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Titel
VEB Luchterhand?. Ein Verlag im deutsch-deutschen literarischen Leben


Autor(en)
Ulmer, Konstantin
Erschienen
Anzahl Seiten
488 S.
Preis
€ 50,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Matthias Braun, Berlin

Der Hermann Luchterhand Verlag (HLV), präziser gesagt, der Luchterhand Literaturverlag,1 gilt in der jüngeren deutschen Verlagsgeschichte als „der am entschiedensten die DDR-Literatur pflegende westdeutsche Verlag“ (Wolfram Schütte).2 Gunter Nickel zu Folge besaß er „im Bereich der DDR-Literatur beinahe eine Monopolstellung“.3 Damit einhergehend entwickelte sich der HLV zu einem der profiliertesten Vermittler des deutsch-deutschen literarischen Austauschs. Auf Grund seiner nicht unumstrittenen Publikationsentscheidungen in Sachen DDR-Autoren wurde er zum Beispiel von dem Schriftsteller Bernd Jentzsch als „VEB Luchterhand“ (S. 10) bezeichnet. „Dieser im doppelten Sinn sagenhafte Ruf“ (S. 10) bildet den Ausgangspunkt von Konstantin Ulmers Dissertationsschrift, die die Verlagsgeschichte des HLV von der Etablierung seiner literarischen Abteilung im Jahre 1954 bis zum Ausverkauf des Verlags in den frühen 1990er-Jahren behandelt.

Die Basis von Ulmers Verlagsstudie bilden bisher weitgehend unveröffentlichte bzw. fast gänzlich unerschlossene Materialien. Sie stammen vornehmlich aus den Luchterhand-Beständen im Deutschen Literaturarchiv Marbach und der Corporate-History-Abteilung des Bertelsmann-Konzerns, den Privatarchiven ehemaliger Verlagslektoren, den Archivbeständen der beiden wichtigsten Ostberliner Lizenzgeber, dem Aufbau-Verlag und dem Verlag „Volk und Welt“. Ferner hat Ulmer zahlreiche Vor- und Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern (Archiv der Berliner Akademie der Künste) sowie Aktenbestände des Bundesarchivs und der Stasi-Unterlagenbehörde gesichtet. Auf dieser breiten Quellenbasis beschreibt Ulmer das Verlagsgeschehen der literarischen Abteilung des HLV als eine deutsch-deutsche Verlags- und Literaturgeschichte von den frühen 1950er-Jahren bis zum Fall der Berliner Mauer. Stets die politisch bzw. kulturpolitischen Kontexte einbeziehend, gibt diese Studie auch einen vertiefenden Einblick in die deutsch-deutsche Kulturgeschichte zu Zeiten des Kalten Kriegs.

Im Unterschied zu gängigen Verlagsgeschichten strebt Ulmer eine Synthese von verlags- und literaturgeschichtlicher Darstellung an. Um dem weitverbreiteten Vorwurf der „generellen Untertheoretisierung der Buchwissenschaft“ (Thomas Keiderling)4 zu entgehen, leitet Ulmer sein Buch mit einem Überblick zum Forschungsstand, der Quellenlage und den institutionellen als auch persönlichen Rahmenbedingungen der Akteure des deutsch-deutschen Literaturaustausches ein. Daran schließt sich ein Kapitel an, das als „literaturtheoretische Annäherung“ überschrieben ist. In diesem setzt sich Ulmer, losgelöst von seiner verlagsgeschichtlichen Untersuchung, mit den feldtheoretischen Überlegungen des französischen Soziologen Pierre Bourdieu und deren Anwendbarkeit auf die DDR auseinander. Am Ende seines Exkurses gelangt er zu der nicht unproblematischen Feststellung, dass sich Bourdieus Feldtheorie, wenn auch mit einigen Abstrichen, auf die in der DDR entstandene Literatur anwenden lässt, weil ihr „ein Streben nach Selbstständigkeit, nach einem feldinternen Nomos attestiert“ werden könne (S. 32). Unabhängig von diesem Befund liefert die Feldtheorie nach Ulmers Einschätzung aber kein brauchbares Modell für den Austausch zwischen zwei literarischen bzw. zwischen einem literarischen und einem anderen Feld. Ulmers Vorhaben besteht jedoch darin, die Geschichte des HLV nicht nur als eine bloße Aneinanderreihung verschiedener „literarischer Bereiche“, sondern als ein „Faktorengeflecht“ (S. 39) darstellen zu können. Daher wählt er als sein Analyseinstrument die im Vergleich zum literarischen Feld unspezifischere wissenschaftliche Kategorie des „literarischen Lebens“ aus. Dabei bezieht er sich auf Otto Lorenz, der unter dem Begriff des literarischen Lebens die „Gesamtheit des Zusammenwirkens zwischen Produktion, Distribution und Rezeption“5 versteht.

Im Hauptteil der Arbeit beschreibt Ulmer dann in fünf chronologisch angelegten Kapiteln ohne weitere theoretische Exkurse unter anderem die Etablierung der literarischen Abteilung, die Publikationspolitik, die Politisierung der Mitarbeiterschaft, die Neuordnung des Verlags Mitte der 1970er-Jahre, die großen Austauscherfolge mit DDR-Autoren in der Bundesrepublik und die „Nach-Biermann-Zeit“. Er nähert sich diesen Themen jeweils anhand zahlreicher Publikationsprojekte des HLV. Dazu gehören die Bücher solcher bekannter Autorinnen und Autoren aus der DDR wie Anna Seghers, Hermann Kant, Jurek Becker, Irmtraut Morgner, Franz Fühmann, Gerti Tetzner, Christoph Hein und Christa Wolf. Aus der Bundesrepublik kommen Werke von Max von der Grün, Günter Herburger, Ernst Jandl und Günter Grass hinzu.

Konsequent dem Theorieansatz seiner Studie folgend, behandelt der Autor die Institutionen-, Programm- und Akteursgeschichten immer als Einheit des literarischen Lebens und bringt sie mit den literaturgeschichtlichen Aspekten der entsprechenden Verlagstitel in Zusammenhang. So werden beispielsweise entlang der Publikations-, Verkaufs- und Wirkungsgeschichten der Bücher von Christa Wolf, Hermann Kant oder auch Günter Grass schlaglichtartig die Strukturen des literarischen Lebens, also das Zusammenwirken zwischen der Produktion, Distribution und Rezeption eines Verlagstitels und dessen jeweilige politische Verortung deutlich. Mittels ausführlicher literatur- und ideengeschichtlicher Exkurse, etwa in den Abschnitten zu Christa Wolfs „Kassandra“ (Feminismus und Friedenspolitik), Maxie Wanders „Guten Morgen, du Schöne“ (Frauen im Sozialismus) und Irmtraud Morgners „Leben und Abenteuer der Trobadora Beatriz“ (Feminismus-Debatte in West und Ost), gelingen Ulmer zugleich fundierte Kapitel jüngerer deutscher Literaturgeschichtsschreibung. Bernd Jentzsch’ Zuschreibung, bei Luchterhand handele es sich um einen Volkseigenen Betrieb (VEB), kann allenfalls als polemisches Bonmot angesehen werden (S. 11).

Dass der HLV, unabhängig von dem ihm nachgesagten linken Image (S. 181) und der Existenz eines Autorenbeirates, kein „Volkseigener Betrieb“ war, daran lässt das Buch keinerlei Zweifel aufkommen. Allein schon aus den Eigentumsverhältnissen und den daraus abgeleiteten alleinigen Entscheidungskompetenzen des Mehrheitseigentümers und Verlegers Eduard Reifferscheid geht hervor, dass es sich bei diesem Literaturverlag nicht um eine „literarische Selbsterfahrungsgruppe“ (S. 440) handelte, wie der langjährige Geschäftsführer des Luchterhand Literaturverlages Hans Altenhein zutreffend feststellte. Der 1924 in Berlin gegründete und nach dem Zweiten Weltkrieg nach Neuwied umgezogene bzw. ab 1972 mit einer Niederlassung seiner literarischen Abteilung in Darmstadt beheimatete HLV war ein gewinnorientiertes Unternehmen. Eigentümer und Verlagsleitung wollten möglichst erfolgreich den Kampf um die Profite mit der „geheiligten Ware Buch“ (Bertolt Brecht) bestehen. Im Unterschied dazu bestand angesichts der hohen staatlichen Subventionen der DDR-Verlage die Hauptaufgabe eines staatlichen Verlagsleiters in der Durchsetzung der Kulturpolitik der SED.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass sich der HLV in mehreren Fällen (Bernd Jentzsch, Wolf Biermann oder auch Rolf Schneider) zu einer opportunen Veröffentlichungspolitik gegenüber den Literaturinstitutionen in der DDR veranlasst sah. Möglicherweise ging es hierbei darum, weitere, für ihn lukrative Lizenzübernahmen von DDR-Verlagen nicht zu gefährden. Anderseits erhielten auch in der DDR-Verlagsbranche wirtschaftliche Interessen (Deviseneinnahmen) gegenüber politischen Positionen in dem Maße an Gewicht, in dem sich die Auslandsverschuldung der DDR verschärfte. Im Vergleich zu den jährlichen Deviseneinnahmen der DDR von rund einer Milliarde DM durch den Zwangsumtausch, die Intershops, die Transit- und Postpauschale der Bundesrepublik und den Erlös aus dem Häftlingsfreikauf durch die Bundesregierung,6 stellte der Devisenerlös aus dem Lizenzgeschäft mit dem Luchterhand Literaturverlag eine marginale Größe dar: Dessen Jahresumsatz belief sich auf etwa zwei Millionen DM (S. 426 u. 429). Dagegen stellte für den HLV das Lizenzgeschäft mit diversen DDR-Verlagen, die etwa 25 Prozent des Gesamtumsatzes des Luchterhand Literaturverlages ausmachte, durchaus eine wirtschaftliche Größe dar.7 Beispielsweise avancierten die Titelübernahmen von Christa Wolfs „Christa T.“ und „Kassandra“ sowie Irmtraud Morgners „Leben und Abenteuer der Trobadora Beatriz“ und Maxie Wanders „Guten Morgen, du Schöne“ zu Bestsellern des Verlages. Auch mit deren Verkaufserlös konnte Luchterhand so genannte symbolisch wichtige, jedoch kaum rentable Titel seines anspruchsvollen Verlagsprogramms gegenfinanzieren.

Im Zusammenhang mit den Lizenzvergaben der DDR-Verlage arbeitet Ulmer eine bisher wenig beachtete Folgeerscheinung für die SED-Politik heraus. Sie bestand in der Tatsache, dass mit der Rechtevergabe an Luchterhand in der Bundesrepublik ein legaler Verbreitungs- und Wirkungsraum der DDR-Literatur entstand, über den die Staatspartei nicht mehr die Handlungs- und Deutungshoheit besaß. Allerdings lag der HVL ausweislich einer Statistik zu den Lizenzvergaben zwischen ost- und westdeutschen Verlagen aus dem Jahre 1988 sowohl bei der Anzahl der jährlichen Lizenznahmen als auch Vergaben jeweils deutlich hinter seinen Konkurrenten Suhrkamp, Rowohlt und Fischer zurück.8 Vor diesem Hintergrund gilt es, die in diesem Punkt mehrfach beschriebene Spitzenstellung des Luchterhand Literaturverlags im deutsch-deutschen Literaturaustausch (z.B. S. 35; 318; 438) zu überdenken.

Alles in allem war der Luchterhand Literaturverlag mit Ulmer gesprochen, „ein Begriff, ein Markenname, eine Tradition, ein ideengeschichtlicher Akteur, eine Diskursarena, eine Behausung für Schriftsteller und für das deutsch-deutsche literarische Leben“ (S. 435). Konstantin Ulmers Buch zeigt eindrücklich, dass tiefschürfende Archivrecherchen immer noch die beste Grundlage zur Einordnung und zum Verständnis unserer Vergangenheit als Nährboden unserer Gegenwart und Zukunft darstellen.

Anmerkungen:
1 Der HLV setzte sich aus zwei Verlagsteilen zusammen, dem juristischen Fachverlag und dem Literaturverlag. In letzterem wurden literarische Werke sowie Bücher zur Medientheorie, Politik und den Sozialwissenschaften publiziert.
2 Wolfram Schütte, Verraten und verkauft. Unglaubliche Vorgänge in einem juristischen Fachverlag, in: Frankfurter Rundschau, 04.08.1987.
3 Günter Nickel, Der Luchterhand Verlag, in: Monika Estermann / Edgar Lersch (Hrsg.), Buchhandel und Rundfunk 1968 und die Folgen, Wiesbaden 2003, S. 180.
4 Thomas Keiderling, Wieviel Systemtheorie braucht die Buchwissenschaft?, in: Thomas Keiderling u.a. (Hrsg.), Buch, Markt, Theorie. Kommunikations- und medienwissenschaftliche Perspektiven, Erlangen 2007, S. 253.
5 Otto Lorenz, Literarisches Leben, in: Jan-Dirk Müller (Hrsg.), Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft, Bd. II, H–O. Berlin 2000, S. 438–441.
6 Matthias Braun, Einleitung 1981, in: Daniela Münkel im Auftrag des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (Hrsg), Die DDR im Blick der Stasi 1981. Die geheimen Berichte an die SED-Führung, Göttingen 2015, S. 30.
7 Der jährliche Gesamtumsatz des Luchterhand Literaturverlages betrug sieben Millionen DM. Davon entfielen etwa 25 Prozent auf das Lizenzgeschäft mit DDR-Verlagen. Vgl. Ulmer, S. 426 u. 429.
8 Analyse der Rechtevergabe der DDR-Autoren und Analyse der Lizenzbeziehungen zwischen DDR und BRD-Verlagen 1988; BStU, MfS Rechtsstelle, Nr. 1073, Anhang.

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