M. Becker u.a. (Hrsg.): Prosper Tiro, Chronik

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Titel
Prosper Tiro, Chronik. Laterculus regum Vandalorum et Alanorum. Ediert, übersetzt und kommentiert


Herausgeber
Becker, Maria; Kötter, Jan-Markus
Reihe
Kleine und fragmentarische Historiker der Spätantike G 5/6
Erschienen
Paderborn 2016: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
XXXIV, 379 S.
Preis
€ 89,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Raphael Brendel, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

Bei der hier zu rezensierenden Edition der Chronik des Prosper Tiro und des Laterculus regum Vandalorum et Alanorum handelt es sich um den zweiten Band der neuen Reihe „Kleine und fragmentarische Historiker der Spätantike“; in ihr werden beide Quellen erstmals mit einer deutschen Übersetzung und einem philologischen und historischen Kommentar präsentiert. Der Aufbau entspricht dem üblichen Schema der Reihe: Der Band beinhaltet ein Abkürzungs-, Quellen und Literaturverzeichnis (S. IX–XXXIV), eine Einleitung zu Prosper Tiro (S. 3–60), Text und Übersetzung der bis ins Jahr 455 reichenden Chronik (S. 61–141) und einen ausführlichen Kommentar (S. 143–331) sowie eine Einleitung in den Laterculus regum Vandalorum et Alanorum (S. 335–352) mit Text und Übersetzung (S. 353–361) und einem Kommentar (S. 363–379). Der Text, der philologische Kommentar und das Kapitel zur Überlieferung des Prosper in der Einleitung stammen von Maria Becker, die Übersetzung, der historische Kommentar und die beiden Einleitungen von Jan-Markus Kötter.

Da beide Schriften nur wenigen Spezialisten näher bekannt sein dürften, mag es erlaubt sein, aus den durchgehend gelungenen Einleitungen etwas ausführlicher zu referieren: Hauptquellen für das Leben des Prosper (etwa 390 – nach 455) sind seine Werke, Gennadius und Photios. Prosper Tiro stammte aus Aquitanien und besaß eine umfassende Bildung. Erhalten sind zahlreiche theologische Schriften sowie ihm später zugeschriebene Werke und die Chronik. Bis 378 handelt es sich dabei um eine gelegentlich ergänzte (Schöpfungsbericht, Exkurs zu Häresien) Kurzfassung der Hieronymus-Chronik, die dann bis 455 fortgesetzt ist. Nachweisbar oder doch zumindest wahrscheinlich sind Fassungen von 433, 445, 451 und 455, deren Inhalt allerdings relativ konstant bleibt; Ergänzungen für die Zeit nach 455 stammen nicht von Prosper; eine weitere Fassung von 443 ist dagegen nicht nachweisbar. Die Fassung von 433 ist in Gallien entstanden, alle späteren in Rom, wo Prosper engen Kontakt zu den dortigen Bischöfen hatte. Als Quellen sicher nachweisbar sind die Chronik des Hieronymus und Schriften des Augustinus (de haeresibus, de civitate Dei), mit dem Prosper Briefe wechselte; benutzt wurden zudem mehrere Konsullisten, die mit den erhaltenen nicht identisch sind. Allgemein hat Prosper seine Vorlagen stark bearbeitet. Das Werk ist insgesamt sehr zuverlässig und präzise, zumal die wenigen Fehldatierungen auf bewusste Verlegung von Ereignissen im Dienste der Konzeption seines Berichtes zurückgehen, und überragt die übrigen Hieronymus-Fortsetzer auch durch konzeptionelle Eigenständigkeit.

Prosper weist eine dynastisch-legitimistische Perspektive auf und stellt Usurpatoren als illegitim dar. Der Grund für den Niedergang des Reiches liegt für ihn nicht in den Barbaren (die er neutral und mit Blick auf Einzelpersonen beurteilt), sondern in den Rivalitäten hoher Militärs. Der zunehmenden Schwäche der Westkaiser stellt er ein Papsttum – in Anbetracht der Darstellung Prospers ist die Verwendung dieses Begriffes gerechtfertigt – gegenüber, das immer wieder die Aufgaben der weltlichen Herrscher übernimmt, dessen Position von vornherein orthodox ist und das daher bei der Bekämpfung von Häresien, mit denen sich Prosper ausführlich befasst, an vorderster Stelle steht. Politische Einflussnahme in kirchliche Angelegenheiten lehnt Prosper ab, begrüßt allerdings den umgekehrten Fall. Hauptfiguren der Chronik sind Constantius III., der durchgehend positiv dargestellt wird, der Heermeister Aëtius, an dem versteckte Kritik geübt wird, dessen Leistungen Prosper aber auch anerkennt, Papst Leo, der ebenfalls ausnahmslos positiv beurteilt wird, wobei Rückschläge nur sehr vage angedeutet werden, sowie schließlich der Vandale Geiserich, den Prosper als negatives Gegenbild zu Papst Leo entwirft. Im Gegensatz zu vielen Zeitgenossen geht Prosper nicht von einem göttlichen Eingreifen in weltliche Angelegenheiten aus, das die handelnden Persönlichkeiten von ihrer Verantwortung entbinden würde.

Prospers Chronik ist als Chronicon integrum (Hieronymus-Epitome und Prospers Fortsetzung) und als Chronicon vulgatum (vollständige Hieronymus-Chronik und Prospers Fortsetzung) überliefert. Es existieren mehrere anonyme Fortsetzungen, die den Text Prospers zudem mit Interpolationen versehen haben. Erhalten sind über achtzig Handschriften, von denen siebzehn näher beschrieben werden. Die Benutzer (Victor von Aquitanien, Liberatus, Cassiodor, Paulus Diaconus und Isidor) besitzen ebenfalls Relevanz für die Textkonstitution.

Beim Laterculus regum Vandalorum et Alanorum handelt es sich um die mit kirchengeschichtlichen Notizen angereicherten Bruchstücke einer Chronik des Vandalenreiches. Deren Aufnahme in den Band rechtfertigt sich durch die Konzeption als Fortsetzung Prospers, die in Bezug auf die Überlieferung eng mit dessen Werk verknüpft ist. Erhalten sind vier Handschriften aus zwei Überlieferungssträngen, die auf dieselbe Text-Tradition, nicht aber denselben Text zurückgreifen. Entstanden ist das Werk in Africa, möglicherweise in Karthago; eine Herkunft aus vandalischen Kanzleien ist nicht sicher beweisbar. Eine erste Fassung wurde in der Mitte der 520er-Jahre nach dem Tod Thrasamunds 523, eine zweite nach dem Ende des Vandalenreiches 533 abgeschlossen (das letzte berichtete Ereignis stammt aus dem Jahr 534). Als eine Quelle ist die (wohl indirekt verwendete) vandalische Königschronik auszumachen; zudem ist eine gewisse Nähe zu Victor von Tunnuna festzustellen. Das chronologische Gerüst ist detailliert und präzise.

Text, Übersetzung und Kommentar zu beiden Texten hinterlassen einen positiven Eindruck.1 Der Kommentar ist dabei keine erschöpfende Darstellung, sondern eher eine Zusammenstellung von Informationen und Verweisen, womit ein Ausgangspunkt für weitere Studien geboten werden soll (S. 60). Besonders wertvoll sind die Abschnitte über die Identifikation der interpolierten Stücke bei Prosper. Hervorzuheben sind zudem die Ausführungen zur Tendenz Prospers bei der Erhebung Valentinians III. (S. 234–236), zur Doppelfassung über den Kampf gegen Bonifatius (S. 240f.) und zu den Versionen über den Mord an Aëtius (S. 320f.).

Lediglich zwei größere Einwände sind zu äußern. Erstens fehlt (wie schon im ersten Band der Reihe) jegliche Form von Register. Zweitens ist nicht der gesamte Text Prospers abgedruckt, sondern lediglich die Partien nach dem Ende der Chronik des Hieronymus unter Auslassung der interpolierten Stücke. Für die Hieronymus-Epitome ist das verständlich, allerdings wäre Prospers eigene Tätigkeit stärker zu betonen gewesen. So hätte zumindest in der Einleitung ein Kapitel seinen Umgang mit der Hieronymus-Chronik behandeln und die Formen der Abweichung (Auslassung, Umformung und Ergänzung) verzeichnen können. Da Prosper auch ausführlichere Ergänzungen bietet (S. 143; siehe auch S. 150f., Anm. 4, 207, Anm. 1 und 217 mit Anm. 4), wären zumindest diese Passagen in die Edition aufzunehmen gewesen. Auch die Interpolationen hätten nicht ausgelassen werden sollen, zumal sie im Kommentar wiederholt berücksichtigt sind (S. 147, 173–175, 214 u. 311; siehe auch S. 363 zum Laterculus). Die Argumentation für die Identifikation der Interpolationen wäre mit einem vorliegenden Text leichter nachzuvollziehen; zudem verlieren die historischen Informationen aufgrund ihrer Eigenschaft als Interpolation nicht automatisch an Wert.

Die Literatur ist sorgfältig erfasst und anfallende Ergänzungen überschaubar.2 Eine gute Idee ist die Beigabe der Informationen über Ort und Jahr des Einreichens bei publizierten Qualifikationsschriften (etwa S. XXVI zu Ernesti), was aber noch konsequenter durchführbar wäre (fehlend etwa bei Klein, Lepper, Matthews, Muhlberger; halb bei Lütkenhaus). Wenig sinnvoll ist die Angabe unveränderter Nachdrucke von Monographien, wenn die schwerer zu erfassenden Zweitpublikationen von Aufsätzen übergangen werden.3 Gelegentlich hätte man für einige Autoren auf neuere Ausgaben hinweisen können (so für Agnellus, das Chronicon Paschale und Laktanz). Druckfehler sind allgemein selten und nie sinnentstellend.4

Trotz manchem Einwand im Detail handelt es sich um eine wertvolle Ergänzung des Bestandes der Editionen spätantiker Historiographen, die einen nützlichen Ausgangspunkt für weitere Forschungen bietet.

Anmerkungen:
1 Zur gelungenen Übersetzung sind nur einige Details zu vermerken: S. 71 zu 1186 egregio ingenio als „Mit hervorragendem Verstand“, besser „Mit herausragendem Verstand“. S. 97 zu 1283 Theodosius XLVI Romanum imperium tenet als „Theodosius hat das 46. römische Kaisertum inne“, besser „Theodosius hat als 46. das römische Kaisertum inne“. S. 103 zu 1300 ad patriciam dignitatem als „in den patrizischen Rang“, besser „zur Würde des patricius“. Das als „Berühmt ist“ übersetzte clarus habetur (S. 67 zu 1175; S. 75 zu 1201; ähnlich S. 79 zu 1220; siehe aber auch S. 77 zu 1205; allgemein der Kommentar S. 152) wäre mit „Berühmt wurde zu dieser Zeit“ treffender wiedergegeben. Da sonst Prospers Namensformen unverändert übernommen werden, verwundert die Übertragung von Xystus (1309, 1336, 1341) zu „Sixtus“ (S. 105, 117 u. 119). Im Laterculus (H2) wäre das „Hippo Regius“ der Übersetzung (S. 355) als Ergänzung zu kennzeichnen, da im Text nur von der Stadt Hippo die Rede ist. Von den Parallelquellen hätte sich noch Cassiodors historia tripartita als Vergleichsmaterial zu seiner Chronik angeboten.
2 Cassiodor und Paulus Diaconus als Benutzer Prospers: Gustav Bauch, Ueber die Historia Romana des Paulus Diaconus, Diss. Göttingen 1873, bes. S. 14–16; Hans Droysen, Die Zusammensetzung der Historia Romana des Paulus Diaconus, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 15 (1875), S. 167–180; Michael Klaassen, Cassiodorus’ Chronica, Diss. University of Pennsylvania 2010, bes. S. 16–23. Gallische Spezialprosopographien: Karl Friedrich Stroheker, Der senatorische Adel im spätantiken Gallien, Tübingen 1948, S. 137–227; Martin Heinzelmann, Gallische Prosopographie 260–527, in: Francia 10 (1982), S. 531–718. Prosper als Nutzer klassischer Autoren: Dorothea Weber, Eine spätantike Sallust-Reminiszenz? Zu Prosper, De vocatione omnium gentium 1.4.7, in: Acta Antiqua Academiae Scientiarum Hungaricae 50 (2010), S. 89–96. Sonstiges: Oswald Holder-Egger, Über die Weltchronik des sogenannten Severus Sulpitius und südgallische Annalen des fünften Jahrhunderts, Diss. Göttingen 1875; Steven Muhlberger, Heroic kings and unruly generals. The Copenhagen continuation of Prosper reconsidered, in: Florilegium 6 (1984), S. 50–70; Ralf Scharf, Spätrömische Studien, Mannheim 1996. Einzelnes zum Kommentar: Joachim Szidat, Historische Fiktion bei Zosimos: Der Tod Valentinians II., in: Historia 61 (2012), S. 368–382 (zu S. 166f.); Lizzi Testa, Rita (Hrsg.), The strange death of pagan Rome, Turnhout 2013 (zu S. 167f., darin Bonamente zu Eugenius und Cecconi zu Nicomachus Flavianus); Annika B. Kuhn (Hrsg.), Social status and prestige in the Graeco-Roman world, Stuttgart 2015 (zu S. 212 mit Anm. 2, darin Ehmig und Haensch zum servus dei). Das Spätantike-Handbuch Demandts sollte nach der deutlich überarbeiteten zweiten Auflage von 2007, nicht nach der von 1989 (S. XXV) zitiert werden.
3 S. XXIII: Robert Browning, Studies on Byzantine history, literature and education, London 1977, Nr. II; S. XXIII: Richard W. Burgess, Chronicles, consuls, and coins, Farnham 2011, Nr. XII; S. XXX: John F. Matthews, Political life and culture in late Roman society, London 1983, Nr. III; S. XXX: Theodor Mommsen, Gesammelte Schriften, Bd. 6, Berlin 1910, S. 343–358; Bd. 7, Berlin 1909, S. 668–690; S. XXXII: Wilhelm Schneemelcher, Gesammelte Aufsätze zum Neuen Testament und zur Patristik, Thessaloniki 1974, S. 274–289 und Gerhard Ruhbach (Hrsg.), Die Kirche angesichts der konstantinischen Wende, Darmstadt 1976, S. 279–296; S. XXXIII: Walter Ullmann, Jurisprudence in the Middle Ages, London 1980, Nr. III.
4 „S. 60 „Ebenso wenig“ (Ebensowenig); S. 173 „aus inhaltlichen“ (ergänze: Gründen); S. 184 „Ggenkaiser“; S. 184 „für das […] Kaiserhauses“. Kleinigkeiten vor allem zur Interpunktion: S. 174 zu 1212; S. 269, Anm. 4; S. 285, Anm. 3; S. 349, Anm. 4. S. XIII hätte es sich angeboten, die Seitenangaben der Editionen für die einzelnen Werke Claudians anzugeben (wie S. XVII zu Orosius).

Kommentare

Von Sawicki, Diethard31.10.2016

Es sei der Hinweis erlaubt, dass alle Erwerber der Bände dieser Edition des Prosper Tiro zusammen mit der Printversion eine elektronische Fassung erhalten (der Zugangscode befindet sich vorne im Buch), die entsprechend durchsuchbar ist und somit auch die Funktion eines Registers besser als jeder gedruckt Index erfüllt. Wir werden mit den Herausgebern der Reihe diskutieren, ob ein expliziter Hinweis auf die Nutzungsmöglichkeiten der mit erworbenen digitalen Fassung sinnvoll wäre.

Diethard Sawicki


Von Brendel, Raphael31.10.2016

Seitens des Schöningh-Verlages wurde ich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass die von mir in meinen Rezensionen zu den Editionen von Philostorgios und Prosper Tiro kritisierte Auslassung eines Registers in den Bänden der Reihe „Kleine und fragmentarische Historiker der Spätantike“ nicht nur bewusst geschehen ist, sondern auch ein Ersatz geboten wird: In den Exemplaren des Bandes befindet sich vor der Titelseite ein Code, der dem Käufer auf der Homepage des Verlages Zugriff auf die durchsuchbare E-Book-Fassung gewährt.

Zunächst wäre zu empfehlen, das Vorhandensein dieser Option etwas klarer hervorzuheben, da sich der Hinweis mit dem zugehörigen Code an einer Stelle des Buches befindet, die man normalerweise nicht näher inspiziert. Zudem habe ich weder durch den Verlag noch durch die Redaktion von H-Soz-Kult erfahren, dass jedem gedruckten Exemplar sozusagen ein digitales beigelegt ist; auch aus der Verlagspräsentation geht dies nicht hervor. Dort heißt es lediglich „Die Edition ist sowohl gedruckt wie auch als E-Book erhältlich“ (<https://www.schoeningh.de/katalog/reihe/kleine_und_fragmentarische_his.html>; Stand: 18.10.2016), was vielmehr darauf hinzudeuten scheint, dass beide Varianten sowohl in Kombination als auch für sich bezogen werden können.

Allerdings halte ich meinen Einwand nach wie vor für gerechtfertigt, da ich der Behauptung, dass das E-Book „entsprechend durchsuchbar ist und somit auch die Funktion eines Registers besser als jeder gedruckte Index erfüllt“, nicht zustimmen kann. Erstens erlaubt ein gedruckter Registerteil im Gegensatz zu einer Suchfunktion in einer pdf-Datei eine optimale Differenzierung der Fundstellen. Dies betrifft sowohl die Unterscheidung nach dem Fundort (im Text bzw. in der Übersetzung oder im Kommentarteil) als auch die inhaltliche Differenzierung gleichnamiger antiker Personen, die mit einer kurzen Beschreibung klar voneinander geschieden werden können. Auch Sachbegriffe sind in einem Register für den Leser sicher leichter aufzufinden. Zweitens ist es dem gedruckten Index möglich, das anzugeben, was vom antiken Autor gemeint ist, aber nicht explizit gesagt wird: Wenn an einer Stelle im antiken Text auf eine historische Persönlichkeit angespielt wird, ohne dass diese namentlich genannt wird, würde eine Suchfunktion der pdf-Datei erst im entsprechenden Teil des Kommentars anschlagen, während eine Druckfassung auf Anhieb alle Stellen zu dieser Person bietet. Drittens kann eine durchsuchbare E-Book-Fassung nicht die Übersichtlichkeit liefern, die eine entsprechende Auflistung am Ende der Druckfassung ermöglicht. Ein gedruckter Index bietet sofort einen klaren Blick auf Relationen innerhalb eines Werkes (Häufigkeit von Nennungen, Quellenverhältnisse und ähnliches), der über eine Suchfunktion erst mühsam erstellt werden müßte. Somit erscheint es mir weiterhin sinnvoll, wenn die einzelnen Bände der Reihe mit zumindest den Text und die Übersetzung abdeckenden Registerteilen versehen würden. Die Suchfunktion der E-Book-Version wird damit in ihrer (grundsätzlich nicht zu bestreitenden) Nützlichkeit nicht entwertet.

Raphael Brendel


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