Titel
Die Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Herzog Albrechts V. (1550 - 1579).


Autor(en)
Heil, Dietmar
Reihe
Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 61
Erschienen
Göttingen 1998: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
685 S.
Preis
€ 79,00
Thomas Ott, Institut für Neuere Geschichte, Lehrstuhl Professor Dr. Winfried Schulze, Universität München

Seit den letzten Jahren ist die Geschichtsschreibung über das frühneuzeitliche Reich in einer Blüte begriffen, die aufmerken läßt, manches Mal sogar in Staunen versetzt. Ihretwegen vermag man die „Reichsgeschichte“, diese altehrwürdige, zuweilen etwas verstaubt wirkende Domäne der deutschen Historie, kaum wiederzuerkennen.
Da werden etwa Auseinandersetzungen um eine Reform der Reichsinstitutionen nachgewiesen für eine Zeit, in der man das gar nicht mehr vermutet hätte, nämlich in der Spät- und Endphase des Alten Reiches.[1] Es erleben die Editionen für die Reichsakten des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts neue Impulse dank endlich eingelöster, die Reihen vervollständigender Bände.[2] Längst hochverdiente Historiker des Alten Reiches haben ihr Wissen noch einmal ausgebreitet und zur großen Erzählung komponiert – so etwa Dieter Albrecht (gest. 1999) mit seiner meisterhaften Biographie über Kurfürst Maximilian I. von Bayern oder Karl Otmar Freiherr von Aretin in einer dreibändigen Reichsgeschichte seit dem Westfälischen Frieden, die gleiches Prädikat erheischt.[3] Da wird das Reich des Konfessionellen Zeitalters auf einmal mit der Dimension „Außenpolitik“ in Verbindung gebracht[4], was an überlieferten Theorien von der mangelnden Verstaatung des Reichskörpers und seiner machtpolitischen Abstinenz kräftig rüttelt. Umfassende Deutungen der politischen Strukturgeschichte werden unternommen, wie etwa eine Gesamtgeschichte des frühneuzeitlichen Kollegiums der Kurfürsten[5] oder eine Darstellung des nachmittelalterlichen Reiches unter dem Gesichtspunkt seines politisch und verfassungsrechtlich verdichteten Kernraumes, dem damals sogenannten „Reichs-Staat“.[6] Die Beispiele ließen sich fortführen und es wäre höchste Zeit, sich über dieses kraftvolle Aussprießen alter Forschungszweige Rechenschaft abzulegen.
Inmitten solcher Konjunktur trifft man schließlich auf Studien wie diejenige des Passauer Historikers Dietmar Heil über die „Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Herzog Albrechts V. (1550 – 1579)“, für eine Dissertation ein Gegenstand von enormem Umfang.
Die Regierungszeit Herzog Albrechts stellt sich als Übergangsphase dar. Albrechts Vater Wilhelm IV. (1508 – 1550) hatte die meisten seiner hochgespannten Ziele wie die Erlangung der Wittelsbachischen Kur und den Erwerb Pfalz-Neuburgs nicht verwirklichen können, sondern das Herzogtum darüber in die politische Isolation manövriert. Am Ende der Regierung Albrechts sollten diese Ziele zwar ebensowenig eingelöst sein, immerhin aber hatten sich die Machtbasis und der Handlungsspielraum der Münchner Politik bis dahin deutlich verbessert. Anstatt jedoch summa summarum von der „Sattelzeit“ eines aufstrebenden, gegenreformatorischen Bayerns zu sprechen, fällt Heils Urteil kritischer, zurückhaltender, differenzierter aus.
Unter der Kategorie der „Reichspolitik“ faßt Heil all das zusammen, was als Staatshandeln Wirkung auf den Gesamtverband zeitigte: die Politik Bayerns vor, während und nach Reichsversammlungen, die Beziehungen zum Reichsoberhaupt, das Verhalten im Zuge reichsgeschichtlich wichtiger Begebenheiten. Albrechts Verschwägerung mit dem Kaiserhaus, die territoriale Nachbarschaft zu den habsburgischen Erblanden, Bayerns Rolle als bedeutendster weltlicher Reichsstand des altgläubigen Lagers, als Ausschreibender Fürst und Oberst des Bayerischen Kreises sowie als Präses der weltlichen Fürstenbank auf Reichstagen, die weitreichenden informellen Verbindungen des Herzogtums mit anderen Reichsständen, mithin seine Zugehörigkeit zu ständischen Einungen (Heidelberger Bund, Landsberger Bund) – dies alles zählt der Verf. zu Elementen oder Faktoren einer Reichspolitik Bayerns.
Reichspolitik gilt somit als eine spezifische Größenordnung von Politik, als Handlungsrahmen. Daneben besitzt sie eine funktionale bzw. qualitative Dimension – die der Friedenssicherung und der Integration der Teilgewalten. Daher die Frage: Wie vertragen sich die Politik des aufstrebenden Territorialstaates, das Reputationsbedürfnis des Fürsten, auch die Ideen der herzoglichen Ratgeber mit dem Lehens- und Friedensverband des Reiches?
Die Analyse verfährt hierzu nach strenger Systematik. Der Chronologie der Ereignisse (Reichsversammlungen, Kreistage, Landtage, politische und biographische Daten) folgend, werden die Handlungsfelder, die der herzoglichen Regierung zur Verfügung standen, die Agenden, die Bayern auf das Reich verwiesen, regelrecht durchdekliniert: Religions-, Sicherheits-, Territorialpolitik, Hausmacht-, Bistums-, Adels-, Wirtschaftspolitik etc. – je nachdem, ob sie für die Reichspolitik Relevanz besaßen. Dies erlaubt dem Autor, Normen, Kompetenzen, Optionen und Interessen in einer je spezifischen Rangfolge aufzuzeigen. Aus ihr wird der Entscheidungsprozeß bayerischer Politik samt seiner Konsequenzen ersichtlich. Gemäß diesem Modell – Reichspolitik als Politik im Reich und auf das Reich hin – lassen sich drei Phasen während Albrechts Regierung nachweisen. Eine erste, überwiegend defensive Phase der Ausgleichs- und Vermittlungspolitik Bayerns (1550 – 1559); eine zweite Phase zunehmend prononcierter wittelsbachisch-katholischer Interessenpolitik (1559 – 1573); eine letzte Phase des albertinischen Regiments, in der sich Bayern außenpolitisch ganz einer offensiven Religions- und Bistumspolitik verschreibt (1573 – 1579). Es kommt nicht von ungefähr, daß diese drei Abschnitte mit dem Namen jeweils eines Rates in Verbindung zu bringen sind, der in maßgeblicher Position die Geschicke der herzoglichen Politik geleitet hat. Was Albrecht V. – selbst ein politischer Geist von allenfalls mittelmäßigen Anlagen – stets vermeiden wollte: die Dominanz einer einzigen Person im Geheimen Rat, stellte sich in jeder Phase aufs neue ein. So war es nach dem Tod Georg Stockhammers (1555) vor allem Wiguleus Hundt, der die bayerische Politik auf Kurs hielt, ehe nach kurzem Intermezzo, in dessen Verlauf sich Herzog Albrecht vor allem auf kaiserliche Ratgeber wie Johann Ulrich Zasius stützte, der Kanzler Simon Thaddäus Eck hervortrat; nach seinem Ableben 1574 übernahm Christoph Elsenheimer die Leitung der Ämter.
Die Politik Bayerns wurde dem Verf. zufolge von mehreren Gegebenheiten bestimmt: der Katholizität des Fürsten, der territorialen Nähe zu Habsburg bei gleichzeitigem Fehlen eines Vorfeldes für regionale Expansion, zudem einer notorisch schwachen militärischen Ausgangsbasis. Die latente Rivalität der bayerischen Wittelsbacher mit Habsburg wurde seit Beginn der fünfziger Jahre zurückgestellt, als die Sicherung der eigenen Herrschaft nach außen vordringlich war. Bayern sekundierte als Vermittler beim Ausgleich zwischen König Ferdinand und Kursachsen, in Passau 1552 wie auch in Augsburg 1555. Die Koalition mit Ferdinand, Albrechts Schwiegervater, wurde zu einem Grundpfeiler bayerischer Politik, gestützt auch durch das Einvernehmen des Herzogs mit den Räten des Kaisers (Zasius, Seld, Helfenstein). Anders als der Bayerische Reichskreis, der unter der Führung des Wittelsbacher Herzogs entsprechend der Augsburger Exekutionsordnung neu konstituiert wurde, versprach vor allem der Landsberger Bund (1556 – 1599) als Zusammenschluß Bayerns mit Ober- und Vorderösterreich, der Reichsstadt Nürnberg, Salzburg, den Hochstiften Augsburg, Bamberg und Würzburg (später auch Kurmainz und Kurtrier) zuverlässigen sicherheitspolitischen Rückhalt. Gegen Ende des Jahrzehnts verlagerten sich die militärischen Konflikte an die Peripherie des Reiches, die bayerische Politik verfolgte ihre Interessen fortan desto offensiver. Das hieß, an der Spitze der altgläubigen Ständepartei katholische Rechtsstandpunkte zu behaupten, eine prokaiserliche Mehrheit in der Fürstenkurie des Reichstages aufrechtzuerhalten und nicht zuletzt als Fürsprecher der katholischen geistlichen Herrschaften zu fungieren. Die Stifte im Süden und Westen Deutschlands gegen den Protestantismus abzuschirmen, versprach einen eigenen Einflußbereich, stellte die Versorgung der Prinzen sicher und mochte ein relatives Gleichgewicht der Konfessionen gewährleisten.
Unter Ferdinands Nachfolger, Kaiser Maximilian II. (1564 – 1576), kühlten sich die Beziehungen zwischen Wien und München merklich ab. Das Reichsoberhaupt erschien als religiös unzuverlässig, was die von seinem Vater übernommene Neutralitätspolitik schwerer berechenbar machte. Gleichzeitig dünnten sich die Kontakte Bayerns mit protestantischen Ständen (v. a. Kursachsen, Württemberg) aus. Heil weist darauf hin, daß der offene Gegensatz Bayerns zur wittelsbachischen Kurpfalz bald als lohnender erachtet wurde, als etwa eine Erbvereinigung anzustreben. Seit die Kurpfalz zum Calvinismus übergetreten war, wurde dieser Gegensatz unwiderruflich. Seit Ende der sechziger Jahre betrat Bayern auch die Bühne internationaler Beziehungen. In Abstimmung mit Rom und der spanischen Krone bewarb man sich um Koadjutorien für Albrechts Sohn Ernst in den Bistümern Münster, Hildesheim und Lüttich, vor allem aber im Kurerzbistum Köln. Die Politik des Kanzlers Eck suchte hierfür nach einem Zusammenschluß der katholischen Kräfte im Reich unter dem Dach des Landsberger Bundes; dieser – anfangs als regionales und überkonfessionelles Bündnis konzipiert – wäre somit zum reinen Machtinstrument bayerischer Politik umgestaltet worden. Auch wenn diese Aspirationen zunächst enttäuscht wurden, Bayerns Wahl- und Bündnisprojekte nacheinander scheiterten, hielt die Münchner Politik an ihren Zielen fest. So endete die Regierung Herzog Albrechts im Zeichen voranschreitender Blockbildung der Konfessionsparteien. Die bayerische Politik wurde zuletzt immer seltener mit derjenigen des Kaiserhofes und Kursachsens abgestimmt, Einvernehmen ließ sich dagegen noch in Fragen der Türkenabwehr erzielen. Die Instanz des Bayerischen Reichskreises wurde allenfalls noch in Münz- oder Policeysachen aufgerufen, während sie sonst weitgehend brachlag. Nicht anders verhielt es sich mit dem Landsberger Bund, der nach mißlungenen Erweiterungsversuchen in Bayerns außenpolitischem Kalkül keine Rolle mehr spielte. Unter Albrecht V. hatte das Herzogtum in den ersten anderthalb Jahrzehnten seiner Regierung als „ehrlicher Makler“ am Aufbau einer funktionierenden Friedensordnung mitgewirkt, ein Engagement, das je länger desto eher außer Übung geriet. Nach einer Phase der Stabilisierung, nicht aber der Saturierung, schlug die bayerische Politik dann eine härtere, unduldsamere Gangart ein, die der Politik im Reich entweder neue Konflikte aufbürdete oder sich dieser ganz entzog. „Das deutsche Staatswesen“, so schließt Heil, „war kaum mehr als der Rahmen bayerischer und katholischer Interessenpolitik.“ (S. 629).
Heils „Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Albrechts V.“ – ein Untertitel ist gar nicht erforderlich – erweist sich in der Darstellung als ebenso einschlägig wie vorbildhaft in ihrer Konzeption. Denn wenn in zentralen Studien, namentlich denjenigen Maximilian Lanzinners[7] und Albrecht Luttenbergers[8] , das Reich des späteren sechzehnten Jahrhunderts als politischer Gesamtverband untersucht wurde, so gelingt Dietmar Heil, der auf diesen Forschungen aufbaut, exemplarisch der Rückbezug jenes friedens- und einheitsstiftenden Systems auf das Verhalten seiner Teilhaber. Im Falle Bayerns wird etwa das Verhältnis von Reichspolitik und reichsständischer Bündnispolitik, auch das Changieren zwischen Kooperation und Konfrontation in unterschiedlichen Interessensphären faßbar. Dabei ist häufig, fast litaneihaft wiederkehrend, von „Initiativen“, vom „Aktivieren“ dieser oder jener Institution, von „Systemwechsel“ und „Umorientierungen“ die Rede. „Politik“ mutet nach dieser Lesart etwas zu pragmatisch an, so, als sei sie keinerlei persönlichem Moment der Handelnden – ihren Vorstellungen und Ambitionen, Präferenzen und Determinationen, ihrem Einsichts- und Entscheidungsvermögen – unterworfen.
Hingegen wird differenziert zwischen dem Verhältnis der Reichsfürsten untereinander und den Kontakten, die Räte und Emissäre mit ihnen pflegten. Der Faktor Kommunikation, der Austausch zwischen den Höfen in Wien, München, Dresden oder Stuttgart sowie den Orten ständischer Versammlungen wird in seiner Bedeutung hervorgehoben und angemessen skizziert. Um aber die ganze Tragweite des Austauschs kaiserlicher Räte und bayerischer Residenten in Wien mit dem Herzog zu erfassen, ist die neue Studie von Andreas Edel heranzuziehen, die der Verf. nicht berücksichtigen konnte, deren Ergebnisse über die Politik Maximilians II. jedoch in mehr als einem Aspekt der Thematik von Heils Arbeit nahekommen.[9] Edels und Heils Forschungen, beide etwa zur selben Zeit unternommen, ergänzen einander vielfältig und sind am besten zusammen zu lesen. Immer deutlicher und bündiger nimmt so die Reichsgeschichte des späteren sechzehnten Jahrhunderts Gestalt an, nachdem sie längstens unter einer Patina historischer Geringschätzung verborgen lag, die nur das Dahindämmern eines paralysierten Reichsverbandes in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg vorspiegelte.[10]
Indes noch ein Wort zur Sprache. So, wie hier Sachverhalte geschildert, Probleme erörtert, Standpunkte demonstriert werden, nimmt die Arbeit nicht gerade für ihr Thema ein. Der freilich spröden bis widerspenstigen Empirie sollte anders beizukommen sein als durch die wenig begeisterungsfähige Diktion des Autors. Von stilistischem Temperament, rhetorischen Extravaganzen, selbst einer hie und da riskierten polemischen Bemerkung hält sich der Verf. fern. Das erinnert – wenn das erlaubt ist – an den als zaghaft, phlegmatisch, zuweilen auch als „übervorsichtig“ geschilderten Wittelsbacher Herzog selbst (S. 31, 132 und passim). Die Akten jener Zeit, die Bedenken, Mandate, Abschiede, Gutachten, Protokolle und Berichte, berüchtigt für ihren Wildwuchs an Redundanz und ihre verklausulierte Phrasenhaftigkeit, hat der Verf. im Griff, und er versteht es, sie in gewissenhaften Referaten inhaltlich voll auszudeuten. Das wohl. Doch gerät über dem nüchtern vorgetragenen analytischen Pflichtprogramm die Kür zuspitzender Synthesen zu kurz, mittels derer sich der Autor vom Detail lösen könnte. Dieser zähe Positivismus lastet schwer auf einer Darstellung, deren Stoffülle und Gedankenreichtum ohne den letzten Schliff verarbeitet worden sind.

Anmerkungen:
1 Wolfgang Burgdorf, Reichskonstitution und Nation. Verfassungsreformprojekte für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation im politischen Schrifttum von 1648 bis 1806 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, Bd. 173; Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches, Nr. 13), Mainz: Philipp von Zabern 1998; siehe dazu die Besprechung von Eric-Oliver Mader.

2 Siehe zuletzt etwa Kathrin Bierther (Bearb.), Der Prager Frieden von 1635 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges, Neue Folge: Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618 – 1651, Teil 2, Bd. 10), 4 Teilbde., München / Wien: R. Oldenbourg 1997 oder auch Josef Leeb (Bearb.), Der Kurfürstentag zu Frankfurt 1558 und der Reichstag zu Augsburg 1559 (Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662), 3 Teilbde., Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1999.

3 Dieter Albrecht, Maximilian I. von Bayern 1573 – 1651, München: R. Oldenbourg 1998; dazu die Rezension von Anja Victorine Hartmann; Karl Otmar von Aretin, Das Alte Reich 1648 – 1806, 3 Bde., Stuttgart: Klett-Cotta 1993 – 1997 [demnächst zuzüglich eines Registerbandes]; vgl. dazu die Besprechung von Heinz Duchhardt, Perspektivenwechsel. Das Alte Reich als politischer Organismus, in: Historische Zeitschrift 268 (1999), S. 673 – 680.

4 Vgl. den Forschungsbericht von Friedrich Beiderbeck, Stefan Ehrenpreis, Gregor Horstkemper und Bernhard Ruthmann, Die Union, das Reich und Westeuropa 1580 – 1621. Ein Editionsprojekt am Institut für Neuere Geschichte der Universität München, in: Jahrbuch für historische Forschung in der Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 1998, München: R. Oldenbourg 1999 (auch auf den Seiten der AHF).

5 Axel Gotthard, Säulen des Reiches. Die Kurfürsten im frühneuzeitlichen Reichsverband, 2 Teilbde. (Historische Studien, Bd. 457), Husum: Matthiesen 1999.

6 Georg Schmidt, Geschichte des alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495 – 1806, München: C. H. Beck 1999.

7 Maximilian Lanzinner (Bearb.), Der Reichstag zu Speyer 1570 (Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662), 2 Teilbde., Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988; Ders., Friedenssicherung und politische Einheit des Reiches unter Kaiser Maximilian II. (1564 – 1576) (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 45), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1993.

8 Albrecht P. Luttenberger, Glaubenseinheit und Reichsfriede. Konzeptionen und Wege konfessionsneutraler Reichspolitik 1530 – 1552 (Kurpfalz, Jülich, Kurbrandenburg) (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Schrift 20), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1982; Ders., Landfriedensbund und Reichsexekution, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35 (1982), S. 1 – 34 und 36 (1983), S. 1 – 30; Ders., Kurfürsten, Kaiser und Reich. Führung und Friedenssicherung im Reich unter Ferdinand I. und Maximilian II. (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, Bd. 149; Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches, Nr. 12), Mainz: Philipp von Zabern 1994.

9 Andreas Edel, Der Kaiser und Kurpfalz. Eine Studie zu den Grundelementen politischen Handelns bei Maximilian II. (1564 – 1576) (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 58), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1997.

10 Zur Kritik älterer Positionen der Forschung siehe Luttenberger, Kurfürsten, Kaiser und Reich (wie Anm. 8), S. 1 – 14.

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