K. Gil u.a. (Hrsg.): Zwanzig Jahre danach

Titel
Zwanzig Jahre danach. Gespräche über den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag. Dwadziescia lat pozniej. Rozmowy o polsko-niemieckim Traktacie o dobrym sasiedztwie i przyjaznej wspołpracy


Herausgeber
Karoline, Gil; Jaskułowski, Tytus
Erschienen
Breslau 2011: Atut
Anzahl Seiten
284 S.
Preis
€ 16,56
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Felicitas Söhner, Fernuniversität Hagen

Im Jahr 2011 jährte sich zum zwanzigsten Mal die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, der zusammen mit dem 1990 geschlossenen Grenzvertrag eine grundlegende Wende in den bilateralen Beziehungen bedeutete. Aus diesem Anlass haben Jaskułowski und Gil als Herausgeber des hier anzuzeigenden Buches im Jahr 2010 zehn Politiker, Diplomaten und Experten interviewt. Die Befragten vertreten nicht nur beide Nationen, sondern auch verschiedene Generationen. Das Ergebnis dieser Gespräche ist ein einzigartiger zweisprachiger Band, der Antworten auf Fragen insbesondere zur Entstehungsgeschichte des Vertrages gibt, Erfolge aufzeigt, Chancen rekapituliert und auch kritische Phasen thematisiert. Tytus Jaskułowski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Dresden, Karoline Gil ist Mitarbeiterin der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit.

Nach Grußworten des Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker sowie des ehemaligen Präsidenten der Republik Polen Lech Wałęsa gibt eine Einführung Auskunft über die Absichten der Herausgeber. Ziel sei es gewesen, ein Werk vorzulegen, welches den Geist der Verhandlungen und der historischen und politischen Rahmenbedingungen in den frühen1990er-Jahre wiedergibt. In den folgenden Gesprächen wurde nach Handlungsmotiven und einer kritischen Bewertung des Vertrags wie auch nach vorhandenen Entwicklungspotentialen der deutsch-polnischen Beziehungen gefragt. Neben den eigentlichen Interviews sowie dem Wortlaut des Nachbarschaftsvertrags in deutscher Sprache findet der Leser alle Texte einschließlich der Grußworte auch in polnischer Sprache. Im Anhang folgen Faksimiles des Originalvertrages in beiden Ausfertigungen.

Ausgehend von der Annahme, dass die Geschichte von Abschluss und Wirkung des Vertrages am besten aus verschiedenen Perspektiven darzustellen seien, wurden aus fünf Personengruppen je ein polnischer und ein deutscher Repräsentant unter Zugrundelegung eines spezifischen Fragekatalogs interviewt. Diese waren Initiatoren des politischen Annäherungsprozesses, Personen, die direkt für die Verhandlungen und die Implementierung des Nachbarschaftsvertrags verantwortlich waren, Diplomaten, die die Verhandlungen geführt haben, aber auch auf dem Feld der deutsch-polnischen Beziehungen tätige Wissenschaftler sowie Experten aus der jüngeren Generation (S. 15).

Der Gesprächsteil beginnt mit dem ersten demokratischen Premierminister der Republik Polen, Tadeusz Mazowiecki, der erklärt, dass „eine der wichtigsten Ideen, die die Opposition und unabhängige Kreise […] begleitet hat, […] die Idee der Neuordnung der Beziehungen zu Deutschland [war]“ (S. 17). Er hebt hervor, dass der Vertrag einen neuen Geist widerspiegele und „eine sehr wichtige Errungenschaft“ (S. 21) darstelle, welche seiner Ansicht nach die deutsch-polnischen Beziehungen maßgeblich beeinflusste. Im Folgenden betont Horst Teltschik, nationaler Sicherheitsberater von Bundeskanzler Helmut Kohl, dass es vor allem von Premierminister Mazowiecki Misstrauen in der deutsch-polnischen Grenzfrage gegeben hätte. Er sieht es rückblickend als eines der größten Ergebnisse des Jahres 1990 an, dass die Oder-Neiße-Grenze heute kein Thema mehr sei (S. 30). Der „Geist“ des Nachbarschaftsvertrages zeige sich insbesondere darin, dass dieser „eine Chance für wirkliche, enge freundschaftliche und dauerhafte Beziehungen bietet“ (S. 31f.).

Der seinerzeitige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher weist in seinem Gespräch darauf hin, dass der Grenzvertrag historisch begründet war, der Nachbarschaftsvertrag hingegen zukunftsgerichtet (Vgl. S. 36). Daher sei der Grenzvertrag zwar das historisch bedeutsamere Ereignis, der Nachbarschaftsvertrag wäre vielmehr „bestimmt von historischer Verantwortung und von Verantwortung für eine gemeinsame Zukunft“ gewesen (S. 38). Zur Gruppe der Diplomaten zählt auch Janusz Reiter als erster Botschafter der Republik Polen im wiedervereinten Deutschland. Ihn befragten die Autoren nicht nur nach den außerordentlichen Leistungen des Vertrages, sondern ebenso nach offensichtlichen Makeln. Reiter antwortete darauf sehr diplomatisch wie beinahe alle anderen Teilnehmer: „Das, was man vertraglich festgehalten hat, war das maximal Erreichbare.“ Seiner Ansicht nach „gibt es nichts, was man hätte irgendwie anders oder besser machen können“ (S. 44). Reiter hob hervor, dass sich das Instrumentarium der bilateralen Beziehungen seit Vertragsschluss bedeutend entwickelt habe. Er versteht den Nachbarschaftsvertrag als ein „Streben nach Kompromiss und als Suche nach Konsens statt nach einer Politik, die auf ein Nullsummenspiel hinausläuft“ (S. 45). Dies möge heutzutage als selbstverständlich erscheinen, sei jedoch seinerzeit ein Umbruch im Denken gewesen. Mehrfach betont Reiter den wechselseitigen Einfluss beider Länder: „Nicht Deutschland ebnete Polen den Weg in die Unabhängigkeit, sondern die polnische Unabhängigkeit trug zur deutschen Wiedervereinigung bei.“ (S. 41)

Als Verhandlungspartner auf Seiten der Bundesrepublik befragten die Autoren Botschafter Wilhelm Höynck. Er hob deutlich hervor, dass der mit Polen ausgehandelte Vertrag der wichtigste und schwierigste Moment seiner beruflichen Karriere gewesen sei. Höynck lobt die damals überaus positive Gesamtstimmung im deutsch-polnischen Verhältnis. Diese habe für die Atmosphäre der Verhandlungen und somit auch für den selbst Vertrag eine außerordentliche Rolle gespielt habe (S. 53). Der damalige Leiter der deutschen Delegation bekräftigte das politische Gewicht und die historische Bedeutung des Vertrages als ein „gedachtes Rückgrat für die deutsch-polnischen Beziehungen“ (S. 60). Der Hauptverhandlungspartner auf Seiten der Republik Polen, Jerzy Sułek, macht auf den Beitrag der DDR-Regierung de Maizière-Meckel zur Vorbereitung des deutsch-polnischen Grenzvertrages aufmerksam. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert gewesen, dass auch Zeitzeugen aus dem zweiten deutschen Staat befragt worden wären. Sułek bestätigt, dass der Initiator für den Vertragsabschluss die polnische Seite gewesen sei (S. 66). An manchen Stellen des Gesprächs erkennt man seinen Unmut: „Ich sage nur, und das ist vielleicht eine Neuigkeit, dass das, was dort geschrieben steht für uns eine beträchtliche Enttäuschung gewesen ist. Ich habe das noch in keinem Interview gesagt, aber in [der europäischen] Angelegenheit haben wir viel, viel mehr erwartet.“ (S. 73) Dennoch bekräftigt auch er, dass sich durch die bilateralen Beziehungen durch das Vertragswerk grundlegend verändert haben.

Klaus Ziemer, Professor an der Universität Trier und lange Jahre Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Warschau, kann solche Enttäuschungen nachvollziehen, wenn man sich zum Beispiel die Zugeständnisse gegenüber der deutschen Minderheit in Polen vor Augen hält. Er bewertet die Minderheitenfrage als das eigentliche Problem: „Jahrzehntelang hatte die Regierung der Volksrepublik Polen erklärt, es gebe keine deutsche Minderheit. Und plötzlich war sie da.“ (S. 85) Als sehr bedauerlich wertet Ziemer die Ausklammerung der Frage individueller Entschädigungen (S. 86f.). Der Politikwissenschaftler sieht die historische Bedeutung des Nachbarschaftsvertrages darin, dass er die Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Neubeginn beider Gesellschaften schaffte und in vielen Bereichen deren Vernetzung gefördert habe (S. 88).

Als Vertreter der Wissenschaft auf der polnischen Seite stellt der Warschauer Geschichtsprofessor Włodzimierz Borodziej die Frage, ob es denn überhaupt eine Alternative zur Vertragsunterzeichnung gegeben hätte und kommt zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall gewesen sei (S. 120). Auch er stellt heraus, dass die Minderheitenfrage problematisch gewesen sei (S. 98). Das grundlegende Ziel sei jedoch die Regulierung der deutsch-polnischen Beziehungen im neuen Europa gewesen, wodurch manche Punkte, wie beispielsweise die Entschädigungsfrage, in den Hintergrund rückten (S. 100). Die historische Wichtigkeit des Grenzvertrages für Polen umreißt er so: „Denn vergessen wir nicht: der Grenzvertrag zog einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, während der Vertrag vom 17. Juni 1991 ausschließlich zukunftgerichtet ist.“ (S. 93)

Der stellvertretende Leiter der Forschungsgruppe Europäische Integration bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, Kai-Olaf Lang, betont die „Perspektivfunktion“ des Vertrages, womit er auf eine Rekontextualisierung des bilateralen Verhältnisses zielt. Auch arbeitet er eine „Substantiierungsfunktion“ heraus, als Versuch, ein möglichst breites Spektrum an Kooperationsbereichen aufzuzeigen. Zudem weist er auf die „Stabilisierungsfunktion“ des Vertrages hin, da er eine neue Dialoginfrastruktur mit neuen Konsultationsmechanismen fixierte (S. 106f.). Der Osteuropaexperte plädiert für einen gedanklichen Übergang von einer deutsch-polnischen Interessengemeinschaft hin zu einer Wertegemeinschaft mit dem Ziel einer „Art deutsch-polnischen Gestaltungsnachbarschaft in Schlüsselfeldern der europäischen Politik“ (S. 115, 117).

Der Journalist bei der Gazeta Wyborcza, Piotr Buras, bewertet den Vertrag als Beweis für den Paradigmenwechsel in der polnischen Außenpolitik nach 1989. Er sei als „Vorfeldbereinigung“ anzusehen, denn „er ebnete den Weg und eröffnete Chancen für eine neue Art der Zusammenarbeit und für völlig neue Prinzipien“ (S. 119). Zugleich sprach Buras offen an, dass im Vertrag nicht alle Angelegenheiten hinreichend geregelt werden konnten, wie auch die Umsetzung der Vertragsbeschlüsse unbefriedigend verlaufen sei (S. 124).

Vergleicht man die Interviews, überwiegen klar die positiven Einschätzungen des Nachbarschaftsvertrages. Dies überrascht nicht; dennoch fallen die präsentierten Urteile zuweilen sehr diplomatisch aus. Gemein ist allen Texten die Einordnung des Vertrages als zentrales Entwicklungsinstrument der deutsch-polnischen Beziehungen zu Beginn der 1990er-Jahre. Gleichzeitig wird er als seiner Zeit voraus, gar als visionär, dargestellt. Da in den Gesprächen Fragen überwogen, die auf die Zukunft der deutsch-polnischen Beziehungen zielten, betonen einige der Experten die Notwendigkeit einer Anpassung des Nachbarschaftsvertrags an die heutigen Gegebenheiten.

Insgesamt gelingt es Gil und Jaskułowski mit ihrer zweisprachigen Publikation das Wissen um den Grenz- und Nachbarschaftsvertrag sowie die mit ihm verbundenen historischen Ereignisse zu vertiefen und damit einen Beitrag zum besseren Verständnis der deutsch-polnischen Beziehungen zu leisten. Multiperspektivische Zeitzeugenprojekte wie dieses können sicher zu Annäherung und Verständigung nicht nur von europäischen Nachbarstaaten beitragen.

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