M. Lipka: Xenophon's Spartan constitution

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Titel
Xenophon's Spartan constitution. Introduction, text, commentary


Autor(en)
Lipka, Michael
Reihe
Texte und Kommentare 24
Erschienen
Berlin u.a. 2002: de Gruyter
Anzahl Seiten
VIII, 302 S.
Preis
€ 98,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Mischa Meier, Alte Geschichte, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie, Universität Bielefeld

Xenophons kleine Schrift 'Lakedaimoníon Politeía' war lange Zeit mangels aktueller Übersetzungen und Kommentare nur schwer zugänglich, angesichts der hohen Bedeutung dieses Textes für die Erforschung der inneren Ordnung des klassischen Sparta ein bedauernswerter Zustand. Vor kurzem hat Stefan Rebenich mit einer neuen Präsentation des Traktates, vor allem aber mit seiner beigefügten deutschen Übersetzung und einem Kommentar einen wichtigen Schritt getan, um diese Lücke zu schließen.1 Während Rebenich hauptsächlich das Ziel verfolgte, die 'Lakedaimoníon Politeía' überhaupt erst einmal einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, ist Lipkas Arbeit, hervorgegangen aus einer Dissertation an der Freien Universität Berlin, ambitionierter. Lipka will den Text sowohl aus philologischer als auch aus historischer Perspektive umfassend behandeln. Bereits die Ausführlichkeit seiner Einleitung und seines Kommentars weisen auf dieses hochgesteckte Ziel.

Lipka befaßt sich in der Einleitung ("Introduction", S. 3-61) zunächst mit der Biographie Xenophons, der Frage nach Autorschaft und Datierung der 'Lakedaimoníon Politeía', ferner mit Einflüssen früherer Autoren auf die Schrift, mit ihrem Aufbau und ihrem Publikum, der historischen Glaubwürdigkeit, ihrer Rezeption sowie mit Sprache, Stil und Textüberlieferung. Es folgen der griechische Text mit einer englischen Übersetzung (S. 64-95) sowie - der eigentliche Hauptteil des Buches - ein philologisch-historischer Kommentar (S. 97-251). Drei Appendices, die Bibliographie und die Register beschließen das Werk.

Es sei bereits an dieser Stelle festgehalten, daß mit Rebenichs und Lipkas Büchern nunmehr eine solide Grundlage für jegliche weitere Beschäftigung mit Xenophons Traktat vorliegt. Die im folgenden angeführten inhaltlichen Kritikpunkte betreffen Einzelfragen, mindern aber nicht den Wert der Arbeit Lipkas insgesamt.

Lipkas Ausführungen zu Xenophons Biographie (S. 3-5) sind knapp, nüchtern und beschränken sich auf das Wesentliche. Größere Ausführlichkeit widmet Lipka der Frage nach der Autorschaft (S. 5-9), bei deren Diskussion er die Forschung seit dem späten 18. Jahrhundert behandelt und die wichtigsten Argumente für die Verfasserschaft Xenophons vorträgt. Schwieriger ist das Datierungsproblem, das eng mit der Frage nach der Stellung des vieldiskutierten Kapitels 14 zusammenhängt, das sich auf den ersten Blick nicht so recht in den Duktus des Textes einfügen läßt (S. 9-13). Lipka vertritt - ebenso wie zuletzt Rebenich - die These, daß Kapitel 14 xenophontisch und integraler Bestandteil des Textes ist (dazu s.u.),2 und will die Angaben aus diesem Kapitel zur Datierung der Schrift insgesamt nutzen. Die Erwähnung von Harmosten (Lak. Pol. 14,2 u. 4) führt Lipka ebenso wie Rebenich zu der Schlußfolgerung, daß der Text vor dem Rückzug der Harmosten nach der Schlacht bei Leuktra (371 v.Chr.) entstanden sein muß.3 Zum anderen geht aus Lak. Pol. 14,6 hervor, daß die übrigen Griechen zur Zeit der Abfassung der Schrift versuchten, eine neue spartanische Vorherrschaft zu verhindern. Rebenich deutet dies neben anderem als Hinweis auf die Situation in den 70er Jahren des 4. Jahrhunderts v.Chr. und kommt somit schließlich zu einer Datierung zwischen 386 und 371, wahrscheinlich nach 378.4

Lipka dagegen folgert aus der Art der Behandlung der Harmosten bei Xenophon in Kombination mit der erwähnten Aussage in Lak. Pol. 14,6, daß Kapitel 14 "was composed at a time when the harmostships of Asia Minor were at the peak of their power, whereas the hegemony on the Greek mainland had passed to the unspecified many (14,6 polloí)" (S. 12). Da die Harmostien in Kleinasien nach der spartanischen Niederlage bei Knidos 394 fast vollständig beseitigt worden seien, könne dieser Zeitpunkt als terminus ante quem der Schrift angesehen werden. Den terminus post quem sieht Lipka in der Schlacht bei Haliartos und ihren Folgen (Bündnis gegen Sparta) im Jahr 395. Damit ergäbe sich ein Entstehungszeitraum zwischen 395 und 394 v.Chr. (S. 12). Diese Datierung ist möglich, aber keineswegs sicher. Weder der Rückzug der Harmosten aus Kleinasien nach der Schlacht bei Knidos noch die Niederlage bei Haliartos finden nähere Anknüpfungspunkte im Text, und Lipkas weiteres Argument, wonach ein Traktat, der Sparta lobt und gleichzeitig an ein athenisches Publikum gerichtet sei, nicht vor der Schlacht bei Koroneia im Jahr 394 denkbar sei, d.h. nicht vor Xenophons Verbannung aus Athen (S. 13), ist wenig überzeugend. Als Hypothese mag Lipkas Datierungsvorschlag daher diskussionsfähig sein; problematisch ist aber, daß der Autor im folgenden mehrfach zentrale Textinterpretationen auf dieser Ansetzung der Schrift aufbaut, die damit ebenso hypothetisch bleiben.

Im folgenden Kapitel ("Predecessors and Influences", S. 13-27) versucht Lipka, den Traktat im Kontext älterer und zeitgenössischer Literatur zu verorten. Überzeugend ist die Einordnung des Textes in das Umfeld lakonophilen Schrifttums (Kritias). Das auffällig positive Sparta-Bild in der 'Lakedaimoníon Politeía' resultiere vor allem aus Xenophons besonderer Hochachtung Agesilaos' (S. 17). Schwerer nachvollziehbar ist Lipkas Versuch, in Xenophons Traktat deutliche Einflüsse sokratischer Ideale festzumachen (S. 18f.), zumal er mit den 'Memorabilien' ebenfalls eine xenophontische Schrift als Referenztext heranzieht. Hier wird man wohl eher an gängige, populäre Traditionen und Vorstellungen vom 'Guten' zu denken haben, die ihrerseits natürlich von Sokrates beeinflußt gewesen sein können. Für eine Charakterisierung der ganzen Schrift als "typically Socratic" (S. 19) reicht dies m.E. aber nicht aus. Auch der Vergleich der 'Lakedaimoníon Politeía' mit dem 'Epitaphios' des Thukydides (S. 21f.) bringt, wie Lipka letztlich selbst zugestehen muß, nicht mehr als einige "topoi of state panegyric" (S. 22).

Reine Spekulation auf Basis der von Lipka vorgeschlagenen, unsicheren Datierung der 'Lakedaimoníon Politeía' ist seine Vermutung, daß diese von einem Traktat Thibrons über Lykurg beeinflußt gewesen sein oder möglicherweise sogar auf diesen geantwortet haben soll (S. 22). Außer einer kurzen Erwähnung bei Aristoteles (pol. 1333 b 18) wissen wir nichts über diesen Thibron-Traktat. Bezüge zu einer Lysander zugeschriebenen Forderung, die spartanischen Könige nicht mehr aus den beiden Königsfamilien, sondern aus den "Besten" zu rekrutieren (Plut. Lys. 30, vgl. Lipka, S. 23), lassen sich ebenfalls nicht belegen, auch wenn es verlockend erscheint, Xenophons Rückführung des Doppelkönigtums auf Lykurg als Reaktion auf entsprechende Debatten zu deuten (S. 23). Völlig unklar jedenfalls und insofern kaum diskussionsfähig sind der Inhalt des vieldiskutierten Pamphlets des Pausanias und damit auch etwaige Bezugnahmen Xenophons darauf (vgl. Lipka, S. 23f.).

Problematisch sind schließlich die Ausführungen, die Lipka im selben Kapitel unter dem Stichwort "Rhetra" bietet (S. 24-27): Xenophon erwähnt in Lak. Pol. 15,1, daß Lykurg Übereinkünfte (synthêkai) zwischen einem König und der Polis getroffen habe. Ausgehend von dem Begriff synthêkai, der andernorts bei Xenophon "a paragraphed, written 'contract' between two parties" bezeichne (S. 24f.), folgert Lipka, daß es sich an der erwähnten Stelle um eine schriftliche Übereinkunft zwischen König und Damos handeln müsse (S. 25). Zur Illustration führt er den Vertrag zwischen den Lakedaimoniern und den Aitoloi Erxadieis an,5 bei dem es sich ebenfalls um synthêkai gehandelt habe und der die Existenz schriftlicher Verträge auch für Sparta belege. Formale Argumente (Prosa-Text, Infinitivkonstruktionen, einfache Auflistung der Regelungen) führen ihn dann assoziativ zum Text der Großen Rhetra, bei deren nach-tyrtäischer Datierung (S. 25, Anm. 120) er allerdings allzu kritiklos den m.E. wenig plausiblen Thesen von H. van Wees folgt.6 Aus den formalen Ähnlichkeiten schließt er sodann, daß Plutarch bzw. seine Quelle (Aristoteles) mit der Großen Rhetra einen Text zitierte, der große Ähnlichkeiten mit dem Aitioler-Vertrag aufwies (S. 26). Es sei - so Lipka weiter - "at least conceivable", daß es sich bei den synthêkai lediglich um Unterpunkte einer Übereinkunft ("agreement") zwischen König und Damos gehandelt habe, die "Rhetra" genannt worden sei (S. 26). Diese hätten wahrscheinlich Xen. Lak. Pol. 15 zugrunde gelegen. Lipka verweist dabei auch auf die Auflistung der königlichen Privilegien bei Herodot (6,56-58) und vermutet, daß sowohl Herodot als auch Xenophon bei ihrer Behandlung der Könige aus derselben Quelle schöpften, bei der es sich um die in Lak. Pol. 15,1 erwähnten synthêkai gehandelt haben müsse (S. 26f.).

Diese Überlegungen halte ich aus verschiedenen Gründen für nicht tragfähig:
(1.) Für eine schriftliche Übereinkunft zwischen Königen und Damos gibt es nicht die geringsten Belege oder auch nur Hinweise. Sie müßte - wenn überhaupt - auch schon sehr früh niedergelegt worden sein (zumindest weisen die in Lak. Pol. 15 aufgezählten Punkte z.T. ein sehr hohes Alter auf). Damit müßte man einen in der griechischen Geschichte singulären Fall annehmen, und es wäre dann doch recht sonderbar, daß nirgendwo in den Quellen auf dieses Unikum bezuggenommen wird. Eine schriftliche Aufzeichnung der von Xenophon in dieser Passage genannten Punkte widerspräche zudem allem, was wir über die innere Organisation archaischer griechischer Gemeinwesen wissen. Es ist eher anzunehmen, daß zwischen Königen und Damos eine sehr alte, mithin patronale Verbindung bestand, in die später die Ephoren hineingestoßen sind (vgl. Lak. Pol. 15,6-7). Diese wird jedenfalls aus den in Lak. Pol. 15 aufgezählten Punkten und auch aus anderen Quellen noch sehr deutlich.7 Diese Aspekte einer alten Beziehung zwischen Königen und Damos bedurften aber keiner schriftlichen Fixierung.

(2.) Der Verweis auf den Aitoler-Vertrag nur aufgrund des einleitenden Wortes synthêkai ist willkürlich. Die Begrifflichkeit entspricht griechischer Vertragsterminologie und sagt nichts über spezifisch spartanische Verhältnisse aus. Daß in Sparta bereits im 5. Jahrhundert schriftliche Übereinkünfte grundsätzlich möglich waren, bedeutet nicht auch schon umgekehrt, daß man hinter den von Xenophon erwähnten synthêkai ebenfalls einen schriftlich fixierten Text sehen muß. Überdies handelt es sich beim Vertrag zwischen den Spartanern und den Aitolern um ein Abkommen zwischen zwei Gemeinwesen, nicht um eine Übereinkunft innerhalb eines solchen.

(3.) Die formalen Aspekte, die Lipka vom Aitoler-Vertrag zur Großen Rhetra führen, sind zu allgemein, als daß man aus ihnen spezifische Schlußfolgerungen ziehen könnte. Daß es sich bei den xenophontischen synthêkai um die Große Rhetra bzw. um Teile einer Übereinkunft zwischen einem König und dem Damos gehandelt haben soll, ist insofern ebenfalls spekulativ, aus Lipkas Argumentation heraus jedenfalls nicht zu begründen.

Es ist eher anzunehmen, daß Xenophon in Lak. Pol. 15,1 den Begriff synthêkai ganz unspezifisch verwendet hat, um auf die im folgenden genannten Aspekte der Interaktion und des Verhältnisses von Königen und Damos zu verweisen.

Hinsichtlich der Stellung des umstrittenen Kapitels 14 im Gesamttext (S. 27-31) hat Lipka einen eigenen Lösungsvorschlag entwickelt, der wiederum sehr spekulativ ist und insgesamt doch recht konstruiert wirkt: Demzufolge habe der Autor zunächst eine Schrift über spartanische epitedeúmata verfaßt (woraus später Lak. Pol. 1-10 wurde). Daran habe er ein kritisches Schlußkapitel angefügt (das spätere Kapitel 14). Beeindruckt von den Erfolgen Agesilaos' in Kleinasien - hier rekurriert Lipka auf seine eigene Datierung der Schrift - habe er dann die vornehmlich der militärischen Organisation Spartas gewidmeten Passagen geschrieben, die später als Kapitel 11-13 gezählt wurden. Dabei habe er sich am Rand notiert, daß Kapitel 14, das nun zwischen Kapitel 10 und 11 stand, in der Endfassung an den Schluß der Schrift (also hinter Kapitel 13) gerückt werden müsse. Dann aber habe er von den synthêkai zwischen König und Damos gehört und habe darüber noch einen kurzen Anhang verfaßt (Kapitel 15). Ein späterer Editor des Textes habe sich schließlich an Xenophons Randbemerkung gehalten und Kapitel 14 hinter Kapitel 13 (und damit vor Kapitel 15) gesetzt.

Gelungen ist Lipkas Einordnung der 'Lakediamoníon Politeía' in den Kreis der Schriften über den idealen Staat und seine Verweise auf ihre didaktischen Zielsetzungen. Auch sein Hinweis darauf, daß Xenophon in seinem Traktat drei Ebenen vereinigte, die er sonst getrennt behandelte, ist bedeutsam: die historische ('Hellenika'), die enkomiastische ('Agesilaos') und die philosophische ('Memorabilien') Ebene (vgl. S. 31f.). Wichtig ist auch sein wiederholter Hinweis auf die beiden ganz unterschiedlichen Teile der Schrift, die vornehmlich idealisierend wirkenden Kapitel 1-10 (die auch sprachlich als Einheit erscheinen, vgl. S. 30) sowie die eher historische Fakten wiedergebenden Kapitel 11-15 (S. 32ff.; 44-46). Lesenswert sind zudem Lipkas Ausführungen über die Rezeption der Schrift von Aristoteles bis ins 18. Jahrhundert (S. 37-44) sowie die wichtige Untersuchung von Terminologie und Stil, die insbesondere für die Frage nach der Stellung des Textes im xenophontischen Gesamtwerk von zentraler Bedeutung ist (S. 46-55). Nützlich ist auch die Liste der Editionen und Kommentare seit 1516, die der Autor im Anschluß an seine Darlegungen zur Überlieferung gibt (S. 56-61, bes. 59ff.).

Die sorgfältige Edition besitzt einen ausführlichen kritischen Apparat. Die Übersetzung ist textnah, dennoch flüssig und gut lesbar. Der anschließende umfangreiche Kommentar besticht vor allem durch die hohe philologische Kompetenz des Autors. Historiker können aus ihm nicht nur Sacherklärungen, sondern auch umfassende Informationen zu Parallelstellen, offenen Forschungsdiskussionen sowie stets aktuelle Literaturverweise 8 schöpfen - alles in allem ein hervorragendes Arbeitsinstrument. Lipkas Werk stellt einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Diskussion über das klassische Sparta dar. Die geäußerten Kritikpunkte - dies sei noch einmal wiederholt - schmälern nicht den Gesamtwert des Buches.

Anmerkungen

1 Xenophon: Die Verfassung der Spartaner, herausgegeben, übersetzt und erläutert von Stefan Rebenich, Darmstadt 1998.
2 Vgl. Rebenich (wie Anm. 1), S. 30f.
3 Rebenich (wie Anm. 1), S. 27f.; Lipka, S. 11.
4 Rebenich (wie Anm. 1), S. 28-31, bes. 30f.
5 Vollständiger Text bei Gschnitzer, F.: Ein neuer spartanischer Staatsvertrag und die Verfassung des Peloponnesischen Bundes, Meisenheim 1978.
6 van Wees, H.: Tyrtaeus' 'Eunomia': Nothing to Do with the Great Rhetra, in: St. Hodkinson/ A. Powell (Hgg.): Sparta. New Perspectives, London 1999, S. 1-41. Gegen van Wees' nach-tyrtäische Datierung der Großen Rhetra vgl. meine Einwände: Meier, M.: Tyrtaios fr. 1b G/P bzw. fr. 14 G/P (= fr. 4 W) und die Große Rhetra - kein Zusammenhang?, in: Göttinger Forum für Altertumswissenschaft (erscheint demnächst); dazu die Antwort von van Wees, H.: Gute Ordnung ohne Große Rhetra. Noch einmal zu Tyrtaios' Eunomia, ebd. (erscheint demnächst).
7 Vgl. Meier, M.: Zwischen Königen und Damos. Überlegungen zur Funktion und Entwicklung des Ephorats in Sparta (7.-4. Jh. v. Chr.), in: ZRG (Rom. Abt.) 117 (2000), S. 43-102; Eder, W.: Schlummernde Potentiale: Die Rolle von Volkstribunen und Ephoren in Verfassungskrisen, in: N. Ehrhardt/ L.-M. Günther (Hgg.): Widerstand - Anpassung - Integration. Festschrift für Jürgen Deininger zum 65. Geburtstag, Stuttgart 2002, S. 49-60.
8 Einzig zu "Appendix I: Spartan marriage" (S. 253-255) seien zwei aktuelle Literaturtitel nachgetragen, die der Diskussion sicherlich weitere wichtige Impulse verleihen werden: Lupi, M.: L'ordine delle generazioni. Classi di età e costumi matrimoniali nell'antica Sparta, Bari 2000; Schmitz, W.: Die geschorene Braut. Kommunitäre Lebensformen in Sparta?, in: HZ 274 (2002), S. 561-602.

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