E. Baltrusch: Außenpolitik, Bünde und Reichsbildung

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Titel
Außenpolitik, Bünde und Reichsbildung in der Antike.


Autor(en)
Baltrusch, Ernst
Reihe
Enzyklopädie der griechisch-römischen Antike 7
Erschienen
München 2008: Oldenbourg Verlag
Anzahl Seiten
XII, 220 S.
Preis
€ 19,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Christian Körner, Historisches Institut, Universität Bern

Der siebte Band in der Reihe „Enzyklopädie der griechisch-römischen Antike“ von Ernst Baltrusch befasst sich mit Formen von Außenpolitik, Bündnis- und Reichsbildung in der Antike. Der zeitliche Horizont des Werks erstreckt sich von der griechischen Frühzeit bis zur Kaiserzeit (wobei die Spätantike bewusst ausgeblendet wird). Wie alle Bände der Reihe, so ist auch dieser in drei Teile gegliedert: Einem allgemeinen Überblick folgen die Forschungsdiskussionen und schließlich eine Bibliographie.

Ein einleitendes Kapitel befasst sich mit der griechischen und römischen Frühzeit (S. 5-14, S. 85-96). Bereits im Homerischen Epos finden sich zahlreiche Hinweise auf eine zunehmende Institutionalisierung von außenpolitischen Kontakten. War der Anlass des Trojanischen Kriegs noch eine private Angelegenheit, so zeigen sich in der Organisation des Feldzugs, der Kriegserklärung, dem diplomatischen Verkehr Ansätze zu „neuen, nicht-personalen Formen der Außenpolitik“ (S. 9). Diese konnten durchaus mit den alten, personalisierten Beziehungen zwischen Gemeinwesen koexistieren. Die Festlegung eines pomerium als Trennung von domi und militiae zeigt, dass in Rom bereits früh eine klare Auffassung von „außen“ bestand. Ein staatliches Gewaltmonopol für den römischen Staat nimmt Baltrusch nicht vor 400 v.Chr. an. Das foedus Cassianum mit den Latinern datiert er ins 4. Jahrhundert und sieht darin eine wichtige Stufe in der Entwicklung einer systematisierten Außenpolitik, die schließlich im 1. Jahrhundert v.Chr. zur Vereinigung Italiens in einem einheitlichen Bürgergebiet führte.

Ein umfangreiches Kapitel erörtert Formen und Begrifflichkeiten von Außenpolitik und interpolitischen Beziehungen in der Antike (S. 14-37 u. 97-130). Baltrusch versteht unter Außenpolitik „alle zielgerichteten – friedlichen oder kriegerischen – Aktivitäten eines Staates im Verkehr mit anderen Staaten“ (S. 3). Für eine Verwendung des modernen (nicht mit dem lateinischen ius gentium deckungsgleichen) Terminus Völkerrecht auch für antike Verhältnisse spricht die Tatsache, dass bereits autonome politische Einheiten und damit eigentliche Völkerrechtssubjekte vorhanden waren. Den Begriff „internationale Beziehungen“ lehnt Baltrusch dagegen zu Recht ab. Für die klassischen griechischen Verhältnisse dürfte der Terminus „interpolitische Beziehungen“ angebracht sein.1 Für die römische Zeit und die Kontakte zwischen Reichen bietet sich der Begriff „zwischenstaatliche“ oder „äußere Beziehungen“ an.

Von zentraler Bedeutung ist der Autonomiebegriff, der in klassischer Zeit als politisches Schlagwort entstand und somit natürlich vielfältigen Definitionsspielraum zuließ. Für Baltrusch meint der Begriff „seine eigenen Gesetze gebrauchen“, also „das jeweils gültige eigene Recht […] ungehindert anwenden“ zu dürfen (S. 18). Während in der Poliswelt die Autarkie als Idealbild galt, entstand seit dem Sieg über die Perser durch den Hellenenbund zunehmend das Bewusstsein, dass die Hellenen durch gemeinsame Werte verbunden seien, die sich auch in der Außenpolitik auswirken sollten. Angesichts der Schrecken des Peloponnesischen Kriegs weitete sich der Wunsch nach einem allgemeinen Frieden aus.2 Eine ähnliche Wirkung hatten die römischen Bürgerkriege. Die pax Romana meinte den inneren Frieden unter der Obhut des Kaisers, während die griechische Vorstellung einer koinè eiréne von autonomen Poleis ausging. Die kaiserzeitliche Universalmonarchie rückte vom Autonomiegedanken ab und stellte stattdessen die Integration der gesamten Oikumene in den Vordergrund, was wiederum dem allgemeinen Frieden dienen sollte.

Zu Recht betont Baltrusch, dass Krieg in der Antike nicht als „Naturzustand“ gesehen wurde. Die zunehmende staatliche Monopolisierung des Krieges führte auch zu einer Intensivierung der Regeln, die es in einem Krieg zu beachten galt. Explizit stellt Baltrusch sich gegen die nach wie vor verbreitete Auffassung, das „agonale Prinzip“ des griechischen Adels stünde hinter vielen Konflikten: Zum einen handelt es sich dabei um eine moderne Terminologie ohne antike Entsprechungen, zum anderen lassen sich in der Regel konkrete Kriegsgründe materieller Natur feststellen. Von zentraler Bedeutung für die antike Außenpolitik war der sakrale Aspekt, so im Bereich der religiösen Absicherung eines Vertragsabschlusses. Doch auch im Kriege konnte religiöse Legitimierung eingesetzt werden. Die von Cicero formulierte Idee des bellum iustum sieht Baltrusch nicht als bloßes Konstrukt oder nachträgliche Rechtfertigung, sondern als reale Handlungsmaxime in der Expansion der römischen Republik.

Im griechischen Vertragswesen existierte keine einheitliche, nach dem Inhalt differenzierende Terminologie. Detailliert und präzise werden die verschiedenen Begriffe für Verträge bei Griechen und Römern erläutert (S. 114-124). Das 4. Jahrhundert v.Chr. sah die Entstehung einer multilateralen Vertragsgattung, der Koiné Eiréne-Verträge, die Frieden und Autonomie garantieren sollten. Baltrusch (S. 127) sieht ihr Scheitern vor allem im Fehlen einer übergeordneten Instanz und stellt sich gegen die These, dass in den Verträgen selbst mit ihren übersteigerten Ansprüchen ein wesentlicher Grund für die Konflikte des 4. Jahrhunderts v.Chr. gelegen habe.3 Bündnissysteme (S. 37-58, S. 130-151) waren in der Poliswelt ein häufiges Phänomen, da die Zersplitterung zeitweise engere Zusammenarbeit notwendig machte. Ausführlich wird auf die Symmachien eingegangen, deren Entstehung eng mit der Ausbildung der Poliswelt verbunden war (Homer verwendet den Begriff noch nicht). Dabei legt Baltrusch Wert auf eine sorgfältige Begrifflichkeit: Eine Unterscheidung in defensive und offensive Symmachien gab es nicht, die Verträge waren immer befristet und in rechtlicher Hinsicht reziprok, ihre Partner also gleichberechtigt, auch wenn es durchaus zu Hegemonialstellungen von Poleis kommen konnte, wie der Peloponnesische Bund und der Attische Seebund zeigen.

Der Hellenenbund gegen die Perser war wohl eine Symmachie unter spartanischem Oberbefehl, kein panhellenischer Bund. Er muss nach Baltrusch vor 478 v.Chr. beendet worden sein, da Sparta sich aus dem Kampf gegen die Perser zurückgezogen hatte; faktisch wurde er mit der Gründung des Ersten Attischen Seebunds aufgelöst. Dessen gut dokumentierte Entwicklung von einem Bund zu einem athenischen Reich bedeutete nicht nur für die Mitglieder der Symmachie, sondern auch für die gesamte griechische Außenpolitik einen „Paradigmenwechsel“, der „eine neue Dimension zwischenstaatlicher Beziehungen einleitete“ (S. 50f.). Der Erste Attische Seebund veränderte gemeinsam mit dem Peloponnesischen Krieg die griechische Außenpolitik dahingehend, dass in der Folge Frieden und Autonomie im Vordergrund standen. Die „Bundesstaaten“ des 4. und 3. Jahrhunderts v.Chr. wie der Achaiische oder Aitolische Bund entstanden außerhalb der klassischen griechischen Poliswelt und brachten als neues Element die Struktur des Stammesstaats (ethnos) ins Spiel. Das römische Bundesgenossensystem wiederum lässt sich nicht mit den griechischen Bündnisformen vergleichen. Sein Aufbau aus unterschiedlichen Elementen erklärt sich aus der Entwicklung über einen langen Zeitraum.

Im Kapitel zur Reichsbildung (S. 59-76, S. 151-176) werden einerseits das Alexanderreich und seine hellenistischen Nachfolgereiche, andererseits die römische Expansion und das Kaiserreich untersucht. Der Begriff „Reich“ hatte in der Antike keine Entsprechung. Vielmehr wurde stärker von der Herrschaft her gedacht, wie die Termini arché oder imperium zeigen. Imperium wurde spätestens seit Pompeius und Caesar auch territorial verstanden. Baltrusch verwendet den Begriff „Reich“ als „jede hierarchisierte Ordnung zwischen Regionen und Staaten“ (S. 59). Das Alexanderreich bestand nur kurze Zeit und konnte entsprechend noch keine einheitliche Verwaltungsstruktur entwickeln. Die verbindende Klammer blieb allein Alexander, der sich als Patron der heterogenen Bevölkerungsgruppen verstand. Baltrusch lehnt den Begriff „Gleichgewicht der Mächte“ für die hellenistischen Reiche ab, da das außenpolitische Ziel der unter enormem Erfolgsdruck stehenden Monarchen eben gerade nicht ein Gleichgewicht, sondern die Vorherrschaft war. Umso instabiler war die außenpolitische Situation: „[…] die Reiche waren im Innern zu schwach organisiert für die großen außenpolitischen Ziele, die sie verfolgten“ (S. 67).

Die Expansion der römischen Republik gliedert Baltrusch in drei Phasen: Nach einer ungewöhnlich dynamischen Ausdehnung führten seit 146 v.Chr. Fragen der Verwaltung des großen Gebietes und daraus resultierende innenpolitische Probleme dazu, dass die Römer zögerlicher agierten. Mit Pompeius und Caesar entwickelte sich schließlich die Reichsidee. Der Weg vom Stadtstaat zur Verwaltung eines Weltreichs war ein langwieriger und komplexer Prozess. Die verschiedenen Verwaltungsformen, die dabei zur Anwendung kamen, variierten stark nach Region und Zeit, so dass ein sehr differenziertes Herrschaftssystem entstand. Als Motive der Expansion sieht Baltrusch das Streben nach Sicherheit, wirtschaftlichem Gewinn und Macht. Dem neuzeitlichen Begriff „Imperialismus“ steht er in diesem Zusammenhang skeptisch gegenüber. Im römischen Kaiserreich schließlich wurde die Außenpolitik vom Prinzeps monopolisiert. Die offizielle Ideologie ging von der Weltherrschaft aus. Inwieweit sich daraus eine offensive oder defensive Außenpolitik ableitete, ist in der Forschung umstritten.

Insgesamt bietet der Band einen hervorragenden Überblick über die Forschungsdiskussionen, wobei Baltrusch auch immer wieder seinen eigenen Standpunkt einbringt. Der weit gespannte zeitliche Horizont eröffnet aufschlussreiche Blickwinkel und Perspektiven. So ermöglicht der Vergleich verschiedener Formen von Außenpolitik und Bündnisbildung ein besseres Verständnis von deren Funktionsweisen. Dies entschädigt dafür, dass naturgemäß vieles ausgeklammert bleiben muss. (So hätte beispielsweise ein Blick auf die sizilischen Tyrannen gezeigt, dass in der griechischen Poliswelt auch andere Formen von Außenpolitik praktiziert wurden.) Das Buch stellt somit eine hervorragende Arbeitsgrundlage für Studierende wie Dozierende der Altertumswissenschaften dar.

Anmerkungen:
1 Aloys Winterling, Polisübergreifende Politik bei Aristoteles, in: Charlotte Schubert / Kai Brodersen (Hrsg.), Rom und der Griechische Osten. Festschrift für Hatto H. Schmitt zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1995, S. 313–328.
2 Der Begriff eiréne erhält erstmals infolge des Peloponnesischen Kriegs eine rechtliche Dimension, so dass von „Friedensverträgen“ im eigentlichen Sinne gesprochen werden kann (Baltrusch, S. 22 u. 25).
3 So Martin Jehne, Koine Eirene. Untersuchungen zu den Befriedungs- und Stabilisierungsbemühungen in der griechischen Poliswelt des 4. Jahrhunderts v.Chr., Stuttgart 1994.

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