J. den Boeft u.a.: Commentary on Ammianus Marcellinus XXVIII

Cover
Titel
Philological and Historical Commentary on Ammianus Marcellinus XXVIII.


Autor(en)
den Boeft, Jan; Drijvers, Jan Willem; den Hengst, Daniël; Teitler, Hans Carel
Reihe
Philological and Historical Commentary on Ammianus Marcellinus 9
Erschienen
Anzahl Seiten
XXXIV, 364 S.
Preis
€ 130,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Raphael Brendel, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

„Book 28, the third of the post-Julianic hexad, is the most Roman book of the Res Gestae“ (S. VII) – mit diesem Satz lässt sich das 28. Buch des Geschichtswerks des Ammianus Marcellinus, zu dem nunmehr der Kommentar der „Quadriga Batavorum“ vorliegt, treffend charakterisieren. Das erste Kapitel, ganze 57 Absätze lang, beschreibt detailliert die Prozesswelle in Rom, die durch den vicarius urbis Romae Maximinus ausgelöst wurde, und nennt die Namen zahlreicher Opfer aus den großen Familien. Das zweite Kapitel behandelt kurz (in nur 14 Absätzen) die Befestigung des Rheinufers durch Valentinian I. und den Sieg des Valens über die maratokuprenischen Plünderer in Syrien. Im dritten Kapitel schildert Ammianus Marcellinus knapp (in neun Absätzen), aber lobrednerisch den Wiederaufbau Britanniens durch den älteren Theodosius. Das vierte (und mit 35 Absätzen zweitgrößte) Kapitel skizziert kurz die Stadtpräfekturen des Olybrius und des Ampelius und widmet sich dann im sogenannten zweiten Romexkurs deutlich ausgiebiger den meist unmoralischen Eigenheiten des Senats und der Plebs in Rom. Mit 15 Absätzen wieder erheblich kürzer fällt der Bericht über die Sachsen in Gallien und den Versuch aus, die Burgunden zum Einfall nach Alamannien zu bewegen. Im sechsten und letzten Kapitel berichtet Ammianus Marcellinus in 30 Absätzen detailliert über die „Leptis-Magna-Affäre“, ihre Vorgeschichte, den Verlauf und die Rolle des comes Romanus.

Wie schon bei den älteren Kommentarbänden zu Ammianus Marcellinus, einem Großprojekt, das von Pieter de Jonge im Jahre 1935 begonnen wurde, finden sich eingangs Vorwort (S. VII), Einführung (S. IX–XIII) und ein ausführlicheres Kapitel zur Chronologie der in dem Buch berichteten Ereignisse (S. XV–XXIX) sowie Legenda (S. XXXI–XXXIV) und eine Karte (S. XXXV). Den größten Raum nimmt der Kommentarteil ein (S. 1–301), dem die Bibliographie (S. 303–327) und ausführliche Indices (S. 329–364) folgen.

Dem Charakter eines Kommentars entsprechend bietet auch der vorliegende Band zahlreiche Einzelergebnisse, die allesamt zu nennen hier nicht der Platz ist. Stellvertretend sei daher ein einziges Beispiel aufgeführt: In 28,4,28 sagt Ammianus über die Plebs: „in qua nitent ut nominibus cultis quidam calceorum expertes, ut […]“; dem folgt eine Aufzählung der großen Namen. Bislang wurde diese Stelle meist so interpretiert, dass Ammianus die Plebs als barfuß gehend bezeichne. So übersetzen die Passage etwa Wolfgang Seyfarth („Auch in ihr glänzen manche, wenn sie auch barfuß gehen, mit gleichsam ehrwürdigen Namen, z.B. […]“), Otto Veh („Unter diesen glänzen, wie wohl sie nicht mal Schuhe ihr eigen nennen, manche gleichsam mit gepflegten Namen, zum Beispiel […]“) und John C. Rolfe in der Loeb-Ausgabe („Among them some who have no shoes are conspicuous as though they had cultured names, such as […]“).1 Die Kommentatoren folgen hier (S. 216) jedoch dem Ansatz van de Wiels: Ammianus meine, dass die Plebs nicht die den Senatoren vorbehaltenen calcei patricii getragen habe.2

Insgesamt ist der Kommentar zufriedenstellend, er bedarf aber einiger Ergänzungen: Der von Ammianus Marcellinus in 28,1,1 (S. 4) erwähnten Usurpation des Nepotianus widmet sich nunmehr ein neuer Aufsatz3; ein weitere Beitrag betrachtet das Verhältnis zwischen Ammianus und dem in 28,1,4 (S. 9f.) genannten Phrynichos4; die in 28,1,14 genannte Hispanilla (S. 34) wird in der Tat nicht in der PLRE erwähnt, aber in einem Addenda-Aufsatz von Frakes angeführt5; dieser wäre auch für den in 28,6,3 (S. 259) auftretenden Stachao zu konsultieren gewesen.6 Zur Stelle 28,6,23 existiert zudem eine neue Spezialuntersuchung von Barbara Sidwell.7 Wenn Ammianus Marcellinus dem älteren Theodosius einen Verzicht auf genauere Nachforschungen zur Revolte des Valenti(nia)nus zuschreibt (28,3,6), so müsste sich eigentlich der (S. 156f. nicht geäußerte) Verdacht der Topik regen.8 Die angebliche Verwandtschaft des Usurpators Magnus Maximus mit Theodosius I. sollte angesichts ihrer Umstrittenheit in der Forschung nicht als Tatsache dargestellt werden (so aber S. 156).9 Die Identifikation des in 28,5,1 genannten comes Nannienus mit dem bei Gregor von Tours erwähnten Nannienus wird weitgehend akzeptiert, doch dürfte dieser kein magister militum (S. 233f.) gewesen sein.10 Die Rolle des Merobaudes bei Julians Begräbnis von vornherein abzulehnen (S. 300), zeugt von einer fehlenden Auseinandersetzung mit der positiven Beurteilung des Philostorgios und seiner Zuverlässigkeit durch die neuere Forschung.11 Daneben fielen einige Lücken im Literaturverzeichnis auf: Neben den bereits aufgeführten Titeln ist besonders das Fehlen der Aufsätze von Hamblenne über die Prozesse in Rom, von Kohns über die Romexkurse des Ammianus Marcellinus und von Schmidt-Hofner über die Chronologie der Gesetze zu bedauern.12

Dies alles soll jedoch nicht den Blick für die eigentliche Leistung des Kommentars verstellen: Ein weiteres Buch des Ammianus Marcellinus ist nunmehr durch einen umfangreichen und detaillierten Kommentar erschlossen und ermöglicht der Spezialforschung, die im Kommentar gesammelten Ergebnisse zu verfeinern oder zu hinterfragen. Historiker wie Philologen werden gleichermaßen auch diesen Band dankbar nutzen und den größten Teil des relevanten Materials zum 28. Buch des Ammianus Marcellinus darin aufbereitet finden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses niederländische Großprojekt in naher Zukunft mit den verbleibenden drei Büchern der res gestae des Ammianus Marcellinus ein würdiges Ende findet.

Anmerkungen:
1 Wolfgang Seyfarth (Hrsg.), Ammianus Marcellinus, Römische Geschichte. Lateinisch und deutsch und mit einem Kommentar versehen, Bd. 4: Buch 26–31, 3. Aufl., Darmstadt 1986, S. 129; Otto Veh (Hrsg.), Ammianus Marcellinus, Das römische Weltreich vor dem Untergang, eingeleitet und erläutert von Gerhard Wirth, Zürich 1974, S. 606; John C. Rolfe (Hrsg.), Ammianus Marcellinus with an English translation, Bd. 3, London 1939, S. 157.
2 Maria Pia van de Wiel, Hoofdstukken uit de geschiedenis van Rome in Ammianus Marcellinus Res Gestae, Diss. Amsterdam 1989, S. 218.
3 Esteban Moreno Resano, La usurpación de Nepociano (350 D.C.), in: Veleia 26 (2009), S. 297–322.
4 Francis X. Ryan, Phrynichos beim Gewährsmann und Abschreiber Ammians, in: Studia Humaniora Tartuensia 7 (2006), Aufsatz 1 (<http://sht.ut.ee/index.php/sht/article/view/7.A.1>; Stand: 18.05.2012)
5 Robert M. Frakes, Some late antique people. Addenda to PLRE I, in Historia 47 (1998), S. 378–381. Für Hispanilla ist Eintrag S. 380, Nr. 3 zu konsultieren. Das Fehlen dieses Aufsatzes verwundert umso mehr, da die Kommentatoren ansonsten eine gute Kenntnis der Addenda der PLRE aufweisen.
6 Frakes, people, S. 381, Nr. 9.
7 Barbara Sidwell, Insult and outrage and the Roman military. Ammianus Marcellinus Res Gestae 20.8.8; 25.3.10; 28.6.23, in: Barbara Sidwell / Danijel Dzino (Hrsg.), Studies in Emotions and Power in the Late Roman World. Papers in honour of Ron Newbold, Piscataway 2010, S. 87–110.
8 Ammianus kritisiert in 21,16,11 die von Constantius II. ausgesprochenen rigorosen Strafen und setzt dem das Vorbild des Marcus Aurelius entgegen, der die Briefe des Avidius Cassius an seine Mitwisser ungelesen verbrennen lässt, wie es bereits Cassius Dio (72/71,29,2) berichtet; dazu Joachim Szidat, Historischer Kommentar zu Ammianus Marcellinus Buch XX–XXI, Teil III: Die Konfrontation, Stuttgart 1996, S. 215 mit weiteren Parallelen.
9 Gegner dieser Verwandtschaft ist beispielsweise Adolf Lippold, Herrscherideal und Traditionsverbundenheit im Panegyricus des Pacatus, in: Historia 17 (1968), S. 228–250, hier S. 229.
10 Alexander Demandt, Magister militum, in: RE Suppl. 12 (1970), Sp. 553–790, hier Sp. 599. Die Identität beider Nannieni akzeptiert neben Demandt beispielsweise noch Wilhelm Enßlin, Zum Heermeisteramt des spätrömischen Reiches II, in: Klio 24 (1931), S. 102–147, hier S. 131.
11 Dazu jetzt insbesondere Bruno Bleckmann, Einige Vergleiche zwischen Ammian und Philostorg, in: Doris Meyer (Hrsg.), Philostorge et l’historiographie de l’Antiquité tardive, Stuttgart 2011, S. 79–92.
12 Pierre Hamblenne, Une „conjuration“ sous Valentinien?, in: Byzantion 50 (1980), S. 198–225; Hans Peter Kohns, Die Zeitkritik in den Romexkursen des Ammianus Marcellinus. Zu Amm. Marc. 14,6,3–26; 28,4,6–35, in: Chron 5 (1975), S. 485–491; Sebastian Schmidt-Hofner, Die Regesten der Kaiser Valentinian und Valens in den Jahre 364 bis 375 n. Chr., in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung 125 (2008), S. 498–602. Gerne hätte man auch Otto Seeck, Die Reihe der Stadtpräfecten bei Ammianus Marcellinus, in Hermes 18 (1883), S. 289–303 zitiert gesehen.

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