Die Anthologia Latina und das Vandalenreich

Fels, Wolfgang (Hrsg.): Anthologia Latina mit den Vergil-Centonen. Eingeleitet, übersetzt und kommentiert von Wolfgang Fels. Stuttgart 2014 : Anton Hiersemann, ISBN 978-3-7772-1423-8 310 S. € 48,00

Schönberger, Otto; Schönberger, Eva (Hrsg.): Anthologia Latina I. Blütenlese lateinischer Dichtung. Würzburg 2013 : Königshausen & Neumann, ISBN 978-3-8260-5293-4 223 S. € 38,00

Bergasa, Ingrid (Hrsg.): Epigrammes latines de l'Afrique vandale. . Paris 2016 : Société d'Edition Les Belles Lettres, ISBN 978-2-251-74217-5 CV, 378 S. € 45,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Konrad Vössing, Institut für Geschichtswissenschaft, Abteilung Alte Geschichte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Es ist ein seltener (und glücklicher) Zufall, dass die sogenannte „Anthologia Latina“ nun fast gleichzeitig zwei deutsche Übersetzungen gefunden hat. Glücklich ist dies auch deshalb, weil die hier versammelten – noch immer wenig bekannten – Gedichte auf diese Weise einer breiteren Öffentlichkeit vorgeführt werden können. Der Heidelberger Latinist Alexander Riese hatte sie 1869 aus verschiedenen Handschriften zusammengeführt, wobei der Löwenanteil aus dem Codex Salmasianus kam, ein berühmtes frühmittelalterliches Manuskript, dass nach seinem zeitweiligen Besitzer Claude Saumaise (1588–1653) benannt wird. Zumindest viele Epigramme dieser Sammlung (die deshalb auch Anthologia Salmasiana heißt) stammen aus dem Karthago der späten Vandalenzeit.

Die Sammlung ist sehr heterogen: Vergil-Centones, hexametrische Deklamationen, Briefe, Rätsel und Echoverse, das berühmte und schwer einzuordnende Pervigilium Veneris (in trochäischen Septenaren), ein Epyllion De concubitu Martis et Veneris, die umfangreiche Epigrammsammlung eines Luxorius (oder Luxurius; Nr. 287–375 / 282–370 ShB) und weitere Epigramme, ohne Autor, unter unbekannten, aber auch unter berühmten Namen überliefert; bei letzteren ist die Echtheit nicht selten zweifelhaft. Insgesamt vereinigt die Anthologie Texte vom 1. bis zum 6. Jahrhundert. Auf die maßgebliche Teubner-Edition von R(iese) aus dem Jahr 18841 folgte 1982 eine weitere Teubneriana, die von David R. Shackleton Bailey (ShB) betreut wurde.

Der unterschiedliche Umfang der beiden Übersetzungen ist schnell erklärt. Er kommt nicht nur durch die deutlich längere Einleitung und die Kommentierungen bei Fels zustande (dies macht circa 40 Seiten Differenz aus); Fels übersetzte auch gut eintausend Verse mehr. Shackleton Bailey hatte sich nämlich in seiner Teubneriana geweigert, die von Riese noch einbezogenen sogenannten Centonen (Nr. 7–18 R), mit denen der Codex Salmasianus beginnt, zu berücksichtigen – Verse von mitunter alltäglichem Inhalt, deren einziger Reiz darin besteht, dass ihre Wendungen aus Vergil-Versen zusammengeschmiedet sind. Der englische Altphilologe hatte sie mit der seltsamen Begründung beiseitegelassen, sie seien eine literarische Zumutung („opprobria litterarum“, S. III). Dieses Werturteil ließ er sogar auf seine Nummerierung der Gedichte durchschlagen, sodass heute meist zwei Zählungen angegeben werden. Dankenswerter (und vielleicht entsagungsvoller) Weise hat Fels nun auch die Centonen übersetzt (S. 48–97), wobei zu jedem Vers (wie bei R) Vergils Originalverse angegeben sind. In der Hauptzählung folgt Fels aber dennoch (wie Schönbergers) der Ausgabe von Shackleton Bailey.2

Dieser Ausgabe folgen im Wesentlichen auch beide Übersetzungen hinsichtlich der Editionsphilologie, sie beruhen also auf dem textkritischen Stand von 1982, wobei allerdings Schönbergers kritischer gegenüber den zu einem Gutteil tatsächlich überflüssigen Konjekturen von Shackleton Bailey ist. Die neuere altphilologische Forschung ist hier noch deutlich konsequenter, wie etwa die Teilausgaben von Loriano Zurli zeigen, der eine neue Editio Teubneriana vorbereitet.3 Jedenfalls ist die Textkritik nicht das Ziel der beiden vorliegenden Übertragungen, die den lateinischen Text nicht einmal abdrucken, was sehr schade ist, aber wohl auf verlegerischen Vorgaben beruht.

Beide Werke listen auch ausgewählte neuere Literatur auf. Für beide gilt allerdings auch, dass diese Literaturangaben meist nur als Angebote für den Leser fungieren, sich näher zu informieren;4 denn rezipiert sind die hier aufgenommenen Arbeiten häufig nicht, auch nicht die zahlreichen modernen Vorschläge zur Textgestaltung. Auch was sachliche Erklärungen angeht, kann der Leser enttäuscht werden. Fels bringt immerhin eine längere Einführung (S. 1–24), in der die Handschriften, aber auch die Themen, die Metrik und der kulturelle Hintergrund der Sammlung behandelt werden, er liefert zudem in fast 800 kurzen Anmerkungen Erklärungen zu den Eigennamen, den Orten und zu schwer verständlichen Realien, und vor allem findet sich hier ein sehr nützliches entsprechendes Register (S. 301–311).

Schönbergers dagegen verzichten auf all dies, was manche Gedichte schwer verständlich macht.5 Der Leser muss somit wissen, dass er Zusatzinformationen braucht, weil die Gedichte nicht einfach für sich selbst sprechen können, etwa wenn es um die Qualifizierung des Dichters Felix (Nr. 210 und 254 R / 201 und 248 ShB) als „hoch geachtet“ oder „hervorragend“ (Fels) bzw. „hochgeachtet“ und „hochachtbar“ (Schönbergers) geht, die historisch nur dann etwas aussagt, wenn man bedenkt, dass es nicht um individuell variierendes Lob, sondern immer um denselben (ursprünglich senatorischen) Titel – vir clarissimus – geht, der offenbar noch in der späten Vandalenzeit in der afro-romanischen Oberschicht in Gebrauch und von Bedeutung war. Zwar nicht in diesem Fall, jedoch generell ist die Übersetzung von Fels wegen ihrer erklärenden Anmerkungen für die allermeisten Leser eher hilfreich. Realistisch betrachtet kann allerdings auch hier bei einer Textmenge von knapp 400 Teubner-Seiten keine genaue Erklärung, geschweige denn eine Diskussion erwartet werden.

Sehr wichtig für das Verständnis der Gedichte sind oft die im Codex Salmasianus überlieferten Überschriften (ein Thema, das in beiden deutschen Übersetzungen leider keine Rolle spielt). Zunächst muss festgehalten werden, dass es Überschriften gibt, die eindeutig sekundär sind, weil sie auf einem Missverständnis oder einer nur oberflächlichen Lektüre beruhen, wie zum Beispiel Nr. 177f. R / 167 ShB. Andererseits überliefern sie nicht selten Einzelheiten, die im Text gar nicht vorkommen (z.B. 131, 203, 210, 215 R. / 120, 194, 201, 206 ShB), beruhen dann also auf ursprünglichem Material. Die Titel-Informationen dürften also bei der Erstellung der Handschrift teils übernommen, teils verändert, teils aber auch hinzugefügt worden sein. Zu den ursprünglichen Titeln gehören die mit Eigennamen, die nur hier genannt werden, zum Beispiel das Luxurius-Gedicht Nr. 332 R / 327 ShB: De laude horti Eugeti.

Interessant wäre auch die Diskussion des Titels von Nr. 305 R / 300 ShB: De avibus marinis quae post volatum ad domum remeabant. Dies übersetzen Schönbergers: „Meervögel, die nach dem Flug heimkehrten“, dagegen Fels: „Seevögel, die nach einem Flug zu ihrem Herrn zurückzukehren pflegten.“ Diese Diskrepanzen lassen einmal mehr den jeweils verwendeten lateinischen Text vermissen. Hinzu kommt ein inhaltlicher Widerspruch. In Vers 8 dieses an einen gewissen Fridamal gerichteten Gedichts heißt es: die Vögel „suchen deinethalb nicht die verlassene Meerheimat auf“ (Schönbergers), oder: „streben diese nicht folgsamen Flugs / nach dem für Dich verlassenen Stammplatz zurück“ (Fels). Also kehren die Vögel gerade nicht an ihre Plätze zurück. Daher hatte Shackleton Bailey im Titel konjiziert_ad dom<in>um_. Aber dieser absolute Gebrauch von dominus wäre ungewöhnlich, zumal im Gedicht der Eigenname des Adressaten gebraucht wird. Wenn man in den Text eingreifen will, ist der Vorschlag besser, im Titel vor remeabant ein non einzufügen.6 Möglich wäre allerdings auch ein Missverständnis eines späteren Bearbeiters, der die Überschrift falsch formulierte (s. oben). Der Grund für das Verhalten der Vögel ist übrigens in jedem Fall sicher ‚prosaisch‘: das Futter, das sie offenbar auf dem Gut Fridamals fanden. Das ganze Gedicht lebt von der Transformierung lebensweltlicher Banalität in Epideiktik.

Die beiden Übersetzungen sind also nicht immer dazu geeignet, Verständnisschwierigkeiten zu klären. Auch auf der faktischen Ebene ist manchmal Vorsicht angeraten. Als Beispiel sei auf Nr. 376 R / 371 ShB verwiesen, ein Preislied des Dichters Florentinus auf das Karthago König Thrasamunds (496–523 n.Chr.).7 In Vers 30 wird Karthago als Asdingis genetrix bezeichnet, was Schönbergers mit „sie ist auch Astingis Geburtsort“ übersetzen, offenbar weil Astingis nicht als Dativ Plural von Astingi = Hastingi = Hastinger erkannt wird. Aber auch die Anmerkung von Fels (258, Anm. 713: „ein Teilstamm der Vandalen“) führt in die Irre. Es geht nicht um vandalische Teilstämme, die es zur Zeit Thrasamunds schon lange nicht mehr gab, sondern um das Königsgeschlecht der Vandalen, seit 418 n.Chr. aller Vandalen.8 Missverständlich ist auch seine Erklärung zu Vers 20, in dem von einem Ort Alianae oder Alianas die Rede ist: die „neu ausgebaute Hafenstadt Karthagos“ (Anm. 712). Nicht dies war aber Alianas, sondern eine Villen-Residenz irgendwo im Umland, wie es auch richtig zu Nr. 201 heißt (diese Stelle fehlt im Index).

Man könnte mit derartiger Kritik fortfahren, aber das würde am eigentlichen Ziel der beiden Übersetzungen vorbeigehen. Sie wollen in erster Linie übersetzen, was aller Ehren wert ist. Nur dieser Bescheidung ist es zu verdanken, dass hier tatsächlich (jedenfalls von Fels) erstmals die ganze afrikanische Anthologie ins Deutsche übertragen wurde.

Die Übersetzer arbeiten dabei mit beachtlichem sprachlichen Geschick, Rhythmus- und Stilgefühl. Die Übertragungen folgen ja genau den unterschiedlichen Versmaßen, was eine nicht geringe Leistung ist, und es hat einen gewissen literarischen Reiz, die beiden Versionen nebeneinander zu legen und zu vergleichen, wie sie versuchen, das lateinische Original mit der deutschen Sprache nachzuahmen. Abstriche bei der Präzision sind dabei nicht zu vermeiden. Dieser Nachteil von Versübersetzungen ist schon oft hervorgehoben worden und auch hier bemerkbar. Um noch einmal ein Beispiel aus Nr. 376 R / 371 ShB zu nehmen: Vers. 1 (Regia festa canam sollemnibus annua votis) übersetzt Fels „Glück wünschend will ich die jährliche Feier bei Hofe besingen“. Abgesehen vom unklaren Bezug von „bei Hofe“ (eine für den deutschen Hexameter sehr geeignete Wendung), ist im Lateinischen ein Pendant gar nicht zu finden, und welchen genauen Bezug dieses Gedicht zum vandalischen Königshof hatte, wäre tatsächlich erst noch zu klären. In 289 R / 284 ShB richtet der Dichter ‚Asklepiadeische Verse an sein Buch‘: Parvus nobilium cum liber ad domos / Pomposique fori scrinia publica. Schönbergers übersetzen: „Wenn Du nun, kleines Buch, in edle Häuser gehst / Und zum prächtigen Markt mit seinen Schreinen kommst …“ Nun lässt der Kleine Asklepiadeus tatsächlich kaum Spielraum, aber der Wegfall von publica macht die Übersetzung de facto unverständlich. Es geht tatsächlich wohl um die öffentliche Bibliothek Karthagos, deren Lage am Forum anderweitig, deren Existenz noch in vandalischer Zeit dagegen nur hier bezeugt ist.9

Zuweilen ist der lateinische Wortlaut der Gedichte dunkel und alles andere als eindeutig, und in solchen Fällen steht eine Übersetzung, die sich kommentarlos für eine Interpretation entscheiden muss, natürlich auf geradezu verlorenem Posten. Hierfür ein Beispiel: Nr. 214 R / 205 ShB ist das Epigramm eines Felix, das von König Thrasamund gestiftete Thermen preist. Es enthält ein Akrostich, das THRASAMUNDUS ergibt (das Fels nachzuahmen vermag), ein Mesostich im 19. Buchstaben (CUNCTA INNOVAT) und ein Telestich (VOTA SERENANS). In Vers 9 heißt es: votum dinoscite carmen. „Bemerkt die gewidmete Inschrift“ übersetzt Fels, obwohl von einer Inschrift nicht die Rede ist. Schönbergers Vorschlag „Lest nach im Lied, das ich weihte“ ist genauer, aber das ‚Nachlesen‘ ist wohl eher ein ‚unterscheidendes Erkennen‘, und zwar der kunstfertigen Anordnung der drei getrennten, senkrechten Buchstabenreihen, weshalb dann der folgende Vers (Discite …) wohl ebenfalls in einem doppelten Sinn verstanden werden muss. Vor diesem Hintergrund sind offenbar auch die beiden Schlussverse zu sehen: Vandalicum hic renovat claro de semine nomen / Sub cuius titulo meritis stat gratia factis. Schönbergers Übersetzung ist dadurch beeinträchtigt, dass ShB unverständlicherweise claro (wodurch Thrasamund hasdingische Abstammung hervorgehoben wird) zwischen Cruces criticae gesetzt hatte: „Hier erneut ein adliger Mann den Ruhm der Vandalen. / Diese Inschrift enthält den Dank für seine Verdienste.“ Cuius bleibt bezeichnenderweise ebenso unübersetzt wie sub. Die Lösung von Fels kann auch nicht überzeugen: „Seinem Ruhm schlägt man zu den Dank für verdienstvolle Taten.“ Denn hier bleibt die Bedeutung von titulus unklar. Wiederum ist hier nicht etwa eine Inschrift gemeint (wie das sub zeigt), sondern wahrscheinlich die ‚Überschrift‘ von Akro-, Meso- und Telestich. Man könnte also genauer – aber weit von jedem Versmaß entfernt – übersetzen: „Hier erneuert den Vandalennamen derjenige Spross berühmter Vorfahren, / dem die Titelzeilen gehören, unter denen die Anerkennung für seine verdienstvollen Taten zu lesen ist.“

Beide Übersetzungen seien jedenfalls allen Anthologia-Salmasiana-Freunden unbedingt empfohlen; es ist geradezu ein Luxus, nun über zwei völlig unabhängig voneinander entstandene Übertragungen zu verfügen. Wenn sie neben Komplimenten für die sprachliche Leistung auch die Frage nach dem Original und Diskussionen über Text und Deutung auslösen, werden die Verfasser zufrieden sein.

Zu diesen beiden deutschen Übertragungen ist nun noch eine französische hinzugekommen, die allerdings unter anderen Voraussetzungen entstanden ist. Sie geht auf die französische Doktorarbeit von Ingrid Bergasa (Université de Paris Ouest Nanterre, 2011) zurück, die dann von ihr und ihrem Doktorvater, dem Klassischen Philologen Etienne Wolff, ein Spezialist für die lateinische Literatur der Vandalenzeit, überarbeitet wurde. Etwas misslich ist, dass diese gemeinsame Autorenschaft, wie es in der Einleitung (S. LXXV) heißt, sich nicht auf alle Teile des Werkes bezieht, und dass deshalb nicht alle Interpretationen auch die Zustimmung des Co-Autors Wolff fanden, ohne dass dies präzisiert würde.

Angesichts der Basis dieses Werkes ist es nicht überraschend, dass es sich in mehrfacher Hinsicht von den beiden oben diskutierten deutschen Übersetzungen unterscheidet. Auf eine ausführliche und sehr gründliche Einleitung (S. IX–LXXV), in der die Geschichte der Anthologia Salmasiana, ihr Inhalt, ihre Dichter und ihr historischer Hintergrund ebenso kenntnisreich besprochen werden wie das epigrammatische Genre in seiner spätantiken Ausprägung, folgt eine knapp zwanzigseitige Bibliographie, Sie ist allerdings stark auf französische und italienische Werke konzentriert; Werke aus dem deutschen Sprachraum werden weniger beachtet. Dennoch bleibt diese Einleitung ein wichtiger Beitrag, in dem der Leser viel über die Überlieferung, den Inhalt, das Umfeld und die philologische Erforschung der afrikanischen Anthologie erfährt.

Die Textbasis ist die Ausgabe von Alexander Riese, wobei den Gedichten, die ohne Apparat abgedruckt sind, auf zehn Seiten (S. XCVI–CV) eine Liste der Stellen vorangestellt wird, an denen die Herausgeber sich für eine andere Lesart entschieden haben. Nummeriert werden die Gedichte ebenfalls ausschließlich nach R, was etwas unpraktisch ist, da in der englischsprachigen Literatur leider oft nur die Teubneriana von ShB (die von den Autoren nicht ohne Grund der ‚Hyperkritik‘ geziehen wird: S. LXXIII) zitiert wird.

Die dem Text gegenüberstehende Übersetzung ist in eleganter und genauer Prosa geschrieben und durch Anmerkungen zu Sach- und Übersetzungsfragen präzise erläutert. Hervorgehoben sei, dass dem Leser immer wieder die Möglichkeit geboten wird, an der Diskussion über die mitunter schwierigen Interpretationsprobleme der Anthologie teilzunehmen.

Nicht durchweg einleuchtend ist die Auswahl der aufgenommenen Gedichte (insgesamt handelt es sich um deutlich weniger als die Hälfte der in der Edition von Riese gesammelten Gedichte der Anthologie): der Titel verspricht ‚Lateinische Epigramme aus dem vandalischen Africa’, und diese Fokussierung ist auch deshalb plausibel, weil sie das historische Umfeld und den kulturellen Hintergrund der Gedichte zum Kriterium machen kann; denn nur für die Epigramme konnte bisher eine Herkunft aus dem Karthago der Zeit Thrasamunds und Hilderichs bewiesen werden.10 Aber warum ist dann das Gedicht des Florentinus „In laudem regis“ (371 R / 376 ShB) das oben bereits erwähnt wurde, nicht aufgenommen, obwohl es doch für das Verhältnis der Dichter zu Karthago und zum Vandalenkönig von nicht geringer Bedeutung ist? Auch das Fehlen der Verse des Grammatikers Calbulus (Nr. 378 R / 373 ShB) oder des Petrus (Nr. 380 R / 375 ShB) ist schade, da sie mit ihrer ganz anderen (christlichen) Thematik die Bandbreite der Sammlung vor Augen geführt hätten.

Aber die Zahl der aufgenommenen Gedichte ist auch so keineswegs gering. Es sind die Nummern 90–197 R / 78–199 ShB (eine zusammengehörige Gruppe von Epigrammen eines anonymen Autors, ferner die ebenfalls anonymen Gedichte Nr. 204–209 / 195–200 ShB, dann die Felix-Gedichte über Thermen des Vandalenkönigs Thrasamund in Alianas (210–214 R / 301–205 ShB), Nr. 215f. R / 206f. ShB, die Gedichte des Coronatus (226 und 228 R / 218 und 220 ShB), die anonymen Verse Nr. 284f. / 287f. ShB (darunter das berühmte Epigramm De conviviis barbaris; s. unten), Nr. 377 R / 372 ShB, Nr. 387 / 382 (Cato), die Rätselsammlung Nr. 286 R / 281 ShB (mit 100 Einzelstücken)11 und schließlich das Prunkstück der afrikanischen Anthologie, die Epigramme des Luxorius.

Eine eingehende Diskussion der Übersetzung und der Kommentierung ist hier natürlich nicht möglich. Herausgegriffen sei nur das Problem des kulturellen Hintergrundes. Hier scheint die Position der Autoren nicht immer konsistent zu sein. Überzeugend wird in dem Abschnitt der Einleitung, der das Verhältnis der römischen Literaten zur neuen Macht behandelt, das Ergebnis herausgearbeitet, dass die literarische Kultur für die Autoren auch ein Mittel war, sich von den Vandalen abzusetzen („de se démarquer des Vandales“, S. XLIII). Etwas später wird zu Recht betont, dass die Dichter mit ihrer Bildungskultur eine Art Code benutzten, um sich ihrer Romanitas zu versichern, auch gegenüber den Barbaren (S. LXX). Wie aber passt dies damit zusammen, dass König Thrasamund in traditioneller (aber meines Erachtens problematischer Weise) als „roi cultivé“ bezeichnet wird und in Nr. 289 R / 284 ShB, einem der Einleitungsgedichte des Luxorius, Vers 8 so interpretiert wird, als habe der Dichter sein Werk auch auf vandalische Leser ausgerichtet.12 Hier stehen offenbar zwei unterschiedliche Sichtweisen über das Verhältnis der Literaten zu den Vandalen nebeneinander.

Skepsis scheint auch angebracht gegenüber der Interpretation von Nr. 285 R über die ‚barbarischen Bankette‘. Hier folgen die Autoren der Deutung von Zurli, demzufolge das Gotische (Goticum), über das der Dichter sich mokiert, auf die gotische Leibgardisten der ostgotischen Gattin König Thrasamunds, Amalafrida, hindeute, die von Thrasamunds Nachfolger Hilderich (523–530) ausgeschaltet worden seien, was auch ein Hinweis auf eine Datierung vor diese Zeit darstelle.13 Dies lässt sich zwar nicht ausschließen, ist aber eine eher komplizierte Interpretation, die auf postulierten Differenzierungen basiert. Denn dass in Africa zwischen einer „gotischen“ und einer „vandalischen“ Sprache unterschieden wurde, ist durch nichts belegt, es gibt vielmehr Hinweise darauf, dass – zumindest aus der Perspektive der Romanen – die Vandalen ‚Gotisch‘ sprachen (s. Procop. Vand 1,2,2.5). Da König Hilderich sich als erster vandalischer König bewusst und prononciert von gentilen Traditionen abwandte (auch von der unbedingten Förderung der arianischen Kirche, in der die gotische Sprache und Liturgie ihre wichtigste Stütze in Africa hatte),14 ist eine Datierung des Gedichtes in Hilderichs Zeit und eine Deutung ohne die gotische Leibgarde Amalafridas einfacher und deshalb vorzuziehen. Bei dieser Interpretation beleuchtet es den folgenreichen kulturellen Kurswechsel Hilderichs und seiner Umgebung, der es auch römischen Literaten ermöglichte, sich gegenüber betont traditionellen Aristokraten (die ja auch unter Hilderich nicht verschwunden und am Ende, 530 n.Chr., sogar siegreich waren) kritisch zu positionieren.

Aber derartige Diskussionen können und sollen den Wert der in der schönen Reihe ‚Collection Fragments‘ erschienenen Publikation nicht schmälern. Niemand, der sich für die lateinische Poesie der ausgehenden Antike (namentlich der Vandalenzeit) und ihren kulturellen Hintergrund interessiert, sollte diese gründliche Arbeit übersehen. Viele dieser Gedichte sind hier erstmals ins Französische übersetzt und erläutert.15 Es bleibt zu wünschen, dass die karthagische Anthologie nun endlich aus ihrem Schattendasein heraustritt.

Anmerkungen:
1 2. Aufl. Es ist dies Band I 1 der ‚Anthologia Latina sive poesis Latinae supplementum'; 2 Teile in 5 Fasz. (Leipzig ²1894–²1906), in die neben der spätantiken Gedichtsammlung auch Humanistengedichte (in pars I 2) und metrische Inschriften, die Carmina Latina Epigraphica (= pars II 1–3), aufgenommen sind. Nicht von dieser ‚Gesamt-Anthologie‘ ist in dieser Rezension die Rede, sondern ausschließlich von der Anthologia Salmasiana.
2 Beide Übersetzungen geben auch die Riese-Zählung an, Schönbergers außerdem meist noch die Zählung nach „B IV“. Die Abkürzung wird nicht aufgelöst, verweist aber auf Emil Baehrens‘ ‚Poetae Latini Minores‘, Bd. IV., Leipzig 1882. Irritierenderweise wird diese Edition im Literaturverzeichnis (S. 7) I.C. Wernsdorf zugeschrieben. Dieser (1723–1793) war jedoch der ‚Vorgänger‘ von Alexander Riese in der Edition der ‚großen‘ Anthologia Latina (s. oben Anm. 1).
3 Etwa: Coronatus. Roma 2005; Unius poetae sylloge. Verso un’edizione di Anthologia Latina, cc. 90-197 Riese2, Hildesheim 2007; Anonymi versus serpentini (Anthologia Latina, cc. 38-80 Riese = 25-68 Shackleton Bailey). Hildesheim 2008, jeweils mit ital. Übers. von N. Scivoletto.
4 Die Auswahl bei Fels (S. 20–25) ist deutlich umfassender als die bei Schönbergers (S. 9–11), wo auch einige Fehler zu vermerken sind: s. oben Anm. 2, ferner S. 9 statt „Chubb … Cambridge 2009“ richtig: Philadelphia/PA 1920; S. 13 statt: „Zimmermann, Konrad, Die Anthologia“ richtig: Vössing, Konrad, Die Anthologia.
5 Vgl. etwa Nr. 256f. R / 250f. ShB, die ohne den Hintergrund der spätantiken Vergil-Viten unverständlich sind.
6 Dies ist der Vorschlag von Johann Ramminger, Zur Interpretation von Luxorius Anth. Lat. 305 R., in: Philologus 132 (1988), S. 297–307.
7 Hierzu vgl. Konrad Vössing, Anth. Lat. 376 R.: Wo residiert der vandalische König?, in: U. Rodica u.a. (Hrsg.), FS Vladimir Iliescu zum 90. Geb., 2016 (angekündigt).
8 Vgl. zuletzt Konrad Vössing, Das Königreich der Vandalen. Geiserichs Herrschaft und Imperium Romanum, Darmstadt 2014, S. 12 und 25; Roland Steinacher, Die Vandalen. Aufstieg und Fall eines Barbarenreichs, Stuttgart 2016, S. 75 und 106f.
9 Konrad Vössing, Die öffentlichen Bibliotheken in Africa, in: L'Africa romana; Atti del X convegno di studio (1992); a cura di A.Mastino e P.Ruggeri; I. Sassari 1994, S. 169–183, hier 183. Die Übersetzung von Fels spricht von „Ladenregalen“, aber warum sollten die als „öffentlich“ (publica) bezeichnet werden?
10 Vgl. Konrad Vössing, Die Anthologia Salmasiana, das vandalische Karthago und die Grenzen der Stilanalyse, in: Akten der Kühlungsborner Tagung des Rostocker Instituts für Altertumswissenschaften über 'Zeitstil – Lokalstil – Gattungsstil – Personalstil'; in: WZRostock 1993, S. 149–155. Die hier (auf Theodor Birt zurückgehende) vertretene These, dass zur karthagischen Anthologie nur Epigramme gehörten, wird von den Autoren allerdings zugunsten der Annahme eines „caractère unitaire“ der gesamten Salmasius-Anthologie beiseite gelassen (S. XIII). Hiermit kontrastiert der auf der folgenden Seite formulierte Zweifel: „On peut se demander quel but visait le compilateur et quels ont été ses critères de choix …“.
11 Zu dieser Rätselsammlung gibt es in der Einleitung eine instruktive Tabelle, die Strukturen und Themen erläutert: S. LVI–LIX.
12 Dabei geht es gar nicht um Leser, sondern um Bücher und auch nicht um vandalische Bücher, sondern um „tyrische“, also phönizische: eine Verbeugung vor der uralten Phönizierstadt Karthago, ohne jeden Bezug zu den Vandalen.
13 Loriano Zurli: ‘De conviviis barbaris’ (285–285a Riese = 279–280 Shackleton Bailey): una rivisitazione, in GIF 58, 2006, S. 335–340. Dass die 6.000 gotischen Krieger (Procop. Vand. 1,8,12) aber bis zum Ende Thrasamunds in Africa blieben, ist äußerst unwahrscheinlich, s. Konrad Vössing, Vandalen und Goten. Die schwierigen Beziehungen ihrer Königreiche, in: E. Wolff (Hrsg.): Littérature, politique et religion en Afrique vandale, Paris 2015, S. 11–37, hier 29.
14 Hierzu vgl. Konrad Vössing, Das Vandalenreich unter Hilderich und Gelimer: zwischen Neuanfang und Untergang; in: Bardo M. Gauly u.a. (Hrsg.), Dialoge mit dem Altertum, Heidelberg 2016 (angekündigt), Abschnitt 1 und 2.
15 An Gesamtübersetzungen gibt es neben den beiden deutschen bislang nur eine spanische: Antologia latina, repertorio de poemas extraído de códices y libros impresos; introducciones, traducción y notas de Francisco Socas, Madrid 2011.

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