M. Böck: Das spätmittelalterliche Herzogtum Geldern (1339–1543)

Titel
Herzöge und Konflikt. Das spätmittelalterliche Herzogtum Geldern im Spannungsfeld von Dynastie, ständischen Kräften und territorialer Konkurrenz (1339–1543)


Autor(en)
Böck, Matthias
Reihe
Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Geldern und Umgegend 110
Anzahl Seiten
XIII, 824 S.
Preis
€ 24,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Benjamin Müsegades, Historisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Die Erforschung der Reichsfürstentümer im Spätmittelalter hat in den letzten drei Jahrzehnten eine Vielzahl respektabler Ergebnisse gezeitigt. Dabei wurden sowohl Detailuntersuchungen zu einzelnen Fürstentümern betrieben als auch vergleichende Studien angefertigt. Von der Konjunktur der Forschung weitestgehend nicht betroffen war allerdings das Herzogtum Geldern. Hauptsächlich auf dem Gebiet der heutigen Niederlande gelegen, ist es in der deutschsprachigen Mediävistik – mit Ausnahme der geldrischen Landesgeschichte – bisher kaum beachtet worden. Das Fürstentum und seine Herzöge weiterhin zu ignorieren, wird jedoch in Zukunft schwieriger, liegt doch mit der an der Universität Duisburg-Essen angenommenen Dissertation von Matthias Böck nun ein Werk vor, das vom Umfang her kaum zu übersehen ist.

Auf mehr als 800 Seiten nimmt Böck die Geschichte der Herzöge von der Erhebung in den Reichsfürstenstand 1339 bis zum Übergang Gelderns an die Habsburger 1543 in den Blick. Er orientiert sich hierbei an der Chronologie und den Herrschaftszeiten der Herzöge aus den Häusern Wassenberg, Jülich, Egmond, Burgund und Kleve. Als Ziel der Arbeit gibt er an, „das Verhalten der jeweils beteiligten Herrschaftskräfte vor, während und nach Herrschaftskonflikten, mit ihren Handlungsmotivationen und -spielräumen sowie der Wirksamkeit der jeweils getroffenen Maßnahmen“ nicht nur in ihrer politischen, sondern auch in ihrer rechtlichen, religiösen und sozialen Dimension untersuchen zu wollen (S. 2). Dieser Ankündigung folgen auch Taten. Böck beschreibt die Regierungszeiten der einzelnen Herzöge und ihre häufig konfliktschwangeren Beziehungen zu den geldrischen Ständen sowie zu den umliegenden weltlichen und geistlichen Fürstentümern wie Kleve, Burgund oder Köln mit großer Detailversessenheit. Dies ist insofern erfreulich, als Böck dadurch für das Spätmittelalter zumindest für weite Teile das geldrische Pendant zum „Handbuch der bayerischen Geschichte“ geschaffen hat.1 Dies ist zweifellos das große Verdienst der Arbeit. Die für das Spätmittelalter zahlreichen, hauptsächlich gedruckt vorliegenden, Quellen werden minutiös ausgewertet. In den einzelnen Kapiteln wird die landesgeschichtliche Literatur zu Geldern umfassend eingearbeitet. Böck kommt hierbei immer wieder zu anderen Wertungen als die bisherige Forschung. Dies gelingt ihm besonders überzeugend in seiner Diskussion der verbontbrieve von 1418, einem Bündnis zwischen der geldrischen Ritterschaft und den Städten (S. 362-370). Festgelegt wurde hierin, dass nur derjenige als Landesherr anerkannt werden sollte, der von Städten und Ritterschaft sowie einstimmig von den vier Hauptstädten des Herzogtums gewählt worden war. Böck erliegt dabei nicht der Versuchung, in dieser Übereinkunft eine prototypische landständische Verfassung zu sehen und daraus automatisch einen Dualismus von Landesherr und Ständen zu konstruieren. Vielmehr wertet er das Bündnis als Ausdruck der „Solidargemeinschaft der Quartierstände“ (S. 366). In Detailanalysen wie dieser liegt die große Stärke der Arbeit.

Bereits früh zeichnet sich allerdings der Nachteil von Böcks Herangehensweise ab. Das ausführliche Referieren auch des kleinsten Konflikts und die intensive Beschreibung der darin involvierten Parteien machen das Lesen der Arbeit immer wieder mühsam. Warum in den Fußnoten wiederholt lange Listen von Siegelführern, die größtenteils keine Relevanz für die Studie besitzen, aufgeführt werden (z.B. S. 88 Anm. 95; S. 364–365 Anm. 984; S. 439 Anm. 371), bleibt darüber hinaus unklar.

Weit schwerer wiegt allerdings, dass Böck häufig Forschungen ignoriert, die über das Gebiet der geldrischen Landesgeschichte hinausweisen. So verzichtet er auf eine Definition des von ihm eingangs erwähnten Begriffs „Handlungsspielräume“ (S. 2). Hier wäre eine Auseinandersetzung mit oder zumindest ein Rückgriff auf die von Oliver Auge in seiner Habilitationsschrift zu den Fürsten des südlichen Ostseeraums angestellten begrifflichen Überlegungen sinnvoll gewesen.2 Trotz seiner Ankündigung, auch die religiösen, rechtlichen und sozialen Dimensionen von Herrschaft und Konflikt zu untersuchen, gelingt es Böck nicht, sozial- und kulturgeschichtliche Faktoren wie Konnubium oder Memoria überzeugend in den Blick zu nehmen. Anhand einzelner Herzöge und ihrer Regierungszeiten versucht er zwar durchaus, diese Aspekte zu behandeln (z.B. S. 260-262, 307-311), scheitert jedoch schließlich an der gewählten chronologischen Vorgehensweise, da er die Einzelbefunde selten in die longue durée einzuordnen vermag. Insgesamt bleibt Böck dabei einem faktizistischen Verständnis von mittelalterlicher Politik verhaftet, das sich der symbolischen Bedeutung fürstlichen und höfischen Handelns sowie dem Zusammenspiel von Faktoren wie dynastischen Interessen und Finanzen verschließt. Es passt ins Bild, dass Böck die grundlegende Untersuchung von Gerard Nijsten zum geldrischen Hof zwar erwähnt, im Verlauf seiner Arbeit jedoch kaum Bezug auf die überzeugenden Ergebnissen dieser Pionierstudie nimmt.3 Eine Auseinandersetzung mit Themen wie mittelalterlicher Frömmigkeit, fürstlichen Räten und dem Hof als kulturellem und sozialem Phänomen und der in diesem Kontext entstandenen neueren Literatur fehlt weitestgehend. Das ist umso erstaunlicher, als die Forschung der letzten Jahrzehnte sich dieser Themen umfassend angenommen hat. An dieser Stelle wird das Fehlen eines Sachregisters schmerzlich bemerkbar, das dem Leser zumindest erleichtert hätte, die in den verschiedenen Kapiteln behandelten Aspekte selbst zu erschließen.

Einzelne Wertungen der Arbeit sind zudem zumindest fragwürdig. Allein von geistlichen Stiftungen her darauf zu schließen, Herzog Wilhelm I. und seine Gemahlin Katharina von Holland seien „sehr gottesfürchtig und von der ständigen Sorge um […] [ihr] Seelenheil getrieben“ gewesen (S. 260), ist spekulativ. Unverständlich, warum Böck davon ausgeht, Herzog Reinald IV. müsse mit seiner Gemahlin Marie eine glückliche Ehe geführt haben, da die Herzogin zu seinen Lebzeiten in den Quellen kaum auftauche (S. 311). Nach diesen Maßstäben müsste man für das Mittelalter von einer großen Zahl harmonischer Fürstenehen ausgehen. Ebenso schablonenhaft ist die Charakterisierung der Herzogin Katharina, die sich von ihrem Gemahl Arnold von Egmond entfremdete, als „eine für ihre Zeit ungewöhnlich starke Frau und Persönlichkeit“ (S. 456). Den Klostereintritt des unehelichen Sohns Herzog Reinalds IV., Wilhelm, Anfang des 15. Jahrhunderts vor allem damit zu begründen, dass dieser für das Seelenheil der Dynastie Sorge tragen sollte (S. 311), ist im besten Fall eine eindimensionale Wertung, gehörte eine Versorgung illegitimer Nachkommen in fürstlichen Häusern doch zum Alltag.4

Insgesamt hat Matthias Böck eine Studie vorgelegt, die auf lange Sicht das Nachschlagewerk für die Geschichte der Herzöge von Geldern im Spätmittelalter sein wird. Dies ist verdienstvoll. Allerdings zeigt das Verharren Böcks in einer primär ereignisgeschichtlichen Darstellungsweise auch die Probleme, in die landesgeschichtliche Studien geraten können. Landesgeschichte ermöglicht die intensive Beschäftigung mit der Überlieferung einer bestimmten Region oder Landschaft. Sie verpflichtet jedoch auch dazu, Forschung zur Kenntnis zu nehmen, die über den eigenen regionalen Horizont hinausgeht.

Anmerkungen:
1 Max Spindler (Hrsg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, IV Bde. in 7 Teilbdn., München 1967–2003 (in völlig neubearbeiteter Auflage: I 1981; II 1988; III/1 1997; III/2 2001; III/3 1995; IV/1 2003; IV/2 2007).
2 Oliver Auge, Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit, Ostfildern 2009.
3 Gerard Nijsten, Het Hof van Gelre. Cultuur ten tijde van de hertogen uit het Gulikse en Egmondse huis (1371–1473), Kampen 1992 (engl. Übers.: Gerard Nijsten, In the Shadow of Burgundy. The Court of Guelders in the Late Middle Ages, Cambridge 2004).
4 Siehe beispielsweise Ellen Widder, Konkubinen und Bastarde. Günstlinge oder Außenseiter an Höfen des Spätmittelalters?, in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hrsg.), Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. 8. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Ostfildern 2004, S. 417–480; Paul-Joachim Heinig, „Omnia vincit amor“ – Das fürstliche Konkubinat im 15./16. Jahrhundert, in: Cordula Nolte / Karl-Heinz Spieß / Ralf-Gunnar Werlich (Hrsg.), Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, Stuttgart 2002, S. 277–314.