C. Ando (Hrsg.): Citizenship and Empire in Europe 200–1900

Cover
Titel
Citizenship and Empire in Europe 200-1900. The Antonine Constitution after 1800 Years


Herausgeber
Ando, Clifford
Reihe
Potsdamer Altertumswissenschaftliche Beiträge 54
Erschienen
Stuttgart 2016: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
261 S.
Preis
€ 52,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Michael Sommer, Institut für Geschichte, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg

Gut 1800 Jahre ist es her, dass der römische Kaiser Caracalla (211–217 n.Chr.) per Edikt allen freien Bewohnern des römischen Imperiums – mit gewissen, bis heute nicht abschließend diskutierten Ausnahmen – die civitas Romana schenkte. Die constitutio Antoniniana hat in den letzten Jahren nicht wenige Forscher dazu inspiriert, sich auf die Feinheiten des römischen Bürgerrechts einzulassen.1 Mit gutem Grund, denn das Edikt des Jahres 212 wandelte die Bevölkerungsstruktur des Reiches von Grund auf. Eine Entwicklung, die bereits im 1. Jahrhundert n.Chr. ihren Anfang genommen hatte, erreichte in der constitutio ihren Abschluss: Nicht mehr der Gegensatz zwischen römischen Bürgern und Perigrinen teilte als rechtliche Schranke die Bewohner des Reiches in zwei Gruppen, sondern der ursprünglich soziale Gegensatz zwischen oben (honestiores) und unten (humiliores).

Bis dato stand in der einschlägigen Forschung stets die Frage nach Motiven und Wirkungen der constitutio im Vordergrund. Daneben war die Debatte stets auch von technischen Fragen beherrscht: Wie hat man den Gießener Papyrus, in dem man eine Ausfertigung von Caracallas Edikt vermutet, zu lesen? Welche Gruppen waren genau von dem Verwaltungsakt betroffen und wie schlug sich der Erlass in Zahlen nieder? Die von Clifford Ando, an der University of Chicago lehrender Fachmann für antike Rechts-, Religions- und Institutionengeschichte, aus Anlass der 1800-Jahrfeier der constitutio Antoniniana 2012 in Rom organisierte Tagung geht einen anderen, grundsätzlich äußerst innovativen Weg: Sie fragt nach den langen Linien, die Bürgerrecht und Imperium in Europa von der römischen Kaiserzeit über die Spätantike und die Frühe Neuzeit bis in die Moderne miteinander verbanden. Das ist longue durée gleichsam auf die Spitze getrieben. Die Frage ist: Lohnt es sich, den chronologischen Horizont so weit zu stecken?

Wenn die Antwort auf diese Frage nicht uneingeschränkt mit „ja“ zu beantworten ist, dann liegt das daran, dass es der Herausgeber unterlassen hat, die verbindenden Elemente, die alle Beiträge durchaus aufzuweisen haben, deutlicher zu markieren. Hierfür wäre es allerdings nötig gewesen, die Tagungsvorträge einer grundsätzlichen Überarbeitung zu unterziehen und vor allem die zahlreichen losen Fäden in dem nicht ganz treffend „Introduction“ betitelten Kapitel miteinander zu verknüpfen. Davor weicht Ando aus, und deshalb ist der Band auch wenig mehr als eine Buchbindersynthese, freilich eine gehaltvolle, denn die Beiträge haben alle für sich durchaus ihre Meriten.

Ando selbst schneidet in seiner Einführung gleich drei Themen an, die alle für sich verdienen würden, in Monographien behandelt zu werden: erstens die Rezeptionsgeschichte der constitutio, für die er völlig zutreffend konstatiert, sie stehe ganz im Schatten der Rezipienten und ihrer Politik- wie Rechtsbegriffe;2 zweitens den Text des Papyrus Gissensis und seine Auffindung;3 und drittens die Wirkungsgeschichte der constitutio, sowohl in pagan-imperialen wie in christlich-imperialen Kontexten. Hier macht Ando, wiederum zu recht, auf den Autonomieverlust aufmerksam, den das Edikt für die über das Imperium verstreuten, bis dahin sich weitgehend selbst organisierenden Gemeinschaften bedeutete.

Statt sich in diese durchaus kraftvoll aufs Tapet gezeichneten Themenkreise einzugliedern, untersuchen die übrigen Beiträge allesamt für sich genommen wichtige Einzelaspekte: Für die Antike tun dies Ari Z. Bryen mit einem Beitrag über die vieldiskutierte Lesung des Gießener Papyrus und Claudia Moatti, die die Staatsbegriffe am Übergang vom Prinzipat zur Spätantike untersucht. Zwei Aufsätze widmen sich dem portugiesischen Kolonialreich, einer der Rechtsphilosophie Jean Bodins und je einer dem französischen bzw. dem spanischen Konstitutionalismus der napoleonischen Ära. Wie die Großuniversalismen Katholizismus und Sowjetsozialismus daran scheiterten, rassisches Denken aufzuheben, enthüllt in einer lesenswerten Studie Jean-Frédéric Schaub. Die intellektuelle Spur vom vermeintlichen Universalismus des Caracalla-Dekrets zum proklamierten Internationalismus der Europäischen Union verfolgt Anthony Pagden in seinem pointierten Schlusskapitel zurück. Im Sinne der von Ando angerissenen Themen führen allerdings einzig die Beiträge von Georgy Kantor über den Wandel der lokalen Rechtspraxis in Kleinasien und von Hervé Inglebert über das Durchdeklinieren antiker Bürgerrechtsvorstellungen durch christliche Intellektuelle, von den Evangelien bis Augustinus, weiter. Sie lassen erahnen, welches Potential in dem von Ando gewählten Ansatz steckt.

Anmerkungen:
1 Die wichtigste Arbeit ist Kostas Buraselis, Theia dorea. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur constitutio Antoniniana, Wien 2007. Vgl. auch die Beiträge in Barbara Pferdehirt / Markus Scholz (Hrsg.), Bürgerrecht und Krise. Die Constitutio Antoniniana 212 n.Chr. und ihre innenpolitischen Folgen, Mainz 2012; Giuseppe Zecchini, La Constitutio antoniniana e l'universalismo politico di Roma, in: Alberto Barzanò / Cinzia Bearzot / Luisa Prandi / Giuseppe Zecchini (Hrsg.), L'ecumenismo politico nella coscienza dell'occhidente, Roma 1998, S. 349–358.
2 Der Beweis dafür lässt sich gerade über die unter Anm. 1 genannten Studien führen: Sie sehen durchweg in der Universalisierung des römischen Bürgerrechts einen Akt der politischen Vernunft, der die Identifikation mit dem Imperium stärkte, so den Zusammenhalt des Reiches kräftigte und es, per Saldo, mit Blick auf das im 3. Jahrhundert n.Chr. Kommende, krisentauglich machte. Dass Caracallas Edikt unter Umständen auch gegenteilige Wirkungen haben konnte – etwa durch Außerkraftsetzen der integrativen Wirkung, die die Inaussichtstellung des Bürgerrechts hatte, wird von der Forschung nicht zur Kenntnis genommen, von Ando und Schaub in dem hier anzuzeigenden Band indes immerhin in Betracht gezogen.
3 Zu diesem Problem Peter A. Kuhlmann, Die Giessener literarischen Papyri und die Caracalla-Erlasse. Edition, Übersetzung und Kommentar, Giessen 1994; ders., Papyrologie – Philologie – Alte Geschichte, in: Ulrike Engelhaaf-Gaiser / Dennis Pausch / Maike Rühl (Hrsg.), Kultur der Antike Transdisziplinäres Arbeiten in den Altertumswissenschaften, Berlin 2011; ders., Die Constitutio Antoniniana. Caracallas umfassende Bürgerrechtsverleihung auf dem Papyrus Gissensis 40, in: Pferdehirt / Scholz (Anm. 1), S. 45–50.

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