A. Borgstedt: Entnazifizierung in Karlsruhe 1946 bis 1951

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Titel
Entnazifizierung in Karlsruhe 1946 bis 1951. Politische Säuberungen im Spannungsfeld von Besatzungspolitik und lokalpolitischem Neuanfang


Autor(en)
Borgstedt, Angela
Reihe
Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 5
Erschienen
Konstanz 2001: UVK Verlag
Anzahl Seiten
387 S.
Preis
€ 34,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfgang Stelbrink, Soest

Der Untertitel des Buches – dies sei vorweggenommen – ist irreführend. Von der amerikanischen Besatzungspolitik ist ebenso wie vom lokalpolitischen Neuanfang allenfalls ansatzweise die Rede. Borgstedts großes Thema ist vielmehr die partielle Rehabilitierung des von Zeitgenossen wie Historikern bisher vorwiegend negativ beurteilten Spruchkammerpersonals. Sie greift damit eine Thematik auf, die von den einschlägigen Pionierstudien zur Entnazifizierung vernachlässigt und erst in einigen neueren Untersuchungen – so etwa bei Ettle 1 und Woller 2 – kurz angerissen worden ist. Der Schwerpunkt der aus ihrer Karlsruher Dissertation hervorgegangen Studie liegt daher zunächst auf einer kollektivbiographischen Untersuchung des Entnazifizierungspersonals im Spruchkammerbezirk Karlsruhe, sprich der 49 Vorsitzenden, 167 Beisitzer und 28 Kläger, die in den Karlsruher Spruch- und Berufungskammern, ab Oktober 1948 in der Zentralspruch- und Zentralberufungskammer Karlsruhe, tätig geworden sind. Im zweiten Teil des Buches analysiert Borgstedt die Spruchpraxis dieses Kammerpersonals. Zu diesem Zweck untersucht sie von den 54 000 Karlsruher Verfahrensakten exemplarisch die Entnazifizierung der 263 als „hauptschuldig“ Angeklagten, ferner der 159 betroffenen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte sowie – als „Kontrollgruppe“ – von 129 als „belastet“ eingestuften Bewohnern der Karlsruher Süd- und Südweststadt mit dem Anfangsbuchstaben „K“. Die gesamte Untersuchung fußt damit vornehmlich auf den Verfahrensakten, Personalakten und Sachakten der beteiligten Spruchkammern sowie zentraler staatlicher Dienststellen, deren Bestände sich im Generallandesarchiv Karlsruhe befinden.

Borgstedt kommt bei dieser Untersuchung durchweg zu interessanten Ergebnissen, die teils neu sind, teils Bekanntes bestätigen. Angesichts der von ihr eingehend geschilderten schwierigen Rahmenbedingungen der Entnazifizierung ist der hohe Anteil an verbeamteten oder freiberuflichen Juristen unter den Kammervorsitzenden und Klägern – nicht nur in Karlsruhe, sondern in ganz Nordbaden – besonders bemerkenswert. Vor allem die mündlichen Verhandlungen, die vornehmlich gegen mutmaßliche Haupttäter eröffnet wurden, lagen fast ausschließlich in der Hand von Juristen. Diese politisch durchweg unbelasteten, teilweise im Dritten Reich aus politischen oder rassischen Gründen verfolgten oder benachteiligten Personen konnten von der zuständigen badischen Außenstelle des Stuttgarter Befreiungsministeriums meist zwar nur widerstrebend als Kammervorsitzende oder Kläger gewonnen und mußten bisweilen sogar zwangsverpflichtet werden; sie erledigten ihre Aufgaben dann jedoch „pflichtbewußt, leidenschafts-, aber auch illusionslos“ (S. 265) und sorgten dadurch für einen „versachlichten Verfahrensmodus“ (ebd.). Nachträglich zu revidierende Fehlbesetzungen für diese Posten – etwa aufgrund zu spät bekannt gewordener politischer Belastungen, Korruption oder Amtsanmaßung – waren außerordentlich selten. Das lange kolportierte Vorurteil vom unqualifizierten, rein emotional urteilenden und linkslastigen, bisweilen auch moralisch defizienten Kammerpersonal sieht Borgstedt damit eindeutig widerlegt.

Ähnliches gilt für die von den Parteien nominierten Beisitzer. Hier herrschte zwar ein gewisses Übergewicht der linken Parteien, stark vertreten waren aber auch liberale Beisitzer. Ganz nach dem Willen des Befreiungsgesetzes repräsentierten sie beruflich einen weitgehend repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung. Viele von ihnen machten in der Folgezeit Karriere als Abgeordnete in Stadträten, Kreistagen oder als Bürgermeister. All diese Indizien wertet Borgstedt mit Recht als weiteres Argument gegen das erwähnte, nicht zuletzt von Clays Entnazifizierungsberater Walter Dorn beförderte Klischee von der Dominanz der „Minderwertigen“ in den Spruchkammern 3.

Die im Endergebnis sehr milde, schon häufig beschriebene und oft scharf kritisierte Spruchpraxis darf nach Borgstedt keinesfalls allein den Spruchkammern vorgeworfen werden. Dies hieße in ihren Augen vielmehr, „den Leistungen hunderter von Klagevertretern, Beisitzern und Kammervorsitzenden nicht gerecht zu werden“ (S. 266). Wichtig ist in diesem Zusammenhang Borgstedts Ergebnis, daß die Spruchkammern aufgrund der zunehmenden Verweigerung der Bevölkerung überhaupt nur selten über genügend Material verfügten, um ein differenziertes Bild vom jeweiligen Fall gewinnen zu können. Die jüngst u.a. von Arbogast 4 vertretene These, daß die stufenweise Nivellierung fast sämtlicher Betroffener zu „Mitläufern“ nicht zuletzt auf einer „Solidargemeinschaft“ (S. 231) zwischen Spruchkammern und Betroffenen beruhte, weist Borgstedt daher zurück.

Der thematische „Wunschzettel“ eines Rezensenten wird von einem Autor nur sehr selten vollständig erfüllt. Dies gilt auch in diesem Fall. Der in den Schlußbemerkungen Borgstedts betonte interessante Aspekt etwa, daß „die Spruchkammern nicht selten zum Forum politischer Konflikte ... um die Zusammensetzung einer lokalen Funktionselite“ (S. 262) gerieten, wird im empirischen Hauptteil der Arbeit leider nur ganz kurz aufgegriffen. Offensichtlich haben die benutzten Quellen Borgstedt bei dieser ambitionierten Fragestellung weitgehend im Stich gelassen. Ähnliches dürfte für die von ihr gelegentlich erwähnten, aber kaum näher ausgeführten Schwierigkeiten des nicht verbeamteten Kammerpersonals gelten, nach ihrer Entpflichtung wieder beruflich Fuß zu fassen. Angesichts der fatalen Rolle, die beim allgemeinen „downgrading“ nach Woller offenbar gerade den Berufungskammern zukam 5, hätte man gern auch mehr über den konkreten Verlauf der einzelnen Entnazifizierungsverfahren, so etwa über Anzahl, Initiatoren und Erfolgschancen von Revisionen, über Kassationen, Wiederaufnahmeverfahren etc. erfahren.

Besonders aufschlußreich sind die abschließenden Untersuchungen Borgstedts zur umstrittenen Thematik der „Renazifizierung“. An Hand der Nachkriegskarrieren der 69 Beamten unter den entnazifizierten Juristen kommt sie zu dem Ergebnis, daß von einer „weitgehenden Wiederherstellung personeller Kontinuitäten“ (S. 252) in diesem Fall keine Rede sein könne. Die 38 Personen, die dauerhaft in den Staatsdienst zurückkehrten, gehörten mehrheitlich der mittleren, in der Weimarer Republik ausgebildeten Generation an, die weder „kaisertreu“ noch übermäßig „nazifiziert“ gewesen sei. Überdies waren die Leitungsfunktionen innerhalb der nordbadischen Justiz noch vor der Rückkehr der Mitläufer mit Unbelasteten besetzt, waren geradezu „demokratische Seilschaften“ (S. 255) entstanden. Daher spricht Borgstedt von einem „geringen Renazifizierungsgrad“ (ebd.) der badischen Justiz.

Die unrühmlichen Ausnahmen bezeichnet sie mit Recht weniger als Resultat einer gescheiterten Entnazifizierung denn der Amnestiegesetzgebung der frühen Bundesrepublik. Die entsprechende Untersuchung der 263 als „hauptschuldig“ Angeklagten kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Ungeachtet gravierender Quellenprobleme wird deutlich, daß einigen Personen dieses Samples zwar durchaus „beachtliche, wenn auch nicht gerade glanzvolle berufliche Karrieren“ (S. 256) gelangen. In keinem Fall korrespondierte dem jedoch eine zweite politische Karriere, so daß dieser Gruppe insgesamt ein geringes „Renazifizierungspotential“ zukam. Den meisten der 263 als „hauptschuldig“ Angeklagten fehlten dagegen aber schlicht die beruflichen Voraussetzungen für eine andere als parteigestützte Karriere. Daher blieb auch bei den Haupttätern nach Borgstedt „zumindest in qualitativer Hinsicht von der behaupteten Renazifizierung nicht viel übrig“ (S. 258). Diese Ergebnisse sind nicht zuletzt deshalb sehr wichtig, weil z.B. für die Innere Verwaltung Baden-Württembergs ganz andere Ergebnisse vorliegen 6. Künftige Untersuchungen werden hier weitere Klarheit schaffen müssen. Die leider nur 13 Seiten zum Problem der „Renazifizierung“ gehören zu den interessantesten des ganzen Buches. Gern hätte man an dieser Stelle noch Ausführlicheres gelesen. Die großen Schwierigkeiten bei der Rekonstruktion beruflicher Nachkriegskarrieren von „Ehemaligen“ außerhalb des Beamtensektors sind dem Rezensenten jedoch aus eigenen Recherchen wohl bekannt.

Borgstedt schreibt einen gut zu lesenden, unprätentiösen Stil; einige kleinere Wiederholungen sind da ebenso zu verschmerzen wie eine bisweilen zu örtliche Perspektive, die für einen nicht aus Baden stammenden Leser gewisse Längen und Orientierungsschwierigkeiten mit sich bringt. Ein grundlegender Mangel des Buches ist jedoch eine fast durchgängige Überfrachtung des Textes mit biographischen Detailinformationen zum Entnazifizierungspersonal und zu den Betroffenen. Borgstedt hat sich eindeutig zu sehr von ihrer Entdecker- und Erzählfreude hinreißen lassen. In der Fülle dieser oft entbehrlichen Angaben verliert der Leser leicht den Überblick. Wichtige Teilergebnisse der Untersuchung treten dabei oft ungebührlich in den Hintergrund. Schon die Verwendung verschiedener Schriftgrößen wie etwa passagenweise in Niethammers „Mitläuferfabrik“ 7 oder ein ausführliches, tiefgestaffeltes Inhaltsverzeichnis wie etwa bei Woller 8 hätten die Lesbarkeit der Studie bedeutend erhöht.

Ein abschließender Anhang umfaßt auf rund 80 Seiten biographische Notizen bzw. Namenslisten zu den Vorsitzenden, Klägern und Beisitzern der Karlsruher Spruchkammern, anonymisierte Listen der Beklagten, drei einschlägige Schriftdokumente zur Entnazifizierung in Nordbaden sowie statistisches Material. Manches davon ist nützlich, manches entbehrlich. Einige der hier gebotenen Informationen werden für die Untersuchung unerklärlicherweise nicht nutzbar gemacht. So kann Borgstedt etwa für die allermeisten Beisitzer den Beruf und die Parteizugehörigkeit angeben, verzichtet aber auf eine exakte Auszählung dieser Daten und begnügt sich statt dessen mit vagen Angaben („repräsentatives Spektrum“, S. 136). Schließlich – dies soll nicht unerwähnt bleiben – wird dem Leser erfreulicherweise ein ausführliches Namensregister an die Hand gegeben, das ihm bei der großen Fülle der aufgeführten Personen den gezielten Zugriff auf die verstreuten Belegstellen zu einzelnen Akteuren und Betroffenen mühelos gestattet.

Zusammenfassend bleibt folgendes festzuhalten: Borgstedts Studie fügt sich in eine Reihe jüngerer Veröffentlichungen ein, die sich um eine differenziertere, die Sachzwänge und Möglichkeiten der damaligen Zeitumstände berücksichtigende Beurteilung der lange Zeit pauschal als totaler Fehlschlag verdammten Entnazifizierung bemühen 9. Trotz der erwähnten kleineren Schwächen verdient das Buch sehr wohl eine Leserschaft auch außerhalb Karlsruhes. Weitere Forschungen zur Entnazifizierung werden sich mit ihren Ergebnissen auseinanderzusetzen haben.

Anmerkungen:
1 Elmar Ettle, Die Entnazifizierung in Eichstätt – Probleme der politischen Säuberung nach 1945, Frankfurt/M., Bern, New York 1985.
2 Hans Woller, Gesellschaft und Politik in der amerikanischen Besatzungszone – Die Region Ansbach und Fürth (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, hrsg. vom Institut für Zeitgeschichte, Band 25), München 1986.
3 Zit. n. Walter L. Dorn, Inspektionsreisen in der US-Zone – Notizen, Denkschriften und Erinnerungen aus dem Nachlaß übersetzt und herausgegeben von Lutz Niethammer, Stuttgart 1973, S. 106.
4 Siehe Bettina Arbogast, Herrschaftsinstanzen der württembergischen NSDAP – Funktion, Sozialprofil und Lebenswege einer regionalen NS-Elite 1920-1960, München 1998, S. 239.
5 Siehe Woller (Anm. 2), S. 131.
6 Siehe Michael Ruck, Kontinuität und Wandel – Westdeutsche Verwaltungseliten unter dem NS-Regime und in der Bundesrepublik, in: Wilfried Loth u.a. (Hrsg.): Verwandlungspolitik – NS-Eliten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft, Frankfurt/M., New York 1998, S. 117 ff., insbes. S. 137. Vgl. auch die zahlreichen anderen Beispiele für eine hohe personelle Kontinuität bei Cornelia Rauh-Kühne, Die Entnazifizierung und die deutsche Gesellschaft, in: Archiv für Sozialgeschichte 35, 1995, S. 35 ff., hier S. 64 ff.; auch Ruck und Rauh-Kühne wenden sich aber gegen den Begriff der „Renazifizierung“.
7 Siehe Lutz Niethammer, Die Mitläuferfabrik – Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, Berlin/Bonn 1982, S. 547 ff. (unter anderem Titel zuerst erschienen Frankfurt/M. 1972).
8 Siehe Anm. 2.
9 Siehe Rauh-Kühne (Anm. 6), S. 35 ff.

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