M. Hirschfeld: Die Bischofswahlen im Deutschen Reich 1887 bis 1914

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Titel
Die Bischofswahlen im Deutschen Reich 1887 bis 1914. Ein Konfliktfeld zwischen Staat und katholischer Kirche zwischen dem Ende des Kulturkampfes und dem Ersten Weltkrieg


Autor(en)
Hirschfeld, Michael
Erschienen
Münster 2012: Aschendorff Verlag
Anzahl Seiten
1003 S.
Preis
€ 78,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jörg Zedler, Institut für Geschichte der Universität Regensburg Email: joerg.zedler@ur.de

Der Aufschrei in Deutschland war groß, als 1910 die Enzyklika Editae saepe veröffentlicht wurde. Aufsehen erregten vor allem jene (überdies suggestiv ins Deutsche übersetzten) Passagen, in denen protestantische Reformatoren des 16. Jahrhunderts als „Feinde des Kreuzes Christi“ erschienen und evangelischen „Fürsten und Völkern“ Verkommenheit attestiert wurde. In mehreren deutschen Parlamenten wurden Interpellationen gestellt, was die Regierungen gegen die Beleidigung der Protestanten zu tun gedächten. Der preußische Diplomat am Heiligen Stuhl drohte diesem sogar mit der Einziehung seiner Gesandtschaft. Wie ernst Rom solche Ankündigungen zu nehmen hatte, zeigt der Blick über die deutschen Grenzen hinaus: Spanien, Portugal und sogar Frankreich hatten zwischen 1900 und 1914 – mindestens zeitweise – ihre diplomatischen Beziehungen zum Papst abgebrochen. Schon diese knappen Skizzen deuten an, wie vermint das Feld der Staat-Kirche-Beziehungen war und dass deren wechselseitiges Verhältnis keineswegs eine Marginalie der politischen Agenda darstellte. Was für die Zeit des Kulturkampfs wie der Kriegs- und Zwischenkriegszeit Gemeingut der Forschung ist 1, geriet für den von Michael Hirschfeld untersuchten Zeitraum weithin aus dem Blick. Es ist sein Verdienst, die Bedeutung der Kirchenpolitik für die Jahre zwischen 1887 und 1914 neuerlich in ein breiteres Bewusstsein zu heben.

Die zentrale Frage der 2011 an der Universität Vechta eingereichten umfangreichen Habilitationsschrift ist, ob der im Reich wie in seinen Gliedern tobende Kulturkampf nicht irrtümlich auf die 1870er und 1880er Jahre begrenzt wird, ob er nicht vielmehr – wenn auch mit „sanfteren Methoden“ (S. 41) – bis an den Ersten Weltkrieg heranreichte. Hierbei geht Hirschfeld davon aus, dass der Konflikt nicht in kurzfristigen Ursachen begründet liege, sondern in den zentralen Phänomenen des 19. Jahrhunderts wurzle, die in der Folge mit angestammten Rechten der katholischen Kirche kollidierten: der Nationalisierung, der Industrialisierung oder – allgemeiner – der Modernisierung von Staat und Gesellschaft. Der latente Konflikt setzte damit bereits mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein; dass er über das Ende des zumeist als Zäsur angesetzten Jahres 1887 bis weit ins 20. Jahrhundert reichte, will Hirschfeld an den Bischofswahlen als der „zentralen Schnittstelle“ von Staat und Kirche nachweisen (S. 45). Zu diesem Zweck zeichnet er auf der Grundlage von (überwiegend, aber nicht ausschließlich) staatlichen Akten akribisch die Bischofsbesetzungen in allen deutschen Diözesen nach. Gegliedert ist der Band, dessen „Handbuchcharakter“ (S. 7) explizit intendiert war, nach Teilstaaten und Bistümern, in denen die Bischofswahlen wiederum chronologisch abgearbeitet werden. Lediglich das Kapitel über Bayern bricht (notgedrungen) aus dem Schema aus, da das Prozedere der Bischofsernennungen hier ein anderes war: Statt vom Domkapitel erstellter Wahllisten, aus denen der Fürst ihm nicht genehme Kandidaten streichen konnte, woraufhin die Kapitulare zur Wahl unter den Verbliebenen schritten, galt hier ein konkordatär verankertes königliches Nominationsrecht.

In Anbetracht von 100 Ernennungen ist das Ziel Hirschfelds, die staatlich-monarchischen, innerkirchlichen und römisch-kurialen Interessen zu zeigen und somit die schließlich erfolgte Wahl des Bischofs als Resultat divergierender Absichten plausibel zu machen, ambitioniert; dies umso mehr, als er dabei die jeweiligen Strategien, personellen Bande und Netzwerke der involvierten Stellen offen legen will. Methodisch bedient er sich – unter bewusster Ablehnung anderer Zugangsweisen, etwa auch neuerer Netzwerkanalysen – eines deskriptiven, Personen und Ereignisse in den Mittelpunkt stellenden Zugriffs. Dafür bietet er dem Leser Biogramme aller gelisteten Geistlichen. Allerdings wird deren analytischer Mehrwert nicht recht deutlich, da weder erkennbar wird, welche der dort aufgeführten Informationen für die Wahlentscheidungen der Kapitulare bekannt und relevant waren, noch werden die Biografien systematisch mit langfristigen Entwicklungslinien (etwa der sozialen Veränderung des Episkopats, der Nähe zu modernistischen oder integralistischen Ideen) und deren Auswirkungen auf die Wahl verknüpft.

Geographisch stehen die preußischen Verhältnisse im Zentrum der Untersuchung, auf dessen Gebiet 14 der 26 deutschen Diözesen lagen. Die seit längerem vorliegenden Ergebnisse von Nobert Trippen zur wichtigsten preußischen Diözese Köln 2 werden hier sinnvoll durch einen umfassenden Vergleich mit kleineren und außerpreußischen Bistümern ergänzt. So wenig überraschend es ist, dass diejenigen Sprengel im Fokus der Berliner Politik standen, in denen die Konfessions- und/oder die Nationalitätenfrage eine wichtige Rolle spielten (also insbesondere die Bischofssitze im Westen und Osten), so wertvoll ist es, dies auf breiter Quellenbasis nachgewiesen zu haben. In Bezug auf den innerstaatlichen Abstimmungsprozess sind vor allem die dort wiederholt auftretenden, mitunter erheblichen Interessensgegensätze aufschlussreich (stellvertretend für zahlreiche Beispiele S. 65f.). So waren etwa die preußischen Kultusminister weit eher zu einem Konflikt mit der Kirche bereit als die preußisch-deutschen Außenminister. Schlaglichtartig werden hier die innen, sozial- und außenpolitischen Anknüpfungspunkte für weitere Forschungen deutlich. Veritable Interessensunterschiede in Bezug auf die Kandidaten kann Hirschfeld auch für die jeweilige ortskirchliche Seite nachweisen (z.B. S. 96), wenngleich der Entscheidungsfindungsprozess hier deutlich weniger gut ausgeleuchtet ist als bei den staatlichen Stellen. Für die römische Zentrale hingegen hatten Wahl- und Ernennungsvorgänge im Reich – so die These Hirschfelds – kaum Relevanz, ein systematischer Eingriff sei ausgeblieben. Die unterschiedlichen Bruchlinien im Vorfeld der Wahlen werden somit anschaulich gemacht, ohne dass diese jedoch analytisch zusammengeführt werden, so dass erkennbar würde, welche Motive die Handelnden bewegten. Damit verliert die Zusammenstellung der zahlreichen Quellen an Wert, weil diese entweder nicht konsequent auf Thesen und Argumente hin ausgerichtet werden oder ihre Aussagekraft nicht quellenkritisch hinterfragt wird; letzteres gilt insbesondere für manchen zitierten anonymen Brief, Zeitungsartikel und manches Gutachten.

In der vorliegenden Quellensättigung neu ist die Erkenntnis, dass sich die außerbayerischen Bischöfe überwiegend aus der Diözese selbst – und, wenn möglich, aus dem Domkapitel – rekrutierten. Das Letztgenannte konnte dergestalt nicht nur personelle Netzwerke konservieren, sondern zugleich seine eigene Dignität nachweisen.

Am bayerischen Beispiel wird neben einigen fehlerhaften Vereinfachungen – Prinzregent Luitpold war keineswegs „ultramontan“ (S. 665), so wie die liberalen Regierungen nicht immer „antiklerikal“ waren (S. 822) und Bayern als Ganzes war weder „dezidiert katholisch“ (S. 661) noch „postabsolutistisch“ (S. 13), sondern hatte die Parität konstitutionell verankert – vor allem ein Grundproblem deutlich: Nach der Reichseinigung verfügten die deutschen Einzelstaaten lediglich auf dem Feld der Kultur- und Kultuspolitik noch über autochthone Handlungshoheit. Dieses letzte Feigenblatt von Eigenstaatlichkeit aber wurde von einem römisch-kurialen Zentralismus bedroht, der sich spätestens seit dem Dogmatisierungsprozess der Unbefleckten Empfängnis Marien (1854) offen artikuliert und mit der päpstlichen Unfehlbarkeitserklärung von 1870 einen Höhepunkt erreicht hatte, sich aber im Streit von Staat und Kirche um Kompetenzabgrenzungen bis zum Ersten Weltkrieg fortsetzte. Hirschfeld ist zweifellos zu folgen, wenn er diese Auseinandersetzung als Prozess begreift, der seine Wirkung über das gesamte lange 19. Jahrhundert entfaltete; es gibt jedoch erhebliche Zweifel, ob dieser mit dem Begriff des Kulturkampfs angemessen umschrieben ist, da hier langfristige Entwicklungen mit kurzfristigen politisch-taktischen Zielen wie Bismarck sie in seinem Kulturkampf verfolgt hatte, terminologisch in eins gesetzt und dergestalt sachliche Unterschiede verwischt werden. Es war eben keine „philologische Petitesse“ (S. 700), wenn Rom behauptete, einen bayerischen Bischof auswählen („eligere“) zu können, statt ihn – nach erfolgter königlicher Nomination – lediglich an die Spitze eines Bistums zu stellen („praeficere in episcopum“). Es war vielmehr der Kampf des Ministeriums um den Erhalt staatskirchlicher Rechte und damit seiner eigenen Einflussmöglichkeiten, die es von Berlin, Rom aber auch dem steigenden Einfluss der (konservativ-katholischen!) Parlamentsmehrheit bedroht sah.

Auch an weiteren Stellen hätte sich der Leser größere terminologische Differenzierung gewünscht: So erscheint die Kontrastierung von staatsloyalen und ultramontanen Bischofskandidaten (z.B. S. 79, 84) der tatsächlichen kirchenpolitischen Lage nicht angemessen. War nur derjenige wahrhaft kirchlich, der nicht staatsloyal war? Oder war umgekehrt die Loyalität gegenüber Fürst und Staat dazu angetan, die Ergebenheit gegenüber der Kirche in Frage zu stellen? Statt holzschnittartiger Gegenüberstellung wäre hier eine Differenzierung interessant gewesen, in welchen Momenten unterschiedliche Loyalitäten kollidierten und welche Folgen das zeitigte.
Die von Hirschfeld eingangs gestellte Frage, ob es einen „Kulturkampf bis zum Krieg?“ gab (S. 8), greift er in seinem 30-seitigen Resümee nicht mehr explizit auf. Zwar suggeriert die starke Kontrastierung von Staat und Kirche dies an manchen Stellen, doch überwiegen die Beispiele für ein grosso modo einvernehmliches Verfahren der Bischofserhebungen: Staat wie Kirche waren in Einzelfällen zu Zugeständnissen und Kompromissen bereit (vgl. z.B. S. 688f., 719, 815), und als „Staatskatholiken“ bezeichnete Etatisten brachten es ebenso wenig auf die Liste wie dezidierte Gegner des Staates. Selbst Geisteshaltungen, die noch in den 1880er Jahren geeignet gewesen waren, Widerstand zu evozieren (wie die politische Nähe zum Zentrum oder eine Parteigängerschaft zum exkommunizierten Infallibilitätsgegner Ignaz von Döllinger), bildeten im Untersuchungszeitraum keine unüberwindbaren Hindernisse mehr für die Besteigung eines Bischofsstuhles. Dass im Einzelfall unterschiedliche Interessen bestehen blieben, ist wenig überraschend und vermag den Grundbefund eines konfliktarmen Miteinanders nicht zu ändern. So inkompatibel schienen staatliche und kirchliche Interessen also doch nicht zu sein.

Zukünftige Arbeiten werden die Studie von Michael Hirschfeld zum Verhältnis von Staat und Kirche um die Jahrhundertwende in Rechnung zu stellen haben, wenn sie der Frage nach dessen Konfliktpotential und der „relative[n] Ereignislosigkeit“ 3 der Jahre zwischen 1887 und 1914 nachgehen. Tiefergehend zu beantworten ist sie aber erst, wenn neben der kirchlichen Hierarchie auch der politische Katholizismus sowie Kontroversen, die aus dem römischen Reglementierungsanspruch resultierten, einbezogen werden. Denn kirchenpolitische Konfliktfelder wie die Modernismuskrise oder der Gewerkschaftsstreit berührten die „Staat–Kirche–Beziehungen“ eben nicht „nur peripher“ (S. 809), sondern boten, wie die Eingangsbeispiele zeigten, erhebliche Reibungsflächen.

1 Die Literatur zum Kulturkampf ist ausgesprochen umfangreich, vgl. stellvertretend Christopher Clark / Wolfram Kaiser (Hrsg.), Kulturkampf in Europa im 19. Jahrhundert, Leipzig 2003. Für die Nachkriegszeit vgl. Stewart A. Stehlin, Weimar and the Vatican 1919–1933. German-Vatican diplomatic relations in the interwar years, Princeton 1983.
2 Nobert Trippen, Das Domkapitel und die Erzbischofswahl in Köln 1821 – 1929, Köln u. a. 1972.
3 Hans-Michael Körner, Staat und Kirche in Bayern 1886–1918, Mainz 1977, S. 204.

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