M. Leuenberger u.a.: «Die Behörde beschliesst»

Titel
«Die Behörde beschliesst» - zum Wohl des Kindes?. Fremdplatzierte Kinder im Kanton Bern 1912-1978


Autor(en)
Leuenberger, Marco; Mani, Lea; Rudin, Simone; Seglias, Loretta
Anzahl Seiten
214 S.
Preis
€ 26,80
Rezensiert für die Historische Bildungsforschung Online bei H-Soz-Kult von:
Tobias Studer, Institut Integration und Partizipation, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz

Unter dem Begriff der Kindeswohlgefährdung werden in der Schweiz gegenwärtig sowohl politische wie auch wissenschaftliche Debatten hinsichtlich der Legitimation von Fremdplatzierungen Heranwachsender geführt: Mit dem 2013 eintretenden Erwachsenen- und Kindesschutzrecht sollen die weitgehend von Laien besetzten Vormundschaftsbehörden durch einschlägig ausgebildete regionale Fachbehörden ersetzt werden, sodass Entscheidungen über sozialpädagogische Eingriffe in die Familie künftig von Fachleuten gefällt werden. Im Vordergrund der geplanten Totalrevision der „Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption“ (PAVO) aus dem Jahre 1977 stand eine verstärkte Berücksichtigung des Wohls von Kindern, die in einer fremden Familie oder in einer Institution betreut werden. Hinter der damit einhergehenden, aufgeregt geführten medialen Auseinandersetzung rund um eine „Lizenz zum Hüten“ steckt eine Debatte sowohl über den verstärkten staatlichen Eingriff in die Familie wie auch über eine mögliche Verabschiedung der föderalistischen Strukturen des Pflegekinderbereichs und allgemein der Kinder und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund dieser politischen und fachlichen Kontroversen lässt sich verstehen, weshalb die Revision letztlich zurückgestellt wurde. Insbesondere aus historischer Perspektive besteht ein eklatanter Forschungsbedarf, was die Erfassung der Situation von Pflege- und Verdingkindern 1 im 20. Jahrhundert betrifft; eine geschichtliche Aufarbeitung des Verdingwesen in der Schweiz ist mit wenigen Ausnahmen bislang noch nicht erfolgt.2

Die vorliegende Untersuchung greift insofern ein politisch wie gesellschaftlich und gleichsam wissenschaftlich relevantes Thema auf, indem sie die Fremdplatzierungspraxis im Kanton Bern von 1912 bis 1978 aus sozialhistorischer Perspektive rekonstruiert: Die vom Berner Regierungsrat in Auftrag gegebene und seitens des Archivs des Historischen Vereins des Kantons Bern publizierte Studie befasst sich erstens mit der Darstellung der wichtigsten gesetzlichen Entwicklungen im Kontext von Fremdplatzierung, zweitens mit der kommunalen Umsetzung dieser Gesetze und drittens mit der Analyse von Erfahrungen und Bewältigungsstrategien von ehemaligen Pflege- und Verdingkindern. Der vorliegende Band liefert Ergebnisse, welche einerseits auf den Analysen von Akten der Gemeindearchive von Sumiswald und Lützelflüh sowie des Staatsarchivs Bern basieren. Andererseits stammen die Ausführungen aus den im Rahmen des Nationalfondsprojekts „Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen der Fremdplatzierung in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert“ erhobenen biografischen Interviews mit Verdingkindern.

Anhand der Darstellung der rechtlichen Entwicklung am Beispiel des Kantons Bern werden im ersten Teil über den untersuchten Zeitraum Anstrengungen festgemacht, die Aufsicht von Pflegeverhältnissen zu regeln und die Situation von Pflegekindern zu verbessern. Mit der Einführung des Zivilgesetzbuches auf Bundesebene zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird der Kinderschutzgedanke eingeführt, der einhergeht mit einer verstärkten staatlichen Kontrolle der familiären Privatsphäre durch die gemeindeansässigen Vormundschaftsbehörden. Die Studie zeigt unterschiedliche „Pflegekindertypen“ auf, indem sie zwischen armengenössigen und vormundschaftlichen Pflegekindern wie auch den privat versorgten Kindern unterscheidet (S. 58).

Im zweiten Teil werden Gesetze und die konkrete Umsetzungspraxis an den kommunalen Pflegekinderwesen in Sumiswald und Lützelflüh dargestellt: Hierbei wird bezüglich der rechtlichen Situation zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der Abschaffung der öffentlichen Verdinggemeinden und der Einführung der reglementierten Aufsicht ausgegangen. Anhand der untersuchten Gesetze, Reglemente, Kreisschreiben und Protokolle machen die Autorinnen und der Autor drei gewichtige Entwicklungslinien fest: Erstens wird zusehends versucht, die Verweildauer von Pflegekindern bei einer Pflegefamilie zu erhöhen und schulpflichtige Pflegekinder bis zur Schulentlassung möglichst an einem Ort zu belassen. Zweitens werden die Zwangsverpflichtungen von Pflegefamilien zur Aufnahme eines Kindes durch den erhöhten Druck auf die Herkunftsfamilie ersetzt. Die Aufsichtspflicht entwickelt sich drittens von einer einmaligen Begutachtung an der Verdinggemeinde zu einem jährlich stattfindenden Besuchsritual durch Armeninspektoren und Behördenvertreter.

Der von Lea Mani verfasste dritte Teil analysiert narrative Interviews und thematisiert Fremdplatzierung als traumatisches Ereignis und biografisch belastendes Erlebnis. Dabei werden insbesondere die fehlende Nachvollziehbarkeit des Fremdplatzierungsentscheids sowie die damit einhergehenden Erfahrungen der Ohnmacht, der Stigmatisierung und des Entzugs sozialer Ressourcen herausgearbeitet (S. 158). Das fehlende Wissen über die eigene Herkunft und die damit verbundene Unsicherheit über die intergenerationellen Verknüpfungen erschwerten eine gelingende Identitätsbildung. Diese Erfahrungen werden mittels eines Bewältigungstheorems diskutiert, um hieran sowohl ein beschränktes Bewältigungsvermögen wie auch negative Entwicklungen des Bewusstseins der Selbstwirksamkeit bei Verdingkindern aufzuzeigen.

In der abschließenden Diskussion werden die drei unterschiedlichen Perspektiven nochmals kontrastierend aufgegriffen: Dabei gehen die Verfasser der Studie überaus kritisch mit der eklatanten Differenz zwischen den Darstellungen in den Verwaltungsakten und Gesetzen einerseits und der subjektiven Wahrnehmung der Ereignisse durch die betroffenen Fremdplatzierten andererseits um. Einerseits wird die Differenz damit erklärt, dass die Dokumente die Situation der beiden Gemeinden beschreiben, während die interviewten Verdingkinder aus dem gesamten Kanton und damit auch aus unterschiedlichen Gemeinden stammten. Außerdem wird die zeitliche Distanz zwischen der Erstellung der Akten und der Erinnerung der Betroffenen angeführt. Andererseits erfolgt eine Plausibilisierung über die Differenz zwischen dem heutigen Verständnis des Pflegekinderbereichs und der damaligen Praxis, die maßgeblich mit einer repressiven Armenpolitik zusammenhing (S. 188).

Insgesamt wird anhand der Ergebnisse dieser beiden unterschiedlichen Studien deutlich, dass das, was die Qualität von Pflegefamilien aus Sicht der Betroffenen ausmacht, bedeutend differenzierter betrachtet werden müsste, als der aktuellen politischen Debatte zu entnehmen ist. Gerade die Differenz zwischen der Wahrnehmung der Fremdplatzierung auf Seiten der Behörden und der Beurteilung durch die fremdplatzierten Kinder und Jugendlichen müsste hinsichtlich der aktuellen Forderungen nach Partizipation der Betroffenen bedacht werden.

Das vorliegende Werk suggeriert an unterschiedlichen Stellen, dass mit der Professionalisierung der Fremdplatzierungspraxis eine Verbesserung der Situationen von Pflege- und Heimkindern einhergehe. Professionalisierung droht damit zur Zauberformel zu werden, ohne dass sich anhand der ausgewerteten Daten und der dargestellten Befunde eine derartige Wirksamkeit tatsächlich schon nachweisen ließe. Vor dem Hintergrund aktueller Privatisierungsbestrebungen auch innerhalb des Service Public erlangt das Ergebnis, dass Kinder vor allem als Gegenstände ökonomischer Interessen gehandelt wurden und die getroffenen Maßnahmen der Kindeswegnahme des öfteren auf den gemeindeinternen ökonomischen Ausgleich abzielten, besondere politische Brisanz. Allerdings bleiben seltsamerweise die Frage nach der Legitimität staatlicher Eingriffe in die Familie wie auch das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit aus der Analyse weitgehend ausgeklammert. Abschließend lässt sich aber festhalten, dass das Buch einen lesenswerten und politisch gewichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung des Schweizer Verdingwesens liefert. Inwiefern es zur Erhöhung der Rationalität im Kontext von Bevormundung und Fremdplatzierung beizutragen vermag, werden zukünftige öffentliche Debatten und die Reaktionen der Profession zeigen.

Anmerkungen:
1 Mit dem Begriff des „Verdingkindes“ werden Kinder beschrieben, welche im Falle familiärer Armut nicht von Verwandten betreut werden konnten und als Arbeitskräfte an diejenigen Eltern abgegeben („verdingt“) wurden, welche am wenigsten für das Kind verlangten.
2 Marco Leuenberger / Loretta Seglias (Hrsg.), Versorgt und vergessen. Ehemalige Verdingkinder erzählen. Zürich 2008; Jürg Schoch / Heinrich Tuggener / Daniel Wehrli, Aufwachsen ohne Eltern: Verdingkinder, Heimkinder, Pflegekinder, Windenkinder: Zur ausserfamiliären Erziehung in der deutschsprachigen Schweiz. Zürich 1989.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Kooperation
Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit der Historischen Bildungsforschung Online. (Redaktionelle Betreuung: Philipp Eigenmann, Michael Geiss und Elija Horn). https://bildungsgeschichte.de/
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension