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Titel
Verhandlungssache Genozid. Zur Dynamik geschichtspolitischer Deutungskämpfe


Autor(en)
Robel, Yvonne
Reihe
Genozid und Gedächtnis
Erschienen
Paderborn 2013: Wilhelm Fink Verlag
Anzahl Seiten
445 S.
Preis
€ 59,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jonas Kreienbaum, Historisches Institut, Universität Rostock

Nicht nur die Genozidforschung hat in den vergangenen zwei Dekaden einen unwahrscheinlichen Boom erfahren – auch das Erinnern an Genozide in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit hat sich in dieser Zeit stark ausgeweitet. Die damit einhergehenden „geschichtspolitischen Deutungskämpfe“ – von der Wiedervereinigung bis heute – untersucht Yvonne Robel in ihrem Buch „Verhandlungssache Genozid“, das auf ihre 2012 an der Universität Bremen verteidigte kulturwissenschaftliche Dissertation zurückgeht. Robel konzentriert sich auf drei „‚neu entdeckte‘ Genozide“ (S. 24): die Massentötungen von Herero und Nama während des Kolonialkrieges in Deutsch-Südwestafrika (1904–1908), die jungtürkische Ermordung der Armenier während des Ersten Weltkrieges sowie den Massenmord an Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten. Dabei geht es ihr grundlegend darum, die „Ordnung des Diskurses“ freizulegen, um so aufzeigen zu können, in welche Richtung sich das Erinnern an diese Massenverbrechen bewegt.

Bevor Robel sich ihren eigentlichen Fallbeispielen widmet, referiert sie – auf fast 150 Seiten (Kapitel zwei bis vier) – den theoretischen Rahmen ihrer Studie (über den Terminus des Genozids, den sie in seinen juristischen und wissenschaftlich-analytischen Funktionen und seiner geschichtspolitischen Bedeutung ausführlich diskutiert, sowie über die Begriffe des Erinnerns und der Anerkennung der Opfer), den geschichtspolitischen Kontext (Shoah-Gedenken und transnationale Erinnerungslandschaften) sowie die Auswahl ihres Quellenmaterials (parlamentarische Drucksachen und Printmedien). Letztere sind für Robel maßgeblich für die Aushandlung geschichtspolitischer Sagbarkeiten. Hier ließe sich fragen, ob die zusätzliche Einbeziehung von Fernsehmaterial, das Aufschluss über die visuellen Vorstellungen der Gewaltereignisse hätte vermitteln können, nicht ebenfalls sinnvoll gewesen wäre.

Die empirische Untersuchung der drei Fälle erfolgt anschließend unter den Aspekten der Konkurrenz, Anerkennung und Versöhnung. Opfer- und Erinnerungskonkurrenzen dominieren das Erinnern an den Massenmord an Sinti und Roma (Kapitel fünf). Insbesondere offizielle Stellungnahmen verweisen auf ‚Opferkonkurrenzen‘ und ‚Opferuneinigkeiten‘ – gerade im Zuge der Debatte um das 1992 beschlossene, 2012 schließlich eingeweihte Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin. Die Opfer erscheinen hier, da sie nicht mit einer Stimme sprechen, als Hemmnis einer geschichtspolitischen und gesellschaftlichen Anerkennung und tragen damit selbst die Schuld an Mängeln im Anerkennungsprozess. Sinti und Roma werden damit „zugleich zu anerkannten und nicht anerkannten Opfern“ (S. 387), obwohl sie seit den frühen 1980er-Jahren, nachdem Helmut Schmidt (1982) und Helmut Kohl (1985) offiziell von einem Völkermord sprachen, eigentlich parlamentarisch und juristisch als Genozidopfer gelten.

Weit schwieriger ist die Benennung der Massenverbrechen an Armeniern einerseits und Herero und Nama andererseits als Genozid. Robel argumentiert, dass „Annahmen über aus einer Benennung [als Völkermord] erwachsene Verpflichtungen zugleich Grenzen des geschichtspolitisch Sagbaren generieren“ (S. 389). So wird befürchtet, dass eine offizielle Bezeichnung der Ereignisse in Deutsch-Südwestafrika als Genozid juristisch entschädigungsrelevant werden könnte. Schließlich hatte die „Hereros People’s Reparations Corporation“ 1998 in den USA erstmals eine Wiedergutmachungsklage gegen die Bundesregierung und verschiedene deutsche Firmen eingereicht. Der Begriff der Anerkennung, der eng an eine Benennung als Genozid geknüpft ist und als Fluchtpunkt des sechsten Kapitels dient, wird dabei zwar nicht komplett gemieden, aber er wird an den „ausschließlich entwicklungspolitisch gefüllten Verantwortungsbegriff“ (S. 303) gekoppelt. Deutschland, so das Standard-Argument, sei sich seiner besonderen historischen Verantwortung für Namibia bewusst und trage dieser durch besonders hohe Entwicklungshilfe Rechnung.

Auch die Rede der damaligen Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul im Jahr 2004 am namibischen Waterberg, in der sie zum 100. Jahrestag erstmals von Völkermord in Südwestafrika sprach, stellt für Robel keinen diskursiven Bruch dar. Dadurch, dass der Begriff der Versöhnung – die zentrale Kategorie des siebten Kapitels – nun in den Vordergrund tritt, wird die Entwicklungshilfelogik vielmehr bestätigt. Versöhnung erscheint hier als Gegenmodell zu materieller Entschädigung. Zukunftsorientierte Entwicklungshilfe wird als Bestandteil des Versöhnungsprozesses an die Stelle einer vergangenheitsorientierten Geschichtspolitik gesetzt. Oder in Robels zugespitzten Worten: „Geschichtspolitik gerät dabei zur am namibischen Staat zu leistenden entwicklungspolitischen Hilfe.“ (S. 388) Im Zuge dieser Veränderung hätten sich – so Robel – in den letzten Jahren die geschichtspolitischen Sagbarkeiten aktualisiert, so dass über die „Präsenz des Versöhnungsbegriffs“ nun zunehmend auch in der parlamentarischen Diskussion der Genozid-Begriff verwendbar werde (S. 342).

Im armenischen Fall hingegen dominiert eine außen-, keine entwicklungspolitische Logik, die aber ebenfalls eine Benennung und damit Anerkennung der Massentötungen an Armeniern als Völkermord in der parlamentarischen Debatte verhindert. Grundlegend ist die Annahme, dass die Genozid-Bezeichnung zu außenpolitischen Schwierigkeiten mit dem türkischen Staat führe und daher aus politischen Gründen zu vermeiden sei. Eine genaue Beschreibung von Vernichtungsintention und -praxis ist hingegen möglich. Hier zeichnet sich ein feiner Unterschied zur Debatte um die Massentötung von Herero und Nama ab, in der solche Beschreibungen als entschädigungsrelevant lange gemieden wurden. Für die untersuchten Printmedien gelten diese Grenzen des Sagbaren – im armenischen Fall wie bezüglich der Herero und Nama – jedoch nicht.

Während der Begriff der Anerkennung des Genozids an den Armeniern durch die Bundesrepublik im parlamentarischen Kontext durch den Begriff des Erinnerns ersetzt wird, spielt er als Forderung an die Türkei weiter eine Rolle. Die Anerkennung des Genozids durch die Türkei bzw. die türkisch-armenische Versöhnung – so Robels These – geraten dabei zur „Bewährungsaufgabe“, zum Test für die „europäische Reife“ der Türkei (S. 356). Gleichzeitig wird Europa als „zu verteidigendes Versöhnungsprojekt“ (S. 370) in Abgrenzung zum türkischen ‚Anderen‘ konstituiert. Die Verquickung von Genozidgedenk- und EU-Beitrittsdiskurs dient so einem „Europa-Findungsprozess“ (S. 376). Dass dabei aber, wie Robel behauptet, per se eine essentialistische Identität von Europa geschaffen würde, muss zumindest in dieser Allgemeinheit bezweifelt werden. Wenn etwa in einem „taz“-Artikel, den Robel zitiert, „die in 50 Jahren gewachsene Ächtung von Genoziden und ein reflektiertes Verhältnis zu den Verbrechen der Vergangenheit“ als „zivile Substanz“ der EU betont wird, diese aber eben als „Produkt der Erfahrung des 1. und 2. Weltkrieges“ interpretiert werden (S. 378), dann lässt sich eben nicht von einem essentialistischen, sondern von einem historisch-konstruierten Europa-Bild sprechen (wobei man auch diese Konstruktion natürlich kritisieren kann).

Problematisch ist darüber hinaus Robels eigene Verwendung des Genozid-Begriffs. Dieser kommt nämlich nicht allein als prominenter Bestandteil der Gedenkdiskurse vor, sondern wird von der Autorin auch zur Bezeichnung ihrer drei historischen Fälle genutzt. Dass diese Benennung – zumindest für die Ereignisse in Deutsch-Südwestafrika – in der Forschung keinesfalls so unumstritten ist, wie Robel eingangs postuliert (S. 67f.), gesteht sie später selber zu (S. 281). Insofern – und in Anbetracht der juristischen, moralischen und politischen Überfrachtung des Begriffs – wäre eine neutralere Kategorie wie Massentötungen1 besser gewesen. Die von Robel angekündigte „‚kreisende‘ Denkbewegung“ (S. 20) ließe sich auch dann noch vollziehen, indem die Rolle des Genozid-Terminus für die Gedenkdiskurse und gleichzeitig die Rückwirkungen der Diskurse auf den Begriff – in seiner geschichtspolitischen wie in seiner wissenschaftlich-analytischen Bedeutung – herausgearbeitet werden könnten.

Trotz dieser kleineren Kritikpunkte handelt es sich bei Yvonne Robels diskursanalytischer Auseinandersetzung mit der „Verhandlungssache Genozid“ um eine wertvolle Studie, die vor allem durch ihre Freude an thesenhafter Zuspitzung und den produktiven Vergleich verschiedener bundesdeutscher Gedenkdiskurse besticht.

Anmerkung:
1 Vgl. dazu Jacques Sémelin, Säubern und Vernichten. Die Politik der Massaker und Völkermorde, Hamburg 2007, v.a. S. 337–356.