C. Mann u.a. (Hrsg.): „Demokratie“ im Hellenismus

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Titel
„Demokratie“ im Hellenismus. Von der Herrschaft des Volkes zur Herrschaft der Honoratioren?


Herausgeber
Mann, Christian; Scholz, Peter
Reihe
Die hellenistische Polis als Lebensform 2
Erschienen
Mainz 2012: Verlag Antike
Anzahl Seiten
171 S.
Preis
€ 42,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Volker Grieb, Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Der von Christian Mann und Peter Scholz herausgegebene Sammelband nimmt das zuletzt in der Forschung umfangreicher diskutierte Thema einer Demokratie im Hellenismus auf und geht zurück auf eine Sektion des Historikertages 2008 zum Thema „Ungleichheiten“. In einem kurzen einleitenden Abschnitt (S. 7–10) erläutern die Herausgeber ihre Zielsetzung für den vorliegenden Band, der als Versuch verstanden werden soll, „die Debatte über Formen demokratischer Ordnungen im Hellenismus […] in zentralen Aspekten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und deren Relevanz auch für andere Bereiche der Alten Geschichte zu verdeutlichen“ (S. 7), nicht zuletzt deshalb, weil bisherige Debatten zur „inneren Verfasstheit“ hellenistischer Städte – wie sie hervorheben – überwiegend im Kreise von Experten geführt worden seien.

In seinem Beitrag zu „Gleichheiten und Ungleichheiten in der hellenistischen Polis. Überlegungen zum Stand der Forschung“ zeichnet Mann veränderte Sichtweisen der Forschung auf die hellenistische Polis anhand einer von ihm sogenannten zweistufigen „Rehabilitation“ nach. Hiernach sei in einer ersten Stufe ein älteres Dekadenzmodell vom Ende der Poliswelt durch eine umfangreiche Erforschung des hellenistischen Inschriftenmaterials überwunden worden, während in der jüngeren Zeit in einer zweiten Stufe die „Frage nach der Kontinuität der Demokratie über die Epochengrenze Klassik/Hellenismus hinaus“ zu kontroversen Diskussionen geführt habe (S. 13). Diese „Stufe“, der eigentliche Hauptgegenstand seines Beitrages, wird von Mann mittels einzelner Forschungspositionen ausführlicher vorgestellt. Anhand eines umfangreicheren Rückgriffes auf die klassische athenische Demokratie führt er weiterhin Aspekte an, die seines Erachtens in einer Demokratie-Debatte zum Hellenismus zu berücksichtigen seien. Im Sinne der Zielsetzung des Bandes bietet Mann eine knappe Einleitung in die Forschungsproblematiken, die sich im Einzelnen jedoch deutlich komplexer darstellen, wofür etwa auf die in der Forschung vertretene politische Vitalität in den Poleis bei gleichzeitiger Annahme von Honoratiorenherrschaften mit den daraus resultierenden Problemfeldern verwiesen sei.1 Indem Mann seinen „Überlegungen“ zugrunde legt, dass es „wenig zielführend erscheint, sich am antiken Gebrauch des Wortes demokratía zu orientieren“ (S. 21), macht er einen deutlichen Schritt zurück hinter eine begriffliche, inhaltliche und staatsrechtliche Differenzierung, die umfangreich an den hellenistischen Quellen abzulesen ist und ihrerseits gerade der komplexen staatlichen Heterogenität und den unterschiedlichen Perspektiven, mit denen eine demokratía in dieser Zeit beschrieben werden konnte, Rechnung trägt. Der Autor umgeht so freilich eine Quellendiskussion – Verweise auf zeitgenössische hellenistische Quellen werden nicht angeführt – und verlagert seine Ausführungen entsprechend auf eine übergeordnete Ebene, womit er methodisch letztlich wieder an das „ältere Dekadenzmodell“ anknüpft.2 Was genauer unter „Demokratie“ im Hellenismus zu verstehen sei und wie sich diese an den hellenistischen Quellen nachweisen ließe, bleibt hier wie auch in den folgenden Beiträgen offen, die konkrete Bedeutung des Begriffs ist im Einzelfall für den Leser daher mitunter nur schwer nachvollziehbar – gleiches gilt für die im Titel angeführten „Honoratioren“ und deren „Herrschaft“.

Im folgenden Beitrag von Scholz wird die Demokratie „im Licht der literarischen Überlieferung“ näher betrachtet (S. 28–50). Scholz verweist auf die umfangreiche epigraphische Überlieferung zum Thema, wozu er mit der Fokussierung literarischer Quellen die Gegenperspektive einnehmen und „besonders aussagekräftige literarische Zeugnisse zur hellenistischen Demokratie vorstellen“ (S. 28) möchte. Zunächst bezieht sich Scholz ausführlicher auf (theoretische) Überlegungen des Historikers Polybios und stellt dann Sichtweisen einzelner Philosophenschulen zu dieser Verfassungsform sowie die Darstellung griechischer „Volksversammlungen“ durch Cicero vor. Scholz betont mit seiner Zusammenstellung literarischer Zeugnisse und deren Auslegung eine oligarchisch-aristokratische Perspektive auf demokratische Verhältnisse, indem in den ausgewählten Quellen überwiegend der vermeintliche Gegensatz einer größeren ‚Masse‘ auf der einen und einer kleinen Gruppe ,aristokratischer‘ Politiker auf der anderen Seite hervorgehoben wird.3 Ausgehend von der Hauptquelle zum 3. und 2. Jahrhundert v.Chr., Polybios, ergibt sich freilich ein anderes, weniger ‚aristokratisches‘ Bild, wenn man dessen ideologisch-historiographische Zielsetzung sowie die von ihm jenseits seiner Verfassungstheorie zahlreich angeführten innenpolitischen Zusammenhänge in hellenistischen Poleis berücksichtigt.4 Wünschenswert wäre zudem gewesen, die späteren literarischen Quellen, allen voran Ciceros römisch-aristokratische Perspektive, hinsichtlich ihrer Aussagekraft für die (griechisch-)hellenistischen Verfassungsverhältnisse genauer zu bestimmen. Gleiches gilt für den eingangs angeführten Zusammenhang von epigraphischer und literarischer Überlieferung.

Patrice Hamon beschreibt in seinem Beitrag eine Veränderung im Gebrauch der isótes, also der Gleichheit, in Inschriften westkleinasiatischer Poleis. Für die frühe und hohe hellenistische Zeit verweist er auf die insgesamt häufige inschriftliche Verwendung des Begriffes und führt dessen Bedeutung an einigen Beispielen aus, indem er etwa auf die rechtliche Gleichstellung von Neubürgern gegenüber den Altbürgern eingeht. Trotz einer bestehenden politischen Gleichheit sieht Hamon „die Bürgerschaft jeder Polis durch tiefe Differenzen geprägt“, die er allgemein mit „einer ökonomischen Kluft zwischen den einfachen Bürgern und der schmalen Elite“ begründet (S. 58f.), ohne dies jedoch genauer zu differenzieren.5 Dies bildet für ihn den Hintergrund einer häufigen Nennung der isótes in den Inschriften, die eine Gleichheit im Kreise der Bürgerschaft als anzustrebendes Ziel etwa hinsichtlich der Amtsführung, der Dienstpflichten oder des Rechtssystems nachdrücklich hervorheben ließ. Hamon verweist im Folgenden auf eine Veränderung im Gebrauch des Begriffes in der späteren hellenistischen Zeit, in der eine angeführte Gleichheit mehr auf die gesamte Gesellschaft einer Polis bezogen und der Begriff gewissermaßen entpolitisiert worden sei. Er ordnet diese Veränderung dem umfangreicheren gesellschaftspolitischen Wandel ab der Mitte des 2. Jahrhunderts v.Chr. zu und steht damit im Einklang mit einer zuletzt etablierten Forschungsposition. Im Sinne der jüngeren Forschung betont der Autor damit indirekt auch einen gewissen Exklusivitätsverlust der Bürgerschaft in späthellenistischer Zeit. Indem Hamon das Modell einer Gliederung in „einfache Bürger“ und „schmale Elite“ jedoch allgemein für die hellenistische Zeit zugrunde legt, vereinfacht er die historischen Verhältnisse (und damit auch die späteren Veränderungen) allerdings zu sehr. Eine Interpretation der loipoí polítai als „einfache Bürger“ (S. 58) wird durch die epigraphische Überlieferung gerade nicht belegt und führt so im angeführten Sinne zu einem klassischen Zirkelschluss. Ein differenziertes Bild und weitere Gründe für die häufig betonte isótes ergäben sich im Einzelfall und ohne eine sogenannte „Elite“ in Abrede stellen zu müssen, wenn die politischen Gruppen in den Poleis, ein außenpolitischer Einfluss auf die innenpolitischen Zusammenhänge oder grundsätzlich die unterschiedlichen außenpolitischen Abhängigkeitsverhältnisse der Poleis für eine im Wortsinne zu verstehende demokratía und ihre isótes berücksichtigt worden wären; dann kann allerdings nicht mehr allgemein von „der“ hellenistischen Polis die Rede sein. Hamon beschreibt dennoch prägnant ein wichtiges kleinasiatisches demokratisches Phänomen im Kontext des allgemeinen Wandels im 2. Jahrhundert v.Chr., diskutiert und begründet die Veränderung aber nicht weiter im Rahmen einer praktizierten demokratía und lässt so die für einen innenpolitischen Wandel zentrale historische Frage nach dem Warum insgesamt offen.

Auf „Rechtsprechung und Demokratie“ geht nachfolgend Andreas Walser ein (S. 75–108). Anhand mehrerer kurz vorgestellter Beispiele bietet er einen Überblick zum Gerichtswesen in hellenistischen Poleis.6 Nach einem längeren einführenden Abschnitt zur Rolle der (athenisch-demokratischen) dikastéria bei Aristoteles und Platon diskutiert er zunächst ein Fortbestehen von „Volksgerichten athenischen Typs in hellenistischer Zeit“, das er an Athen selbst sowie weiteren, in den Quellen meist nur knappen Hinweisen aus anderen Poleis (Delos, Rhodos, Thasos) verdeutlicht. Walser zeigt exemplarisch zudem mitunter auftretende Problemfelder des polisinternen Gerichtswesens. Der Rechtsprechung durch auswärtige Richter ist der zweite Teil seines Beitrages gewidmet. Ein Hinzuziehen solcher Richter sei keinem „gesetzlich verankerten Automatismus“ gefolgt, sondern blieb eine weit verbreitete Besonderheit dieser Zeit, die nicht im Gegensatz zum polisinternen Gerichtswesen stehen musste. Walser betont die große Bedeutung der dikastéria für die Bürgerschaften in hellenistischer Zeit, die sich seines Erachtens trotzt einer diesbezüglich sehr lückenhaften Überlieferung erkennen lasse. Auf Rückbezüge seiner Beispiele zur Rolle und Entwicklung der demokratía in hellenistischer Zeit geht Walser entgegen seinem Titel nicht näher ein. Der vielfach angenommene gesellschaftspolitische Wandel um die Mitte des 2. Jahrhundert v.Chr. spiegelt sich eigenartigerweise in seinen Beispielen gerade nicht wider, und das von Walser in dieser Hinsicht angeführte Beispiel aus der kleinen Polis Hypata, in dem erst in einem Revisionsverfahren Richter nicht mehr gelost, sondern die Besten der Bürgerschaft gewählt werden sollten, wäre – nicht nur um auch hier einen Zirkelschluss zu vermeiden – im Sinne von Dittenberger freilich zunächst wörtlich zu verstehen, und nicht so, dass dies „natürlich nur bedeuten konnte: aus der aristokratischen Elite“ (S. 103f.). Hieran sodann einen allgemeinen Wandel im Gerichtswesen der hellenistischen Poliswelt festmachen zu wollen (S. 106), widerspricht letztlich einzelnen zuvor angeführten Belegen sowie der von ihm selbst betonten verschiedenartigen Entwicklung des Gerichtswesen in den hellenistischen Poleis (S. 82).

Mit dem kleinasiatischen Iasos behandelt Roberta Fabiani ein stadtstaatliches Fallbeispiel (S. 109–165) und fokussiert dabei das Beschlussverfahren in den überlieferten iasischen Dekreten. Fabiani stellt zunächst mit der Funktionsweise von ekklesía und boulé wesentliche Teile der politischen Organisation vor und geht auf die Antragsteller der Dekrete ein. In einem weiteren Abschnitt diskutiert sie die gesellschaftliche Stellung der Antragsteller sowie innenpolitische Veränderungen vom späteren 4. bis zum frühen 2. Jahrhundert v.Chr. Fabiani sieht Iasos’ Politik im 4. Jahrhundert in den Händen einer „élite“, wohingegen sich am Ende des Jahrhunderts eine im aristotelischen Sinne moderate Demokratie durchgesetzt habe, die mit dem späteren 3. Jahrhundert in der politischen Praxis dem abermals bestimmenden Einfluss einer politischen Elite gewichen sei. Aufgrund von prosopographischen Bezügen vermag Fabiani zu zeigen, dass Inhaber bedeutsamer Ämter wie die Prytanen in der späteren Zeit einem Personenkreis mit verwandtschaftlichen Verbindungen angehörten und ein Wandel hin zu einer maßgebenderen Rolle einer „Elite“ in Iasos wohl bereits ab dem späten 3. Jahrhundert zu konstatieren sei. Fabiani setzt allerdings ebenfalls eine gesellschaftliche Gliederung von Elite und Bürger durchweg voraus. Sie sieht Erstere allgemein, also auch schon vor dem späten 3. Jahrhundert, durch die namentlich angeführten Polisbeamten wie Archonten und Prytanen belegt, ohne dem jedoch das politische Gesamtgefüge in Theorie und Praxis mit der Kontroll- und Entscheidungsinstanz der ekklesía und der administrativen Einbindung der Amtsträger argumentativ gegenüberzustellen. Der Bürgerschaft von Iasos insofern ihre politische tragende Rolle abzusprechen (S. 161ff.), greift letztlich zu kurz. Deutliche außenpolitische Abhängigkeiten und eine damit einhergehende fehlende eleuthería der Polis bereits im 3. Jahrhundert v.Chr. diskutiert Fabiani nicht. Gerade hierin dürfte allerdings ein entscheidender Grund für den lokalen gesellschaftspolitischen Wandel wohl bereits im späten 3. bzw. frühen 2. Jahrhundert v.Chr. liegen, der für den Hellenismus überwiegend – aber zumeist sehr pauschal – für die ,Mitte‘ des 2. Jahrhunderts v.Chr. angenommen wird.

Die im vorliegenden Band berücksichtigten Perspektiven auf eine „Demokratie im Hellenismus“ betreffen jeweils wichtige Details dieser Verfassung, die bei näherem Hinsehen allerdings zahlreiche weitere offene Fragen und Diskussionsfelder mit sich bringen. Überraschend ist, dass wesentliche übergreifende Aspekte für eine Differenzierung der demokratía und ihrer Entwicklung in den Beiträgen keine Rolle spielen, so beispielsweise der Zusammenhang von außenpolitischer (Un-)Abhängigkeit und demokratischer Praxis, eine politische Exklusivität der Bürgerschaft (démos) gegenüber der übrigen Bevölkerung oder überhaupt die unterschiedliche lokale Struktur und Organisation dieser Verfassung; in allen Fällen wäre eine Verallgemeinerung in „die hellenistische Polis“ dann sicherlich nicht mehr haltbar. Eine mit der – letztlich unbeantworteten – Frage des Untertitels einhergehende hellenistische Entwicklung wird in den Beiträgen durchweg vorausgesetzt und auch konstatiert, in keinem Fall jedoch historisch näher begründet. Problematisch ist dabei insgesamt, dass nirgendwo detaillierter erörtert wird, was (jeweils) unter „Demokratie“ und „Honoratioren“ bzw. deren „Herrschaft“ zu verstehen ist. Die Beitragenden setzen vielmehr das gesellschaftspolitische Modell einer „Elite“ (Honoratioren/Aristokratie) auf der einen und den übrigen („einfachen“) Bürgern auf der anderen Seite für den Hellenismus durchgängig voraus, was zum Teil der polybianisch-aristokratischen Verfassungsideologie des mittleren 2. Jahrhunderts v.Chr. entspricht, jedoch bereits mit den ebenfalls in Polybios’ Historien zahlreich angeführten konkreten Beispielen von konkurrierenden politischen Gruppen in den Gemeinwesen nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.7

All diese Vereinfachungen mögen dem Adressaten des Bandes, „einer breiten Öffentlichkeit“, geschuldet sein, verstellen nach Meinung des Rezensenten allerdings zu sehr den Blick auf die komplexeren Zusammenhänge und unterschiedlichen Ausprägungen der zeitgenössischen innenpolitischen – demokratischen – Praxis. Die Thematisierung einer umfangreich belegbaren und durch verschiedenartige politische Strukturen nachweisbaren demokratía in hellenistischen Poleis mit ihrem zumeist exklusiven Bürgerkreis sollte nicht unbeachtet lassen, dass bisher weder für die sogenannten „Honoratioren“ noch für eine sogenannte „Elite“ in den hellenistischen Demokratien – also letztlich vorausgesetzte exklusive Gruppen innerhalb einer Exklusivität – eine klare Definition vorgelegt werden konnte, die diese in den zahlreichen zeitgenössischen Quellen und in Abgrenzung zu einer ,übrigen‘ Bürgerschaft jeweils auch unmissverständlich nachweisen ließe. Trotz der hier im Einzelnen angeführten Kritik leisten die vorliegenden Beiträge insgesamt einen wichtigen Beitrag für die Diskussion um die Demokratie in den hellenistischen Poleis.

Anmerkungen:
1 Falsch ist Manns Behauptung, jüngere Arbeiten seien mit dem Anspruch angetreten, „die Forschungsdebatte zur hellenistischen Demokratie zu beenden“ (S. 15) – gerade das Gegenteil ist der Fall, zumal diese Verfassung für die hellenistische Zeit bis dahin nur in ganz wenigen kürzeren Beiträgen überhaupt direkt thematisiert und diskutiert wurde.
2 Inhaltlich und terminologisch bleibt der Beitrag zudem in einem grundsätzlichen Zusammenhang unklar: Einerseits geht Mann davon aus, dass „die politischen Ordnungen der griechischen Poleis“ sich zwischen der Klassik und der römischen Kaiserzeit nicht grundlegend gewandelt hätten, andererseits urteilt er, die Demokratie sei „in der Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. einer Oligarchie gewichen“ (beides S. 18).
3 Für Polybios’ Gebrauch des Begriffes démos wäre entgegen den Ausführungen (S. 29ff.) zu berücksichtigen, dass dieser in den Historien durchweg im staatsrechtlichen Sinne angeführt wird und daher im Verfassungskontext nicht synonym mit den polloí oder dem pléthos (im Beitrag irrtümlich „der“ pléthos) zu verstehen ist.
4 Beispiele unten Anm. 7. Eine demokratía der Aitoler (S. 36) ist in Polybios’ Historien nicht überliefert und geht wohlmöglich auf die Übersetzung von Hans Drexler zurück.
5 Vgl. dagegen die Quellen unten Anm. 7.
6 Umfassend zum hellenistischen Gerichtswesen zuletzt Aude Cassayre, La justice dans les cités grecques. De la formation des royaumes hellénistiques au legs d’Attale, Rennes 2010.
7 Siehe etwa Polyb. 2,54. 55. 57. 70; 3,4; 4,14. 17. 22. 31. 34. 53–54. 82; 5,37. 68. 76. 84. Vgl. dazu Volker Grieb, Polybios’ Wahre Demokratie und die politeia von Poleis und Koina in den Historien, in: Volker Grieb / Clemens Koehn (Hrsg.), Polybios und seine Historien, Stuttgart 2013, S. 183–218.

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