H. Seibert u.a. (Hrsg.): Autorität und Akzeptanz

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Titel
Autorität und Akzeptanz. Das Reich im Europa des 13. Jahrhunderts


Herausgeber
Seibert, Hubertus; Bomm, Werner; Türck, Verena
Erschienen
Ostfildern 2013: Jan Thorbecke Verlag
Anzahl Seiten
384 S.
Preis
€ 49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gerhard Lubich, Lehrstuhl für Geschichte des Frühmittelalters, Ruhr-Universität Bochum

Es dürfte niemanden erstaunen: Die Welt des Mittelalters, wie wir sie kennen, war weder gerecht noch fair. Die für diesen Zustand verantwortliche Grundgegebenheit, dass wie auch immer zustande gekommene kleinere Kreise über den größeren Rest der Gesellschaft bestimmten, erfordert sowohl die Autoritätsbehauptung der Herrschenden als auch deren Akzeptanz durch die Beherrschten. Es ließe sich vielleicht sogar behaupten, dass eben diese Akzeptanz das wichtigere der beiden Elemente darstellt, zumal die Asymmetrie zwischen den beiden Gruppen nicht nur hinsichtlich der Teilhabe an Macht herrschte, sondern auch schlicht eine eklatant numerische war – was in Anbetracht der Verteilungsungerechtigkeiten die Permanenz dieser Minderheitenregime durchaus erklärungsbedürftig macht. Um also sozusagen den Begriff der Dauer in der bekannten Max-Weber-Definition von „Herrschaft“ zu erklären, bedarf es der Überprüfung, ob Recht, Charisma, Tradition tatsächlich in Zweckrationalität, Affekt oder „dumpfer Gewöhnung“ ihre Entsprechungen finden, die dann zur Begründung der Stabilität ausreichen.1 Dass sich in diesem Zusammenhang durchaus weiterkommen lässt, hat etwa Timothy Reuter einmal mit seinen eleganten Überlegungen zu „cultural markers“ und ihrer Rolle bei der Etablierung des stillschweigenden, die Gesellschaft zusammenhaltenden Konsenses gezeigt.2

Mit dem titelgebenden Paar von „Autorität“ und „Akzeptanz“ zeichnen sich also Leitbegriffe ab, die an elementarer Stelle weiterzuführen versprechen, noch dazu, wenn sie am so vielfältigen (und seit kurzem auf eigenartig unerklärte Weise immer öfter „lange“ werdenden) 13. Jahrhundert erprobt werden. Allerdings macht schon die kenntnisreiche und klar strukturierte Einleitung von Jan Keupp (S. 17–26) deutlich, dass die Fragestellung des Bandes weniger das gesellschaftliche Ganze als – einmal mehr – vornehmlich die weltlichen und geistlichen Eliten in den Blick nimmt: Gewiss nicht ohne Anspruch, aber doch in einem klar begrenzten, bis auf geringe Ausnahmen nationalen Rahmen. „Transzendiert werden dabei bewusst die gängigen Epochengrenzen und Dynastiewechsel“ (S. 21), doch sind dies allein die der deutschen Geschichtswissenschaft entstammenden Epochenbinnengrenzen und das Ende der Staufer. „Die Konzentration auf soziale Austauschakte“ (S. 23) meint in erster Linie Interaktionen innerhalb des Adels bzw. des Adels mit dem Herrscher; diesem Bild entspricht auch die Auffassung, dass auf dieser Ebene die Anerkennung von (Königs-)Herrschaft zweckrational verständlich sei – doch woher stammt die Sicherheit, dass der Adel eine Abwägung traf zwischen dem „unvermeidliche[n] Verlust von Handlungsfreiheit“ auf der einen Seite durch Akzeptanz gewonnener „Handlungssicherheit und Legitimität“ auf der anderen Seite (S. 23)? Was gab der Adel denn eigentlich auf?

Diese Anmerkungen sollen allein hinweisen auf eine gewisse Diskrepanz zwischen einer durch den Titel zumindest beim Rezensenten geweckten Erwartung und der tatsächlichen Anlage des Bandes – als eine Generalkritik an der Qualität des Bandes und der einzelnen Beiträge sollen sie keinesfalls missverstanden werden. Denn Lesens- und Wissenswertes findet sich dort in reichlichem Maße. Um kursorisch die vier Gliederungsebenen des Bandes abzuschreiten, so ergeben hinsichtlich der „Autorität durch Gemeinschaft“ aus den Überlegungen von Jürgen Dendorfer (S. 27–41) eine zunächst begriffliche, letztlich aber inhaltlich weiterführende Nuance, nämlich die Kategorie der „Kollegialität“ als korporative, zum Institutionellen hin tendierende Überformung der „konsensualen Herrschaft“; überdies wird mit den Willebriefen eine lange vergessene Quellengattung ins Bewusstsein gehoben. Die Überlegungen von Robert Gramsch (S. 43–64) lassen – ganz in der Manier seiner Habilitationsschrift –3 den Konflikt zwischen Heinrich (VII.) und Friedrich II. in neuem Licht erscheinen (das allerdings gar nicht stark genug sein kann, um in den wesentlich zu kleinen und zu dunklen Abbildungen 5a–5d auf S. 59f. etwas Sinnvolles erblicken lassen zu können). Mit der Kategorie des „Gehorsams“, gleichsam der Akzeptanz qua System, nähert sich Jochen Johrendt (S. 65–89) dem Innenleben der Kurie mit einem Aufsatz, der mit der Betonung der Autorität des geschriebenen Wortes Anschlussmöglichkeiten zur geistes- und kulturwissenschaftlichen Diskussion bietet. Auf eben dieser Ebene sind auch die Überlegungen Gerold Bönnens (S. 90–106) situiert, der den Prozess um die Entstehung der Ratsherrschaft einbettet in die Dynamik der städtischen Entwicklungen, sich herausbildender Ideologien und Reaktion erfordernden politischen Rahmenbedingungen; die im Grunde politologischen Horizonte, die durch diese Betrachtung aufgestoßen werden, lässt die Reichweite und Zukunftsfähigkeit dieser Perspektive bereits erahnen.

Der Herstellung von „Autorität durch Verfahren“ widmet sich eine zweite Gruppe von Beiträgen, die eingeleitet wird durch die Beobachtungen des Herausgebers Hubertus Seibert, der in belegstarken Argumenten in den geänderten Wahlverfahren der im 13. Jahrhundert neu Autorität beanspruchenden Gremien des Rates und der Domkapitel eine Verdichtung hin zu einem „Autoritätswechsel“ erblickt, der getragen wurde durch größere Rationalität und Kollegialität, ohne dadurch jedoch bereits proto-demokratisch zu sein (S. 107–135). Hinsichtlich des Lehnsrechtes nuanciert Karl-Heinz Spieß (S. 137–147) mit Blick auf einen im Grunde ähnlichen Befund, dass zwar eine Formalisierung im 13. Jahrhundert deutlich werde, dies jedoch noch nicht den Übergang zu einer eigenständigen Form (in diesem Falle: der Rechtsform) markiere. Einen weiten Bogen zurück in das 12. Jahrhundert schlägt Stefan Burkhardt (S. 183–201), der die früher viel zu schnell und unsauber als „Städtepolitik“ bezeichneten Auseinandersetzungen der staufischen Herrscher mit den oberitalienischen Kommunen einpasst in die Denkmuster der „gratialen Herrschaft“, der „Ehre“ und „Ordnungskonfigurationen“ im Rahmen neuartiger Kommunikation und Aushandlungsverfahren. Im Grunde schon eine Überleitung zum folgenden Themenabschnitt stellt der Beitrag von Thomas Wetzstein (S. 149–182) dar, der in der folgenlosen Absetzung Friedrichs II. durch Innozenz IV. die Durchsetzung der Vertreter des gelehrten Rechts sieht.

Haben die ersten beiden Sektionen ihre Untersuchungsgegenstände ganz exklusiv aus dem Reich und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewonnen, so kann eine solche Eingrenzung für den dritten Themenblock „Autorität durch Wissen“ nicht gelten. Martin Kintzingers Reflexionen (S. 203–222) über das Verhältnis von wissenschaftlicher zu politischer Autorität sowie die Gründe für deren Akzeptanz ordnet im Grunde die Aussagen leitender Denker der gesamten voraufklärerischen Wissensgesellschaft seiner Argumentation zu, die immer wieder Position zu neueren Forschungen bezieht. Rainer Schwinges (S. 223–236) hingegen greift auf das spätmittelalterliche Reich aus, mit der ernüchternden Feststellung, dass gelehrtes Wissen dort, wenn überhaupt, dann nur als „juristisches Anwendungswissen“ (S. 236) ein nachrangiges Qualitätsmerkmal der Bischöfe war. Gerald Schwedler (S. 237–252) verfolgt den Weg, den das mit der Niederlage Heinrichs V. in Verbindung stehende Geschichtsbild im Mittelalter nahm, das, zum sächsischen Erinnerungsort geworden, durch Rudolf von Habsburg zerstört wurde. Chronologisch, durch die theologische Ausrichtung auch thematisch, stellen die Überlegungen von Gerd Althoff (S. 253–265) zur Begründung der päpstlichen Gehorsamsforderung insbesondere im späten 11. Jahrhundert einen „Ausreißer“ dar.

Die letzte Abteilung „Autorität durch Inszenierung“ stellt eindeutig den internationalsten Teil des Bandes dar, von der Thematik, aber auch von den Beiträgern her. Jörg Pelzer (S. 267–283) zieht einen Vergleich zwischen den Siegeln von Reichsfürsten und den Siegeln von Earls, die bei allen Gemeinsamkeiten (Autoritätsbehauptung ohne festes Bildprogramm, Zuschreibung zum kämpfenden Adel) für das 13. Jahrhundert durchaus bezeichnende Unterschiede aufwiesen (stärkere Schrift- und Wappenorientierung der englischen Siegel, während die Reichsfürsten sich erst in der Folgezeit vom Reitersiegel lösten). Die Wechselwirkungen zwischen Legitimationsbedürfnis, historischem Rekurs und tagesaktuellen Konstellationen zeigt Eleni Tounta (S. 285–307) in einer Gegenüberstellung der sizilianischen und byzantinischen Majestätsdarstellungen auf. Sie führt aus, wie sich im Grunde ähnliche Kaiserkonzepte performativ differenzierten. Peter Kurmann (S. 309–325) weist der „steingewordenen Autorität“ in einer Gesamtschau der deutschen und französischen Gotik deutlich einen kirchlichen Platz zu. Ist dabei die architektonische Inszenierung auch weltlicher Herrscherfiguren die Klammer zum Thema des Abschnitts, so scheinen die Überlegungen von Giancarlo Andenna (S. 327–342) vielleicht nicht unbedingt dem richtigen Kapitel zugeordnet, wobei natürlich die Frage nach dem bestimmenden Diskurs in zwei exemplarisch vorgeführten Verbotsdiskussionen im Rahmen der Armutsbewegung dem Generalthema des Bandes durchaus entsprechen.

Die souveräne, auf Geschichtsbilder abhebende Zusammenfassung von Bernd Schneidmüller (S. 343–351), der die vorliegenden Beiträge als Bestandsaufnahme der Forschung nach einer „Generation Dekonstruktion“ (S. 351) verstanden wissen will, endet im Grunde mit dem Plädoyer für einen Blick über die Ränder des Reiches hinaus, wie er auch am Beginn dieser Besprechung stand. Die Aufsatzsammlung, um dies am Ende nachzutragen, resultiert aus einem Kolloquium anlässlich des 65. Geburtstag von Stefan Weinfurter, der einleitend freundschaftlich-biographisch von Gert Melville gewürdigt wurde (S. 11–15). Dass der Band auch in Anbetracht der Autorität des Jubilars (und derjenigen der Beiträger) seine Akzeptanz in der Forschung finden wird, dürfte ausgemacht sein.

Anmerkungen:
1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, III/1, Max-Weber-Gesamtausgabe, Band 1, Teil 4, Tübingen 1984, S. 726.

2 Timothy Reuter, Nobles and others. The social and cultural expression of power relations in the Middle Ages, in: Anne J. Duggan (Hrsg.), Nobles and nobility in medieval Europe. Concepts, origins, transformations, Woodbrige 2000, S. 85–98; Wiederabdruck in ders., Medieval polities and modern mentalities, hrsg. von Janet Nelson, Cambridge 2006, S. 111–126.
3 Robert Gramsch, Das Reich als Netzwerk der Fürsten. Politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225–1235 (Mittelalter-Forschungen 40), Ostfildern 2013.

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