K.H. Jarausch, M. Sabrow (Hgg.): Verletztes Gedächtnis

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Titel
Verletztes Gedächtnis. Erinnerungskultur und Zeitgeschichte im Konflikt


Herausgeber
Jarausch, Konrad H.; Sabrow, Martin
Erschienen
Frankfurt am Main 2002: Campus Verlag
Anzahl Seiten
275 S.
Preis
€ 29,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan-Holger Kirsch, Universität Bielefeld

„History without memory (...) is empty; memory without history is blind.“1

Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, daß der Mainstream der deutschen Zeitgeschichtsforschung den kulturwissenschaftlich orientierten Gedächtnisdebatten eher distanziert gegenübersteht. Wie die Herausgeber und Autoren des vorliegenden Sammelbands betonen, ist das Verhältnis von Zeitgeschichte und Erinnerung(skultur) jedoch ein höchst grundsätzliches, im Forschungs- und Vermittlungsprozeß gar nicht zu umgehendes Thema. Konrad H. Jarausch stellt klar (S. 34): „Obwohl manchen Kollegen der ganze ‘history and memory’-Trend als Rummel erscheint, der sie von der eigentlichen Forschung abhält, verbergen sich dahinter legitime gesellschaftliche Erinnerungs- und Gedenkbedürfnisse, die eine wissenschaftliche Fundierung verlangen.“ Die Grundannahme der Beiträge lautet, daß (Zeit-)Geschichte und Gedächtnis in einem besonderen Interaktionsverhältnis stehen. Dabei orientieren sich die Verfasser an Paul Ricœur, von dem auch der Terminus „Verletztes Gedächtnis“ stammt 2. Hervorgegangen sind die Aufsätze aus der Tagung „Die Historisierung der Gegenwart“, die das Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung im März 2001 veranstaltet hat. Die zehn Texte des Buchs sind in fünf Rubriken mit jeweils zwei Beiträgen gegliedert.

In der einführenden, systematisch ausgerichteten Sektion „Disziplinierte Erinnerungen“ fragt Konrad H. Jarausch, ob die Beziehung zwischen Zeitgeschichte und Erinnerung als „Deutungskonkurrenz oder Interdependenz“ zu begreifen sei (S. 9-37). Das unvermeidliche Diktum vom ‘Zeitzeugen als (natürlichem) Feind des Historikers’ (S. 10) weist zunächst auf ein Konfliktpotential hin, das sich aus unterschiedlichen Perspektiven, Motivationslagen und Wissensressourcen ergibt. Jarausch erläutert die einzelnen Konfliktfelder, nennt aber auch Berührungspunkte: So bauen Zeitzeugen – wissentlich oder unwissentlich – mitunter Forschungsergebnisse in das eigene Erzählen ein. Zeithistoriker wiederum sind keine identitätslosen Quellenverwertungsmaschinen, sondern trotz ihres Objektivitätsstrebens von subjektiven Faktoren mitgeprägt – und zwar stärker, als dies etwa bei Mediävisten der Fall ist. Jarausch fordert daher „ein offeneres Eingeständnis der eigenen Erfahrungsbedingtheit zeithistorischer Forschung“ (S. 34). Obwohl er sich unmittelbar zuvor auf Martin Broszats Begriff der Historisierung gestützt hat (S. 33), stellt dies eine wichtige Modifikation des Broszatschen Ansatzes dar, denn das ehemalige HJ- und NSDAP-Mitglied Broszat war gerade nicht bereit, die eigenen biographischen Prägungen vorbehaltlos zum Thema zu machen 3. Die Ausgangsfrage nach Konkurrenz oder Interdependenz von Zeitgeschichtsforschung und Erinnerung beantwortet Jarausch abwägend (S. 36): „(...) die Erarbeitung eines differenzierten Geschichtsverständnisses, das auf das Bedürfnis nach Erinnerung eingeht, aber das kollektive Gedächtnis wissenschaftlich diszipliniert, ist eine Lebensnotwendigkeit für eine demokratische politische Kultur.“

Hans Günter Hockerts erweitert Jarauschs Überlegungen, indem er zwischen „Zeitgeschichte als persönlicher Erinnerung, als öffentlicher Praxis und als wissenschaftlicher Disziplin“ unterscheidet (S. 39-73, hier S. 41). Spannungen existieren mithin nicht nur zwischen Erinnerung einerseits und Geschichtswissenschaft andererseits. Wie Hockerts an verschiedenen Beispielen belegt, ist das Verhältnis von Primärerfahrung und Erinnerungskultur nicht weniger konfliktträchtig. Die Divergenz aller drei Dimensionen sei durchaus als Bereicherung zu verstehen (S. 72): „Jede Zugangsweise hat ihre besonderen Möglichkeiten und Grenzen, jede kennt eigene Zwecke und Erfordernisse. Wir haben es also mit einem Ensemble relativer Autonomie zu tun, das auf Unterscheidungen beruht, und gerade deshalb auch Austausch und produktive Kritik ermöglicht.“ Die Spezifik des wissenschaftlichen Zugangs sieht Hockerts in „Quellenkritik, Standpunktreflexion und Forschung als Prozeß“ (S. 61). Die Vermittlung zwischen der wissenschaftlichen und der außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit werde seit den 1980er Jahren zunehmend von „Historikerjournalisten“ geleistet, die in die Rolle von ‘public intellectuals’ einrückten (S. 69 ff.). Dies sei strukturell allerdings nicht neuartig, denn (S. 39): „Die Geschichtswissenschaft hat noch nie das Monopol für die Vermittlung von Geschichte besessen.“

So liegt es nahe, die nichtwissenschaftlichen Umgangsformen mit Vergangenheit etwas eingehender zu untersuchen – die zweite Sektion des Bandes ist „Literarische[n] Vergegenwärtigungen“ gewidmet. Peter Fritzsche schreibt hier über „Volkstümliche Erinnerung und deutsche Identität nach dem Zweiten Weltkrieg“ (S. 75-97). Ein umfangreiches Korpus von Dorf- und Familienchroniken, Vertreibungsromanen, schriftlichen Kriegserzählungen etc. harre noch der historiographischen Erschließung (S. 76): „Es ist auffällig wenig Mühe darauf verwendet worden, die populären Versionen deutscher Geschichte zu verstehen oder anzuerkennen und den sozialen Hintergrund volkstümlicher Erinnerung zu analysieren.“ Fritzsche geht dann vor allem auf Walter Kempowskis Sammlung „Das Echolot“ ein. Durch die Montage aus Briefen, Tagebuchauszügen, Fotos und vielen anderen Quellengattungen erreiche der Schriftsteller einen „Verfremdungseffekt“ (S. 96), doch sei die „Erzählung von den Leiden der Nation“ wegen der Privilegierung von Opferperspektiven nicht unproblematisch (S. 83)4. Im folgenden Aufsatz thematisiert Wolfgang Hardtwig literarische Geschichtserzählungen, die seit den 1950er Jahren ein großes Publikum gefunden haben (S. 99-123). Er plädiert dafür, „daß die Historiker das spezifisch literarische Projekt zur Aneignung oder Wiederaneignung vergessener oder vom Vergessen bedrohter Geschichte ernster nehmen, als das bislang geschehen ist“ (S. 106). Exemplarisch erläutert Hardtwig Bücher von Stefan Heym, Christoph Meckel, Christa Wolf, Christoph Hein und Andrzej Szczypiorski, deren gemeinsames Leitthema in „Macht und Ohnmacht der Erinnerung“ zu sehen sei (S. 107-119). Hardtwigs Beobachtungen laufen unter anderem darauf hinaus, daß die Schriftsteller eine höhere „Komplexität“ erreichen als die Historiker, die an ein analytisches Raster gebunden sind (S. 121). Dies ist bedenkenswert, bedarf aber weiterer Erklärungen: Lassen sich bestimmte literarische Darstellungsmodi für die anders gelagerten Erkenntnisziele der Geschichtswissenschaft übernehmen, ohne daß die wissenschaftlichen Geltungskriterien aufgegeben werden müssen?

Die dritte Rubrik („Wissenschaftliche Zeitzeugenschaft“) ist die wohl anregendste des Buchs, weil hier das Aufeinandertreffen von Wissenschaftssystem und lebensweltlichen Kontextbedingungen besonders plastisch vorgeführt wird. Martin Sabrow untersucht „Autobiographische Umbruchsreflexionen deutscher Fachgelehrter nach 1945 und 1989“ (S. 125-152). Er vermutet zunächst, daß sich Historikerzeugnisse von anderen Selbstzeugnissen durch eine ausgeprägtere Reflexion der eigenen Subjektivität unterscheiden könnten – was es jedoch zu überprüfen gelte (S. 127 f.). Die Analyse zeigt rasch, daß die „retrospektive Überschreibungsarbeit am individuellen Gedächtnis“ bei Historikern ganz ähnlich funktioniert wie bei Nichthistorikern (S. 136). Frühere nationalsozialistische Äußerungen wurden verschwiegen, bagatellisiert, umgedeutet und in Einzelelementen sogar beibehalten. Sabrow ermittelt „drei aufeinander bezogene Strategien zur Vermittlung zwischen biographischem Identitätsanspruch, sinnweltlichem Gegenwartsanspruch und fachlichem Objektivierungsanspruch (...), nämlich erstens die teleologische Gegenwartsorientierung der erinnerten Tatbestände, zweitens ihre Einordnung in eine spannungsbehaftete, oft antagonistische Inszenierung der autobiographischen Beziehung von Ich und Umwelt und schließlich ihre authentifizierende Präsentation als glaubwürdige Erzählung“ (S. 145). Materialreich und anschaulich wird belegt, daß „der Historiker eben doch kein besserer Zeitzeuge ist“ (S. 152). Er kann seine Entlastungsstrategien aber besser verbergen (ebd.): „Es sind nicht selten gerade die Historikern zugeschriebenen und von ihnen in Anspruch genommenen Objektivitätsstandards, die die angestrengte Homogenisierungsarbeit am eigenen Gedächtnis kaschieren.“5

Ralph Jessens Aufsatz über „Zeithistoriker im Konfliktfeld der Vergangenheitspolitik“ bietet eine gute Ergänzung, weil Jessen zum einen die institutionelle Seite der Zeitgeschichte beleuchtet und zum anderen nach generationsspezifischen Prägungen fragt (S. 153-175). Die „Weltkriegsgeneration“ der Zeithistoriker (S. 161-166) habe ihre Disziplin in der frühen Bundesrepublik dezidiert politisch verstanden, äußere politische Einflußnahmen aber abgewehrt. Die Nähe zu den erforschten Ereignissen sei als Erkenntnisvorteil gewertet, jedoch nicht auf die eigenen Biographien bezogen worden. Der „Flakhelfergeneration“ (S. 166-171) sei es gelungen, die Zeitgeschichte ab Ende der 1960er Jahre stärker an den Universitäten zu verankern. Inhaltlich habe sie die Sonderwegsthese als eine auf 1933 zulaufende Metaerzählung etabliert und die Bundesrepublik als erfolgreiches Modell der Verwestlichung betrachtet. Die „Nachkriegsgeneration“ (S. 171-175) habe die zeitliche und räumliche ‘Globalisierung’ der Disziplin vorangetrieben, erkenne seit den 1990er Jahren aber auch verstärkt die epistemologischen Grenzen zeithistorischen Wissens. Generations- und phasenübergreifend betont Jessen, daß sich die Zeitgeschichtsforschung in besonderer Konkurrenz zu anderen Deutungsproduzenten befunden habe – anfangs vor allem zu individuellen Erinnerungen, Landserheften und populären Filmen; später zu den ‘public intellectuals’ aus dem Kreis benachbarter Fächer; heute in erster Linie zu medialen Inszenierungen und kommerziellen Nutzungen von Geschichte. Dies sieht Jessen keineswegs nur als Beeinträchtigung der ‘eigentlichen’ Forschung an, denn außerwissenschaftliche Impulse hätten sich gerade für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus als durchaus fruchtbar erwiesen.

In der vierten Sektion soll es um die „Verarbeitung von Emotionen“ gehen, womit allerdings weniger die individuelle Bewältigung gemeint ist als vielmehr die Formung des öffentlichen Gedenkens. Y. Michal Bodemann dechiffriert die westdeutsche Erinnerung der Jahre 1960–1975, d.h. die Phase vor der 1978/79 einsetzenden „Gedenkinflation“ (S. 177-198, hier S. 177). Dabei interessiert ihn vor allem die performative Seite des Themas (S. 178): „Die Aktualisierung der Erinnerung, als Gedenken institutionalisiert, muß als Theater begriffen werden: das Theater, in der ursprünglichen griechischen Bedeutung als Ort des Sehens, als Schauplatz, macht die Verknüpfung von Akten und Akteuren auf der Bühne sichtbar, in umschriebenem Raum und eingegrenzter Zeit.“ Wichtige öffentliche Szenen waren bekanntlich der Eichmann- und der Auschwitz-Prozeß in der ersten Hälfte der 1960er Jahre; dem folgte „die konstante Beregnung [sic] mit Berichten von anderen NS-Verbrecherprozessen“ (S. 181). Bodemann erkennt hier den Beginn einer „partikularistische[n] Verengung und Umorientierung auf die jüdischen Opfer“, die dann seit Mitte der 1970er Jahre ganz deutlich geworden sei (S. 184). Willy Brandts Kniefall von 1970 sei zudem das Indiz einer langfristig wirksamen „Verchristlichung des Gedenkens“ (S. 194) gewesen: Der Judenmord wurde „erst durch ein christlich-zivilreligiöses Idiom absorbierbar und gedenkbar“ (S. 195). Dies dürfte im Prinzip zutreffen – aber geht die religiöse Prägung nicht bereits auf die frühe Nachkriegszeit zurück? Dem Zusammenhang von Form und Inhalt des Gedenkens widmet sich auch Moshe Zimmermann, der „Täter-Opfer-Dichotomien als Identitätsformen“ beschreibt (S. 199-216). Solche Dichotomien seien auf jüdisch-israelischer sowie auf deutscher Seite gleichermaßen zu beobachten und kulturell tief verankert, seien wegen ihrer pauschalisierenden Engführung historischer Realität aber fragwürdig.

Der fünfte und abschließende Teil hat „Politische (De-)Legitimierung“ zum Thema. Dietrich Mühlberg fragt, „wie sich in der ostdeutschen Teilgesellschaft das Erinnern an die untergegangene DDR gewandelt haben könnte“ (S. 217-251, hier S. 219). Er unterscheidet drei Phasen: In den Jahren 1990–1992 habe „das Aufleuchten einer noch ungewissen Zukunft“ dominiert; die Erinnerung an die DDR habe kaum Aufmerksamkeit gefunden (S. 231 f.). 1993–1996 habe unter den ehemaligen DDR-Bürgern „Ernüchterung“ eingesetzt, und es sei nach einer Zukunftsperspektive gesucht worden, in der die eigenen Erfahrungen (wieder) Raum erhalten sollten (S. 232-241). Die Jahre 1996–2001 sieht Mühlberg durch eine wachsende Distanz zum Westen gekennzeichnet (S. 242-248). Der ‘Bilderstreit’ über den Umgang mit DDR-Kunst seit „gegenwärtig wohl die einzig nennenswerte Debatte über die getrennt erlebte gemeinsame Vergangenheit“ (S. 248). Im Fazit weist Mühlberg unter anderem darauf hin, daß die offiziellen, primär westlich geprägten Großdeutungen der DDR (‘zweite deutsche Diktatur’ etc.) im lebensweltlichen Erinnern keinen Rückhalt finden (S. 249) – eine Divergenz, die der Zeitgeschichtsforschung und der politischen Bildung zu denken geben sollte. Schade ist nur, daß Mühlberg mit keinem Wort auf die eigene biographische Perspektive als früherer DDR-Bürger zu sprechen kommt.

Axel Schildt faßt in seinen „Überlegungen zur Historisierung der Bundesrepublik“ (S. 253-272) diverse Thesen zusammen, die er bereits an anderer Stelle veröffentlicht hat (Nachweise: S. 253, Anm. 1). Er kontrastiert fünf Narrative und fragt nach ihrer historiographischen Leistungskraft (S. 260-270): die Bundesrepublik als „Erfolgsgeschichte“, „Mißerfolgsgeschichte“, „Modernisierungsgeschichte“, „Belastungsgeschichte“ und „Verwestlichungsgeschichte“. Die Quintessenz lautet, daß das bisher Erforschte zwar zu vertiefen sei, daß die Art des Zugangs aber nicht grundsätzlich neu konzipiert werden müsse, um auf die veränderten Rahmenbedingungen seit 1989/90 zu reagieren (S. 271 f.). Klaus Naumanns entschiedene Gegenposition, daß die Problemlagen der Berliner Republik den Blick auf die Bonner Republik stärker bestimmen müßten 6, wird etwas vorschnell abgetan (S. 272). Wenn Schildt davon spricht, die „Endzeit der ‘alten’ Bundesrepublik“ werde „vielleicht einmal als ihre glücklichste Phase in die Geschichte eingehen“ (S. 261), macht sich genau jener „saturierte Unterton“ bemerkbar, den Naumann der Zeitgeschichtsforschung vorgehalten hat 7.

Dennoch – und trotz der relativ zahlreichen Druckfehler – ist der Sammelband insgesamt eine Bereicherung: Statt einen bloßen Gegensatz zwischen wissenschaftlicher und außerwissenschaftlicher Erinnerung zu konstatieren, wird genauer nach ihrem Ineinandergreifen gefragt. Sinnvoll wäre es allerdings gewesen, neben den „literarischen Vergegenwärtigungen“ auch den Film, die Bildende Kunst, die Gedenkstättenlandschaft 8 und weitere Repräsentationsformen eingehender zu berücksichtigen. Ein Manko ist zudem, daß die (ausschließlich männlichen) Autoren auf geschlechtergeschichtliche Aspekte verzichten 9. Dies hängt gewiß damit zusammen, daß die akademische Zeitgeschichte nach wie vor eine männlich dominierte Veranstaltung ist. Gerade im Abschnitt über „wissenschaftliche Zeitzeugenschaft“ hätte diese Situation aber zu Fragen anregen können: Welche Konsequenzen für bevorzugte Forschungsthemen, gewählte Methoden und inhaltliche Aussagen hat eine derartige Schieflage gehabt? Wie hat sich das allmähliche Vordringen von Frauen auf die fachinterne Kommunikation und öffentliche Vermittlung ausgewirkt?

Eine andere weiterführende Frage bezieht sich darauf, ob und wie es gelingen kann, „Widersinn als Erfahrungsqualität“ historiographisch zu integrieren 10. Wie müßte eine Zeitgeschichtsforschung und -darstellung beschaffen sein, die die traumatischen Erfahrungen des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts systematisch ernstnimmt? Dabei kann es nicht darum gehen, die Unterschiede zwischen der Wissenschaft und der übrigen Erinnerungskultur durch ästhetisierende Techniken zu verwischen, sondern vielmehr darum, dem „verletzten Gedächtnis“ auf genuin wissenschaftliche Weise eine Stimme zu geben. Diese Diskussion müßte viel entschlossener geführt werden, als es bisher der Fall ist; sie sollte nicht auf den Teilbereich der Holocaust-Historiographie beschränkt bleiben 11.

Anmerkungen:
1 Berel Lang, The Future of the Holocaust. Between History and Memory, Ithaca/London 1999, S. 9.
2 Vgl. Paul Ricœur, Das Rätsel der Vergangenheit. Erinnern – Vergessen – Verzeihen, Göttingen 1998 (Essener Kulturwiss. Vorträge Bd. 2), v.a. S. 98-130.– Auf den stellenweise therapeutischen Gestus von Ricœurs Geschichtsphilosophie wird wohlweislich verzichtet (was freilich eine nähere Diskussion verdient hätte).
3 Vgl. Nicolas Berg, Die Lebenslüge vom Pathos der Nüchternheit, in: Süddeutsche Zeitung, 17.7.2002, S. 14. Für einen komplexen Historisierungsbegriff – allerdings ohne nähere Berücksichtigung von Broszats Vita – siehe auch Jörn Rüsen, Die Logik der Historisierung. Meta-historische Überlegungen zur Debatte zwischen Friedländer und Broszat, in: Gertrud Koch (Hg.), Bruchlinien. Tendenzen der Holocaustforschung, Köln/Weimar/Wien 1999 (Beiträge zur Geschichtskultur Bd. 20), S. 19-60.
4 Zur weiteren Differenzierung dieses Urteils vgl. Thomas Kühne, Die Leiden der Deutschen am NS-Krieg und die „Nicht-Einheit“ der Geschichte. Walter Kempowskis „Echolot“ Teil II, in: Neue Politische Literatur 46 (2001), S. 7-14.
5 Zu diesem ansonsten gelungenen Aufsatz sei ein kleiner methodischer Einwand vermerkt: Es wäre auch auf die Entstehungszeitpunkte der Selbstzeugnisse zu achten, denn es ist ja ein Unterschied, ob sich ein Historiker beispielsweise 1946, 1965 oder 1985 zu seiner NS-Vergangenheit äußerte.
6 Vgl. Klaus Naumann, Die Historisierung der Bonner Republik, in: Mittelweg 36 9 (2000) 3, S. 53-67: Er fordert „die präzise Definition der gravierenden Strukturschwächen des Bonner Modells“ (S. 63) und regt eine „Abnutzungsgeschichte“ institutioneller Strukturen an (S. 64).– Schildt läßt diesen Aufsatz unberücksichtigt und verweist nur auf den in der folgenden Anmerkung genannten Zeitungsartikel.
7 Klaus Naumann, Reden wir endlich vom Ende!, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.8.2001, S. 44.
8 Daß Jarausch die Gedenkstätten in den Kontext einer „veritable[n] Erinnerungsindustrie“ rückt und ihnen die „Erzeugung von Betroffenheit“ zuweist (S. 17), zeugt mindestens von Uninformiertheit.
9 Wie ergiebig eine solche Perspektive auf die Erinnerungskultur sein kann, zeigen Insa Eschebach/Sigrid Jacobeit/Silke Wenk (Hg.), Gedächtnis und Geschlecht. Deutungsmuster in Darstellungen des nationalsozialistischen Genozids, Frankfurt a.M./New York 2002. Vgl. dazu meine Rezension: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=1804>.
10 Jörn Rüsen, Sinnverlust und Sinnbildung im historischen Denken am Ende des Jahrhunderts, in: Wolfgang Küttler/Jörn Rüsen/Ernst Schulin (Hg.), Geschichtsdiskurs, Bd. 5: Globale Konflikte, Erinnerungsarbeit und Neuorientierungen seit 1945, Frankfurt a.M. 1999, S. 360-377, hier S. 374. Vgl. auch Jörn Rüsen, Zerbrechende Zeit. Über den Sinn der Geschichte, Köln/Weimar/Wien 2001.
11 Die dort geführten paradigmatischen Debatten sind aber evtl. verallgemeinerbar; vgl. etwa Michael Dintenfass, Truth’s Other: Ethics, the History of the Holocaust, and Historiographical Theory After the Linguistic Turn, in: History and Theory 39 (2000), S. 1-20.

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