Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften: Acta Borussica

Cover
Titel
Acta Borussica, Neue Folge. Band 3.1: Kulturstaat und Bürgergesellschaft im Spiegel der Tätigkeit des preußischen Kultusministeriums, Fallstudien und Darstellungen


Herausgeber
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften; Neugebauer, Wolfgang
Reihe
Preußen als Kulturstaat 2 (Abteilung I: Das preußische Kultusministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur 1817–1934)
Erschienen
Berlin 2012: Akademie Verlag
Anzahl Seiten
Preis
€ 148,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Stamm-Kuhlmann, Historisches Institut, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Das „preußische Wissenschaftswunder“, das für die Zeit um 1900 konstatiert wird, hatte eine mindestens hundertjährige Vorgeschichte. Eine solche Blüte entsteht nur, wenn eine langjährige Gärtnerarbeit vorausgegangen ist. Diese Gärtnerarbeit sei keineswegs allein auf die Initiative des Staates zurückzuführen, hebt Wolfgang Neugebauer in der Einleitung zu seiner Zusammenstellung von acht Fallstudien hervor. Beim Start des Projekts „Preußen als Kulturstaat“ in der Fortführung der berühmten Acta Borussica Gustav Schmollers sei vielmehr die Fragestellung leitend gewesen, welchen Anteil der Staat selbst und die preußische Gesellschaft daran hatten, dass der „Kulturstaat“ entwickelt wurde. Während des neunzehnten Jahrhunderts wurden „Entscheidungen“ zwar „in Amtsräumen ausgefertigt“, sie fielen aber „bisweilen zuvor im Salon“ (S. XXV).

Man kann es freilich als eine Leistung der preußischen Ministerialverwaltung bezeichnen, dass es ihr seit der Gründung des „Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten“ im Jahr 1817 zusehends gelungen ist, ein bis dato weitgehend staatsfernes Feld wie das der Bildungs- und Kulturförderung zu bürokratisieren und dabei behutsame, dem Fach angemessene Lenkungsmechanismen zu entwickeln. Wie die Fallstudie von Christina Rathgeber zeigt, vermochte Minister Altenstein in seiner mehr als 22-jährigen Amtszeit der Behörde ein beträchtliches Maß an Autonomie zu sichern. Zwar wurden die Agenten der 1819 einsetzenden Reaktion auf Stellen im Ministerium verankert, richteten aber dort nichts aus. Der wegen seiner Nähe zu den „Demagogen“ verdächtigte Geheime Oberregierungsrat Johannes Schulze dagegen wurde vom Minister gehalten und konnte daher vier Jahrzehnte lang die Stellenbesetzung an den preußischen Gymnasien und Universitäten prägen.

Eine Begegnung zwischen bürgerlichem Vereinswesen und staatlichen Lenkungsabsichten ergab sich in den evangelischen Bibel- und Traktatevereinen, die sich stets bemühten, Oberpräsidenten oder Geheimräte in ihren Vorständen zu platzieren. Die so entstandene Parallelorganisation zur staatlichen Verwaltung scheute auch den Konflikt mit Altenstein nicht. Dieser war in religiösen Fragen ängstlicher als in Belangen des Bildungswesens und von der Vorstellung beherrscht, hausierende Bibel- und Traktateverteiler könnten gesellschaftliche Prozesse in Gang setzen, deren Dynamik sich der staatlichen Kontrolle zu entziehen drohte. 1851 wurde schließlich „das steuerfreie Hausieren mit Erbauungsschriften, jedoch unter Aufsicht der Provinzialregierung“, gestattet (S. 90). „Zwischen 1814 und 1848“, so resümiert Bärbel Holtz, „änderte sich nicht die Einstellung des Staates zu außerkirchlichen Vereinen, sondern die Haltung dieser Vereine, tief verwurzelt in der Gesellschaft, zum Staat“ (S. 98).1 Das zunehmende Selbstbewusstsein der Vereine forderte dem Staat einen liberalen Raum zivilgesellschaftlicher Betätigung ab.

Vielleicht der spannendste Beitrag des Buches – er stammt ebenfalls von Bärbel Holtz – behandelt die Katholische Abteilung des Ministeriums. Sie war am Ende einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche – der „Kölner Wirren“ – entstanden und musste zu Beginn einer nächsten Runde dieses Konfliktes – des Kulturkampfes – ihr Dasein beenden. In den drei Jahrzehnten ihrer Existenz suchte die Katholische Abteilung die Interessen einer um Emanzipation von Rom bemühten heimischen Kirche mit denen des protestantisch geprägten Staates vereinbar zu machen und die Integration der Katholiken in die Gesellschaft Preußens zu fördern (S. 205). Die Bindung an Rom bot jedoch auch Vorteile. Da die katholische Kirche nicht unter dem landesherrlichen Summepiskopat stand, ist es ihr leichter als den Evangelischen gefallen, die mit der 1848 gewährten Verfassung entstandenen Freiräume zu nutzen und sich einer staatlichen Bevormundung zu entziehen (S. 187). Die schon aus der Zeit der „Kölner Wirren“ bekannten Konflikte um die Lehrbefugnis der Theologieprofessoren aber setzten sich fort. Der Staat betrachtete nun einmal die Universitäten als seine ureigenste Angelegenheit und achtete darauf, dass der Entzug der missio canonica nicht in eine Amtsenthebung der Professoren mündete.

Die Medizin war dem preußischen Staat so wichtig, dass sie immerhin Namensbestandteil des Ministeriums geworden ist. Ihre Förderung fiel zunächst einmal in den allgemeinen Aufgabenbereich der Wissenschaftspflege. Mit den Erfolgen der hygienischen Forschung und im Zuge einer allgemeinen Zunahme der Staatsaufgaben aber gewann der Präventivgedanke an Bedeutung. Hygiene als ein frühes Betätigungsfeld von Umweltpolitik machte sich in der Errichtung der „Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung“ im Jahre 1901 bemerkbar (Reinhold Zilch). Das Ministerium hatte feststellen müssen, dass Forschung fehlte, um Grenzwerte und Richtlinien für die Abwasserbeseitigung und den Bau von Kläranlagen angeben zu können. Obwohl Unternehmer und Kommunen sogar anboten, die Forschung finanziell zu unterstützen, legte Kultusminister Konrad Studt auf die Unabhängigkeit der Forschung Wert, die nur durch staatliche Verankerung gewährleistet sei. Aus dieser Position heraus könne der Staat dann Kontrolle ausüben (S. 283). Trotzdem wurde die Anstalt, für die gleichzeitig auch ein Förderverein geschaffen wurde, nach ihrer Gründung als Beispiel einer „innigen und zweckdienlichen Verbindung der privaten und staatlichen Bestrebungen“ bezeichnet (S. 290).

In zwei Beiträgen hat sich Hartwin Spenkuch Fragen der Erwachsenenbildung zugewandt: Der Einführung „volkstümlicher Hochschulkurse“ und der Politischen Bildung. Letztgenannter Beitrag und ein weiterer von Reinhold Zilch über Schulversuche zwischen 1910 und 1929 sind die einzigen, die die Epochengrenze 1918 übergreifen. Wie so oft, wird also das republikanische Preußen auch in diesem Band ein wenig stiefmütterlich behandelt, was bedauerlich ist, da das Ministerium die Novemberrevolution ja überdauert hat. Die übrigen Bände der Abteilung I in der Reihe „Preußen als Kulturstaat“ bieten allerdings ausreichend Gelegenheit, den Freistaat Preußen gebührend zu würdigen.

Zu den Kontinuitäten, die die Revolution überlebten, gehörte, dass das Kultusministerium gegenüber der Forderung nach staatsbürgerlicher Bildung als eigenständigem Schulfach zurückhaltend blieb. Auch diese Forderung war schon um 1900 aus der Mitte der Gesellschaft erhoben worden. Was in der Monarchie eine aus der klassisch-philologischen Schulidee herrührende Abneigung gegen Parteipolitik war, setzte sich nach der Revolution als die demokratische Auffassung fort, dass die Schule Gesinnungen nicht oktroyieren dürfe bzw. solche Oktroyierungsversuche ohnehin zum Scheitern verurteilt seien (S. 325). Am Ende der Republik herrschte die resignierte Einschätzung vor, dass die außerschulischen Sozialisationsinstanzen in der Herausbildung politischer Einstellungen stärker geblieben waren als die Schule selbst (S. 336).

Wie das Projekt „Preußen als Kulturstaat“ insgesamt zu begrüßen ist, so trägt auch dieser Band mit seinen quellengesättigten Beiträgen hervorragender Kenner zur Entideologisierung des Preußenbildes bei. Dass der Quellenfundus sich im Wesentlichen auf die Überlieferung des Ministeriums beschränkt (und die Massen der Akten in den Archiven der ehemaligen Provinzen unberücksichtigt lässt) sollte man als Grundzug der Acta Borussica in ihrer neuen Folge akzeptieren.

Anmerkung der Redaktion:
1 Das Zitat wurde versehentlich falsch zugeschrieben. Es stammt samt dem zugehörigen Beitrag von Christina Rathgeber.