il. 6,130ff.) eine kurze Erklärung verdient, wie sie Norman bietet.
18 Bliembach, E., Libanius. Oratio 18 (Epitaphios). Kommentar (§§ 111-308), Diss. Würzburg 1976.
19 Die folgenden Ergänzungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Apostasie (S. 157, Anm. 42): Rosen, K., Kaiser Julian auf dem Weg vom Christentum zum Heidentum, JbAC 40 (1997), S. 126-146; zu den Alamannenkriegen (S. 165-189): Lorenz, St., Imperii fines erunt intacti. Rom und die Alamannen 350-378, Frankfurt am Main 1997; zu Constantius (passim): Seiler, E.-M., Konstantios II. bei Libanios. Eine kritische Untersuchung des überlieferten Herrscherbildes, Frankfurt am Main 1998; zur Kaisererhebung (S. 183, Anm. 107): Buck, D. F., Eunapius on Julian's Acclamation as Augustus, Ancient History Bulletin 7 (1993), S. 73-80; zum Mithraskult (S. 198, Anm. 147): Vanderspoel, J., Julian and the Mithraic Bull, Ancient History Bulletin 12 (1998), S. 113-119; zur civilitas (S. 209, Anm. 183): Rosen, K., Julian in Antiochien oder Wie eine Theorie in der Praxis scheitert, in: Schuller, W. (Hg.), Politische Theorie und Praxis im Altertum, Darmstadt 1998, S. 217-230; zum Rhetorenedikt (S. 211, Anm. 186): Banchich, Th. M., Julian's School Laws. Cod. Theod. 13.3.5 and Ep. 42, Ancient World 24 (1993), S. 5-14; Gallinari, A., Il pensiero politico-educativo dell'imperatore Giuliano l'apostata, Cassino 1995; zum Friedensvertrag mit den Persern (S. 260, Anm. 315): Chrysos, E., Räumung und Aufgabe von Reichsterritorien. Der Vertrag von 363, Bonner Jahrbücher 193 (1993), S. 165-202. Gegen die Auffassung, Marc Aurel sei Julians Vorbild gewesen (S. 207, Anm. 175 u. S. 209, Anm. 182) wendet sich mit guten Gründen Hunt, D., Julian and Marcus Aurelius, in: Innes, D. u.a. (Hgg.), Ethics and Rhetoric. FS Donald Russel, Oxford 1995, S. 287-298.
20 Vgl. auch die Bemerkung über "die geradezu einfältigen Beobachtungen, die Amm. 25, 7, 1f. über Sapor anstellt", S. 259, Anm. 314.
21 Meist wird die Anmerkung mit dem Erstzitat angegeben, manchmal aber auch nicht, z.B. S. 259, Anm. 314: Gärtner a.a.O. Im Literaturverzeichnis fehlen Rother (z.B. S. 161, Anm. 52) und Richtsteig (S. 196, Anm. 142).
22 Auf S. 232, Anm. 238 zur Schlacht bei Singara findet sich kein Querverweis auf or. 59, statt dessen eine von Portmann abweichende Datierung auf Sommer 348; zu den Panzerreitern vgl. S. 72, Anm. 78 u. S. 164, Anm. 64.

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