S. Dorsch: Verfassungskultur in Michoacán (Mexiko)

Cover
Titel
Verfassungskultur in Michoacán (Mexiko). Ringen um Ordnung und Souveränität im Zeitalter der Atlantischen Revolutionen


Autor(en)
Dorsch, Sebastian
Reihe
Lateinamerikanische Forschungen 37
Erschienen
Köln 2010: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
634 S.
Preis
€ 84,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ulrike Bock, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Im Zuge der kulturalistischen Wende in den Geschichtswissenschaften wird zunehmend auch die Verfassungsgeschichte einer kulturhistorischen Betrachtung unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff der Verfassungskultur geprägt, der für ein Verständnis von Verfassungen nicht nur als Rechts-, sondern auch als Kulturphänomene plädiert. Ursprünglich auf eine Abgrenzung zwischen vormodernen und modernen Verfassungen ausgelegt, wird dieses Konzept mittlerweile auch für die Moderne nutzbar gemacht.1 Dabei ergeben sich für gesatzte Verfassungen verschiedene Untersuchungsdimensionen: Zum einen kann der Entstehungsprozess der Verfassung aus einer bestimmten politischen Kultur heraus untersucht und die Verfassung dabei als Ausdruck der Normen und Werte einer Gesellschaft analysiert werden. Zum anderen kann die Verfassung selbst als prägendes Element der politischen Kultur aufgefasst und daher die Vermittlungsprozesse betont werden. Innerhalb dieser Perspektive kann nun die Kommunikation seitens der Träger der Herrschaft und damit die Selbstdarstellung staatlicher Macht oder aber die Rezeption dieser Kommunikation und damit die Interpretationen und Aneignungspraktiken seitens der Bevölkerung in den Blick genommen werden.

In dieser Dissertation versucht Sebastian Dorsch, die beiden Zugänge der Entstehung und der Vermittlung von Verfassungsnormen miteinander zu verbinden. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die „Vorstellungswelten, Erwartungshaltungen und Argumentationsmuster“ (S. 2) der untersuchten Akteure, nämlich der Abgeordneten des Kongresses von Michoacán, die mit der Ausarbeitung und später den Reformen der dortigen bundesstaatlichen Verfassung betraut waren. Dorsch stützt sich dabei vor allem auf die Quellengrundlage der Sitzungsprotokolle der Kongresse sowie deren Gesetzgebung.

Das Buch ist in drei Hauptteile gegliedert. Der erste Teil ist der Verfassungskultur in Michoacán während der Kolonialzeit bis zur Unabhängigkeitserklärung Mexikos 1821 gewidmet und besteht aus einer Zusammenfassung der vorhandenen Sekundärliteratur. Neben einer Betonung der regionalistischen Tendenzen schon während der späten Kolonialzeit wird vor allem deutlich, wie prägend der Bürgerkrieg ab 1810 für die politische Kultur der Region Michoacán war. Gleichzeitig setzten ab 1812 die Repräsentationsmöglichkeiten der Verfassung von Cádiz neue Standards, selbst wenn diese Verfassungsordnung in Michoacán erst ab 1820 umgesetzt wurde.

Im Mittelpunkt des zweiten Teils steht die Verfassungsgebende Versammlung des Bundesstaates Michoacán nach der 1824 erfolgten Proklamation der föderalen Republik. Dabei analysiert der Autor die Ordnungsvorstellungen der Abgeordneten anhand der Ziele und Legitimation der Verfassung ebenso wie den Aufbau der Staatsgewalten. Besonders zwei Aspekte zeichnen sich hier als Ergebnisse ab: Zum einen zeigen die vielfältigen Bezugnahmen der Abgeordneten die Situierung Michoacáns in der atlantischen Welt, wofür Dorsch den Begriff „atlantisierte Region“ (S. 283) prägt. Im Einklang mit neueren Forschungen stellt er dabei die Verfassung von Cádiz als stärksten Einfluss heraus2, geht aber gleichzeitig von selektiven Aneignungen der Abgeordneten vor dem Hintergrund eigener, regionaler Erfahrungen aus. Damit widerspricht der Autor eurozentrischen Interpretationen, die von einer defizitären Übertragung europäischer Verfassungsmodelle ausgehen. Zum anderen charakterisiert Dorsch die Verfassung von Michoacán nach Dieter Grimm als herrschaftskonstituierend im Unterschied zu vielen europäischen Verfassungen der Zeit, die eher herrschaftsmodifizierend gewirkt hätten. Die dadurch gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten führten laut Dorsch dazu, dass eher eine Auseinandersetzung mit konkreten Problemen als eine ideologische Spaltung der Abgeordneten festzustellen sei. Bereits an dieser Stelle werden zudem Ergebnisse eingeführt, die im Laufe der Arbeit wiederholt aufgegriffen werden, etwa die Etablierung des Kongresses als zentrale Institution und „Ersatz-Monarch“ (S. 214) sowie die gemeinschaftsstiftende Aufgabe der Verfassung. Gerade auch aufgrund der Verwerfungen während des Bürgerkrieges wurde der Gemeinschaftsbildung, und nicht etwa dem individuellen Staatsbürger, eine hohe Bedeutung zugeschrieben.

Der dritte Teil bildet das eigentliche Herzstück der Arbeit. Hier werden Diskurse, Praktiken und Normgebungen der regulären Kongresse zwischen 1824 und 1835 (der ersten föderalen Republik in Mexiko) analysiert. Die übergreifende Fragestellung, wie die Beziehungen zwischen dem Volk als Souverän und dem Kongress als dessen Repräsentanten gestaltet sein sollte, untersucht Dorsch anhand der drei Themenfelder Wahlen, Gesellschaftskonzeptionen der Abgeordneten sowie parlamentarische Inszenierung. Auch hier bleibt Dorschs Interesse in erster Linie bei den Vorstellungswelten der Abgeordneten. So beschreibt er deren Wahrnehmung der Wahlen als „asymmetrische Vertrauensbeziehung“ (S. 325), der ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Volk zugrunde lag. Das schon mit der Verfassung von Cádiz eingeführte indirekte, dreistufige Wahlverfahren sollte so eine Art ordnende Filterfunktion erfüllen. Darüber hinaus bezogen sich in Michoacán auch die Wahlrechtsreformen vor allem auf die Wahlversammlungen der untersten Ebene und hatten zum Ziel, diese stärker zu regulieren sowie eine Fraktionierung zu unterbinden.

Dieser Wahrnehmung der Bevölkerung als wenig vertrauenswürdig setzten die Abgeordneten das Bild des idealen Staatsbürgers sowie eine Übertragung des Modells der Familie auf den Staat Michoacán entgegen. Dabei sollte dem Kongress die Rolle des fürsorgenden, aber eben auch Unterordnung erwartenden Vaters zukommen. Einer drohenden gesellschaftlichen Zerfaserung entgegenwirken sollten zudem Inszenierungen einer Gemeinschaft, die durch Verantwortungsbewusstsein und Orientierung am Allgemeinwohl geprägt war. So wurden primär Märtyrer, nicht etwa Helden repräsentiert und Michoacán als eine Opfergemeinschaft konstruiert. Aus der fehlenden Inszenierung konstitutioneller Traditionen schließt Dorsch zudem, dass in Michoacán bald ein Vertrauensverlust in die Staatsbürgernation einsetzte, so dass lieber auf Gemeinschaftsmetaphern wie die der Familie zurückgegriffen wurde.

Die besondere Stellung des Kongresses wird abschließend durch die Untersuchung der parlamentarischen Inszenierung wieder aufgenommen. Hier postuliert Dorsch die These einer bewussten Entpersonalisierung von Herrschaft, mit deren Inszenierung die neue Ordnung der Kritik entzogen werden sollte. Dazu überträgt der Autor das Konzept der „zwei Körper des Königs“ (Kantorowicz) auf den Kongress und kontrastiert so die kritische Kollegialität und die deliberativen Praktiken im Inneren mit dem Außenauftritt, der auf Ritualisierung, Distinktion und Außeralltäglichkeit bedacht war. Die angestrebte Bewahrung der Würde drückte sich unter anderem in einem fast völligen Verzicht auf öffentliche Auftritte außerhalb des Kongressgebäudes aus, weshalb der schriftlichen Kommunikation eine wichtige Rolle im Kontakt mit der Bevölkerung zukam. Auch hier wurde also versucht, Distanz zu schaffen und eine unhinterfragte Ordnung zu inszenieren.

Mit ihrer regionalen Ausrichtung leistet die Arbeit einen wichtigen Beitrag zu einer vergleichenden bzw. multiplen Perspektive auf die vermeintlich „allgemein-mexikanischen“ Entwicklungen Anfang des 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus zeichnet sich die Studie aber eben auch dadurch aus, dass sie das Konzept der Verfassungskultur auf eine konkrete staatliche Einheit anwendet und so dessen Tragfähigkeit bestätigt. Beachtlich ist dabei die Materialfülle, die Dorsch für die Kontextualisierung Michoacáns im atlantischen Raum verarbeitet hat. Allerdings ist die Darstellung der Ergebnisse vor allem im zweiten Teil stellenweise etwas zu ausführlich geraten. Bei einem Umfang von fast 600 Seiten stellt sich so das Problem, dass wahrscheinlich nur wenige Leserinnen und Leser das Buch in Gänze lesen werden. Dem versucht der Autor zu begegnen, indem er immer wieder ausführliche Zwischenfazite einfügt, die es erleichtern, die Hauptthesen der Kapitel kompakt zu erfassen. Dadurch kommt es aber gelegentlich zu fast wörtlichen Wiederholungen einzelner Passagen.

Insgesamt hat Sebastian Dorsch ein begrüßenswertes Buch auf dem noch wenig bearbeiteten Feld der Verfassungskultur geschrieben. Ergänzend zu der dort eingenommenen Elitenperspektive wäre es in einem weiteren Schritt spannend, auch die Wirkung der Verfassungsnormen auf gesellschaftliche Schichten abseits der politischen Elite zu untersuchen.

Anmerkungen:
1 Wolfgang Reinhard, Verfassungsgeschichte als Kulturgeschichte. Historische Grundlagen europäischer politischer Kulturen, in: Jahrbuch für Europäische Geschichte 1 (2000), S. 115-131. Zur Anwendung auch auf moderne Verfassungen: Peter Brandt / Arthur Schlegelmilch / Reinhard Wendt (Hrsg.), Symbolische Macht und inszenierte Staatlichkeit. „Verfassungskultur“ als Element der Verfassungsgeschichte, Bonn 2005; Werner Daum u.a. (Hrsg.), Kommunikation und Konfliktaustragung. Verfassungskultur als Faktor politischer und gesellschaftlicher Machtverhältnisse, Berlin 2010.
2 Siehe als Überblick: Manuel Chust / José Antonio Serrano, El liberalismo doceañista en el punto de mira: entre máscaras y rostros, in: Revista de Indias 68:242 (2008), S. 39-66.