: Strafvollzugspolitik und Haftregime in der SBZ und in der DDR. Sachsen in der Ära Ulbricht. Göttingen 2012 : Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-36959-3 379 S. € 64,99

: Zur Frage der Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR. Die "Pflicht zur Arbeit" im Arbeiter- und Bauernstaat. Hildesheim 2012 : Olms Verlag - Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, ISBN 978-3-487-14571-6 529 S. € 78,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Johannes Raschka, Berlin

In den ersten Jahren nach dem Untergang der DDR stand die Untersuchung der politischen Justiz und der politischen Haft im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Repressionsapparat des SED-Staates. Demgegenüber hat sich die Forschung in den letzten Jahren verstärkt dem regulären Strafvollzug zugewandt.1 Auch die beiden hier anzuzeigenden Dissertationsschriften haben die Haftanstalten und das Haftregime im SED-Staat zum Gegenstand: Jörg Müller nimmt aus einer geschichtswissenschaftlichen Perspektive die Strafvollzugspolitik und das Haftregime in SBZ und DDR am Beispiel Sachsens bis zum Sturz Ulbrichts 1971 in den Blick. Karin Schmidt geht in ihrer rechtswissenschaftlichen Promotion der Frage nach, ob die Pflicht zur Arbeit im Strafvollzug der DDR als eine Form von Zwangsarbeit zu werten sei.

Schmidts Ausgangsfrage wurde sicherlich durch den Umstand mitbestimmt, dass ihre Dissertation im Rahmen eines Graduiertenkollegs an der Universität Trier entstanden ist, das sich mit dem Oberthema „Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit“ beschäftigt. Die Arbeit selbst ist umfassender angelegt und geht z.B. auch auf die Rolle der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft insgesamt sowie auf die Funktion von Gefangenenarbeit als Wirtschaftsfaktor im SED-Staat ein.

Grundsätzlich ist es legitim und sinnvoll, auch Häftlinge im Strafvollzug in Arbeit zu bringen. Der Strafvollzug der DDR sei jedoch in „erheblichem Maß von vollzugsfremden staatlichen Belangen gelenkt worden“, so Schmidt (S. 287). Die Arbeitsleistung der Strafgefangenen sei oft unerlässlich für die Aufrechterhaltung der Produktion gewesen. Gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren habe sich der Strafvollzug auch zu einer strategischen Arbeitskräftereserve für die Volkswirtschaft entwickelt. Dennoch deckten die Erträge der Häftlingsarbeit nie die Kosten des Strafvollzugs, vor allem wegen der hohen Bewachungskosten. Somit war die Gefangenenarbeit im SED-Staat zwar für die Wirtschaft unverzichtbar, ökonomisch aber dennoch nicht effizient, ein Befund, der allerdings in der DDR nicht nur für den Strafvollzug gegolten haben dürfte.

Zur Beantwortung der zentralen Frage ihrer Untersuchung, ob es im Strafvollzug der DDR Zwangsarbeit gab, setzt Schmidt, noch bevor sie sich den Bedingungen der Haft selbst zuwendet, beim Strafrecht an: Während das „eigentliche Kriminalstrafrecht [...] rechtsstaatlichen Anforderungen“ genügt habe, sei das politische Strafrecht der DDR rechtsstaatswidrig gewesen. Zwar seien auch staatliche Belange grundsätzlich ein schutzwürdiges Rechtsgut. Das politische Strafrecht habe sich jedoch durch unbestimmte Tatbestände, fehlende oder überhöhte Strafrahmen sowie insbesondere die Pönalisierung abweichender politischer Gesinnungen ausgezeichnet (S. 157).

Grundsätzlich sei der Arbeit im Strafvollzug der DDR wie auch der Arbeitspflicht von Häftlingen in anderen Rechtssystemen ein Zwangscharakter nicht abzusprechen. Die entscheidende Frage laute jedoch, ob es sich „um ausnahmsweise zulässigen Zwang“ handele (S. 310). Dies gelte dann nicht, wenn die Arbeitspflicht Teil einer – nach rechtsstaatlichen Maßstäben – zu Unrecht verhängten oder ungerechtfertigten Sanktion sei und diese Pflicht den Betroffenen von vorneherein nicht hätte treffen dürfen. Da aus politischen Gründen Verurteilte zu Unrecht ihrer Freiheit beraubt und der Gefangenenarbeit unterworfen worden seien, habe es somit unzweifelhaft Zwangsarbeit (von politischen Häftlingen) im Strafvollzug der DDR gegeben (S. 315).

Darüber hinaus sei von Zwangsarbeit auch dann auszugehen, wenn die Gefangenen keine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhielten, sondern ihre Arbeitskraft für wirtschaftliche Zwecke ausgebeutet wurde. Die Entlohnung der Häftlinge in der DDR, die Bedingungen des Strafvollzugs sowie dessen Indienstnahme für gesamtwirtschaftliche Ziele legten dies „für einen großen Teil der Gefangenen“ in der DDR nahe, für politische wie kriminelle (S. 320). Somit sei die Frage, ob es Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR gegeben habe, in der Gesamtschau zu bejahen.

Damit kommt Karin Schmidt zu einer klaren und fundierten Bewertung ihres Untersuchungsgegenstandes und zu einer überzeugenden Antwort auf ihre Ausgangsfrage. Ihre Arbeit bietet eine Reihe von neuen Einblicken in das Haftwesen der DDR und liefert einen Überblick über die relevanten Fragen und Themenfelder im Zusammenhang mit Strafhaft und Häftlingsarbeit in der DDR.

Ober- und Untertitel der Promotionsschrift von Jörg Müller erscheinen durchaus irreführend: Während der Haupttitel – „Strafvollzugspolitik und Haftregime in der SBZ und in der DDR“ – einen Gesamtüberblick über das Thema verspricht, lässt der Untertitel – „Sachsen in der Ära Ulbricht“ – eine Regionalstudie mit den entsprechenden Vorzügen erwarten, etwa einen vertieften Einblick in den Haftalltag oder die Haftvollzugspraxis vor Ort.

Diese Dichotomie setzt sich in der Arbeit selbst fort, die sich mal auf die Region, dann wieder auf die Gesamtsicht konzentriert. Unzweifelhaft kann keine Regionalstudie zum SED-Staat die zentralen Vorgaben vernachlässigen. Das gilt erst recht für Untersuchungen, die auch die Zeit nach 1952 mit der Auflösung der Länder und der vollständigen Zentralisierung der DDR abdecken. Eine klarere Gliederung, warum wann welche Ebene präsentiert wird, wäre für den Leser jedoch hilfreich gewesen.

Auf Sachsen konzentriert sich die Studie im Rahmen der Untersuchung des Strafvollzugs bis 1952: Auch wenn die Haftbedingungen in den ersten Nachkriegsjahren – wie die Lebensverhältnisse insgesamt – katastrophal waren, gab es im Strafvollzug, der in dieser Zeit noch der Justiz unterstand, hoffnungsvolle Reformansätze hin zu einem „Erziehungsstrafvollzug, in dessen Mittelpunkt die Resozialisierung der Häftlinge stand“ (S. 97). Dagegen setzte das Innenministerium, das den Strafvollzug seit Ende der 1940er Jahre schrittweise übernahm, allein auf Sicherheit und Disziplin, die mit militärischer Härte durchgesetzt wurde.

Ausschlaggebend für die Unterstellung des Strafvollzugs unter die Innenbehörden war in erster Linie die wachsende Zahl politischer Häftlinge: Besatzungsmacht und Innenverwaltung „hielten den ‚humanen Strafvollzug’ der Justiz zur Inhaftierung von vermeintlichen Gegnern der neuen Ordnung für ungeeignet“ (S. 120). Neben die wirkungsvolle Isolierung politischer Gegner trat rasch die Indienstnahme der Häftlingsarbeit für die Wirtschaft der DDR als Hauptzweck eines der Innenverwaltung nachgeordneten Strafvollzugs.

Für die Zeit nach 1952 konzentriert sich Jörg Müller vor allem auf die zentrale Strafvollzugspolitik und konstatiert – als Folge der sich periodisch ändernden politischen Großwetterlage – einen ständigen „Wechsel von Phasen eines verschärften Haftregimes und Phasen gemäßigter Haftbedingungen“ (S. 322). Allerdings führt Müller in diesen Abschnitten seiner Arbeit, etwa durch einen Ausblick auf die Strafvollzugspolitik der 1970er-Jahre oder durch die Thematisierung der Frage von Haftentschädigungen nach 1990, auch Fragen an, die für den Leser nur schwer in den Gesamtzusammenhang der Argumentation einzuordnen sind.

Abschließend kommt Müller allerdings zu einem klaren Fazit: Hauptaufgaben des Strafvollzugs seien die Isolierung und Abschreckung von „Feinden“ des SED-Staates sowie die Erfüllung von ökonomischen Planzielen gewesen. Er präsentiert eine knappe Chronologie, die zeigt, wie die Strafvollzugspolitik in Wechselwirkung mit der Politik der Partei zwischen „Überspitzungen“ und „Liberalismus“ schwankte. Und er weist deutlich auf die erheblichen Unterschiede zwischen der Theorie der Strafvollzugspolitik und einer Praxis hin, die vor allem durch die miserable „Kaderlage“ beim Wachpersonal geprägt war. Allerdings hätte sich der Rezensent auch hier eine klarere Einordnung gewünscht, welche dieser Aussagen auf die DDR insgesamt und welche auf Sachsen bezogen sein soll.

Anmerkung:
1 Zu nennen sind insbesondere die Beiträge von Tobias Wunschik zur Strafvollzugspolitik des SED-Staates sowie zum „Organ Strafvollzug“ im MdI der DDR, so z.B. Tobias Wunschik, Die Strafvollzugspolitik des SED-Regimes und die Behandlung der Häftlinge in den Gefängnissen der DDR, in: Heiner Timmermann (Hrsg.), Deutsche Fragen: Von der Teilung zur Einheit, Berlin 2001, S. 257–284. Siehe auch Leonore Ansorg, Politische Häftlinge im Strafvollzug der DDR: Die Strafvollzugsanstalt Brandenburg-Görden, Berlin 2005; Marcus Sonntag, Die Arbeitslager in der DDR, Essen 2011.

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